Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot: Zulage beantragen, Zulagenummer und Anlage AV

Wie der Antrag läuft, wann die Zulage für 2027 auf dem Konto ist, wer eine Zulagenummer braucht und welche Änderungen du melden musst, damit die Zulagenstelle nichts zurückholt.

Florian Baumann | Lesezeit: ca. 8 Minuten
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Du musst die Zulage nicht jedes Jahr selbst beantragen. Erteilst du deinem Anbieter einmal eine Vollmacht für den Dauerzulageantrag (§ 89 Abs. 1a EStG), beantragt er sie für jedes Beitragsjahr.
  • Die Zulage für 2027 kommt frühestens 2028. Die Zulagenstelle (ZfA) zahlt viermal im Jahr aus, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Entwurf der Kostenverordnung rechnet mit einer Gutschrift am 15. Mai 2028.
  • Antragsfrist ist das Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr. Für 2027 hast du also bis zum 31. Dezember 2029 Zeit.
  • Ohne Rentenversicherungsnummer, etwa als Selbstständiger oder als Ehepartner ohne eigenen Anspruch, brauchst du eine Zulagenummer. Die beantragst du über deinen Anbieter.
  • Die volle Zulage für 2027 bekommst du auch, wenn du erst im Dezember 2027 einzahlst, solange es mindestens 120 € sind. Änderungen, die deine Zulage mindern, etwa das Ende des Kindergelds oder den Schritt in die Selbstständigkeit, meldest du sofort deinem Anbieter, sonst fordert die ZfA zurück (§ 89 Abs. 1, § 90 Abs. 3 EStG).
Inhaltsverzeichnis +
  1. Muss ich die Zulage selbst beantragen?
  2. Wann kommt die Zulage aufs Konto?
  3. Zulagenummer ohne Rentenversicherungsnummer
  4. Steuererklärung und Anlage AV
  5. Welche Änderungen du melden musst
  6. Häufige Fragen
Antrag

Muss ich die Zulage fürs Altersvorsorgedepot selbst beantragen?

Nein, wenn du deinem Anbieter eine Vollmacht gibst. Mit diesem Dauerzulageantrag beantragt der Anbieter die Zulage für jedes Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die Vollmacht erteilst du schriftlich oder elektronisch (§ 89 Abs. 1a EStG). Widerrufen kannst du sie bis zum Ende des Beitragsjahres, für das kein Antrag mehr laufen soll.

Ohne Vollmacht stellst du den Antrag jedes Jahr selbst, ebenfalls über deinen Anbieter. Das geht auf dem amtlichen Vordruck oder elektronisch, wenn dein Anbieter das anbietet (§ 89 Abs. 1 EStG). Bequemer ist die Vollmacht, und du vergisst kein Jahr. Frag deshalb schon beim Eröffnen deines Altersvorsorgedepots, ob der Antrag die Vollmacht enthält.

Bis wann musst du den Antrag stellen?

Die Frist endet mit dem zweiten Kalenderjahr nach dem Beitragsjahr (§ 89 Abs. 1 EStG). Danach ist die Zulage für dieses Jahr verloren.

BeitragsjahrAntrag spätestens bis
202731. Dezember 2029
202831. Dezember 2030
202931. Dezember 2031

Bist du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25, kommt einmalig der Berufseinsteigerbonus von 200 € dazu. Selbstständige bekommen die Zulage nur, wenn sie für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgegeben haben. Was sonst für sie gilt, steht unter Altersvorsorgedepot für Selbstständige.

Zeitplan

Wann kommt die Zulage aufs Konto?

Frühestens im Jahr nach dem Beitragsjahr. Wie hoch deine Zulage ist, steht erst fest, wenn das Jahr vorbei ist, denn sie hängt an deinem Eigenbeitrag im ganzen Kalenderjahr. Die ZfA weist Zulagen viermal im Jahr an, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 15 AltvDV). Dein Anbieter muss sie dann unverzüglich gutschreiben (§ 90 Abs. 2 EStG).

  1. Januar bis Dezember 2027Du zahlst ein

    Zum Beispiel 150 € im Monat, zusammen 1.800 €. Das bringt die volle Grundzulage von 540 €.

  2. 31. Dezember 2027Das Beitragsjahr endet

    Jetzt steht fest, wie viel du eingezahlt hast und welche Zulage dir zusteht.

  3. Anfang 2028Dein Anbieter schickt den Antrag

    Einzelanträge, die in einem Quartal bei ihm eingehen, übermittelt er bis zum Ende des Folgemonats an die ZfA (§ 89 Abs. 2 Satz 2 EStG). Mit Vollmacht hat er für die Daten von 2027 bis Ende 2028 Zeit (§ 89 Abs. 3 EStG).

  4. 15. Mai 2028Erster realistischer Zahltermin

    Mit diesem Datum rechnet der Entwurf der Kostenverordnung in seinen Musterrechnungen.

  5. offenSpäter, wenn Daten fehlen

    Dann rutscht die Zahlung auf den 15. August, den 15. November oder einen der Termine im Folgejahr.

Fest zugesagt ist der Mai-Termin deshalb nicht. Die längere Frist für Anbieter mit Vollmacht lässt das Altersvorsorgereformgesetz unverändert. Frag deinen Anbieter, wann er die Anträge schickt.

Zeitstrahl: Einzahlung von 1.800 € im Jahr 2027, Ende des Beitragsjahres am 31. Dezember 2027, Antrag Anfang 2028, Gutschrift von 540 € Grundzulage laut Verordnungsentwurf am 15. Mai 2028, Antragsfrist bis 31. Dezember 2029.
Die Zulage für 2027 steht erst nach Jahresende fest und kommt frühestens im Mai 2028.

Rechenbeispiel: Was dich die Wartezeit kostet

Annahmen: Du zahlst ab Januar 2027 jeden Monat 150 € ein, die Zulage von 540 € kommt am 15. Mai 2028, dein Depot bringt 5 % im Jahr. Würde der Staat jeden Monat sofort 45 € Zulage dazulegen, hättest du bis Mai 2028 rund 25 € mehr Wertzuwachs. Das ist der Preis der Wartezeit, ärgerlich, aber klein im Vergleich zur Zulage selbst.

Zählt eine Einzahlung im Dezember noch voll?

Ja. Weil die Zulage am Jahresbeitrag hängt, bekommst du die volle Förderung für 2027 auch dann, wenn du dein Depot erst im Dezember 2027 eröffnest und einzahlst. Stiftung Warentest bestätigt das. Zahlst du am 15. Dezember 2027 einmalig 1.800 € ein, stehen dir genau wie bei zwölf Monatsraten 540 € Grundzulage zu. Es müssen nur mindestens 120 € sein, darunter gibt es gar nichts. Was eine Pause unter dem Jahr bedeutet, erklärt die Seite Altersvorsorgedepot kündigen, pausieren, wechseln.

Überträgst du einen alten Riester-Vertrag ins Depot, zählt das übertragene Kapital im Übertragungsjahr nicht als neuer Beitrag. Gefördert sind nur frische Einzahlungen. Den Ablauf dazu beschreibt Riester kündigen, ruhen lassen oder übertragen.

Zulagenummer

Was ist die Zulagenummer und wer braucht sie?

Die ZfA ordnet deine Zulage über eine Nummer zu. Bist du rentenversichert, nimmt sie deine Rentenversicherungsnummer, die du auf dem Sozialversicherungsausweis und der Gehaltsabrechnung findest. Hast du keine, vergibt die ZfA eine eigene Zulagenummer (§ 90 Abs. 1 EStG). Beantragen musst du sie über deinen Anbieter (§ 89 Abs. 1 Satz 4 EStG neu). Typische Fälle sind Selbstständige ohne Rentenversicherungsnummer und Ehepartner, die nur über den anderen Partner gefördert sind.

Du bistNummerWorauf du achten musst
Angestellt, in Ausbildung oder im Minijob ohne BefreiungRentenversicherungsnummerVollmacht erteilen, sonst nichts
Selbstständig mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, unter 67Zulagenummer über den Anbieter, falls du keine Rentenversicherungsnummer hastSteuererklärung für das Beitragsjahr abgeben, sonst keine Zulage
Ehepartner ohne eigenen AnspruchZulagenummer über den Anbieter, falls keine Rentenversicherungsnummer vorhandeneigener Vertrag, mindestens 120 €, Grundzulage höchstens 175 €
Beamtin oder BeamterRentenversicherungsnummer oder Zulagenummer, beantragt über die Stelle, die deine Besoldung zahlt (§ 10a Abs. 1b EStG)Einwilligung zur Datenübermittlung bis Ende des Beitragsjahres, für 2027 also bis 31. Dezember 2027
In Elternzeit mit KindererziehungszeitRentenversicherungsnummerKindererziehungszeiten früh bei der Rentenversicherung beantragen. Rechnet sie die Zeiten bis zum fünften Geburtstag des Kindes nicht an, fordert die ZfA die Zulage zurück

Für Ehepaare gibt es eine Sperre: Ein Partner ohne eigenen Anspruch bekommt für ein neues Altersvorsorgedepot keine Zulage, solange der andere noch einen Riester-Vertrag nach altem Recht führt (§ 90 Abs. 2 Satz 7 EStG neu). Die Einzelheiten stehen unter Altersvorsorgedepot für Ehepartner ohne eigenen Anspruch.

Steuer

Steuererklärung und Anlage AV: Was musst du eintragen?

Nach heutigem Stand wenig. Dein Anbieter meldet die Höhe deiner Beiträge elektronisch (§ 10a Abs. 5 EStG), und das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob dir der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Abziehen darfst du bis zu 1.800 € plus deine Zulage. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid.

Die Anlage AV für 2027 gibt es noch nicht (Stand: Oktober 2026). Die Formulare für ein Steuerjahr erscheinen üblicherweise gegen Ende dieses Jahres, für 2027 also Ende 2027. Erst dann siehst du, ob du noch etwas eintragen musst. Bis dahin musst du nichts tun.

Rechenbeispiel: Günstigerprüfung

Steuerersparnis = (1.800 € + 540 €) × 30 % = 702 €
Annahmen: 1.800 € Eigenbeitrag, keine Kinder, Grenzsteuersatz 30 % ohne Soli und Kirchensteuer.

Die Steuerersparnis von 702 € liegt 162 € über der Zulage von 540 €. Diese 162 € bekommst du mit dem Steuerbescheid zusätzlich. Liegt dein Grenzsteuersatz in diesem Beispiel unter etwa 23 %, bringt der Abzug nichts extra, dann bleibt es bei der Zulage. Den zusätzlichen Vorteil gibt es nur über die Einkommensteuererklärung. Gibst du keine ab, bekommst du nur die Zulage.

Beamte brauchen für die Förderung eine Einwilligung zur Datenübermittlung, die bis zum Ende des Beitragsjahres bei der Stelle vorliegen muss, die die Besoldung zahlt (§ 10a Abs. 1 EStG). Hast du die Frist verpasst, kannst du die Einwilligung nach § 90 Abs. 5 EStG nachholen, bis das Festsetzungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Mehr dazu unter Altersvorsorgedepot für Beamte. Wie das Finanzamt die Auszahlung später besteuert, erklärt die Seite Steuern im Altersvorsorgedepot.

Mitteilungspflicht

Welche Änderungen musst du deinem Anbieter melden?

Alles, was deine Zulage mindert oder wegfallen lässt, und zwar unverzüglich (§ 89 Abs. 1 Satz 5 EStG). Das gilt auch mit Dauerzulageantrag. Melde auch, was sie erhöht, etwa ein neues Kind, damit dein Antrag vollständig ist. Dein Anbieter gibt die Änderung an die ZfA weiter. Erfährt die ZfA erst später davon, fordert sie die zu viel gezahlte Zulage zurück, und der Anbieter bucht sie von deinem Vertrag ab (§ 90 Abs. 3 EStG).

EreignisFolge für die ZulageWas du tust
Kind geborenKinderzulage bis 300 €, sobald Kindergeld festgesetzt ist. 2027 geht sie bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern verschiedenen Geschlechts an die Mutter, auf Antrag beider an den Vater.Kindergeld beantragen, Kind beim Anbieter melden
Kindergeld endetKinderzulage für dieses Kind fällt wegAnbieter informieren
HeiratHat dein Partner keinen eigenen Anspruch, fördert ihn der Staat über dich, wenn er einen eigenen Vertrag abschließtSperre durch alten Riester-Vertrag prüfen
Trennung oder ScheidungZuordnung der Kinderzulage und Förderung des Partners ändern sichAnbieter informieren
Wechsel in die SelbstständigkeitFörderung nur mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und abgegebener SteuererklärungAnbieter informieren, Steuererklärung abgeben
VerbeamtungFörderung nur mit EinwilligungEinwilligung bis Ende des Jahres erteilen
Eigenbeitrag unter 120 € im Jahrkeine Grund- und keine Kinderzulage für dieses Jahrbis 31. Dezember auf 120 € auffüllen

Zurückfordern darf die ZfA, wenn sie bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Berechnung deiner Zulage merkt, dass der Anspruch fehlt. Für Eltern, deren Förderung an Kindererziehungszeiten hängt, und für ihre darüber mitgeförderten Ehepartner gilt eine längere Frist: bis zum fünften Geburtstag des Kindes, falls die Rentenversicherung die Erziehungszeit bis dahin nicht anrechnet. Beantrag die Kindererziehungszeiten deshalb früh bei der Rentenversicherung.

Hältst du eine Zulage für falsch, kannst du über deinen Anbieter eine Festsetzung durch die ZfA beantragen, und zwar innerhalb eines Jahres, nachdem dein Anbieter dir die Zulage bescheinigt hat (§ 90 Abs. 4, § 92 EStG). Ab 2028 ändert sich die Zuordnung der Kinderzulage, Details unter Kinderzulage im Altersvorsorgedepot. Was bei Arbeitslosigkeit, Pflege oder Scheidung gilt, sammelt die Seite Altersvorsorgedepot in jeder Lebenslage.

FAQ

Häufige Fragen zum Zulagenantrag

Muss ich die Zulage jedes Jahr neu beantragen?
Nein, wenn du deinem Anbieter eine Vollmacht für den Dauerzulageantrag gibst. Dann beantragt er die Zulage für jedes Beitragsjahr bei der ZfA, bis du die Vollmacht widerrufst. Ohne Vollmacht stellst du den Antrag jedes Jahr selbst über den Anbieter, spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr.
Wann bekomme ich die Zulage für 2027?
Frühestens 2028, weil die Zulage erst nach Ende des Beitragsjahres feststeht. Die ZfA zahlt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November aus. Der Entwurf der Kostenverordnung rechnet mit einer Gutschrift am 15. Mai 2028. Schickt dein Anbieter die Daten später, kommt das Geld zu einem der folgenden Termine.
Bekomme ich die volle Zulage, wenn ich erst im Dezember 2027 einzahle?
Ja. Die Zulage richtet sich nach deinem Eigenbeitrag im ganzen Kalenderjahr, nicht nach der Zahl der Monate. Wer im Dezember 2027 einmalig 1.800 € einzahlt, bekommt wie bei zwölf Monatsraten 540 € Grundzulage. Wichtig ist nur, dass mindestens 120 € bis zum 31. Dezember eingehen, darunter gibt es keine Zulage.
Wo trage ich das Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung ein?
Die Anlage AV für 2027 ist noch nicht veröffentlicht, sie erscheint üblicherweise gegen Ende des Steuerjahres. Dein Anbieter meldet deine Beiträge elektronisch, und das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug von bis zu 1.800 € plus Zulage mehr bringt als die Zulage. Den Vorteil bekommst du aber nur, wenn du eine Steuererklärung abgibst.
Florians Finanz Fazit

Einmal Vollmacht erteilen, dann nur noch Änderungen melden

Für die meisten erledigt sich der Zulagenantrag mit einer einzigen Vollmacht beim Abschluss. Ich würde die Vollmacht für den Dauerzulageantrag immer erteilen. Dann kann kein Jahr durchrutschen, auch wenn die Frist mit zwei Jahren großzügig ist.

Die eigentliche Arbeit steckt im Melden. Ein neues Kind, eine Hochzeit oder der Wechsel in die Selbstständigkeit ändern die Zulage, und die ZfA darf Jahre später zurückfordern. Mit der Wartezeit bis Mai 2028 kann ich leben. Rund 25 € entgangene Rendite im ersten Jahr sind kein Grund, auf 540 € Zulage zu verzichten.

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Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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