Zuletzt aktualisiert am 9. August 2026 · Florian Baumann
Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot für Beamte: So sicherst du dir die Zulagen

Beamte sind beim neuen Altersvorsorgedepot voll förderberechtigt. Was du beachten musst und warum die Förderung gerade für dich attraktiv ist.

Florian Baumann Florian Baumann | Lesezeit: ca. 7 Minuten | Aktualisiert: 9. August 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten sind beim Altersvorsorgedepot ab 2027 voll förderberechtigt, gleichberechtigt mit Angestellten.
  • Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu 300 € je Kind und einmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Die alte Riester-Hürde von 4 % der Besoldung fällt weg. Schon 30 € im Monat sichern die höchste Förderstufe von 50 %.
  • Einzige Extra-Pflicht: Du willigst in die Übermittlung deiner Besoldungsdaten an die Zulagenstelle ein, sonst fließt keine Zulage.
  • Eine Teilzeitbeamtin mit zwei Kindern erreicht mit 25 € Monatsbeitrag eine Förderquote von 250 %. Das schafft kein freies ETF-Depot.
Inhaltsverzeichnis +
  1. Sind Beamte förderberechtigt?
  2. Die Einwilligung: dein einziger Extra-Schritt
  3. Die 4-Prozent-Hürde aus Riester-Zeiten ist weg
  4. Lohnt sich das Depot trotz Pension?
  5. So viel Förderung bekommst du als Beamter
  6. Schritt für Schritt zum Depot
  7. Häufige Fragen
Anspruch

Sind Beamte beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) nennt Beamte ausdrücklich als unmittelbar förderberechtigt. Du bekommst also dieselben Zulagen wie rentenversicherungspflichtige Angestellte, wenn du ab dem 1. Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot eröffnest und einzahlst.

Zum förderberechtigten Kreis aus dem Beamten- und Besoldungsumfeld gehören laut BMF:

  • Beamtinnen und Beamte von Bund, Ländern und Kommunen, auch auf Widerruf und auf Probe. Damit sind Anwärter und Referendare eingeschlossen.
  • Richterinnen und Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten.
  • Ehepartner ohne eigenen Anspruch sind mittelbar förderberechtigt und können einen eigenen Vertrag mit Zulagen besparen.

Nicht mehr förderberechtigt bist du, sobald du im Ruhestand bist und ein Ruhegehalt beziehst. Das entspricht der Regel für Rentner, die eine Altersvollrente erhalten.

Infografik: Beamte, Richter und Soldaten sind beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt, Pflicht ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an die ZfA
Förderberechtigt beim Altersvorsorgedepot: Beamte, Richter, Soldaten und Anwärter im Überblick

Der Anspruch selbst hat sich gegenüber Riester nicht verschlechtert, im Gegenteil: Die Bedingungen sind einfacher geworden. Was genau sich ändert, liest du in den nächsten Abschnitten.

Formalie

Die Einwilligung: dein einziger Extra-Schritt

Angestellte sind über ihre Rentenversicherungsnummer automatisch im System der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfasst. Bei dir als Beamter fehlt diese Nummer. Deshalb verlangt das Gesetz eine Einwilligung: Du erlaubst deinem Dienstherrn, deine Besoldungsdaten an die Zulagenstelle zu übermitteln.

Die Einwilligung erklärst du schriftlich gegenüber deiner Besoldungsstelle, also zum Beispiel dem Landesamt für Besoldung oder der Bezügestelle deiner Behörde. Das kennst du eventuell schon von Riester, dort galt dieselbe Mechanik.

Ohne Einwilligung keine Zulage: Die ZfA kann deinen Anspruch nur prüfen, wenn ihr deine Daten vorliegen. Erledige die Einwilligung deshalb direkt bei Vertragsabschluss, dann läuft die jährliche Zulage später automatisch über den Dauerzulagenantrag deines Anbieters.

Neu ab 2027

Die 4-Prozent-Hürde aus Riester-Zeiten ist weg

Bei der Riester-Rente musstest du 4 % deiner Vorjahres-Besoldung einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Bei 55.000 € Bruttobesoldung waren das 2.200 € im Jahr. Wer weniger einzahlte, bekam die Zulage nur anteilig gekürzt. Gerade Teilzeitkräfte und Berufseinsteiger haben so oft Förderung verschenkt, ohne es zu merken.

Das Altersvorsorgedepot rechnet anders. Deine Besoldungshöhe spielt für die Zulage keine Rolle mehr, es zählt nur der absolute Beitrag:

Grundzulage = 50 % auf Beiträge bis 360 € + 25 % auf Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €
Maximal 540 € Zulage pro Jahr, dafür genügen 150 € Eigenbeitrag im Monat.

Mit 30 € im Monat schöpfst du die 50-%-Stufe komplett aus und erhältst 180 € geschenkt. Ob du A6 oder A16 besoldet wirst, in Vollzeit oder Teilzeit arbeitest: Der Fördersatz bleibt gleich. Die komplette Förderlogik mit allen Stufen haben wir separat aufgeschlüsselt.

Einordnung

Lohnt sich das Depot trotz Pension?

Die Pension gilt als komfortabel, und nach 40 Dienstjahren erreichst du mit 71,75 % der letzten ruhegehaltfähigen Besoldung tatsächlich ein Niveau, von dem Angestellte nur träumen. Nur: Viele Beamtenlaufbahnen sehen heute anders aus.

  • Wer mit Anfang 30 verbeamtet wird, schafft bis zur Altersgrenze keine 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahre mehr.
  • Teilzeitjahre zählen nur anteilig. Zwei Kinder mit je drei Jahren Teilzeit kosten spürbar Ruhegehaltssatz.
  • Beim vorzeitigen Ruhestand fällt ein Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr an, bis zu 14,4 % dauerhaft.
  • Anders als Angestellte hast du keinen Anspruch auf geförderte Entgeltumwandlung in einer betrieblichen Altersversorgung. Dir fehlt damit die zweite Säule.

Bisher blieb als geförderter Ausweg fast nur Riester im Versicherungsmantel, mit hohen Abschlusskosten und einer Beitragsgarantie, die kaum Rendite zuließ. Ab 2027 ändert sich das: Das Altersvorsorgedepot ist der erste staatlich geförderte Weg für Beamte, direkt und günstig in ETFs zu investieren. Neue Riester-Verträge gibt es ab dann nicht mehr.

Förderung

So viel Förderung bekommst du als Beamter

Drei Bausteine kommen zusammen: die Grundzulage von bis zu 540 €, die Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind und der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Die Kinderzulage gibt es für jeden eingezahlten Euro bis 300 € Eigenbeitrag, sie geht an einen Elternteil je Kind. So sieht das in typischen Beamten-Konstellationen aus:

BeispielEigenbeitrag pro JahrStaatliche FörderungFörderquote
Anwärterin, 23 Jahre, keine Kinder1.200 €390 € Zulage + 200 € Bonus einmalig32,5 %
A13, Vollzeit, 2 Kinder1.800 €540 € + 600 € Kinderzulage = 1.140 €63,3 %
Teilzeit, 2 Kinder, 25 € im Monat300 €150 € + 600 € Kinderzulage = 750 €250 %
Balkendiagramm: Förderquoten des Altersvorsorgedepots für Beamte, von 32,5 % für Anwärter bis 250 % für Teilzeitkräfte mit zwei Kindern
Drei typische Beamten-Konstellationen und ihre Förderquoten im ersten Beitragsjahr

Dazu kommt der Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dir über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil zusteht (Günstigerprüfung). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 %, wie ihn viele Beamte ab A13 erreichen, bringt der Maximalbeitrag von 1.800 € rund 440 € zusätzliche Steuererstattung. In der Ansparphase bleibt das Depot komplett steuerfrei, ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale.

Rechne dein eigenes Szenario mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner durch. Für die Kinder gibt es ab 2027 übrigens ein eigenes Programm: Der Staat zahlt über die Frühstart-Rente 10 € pro Monat in ein Depot für jedes Kind ab 6 Jahren, auch für Beamtenkinder. Was dabei zusammenkommt, zeigt der Frühstart-Rente-Rechner.

Praxis

Schritt für Schritt zum Depot

Vor dem 1. Januar 2027 kannst du noch keinen Vertrag abschließen, die Zertifizierung der Anbieter startet im Herbst 2026 beim Bundeszentralamt für Steuern. So bereitest du dich vor:

  • Vergleiche die angekündigten Anbieter und merke dich bei deinem Favoriten vor. Trade Republic, ING, DKB, Scalable Capital und weitere nehmen bereits Vormerkungen entgegen, unser Anbieter-Vergleich hält die Konditionen aktuell.
  • Erkläre bei Vertragsabschluss die Einwilligung zur Datenübermittlung gegenüber deiner Besoldungsstelle und stelle über den Anbieter den Dauerzulagenantrag.
  • Wähle eine Sparrate ab 30 € im Monat, damit nimmst du die 50-%-Stufe voll mit. 150 € im Monat schöpfen die gesamte Grundzulage aus.
  • Bist du jünger als 25, schließe früh im Jahr 2027 ab und sichere dir die 200 € Berufseinsteigerbonus.

Bei der ETF-Auswahl im Depot gelten dieselben Grundsätze wie sonst auch: breit gestreut, günstig, langer Atem. Konkrete Strategien findest du im Beitrag zur optimalen Nutzung des Altersvorsorgedepots.

FAQ

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot für Beamte

Sind Beamte beim Altersvorsorgedepot wirklich förderberechtigt?
Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz nennt Beamte, Richter und Berufssoldaten ausdrücklich als unmittelbar förderberechtigt. Einzige Zusatzbedingung: Du willigst ein, dass dein Dienstherr deine Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle übermittelt. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage.
Was gilt für Referendare und Anwärter?
Referendare und Anwärter beziehen Besoldung und sind damit förderberechtigt. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt zusätzlich den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Schon 30 € im Monat sichern die höchste Förderstufe von 50 %.
Bekommen Pensionäre noch die Förderung?
Nein. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Förderberechtigung, so wie auch Bezieher einer Altersvollrente keine Zulagen mehr erhalten. Die Jahre bis zur Pensionierung kannst du aber voll nutzen und das Depot wächst danach steuerbegünstigt weiter.
Können Beamte ihre alte Riester-Rente ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, der Wechsel ist freiwillig und ohne Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen möglich. Ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr, Bestandsverträge genießen Bestandsschutz. Prüfe vor der Übertragung die Garantien und Kosten deines Altvertrags, denn der Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen.
Florians Finanz Fazit

Endlich ein gefördertes ETF-Depot, das Beamten offensteht

Mich überzeugt vor allem, was weggefallen ist. Die alte 4-Prozent-Regel hat Teilzeitkräfte und Berufseinsteiger systematisch benachteiligt, und der Versicherungsmantel hat bei vielen Riester-Verträgen die Rendite aufgefressen. Beides ist Geschichte. Als Beamter zahlst du jetzt einen festen Betrag ein und kennst deine Förderung auf den Euro genau.

Die Pension bleibt dein Fundament, keine Frage. Aber eine Förderquote von 63 % mit zwei Kindern oder 250 % in Teilzeit gibt es an keiner anderen Stelle im deutschen Steuerrecht. Selbst das beste freie ETF-Depot startet bei null.

Mein Tipp: Wenn du unter 25 bist, plane den Abschluss gleich für Anfang 2027 und nimm die 200 € Bonus mit. Alle anderen vergleichen jetzt die Anbieter und rechnen ihre Zulage einmal selbst durch.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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