Altersvorsorgedepot-Rechner 2027
Berechne deine staatliche Förderung und vergleiche das neue Altersvorsorgedepot mit einem eigenen ETF-Depot – auf Basis des am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetzes.
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Ergebnis: AV-Depot vs. ETF-Depot
37 Jahre Ansparzeit
Wo kannst du ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ab dem 1. Januar 2027 können zertifizierte Anbieter ihr Angebot starten. Diese Neobroker und Banken haben bereits Interesse signalisiert.
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Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
Der Gesetzgebungsprozess ist nahezu abgeschlossen. Hier siehst du, was bisher passiert ist und wann das Depot startet.
Gesetzentwurf & Kabinettsbeschluss
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Referentenentwurf. Das Bundeskabinett beschließt am 17. Dezember 2025 das Altersvorsorgereformgesetz offiziell.
1. Lesung im Bundestag
Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/4088) wird am 26. Februar in erster Lesung debattiert und an die Fachausschüsse überwiesen.
Ausschussberatungen & Koalitionseinigung
Der Finanzausschuss hält öffentliche Anhörungen ab (u.a. am 16. März). Die Koalition (CDU/CSU + SPD) einigt sich auf wesentliche Änderungen: höhere Grundzulage (max. 540 €), neue Kinderzulage (100 % auf 300 €), Einbeziehung aller Selbstständigen und ein niedrigerer Kostendeckel von 1,0 %.
Bundestag verabschiedet das Altersvorsorgereformgesetz
Der Bundestag stimmt dem Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zu. Das neue Altersvorsorgedepot ist parlamentarisch beschlossen.
Bundesrat-Zustimmung ausstehend
Das Gesetz liegt dem Bundesrat zur Prüfung vor. Eine Zustimmung wird für April oder Mai 2026 erwartet. Ein echtes Veto ist unwahrscheinlich, ein Vermittlungsverfahren theoretisch möglich.
Gesetz tritt in Kraft
Nach Bundesrat-Zustimmung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt beginnt die Zertifizierungsphase für Anbieter.
Offizieller Start
Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften können ab jetzt zertifizierte Altersvorsorgedepots anbieten. Anbieter wie ING, Trade Republic, Scalable Capital und DKB haben Interesse signalisiert.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein neues staatlich gefördertes Wertpapier-Depot, das ab dem 1. Januar 2027 als Nachfolger der Riester-Rente eingeführt wird. Anders als klassische Riester-Produkte ermöglicht es die freie Anlage in UCITS-konforme ETFs und Fonds – ohne Beitragsgarantie, dafür mit deutlich höherer Renditechance.
Der Staat fördert eigene Einzahlungen durch direkte Zulagen und einen Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung). Während der gesamten Ansparphase fallen weder Abgeltungssteuer noch Vorabpauschale an, und Fondsumschichtungen bleiben steuerfrei. Besteuert wird erst bei der Auszahlung – zum dann gültigen individuellen Steuersatz.
Die Förderstruktur im Überblick
| Eigenbeitrag pro Jahr | Förderquote | Max. staatliche Zulage |
|---|---|---|
| 0 bis 360 € | 50 % | 180 € |
| 360 bis 1.800 € | 25 % | 360 € |
| Gesamt (bei 1.800 € Eigenbeitrag) | Grundzulage max. 540 € | + Kinderzulagen |
| Kinderzulage pro Kind | 100 % auf bis zu 300 € | max. 300 € / Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | — | 200 € einmalig (unter 25) |
Zusätzlich greift die Günstigerprüfung: Eigenbeiträge (max. 1.800 €) plus erhaltene Zulagen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übersteigt die daraus resultierende Steuerersparnis die bereits erhaltenen Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Was spricht für das Altersvorsorgedepot – und was dagegen?
Das AVD ist kein Allheilmittel. Für viele Sparer lohnt es sich erheblich, für manche weniger. Hier ist eine ehrliche Abwägung.
Vorteile
- Hohe Grundzulage: Bis zu 540 € jährlich direkt vom Staat – mehr als dreimal so viel wie bei der alten Riester-Rente (175 €).
- Kinderzulage: 300 € pro Kind und Jahr, sobald mindestens 300 € Eigenbeiträge geleistet werden.
- Steuerfreie Ansparphase: Keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale, keine Steuer bei Fondsumschichtungen.
- Freie ETF-Wahl: Anlage in günstige UCITS-konforme ETFs oder Fonds nach eigenem Ermessen.
- Flexibler Auszahlplan: Auszahlplan bis 85, lebenslange Leibrente oder Kombination; bis zu 30 % als Einmalbetrag möglich.
- Für nahezu alle: Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder sind berechtigt.
- Portabilität: Kostenlose Übertragung auf jeden anderen zertifizierten Anbieter jederzeit möglich.
- Kostendeckel: Gesetzlich vorgeschrieben: maximal 1,0 % effektive Kosten pro Jahr.
Nachteile
- Nachgelagerte Besteuerung: Die gesamte Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuert – nicht nur die Gewinne wie beim ETF-Depot.
- Lange Bindung: Das Depot ist bis frühestens zum 62. Lebensjahr gebunden. Vorzeitige Entnahme erfordert Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile.
- Keine Beitragsgarantie: Kursverluste sind möglich. Wer Sicherheit benötigt, muss selbst konservativ anlegen.
- Nicht immer vorteilhaft: Bei niedrigem Steuersatz heute, keinen Kindern und ähnlichem Steuersatz im Alter kann ein normales ETF-Depot besser abschneiden.
- Bundesrat ausstehend: Das Gesetz braucht noch die Bundesrat-Zustimmung. Kleinere Änderungen bleiben theoretisch möglich.
- Eingeschränkte Anlagewahl: Einzelaktien, Derivate und Kryptowährungen sind nicht erlaubt.
Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente
Das Altersvorsorgedepot ist der offizielle Nachfolger der Riester-Rente und unterscheidet sich in fast allen wesentlichen Punkten von ihr.
| Merkmal | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Riester-Rente (Altsystem) |
|---|---|---|
| Grundzulage | Max. 540 € / Jahr (prozentual) | 175 € / Jahr (Festbetrag) |
| Kinderzulage | 100 % auf bis zu 300 € / Kind | 300 € / Kind (Festbetrag, ab 2008 geborene Kinder) |
| Mindestbeitrag | Keiner (flexibel ab ca. 25 € / Monat) | 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens |
| Anlageprodukte | Freie ETF- und Fondswahl (UCITS-konform) | Versicherungsprodukte, Banksparpäne, Fonds (eingeschränkt) |
| Beitragsgarantie | Keine | 100 % der Einzahlungen garantiert |
| Ansparphase (Steuer) | Vollständig steuerfrei (kein Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale) | Steuerfrei |
| Auszahlungsphase | Auszahlplan, Leibrente oder Kombi; bis 30 % Einmalentnahme möglich | Mind. 70 % müssen als Monatsrente ausgezahlt werden |
| Besteuerung Auszahlung | Individueller Grenzsteuersatz (nachgelagert) | Individueller Grenzsteuersatz (nachgelagert) |
| Beamte berechtigt | Ja (seit März 2026 ausdrücklich einbezogen) | Nur über spezielle Produkte / eingeschränkt |
| Selbstständige berechtigt | Ja (alle Selbstständigen, seit März 2026) | Nur pflichtversicherte Selbstständige |
| Vererbung | Grundsätzlich möglich (Ehegatte: Förderung bleibt erhalten) | Eingeschränkt; Zulagen oft rückzahlungspflichtig |
| Anbieterwechsel | Kostenlos und jederzeit möglich | Häufig mit hohen Kosten und Wechselhürden verbunden |
| Kostendeckel | Max. 1,0 % effektive Kosten gesetzlich vorgeschrieben | Kein gesetzlicher Deckel |
| Verfügbar ab | 1. Januar 2027 | Seit 2002; keine Neuabschlüsse mit Förderung ab 2027 |
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Das Altersvorsorgedepot kann vererbt werden, aber die Regeln unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsverhältnis und gewählter Auszahlungsform. Hier sind die vier wichtigsten Szenarien.
Depot übernehmen ohne Förderverlust
Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner kann das gesamte Guthaben direkt in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten – keine Rückforderung durch das Finanzamt.
Auszahlung mit Zulagen-Rückzahlung
Kinder, Geschwister und andere Erben erhalten das Guthaben ausgezahlt. Das Finanzamt fordert dabei staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile zurück. Der eigentliche Eigenbeitrag plus die damit erzielten Investitionserträge verbleiben beim Erben, werden aber besteuert.
Restkapital ist vererbbar
Wer einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr gewählt hat und vorher stirbt, hinterlässt das verbleibende Kapital als Erbschaft. Es gibt keine Verfällung – das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer lebenslangen Leibrente.
Kein Kapital für Erben
Bei einer lebenslangen Leibrente enden die Zahlungen mit dem Tod – es verbleibt kein Restkapital. Optional kann eine Rentengarantiezeit (bis zu 10 Jahre) vereinbart werden, sodass Zahlungen noch bis Ende der Garantiezeit an Erben fließen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wann kommt das Altersvorsorgedepot – und ist es schon beschlossen?
Ja. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 mit den Stimmen der Koalition (CDU/CSU und SPD) verabschiedet. Angeboten werden die ersten zertifizierten Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, was für April oder Mai 2026 erwartet wird. Ein echtes Veto ist unwahrscheinlich, ein Vermittlungsausschuss theoretisch möglich.
Wer darf ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Grundsätzlich alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland: Arbeitnehmer mit gesetzlicher Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten, alle Selbstständigen (auch ohne Rentenversicherungspflicht) sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Nicht berechtigt sind Personen ohne unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland sowie Rentner, die bereits Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung genau?
Die Grundzulage beträgt 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 € (max. 180 €) und 25 % auf Beiträge zwischen 360 und 1.800 € (max. 360 €). Das ergibt eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr.
Hinzu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind (100 % Match auf eigene Beiträge bis 300 €/Kind), einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus für Personen unter 25 sowie eine zusätzliche Steuererstattung durch die Günstigerprüfung.
Welche ETFs und Fonds sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Erlaubt sind UCITS-konforme Fonds und ETFs, die an regulierten Börsen innerhalb der EU gehandelt werden. Das umfasst die gängigen Aktien-ETFs auf Weltindizes (MSCI World, FTSE All World, S&P 500 usw.), Anleihe-ETFs und gemischte Fonds.
Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Derivate, Kryptowährungen, gehebelte Produkte und andere spekulative Instrumente. Anbieter müssen zertifizierte Produktlisten veröffentlichen.
Ist das Altersvorsorgedepot auch für Beamte geeignet?
Ja, ausdrücklich. Beamte, Richter und Soldaten wurden durch die Koalitionseinigung im März 2026 in den Berechtigtenkreis aufgenommen – das war in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs noch nicht so vorgesehen.
Beamte erhalten dieselben Zulagen und können denselben Sonderausgabenabzug nutzen wie Arbeitnehmer. Da Beamte im Ruhestand oft einen niedrigeren Steuersatz haben als in der Aktivphase, profitieren sie besonders von der nachgelagerten Besteuerung.
Kann ich meine Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Ja. Das Riester-Guthaben kann in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne dass bisher erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt stark vom bestehenden Riester-Produkt ab.
Bei Produkten mit hohen Rückkaufswert-Abschlägen oder teuren laufenden Gebühren kann ein Wechsel sinnvoll sein. Bei fondsgebundenen Riester-Policen ist manchmal das Stilllegen (Beitragfreistellung) die bessere Option. Alle bestehenden Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz.
Kann ich Altersvorsorgedepot und Riester gleichzeitig besparen?
Nein. Du kannst nicht gleichzeitig Zulagen für Riester und das Altersvorsorgedepot erhalten – die staatliche Förderung gilt pro Person für jeweils einen Vertrag. Du kannst aber deinen Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und ausschließlich das neue AVD besparen.
Was passiert bei frühzeitigem Zugriff auf das Guthaben?
Eine vorzeitige Entnahme vor dem 62. Lebensjahr ist möglich, aber führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. Das Guthaben selbst (Eigenbeiträge plus Wertzuwachs) steht zur Verfügung, wird aber vollständig mit dem dann gültigen Einkommensteuersatz versteuert.
Eine Ausnahme gilt für selbstgenutztes Wohneigentum: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Guthaben förderneutral für den Erwerb oder Bau einer Immobilie eingesetzt werden (Wohnförderung).
Wie wird das Altersvorsorgedepot im Alter ausgezahlt und besteuert?
Du hast drei Optionen: einen Auszahlplan (bis mindestens zum 85. Lebensjahr), eine lebenslange Leibrente oder eine Kombination beider Varianten. Zusätzlich kannst du zu Rentenbeginn bis zu 30 % des Guthabens als Einmalbetrag entnehmen.
Die gesamte Auszahlung wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – nicht nur der Gewinnanteil wie beim ETF-Depot. Da dieser Steuersatz im Rentenalter bei den meisten Personen deutlich niedriger liegt als in der Erwerbsphase, entsteht ein wesentlicher Steuervorteil gegenüber dem selbst angesparten Depot.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot eher nicht?
Das AVD lohnt sich tendenziell weniger, wenn du heute einen sehr niedrigen Grenzsteuersatz hast (Sonderausgabenabzug bringt wenig), keine Kinder hast und keine erwartest, oder wenn du im Rentenalter voraussichtlich einen ähnlich hohen oder gar höheren Steuersatz haben wirst als heute.
In diesen Fällen kann ein normales ETF-Depot – mit Abgeltungssteuer (25 % auf Gewinne, 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) – besser abschneiden. Nutze den Rechner oben, um deine konkrete Situation zu vergleichen.
