Gesetz in Kraft seit 30. Mai 2026 • Start: 1. Januar 2027

Altersvorsorgedepot-Rechner 2027

Berechne deine staatliche Förderung und vergleiche das neue Altersvorsorgedepot mit einem eigenen ETF-Depot. Grundlage ist das am 29. Mai 2026 verkündete Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156).

Persönliche Angaben

J.
J.
Unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss (+200 € einmalig)

Sparplan

%

Rendite & Kosten

%
%
%

Steuerliche Angaben

%
%
Kirchensteuerpflichtig (8 % bzw. 9 %)

Ergebnis: AV-Depot vs. ETF-Depot

37 Jahre Ansparzeit

Vorteil Altersvorsorgedepot
+245 € / Monat
mehr Netto-Auszahlung gegenüber dem ETF-Depot
Staatliche Förderung (erstes Beitragsjahr)
Grundzulage540 €
Kinderzulage0 €
Steuerersparnis (Günstigerprüfung)0 €
Gesamt p.a. 540 €
Endvermögen AV-Depot (brutto)
350.000 €
Endvermögen ETF-Depot (brutto)
280.000 €
AV-Depot
1.450 €
Netto / Monat
ETF-Depot
1.205 €
Netto / Monat
Eigenbeiträge gesamt
Zulagen + Steuererstattung gesamt
Endvermögen AV-Depot (brutto)
Endvermögen ETF-Depot (brutto)
Steuerlast AV-Depot (Auszahlung)
Steuerlast ETF-Depot (Auszahlung)
Auszahlung bis 85 – AV netto
Auszahlung bis 85 – ETF netto
Hinweis: Berechnung basiert auf dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156, in Kraft seit 30. Mai 2026). Alle Werte sind Prognosen ohne Garantie.
Anbieter

Wo kannst du ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Ab dem 1. Januar 2027 können zertifizierte Anbieter ihr Angebot starten. Sieben Anbieter haben ein Altersvorsorgedepot bereits offiziell bestätigt, mehrere nehmen Vormerkungen entgegen. Alle bestätigten Anbieter mit Konditionen findest du im großen Altersvorsorgedepot-Anbietervergleich.

Empfehlung

Einer der größten digitalen Vermögensverwalter in Deutschland. Scalable hat als erster großer Neobroker konkrete Konditionen genannt: keine Depotgebühr und kostenlose Sparpläne auf über 2.000 ETFs im Altersvorsorgedepot.

Zu Scalable Capital *

Der provisionsfreie Broker von finanzen.net mit ETF-Sparplänen ab 0 € Orderkosten. finanzen.net zero hat das Altersvorsorgedepot bestätigt und nimmt bereits Vormerkungen entgegen. Gute Wahl für kostenbewusste Sparer.

Zu finanzen.net zero *

Der populärste Neobroker Deutschlands mit über 8 Millionen Kunden. Trade Republic hat das Altersvorsorgedepot als erster Anbieter öffentlich angekündigt und stellt Gesamtkosten unter 0,5 % pro Jahr in Aussicht.

Zu Trade Republic

* Produktverfügbarkeit ab 1. Januar 2027. Konditionen laut Anbieter-Ankündigungen (Stand Juni 2026), Angaben ohne Gewähr. Links zu Scalable Capital und finanzen.net zero sind Affiliate-Links – finanzfacts.de erhält eine Vergütung, wenn du über diesen Link ein Konto eröffnest. Das kostet dich nichts zusätzlich.

Zeitplan

Wann kommt das Altersvorsorgedepot?

Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen. Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit dem 30. Mai 2026 in Kraft. Hier siehst du alle Meilensteine bis zum Start.

Dezember 2025

Gesetzentwurf & Kabinettsbeschluss

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Referentenentwurf. Das Bundeskabinett beschließt am 17. Dezember 2025 das Altersvorsorgereformgesetz offiziell.

Februar 2026

1. Lesung im Bundestag

Der Bundestag debattiert den Gesetzentwurf (Drucksache 21/4088) am 26. Februar in erster Lesung und überweist ihn an die Fachausschüsse.

März 2026 – Anhörungen

Ausschussberatungen & Koalitionseinigung

Der Finanzausschuss hält öffentliche Anhörungen ab (u.a. am 16. März). Die Koalition (CDU/CSU + SPD) einigt sich auf wesentliche Änderungen: höhere Grundzulage (max. 540 €), neue Kinderzulage (100 % auf 300 €), Einbeziehung aller Selbstständigen und ein niedrigerer Kostendeckel von 1,0 %.

27. März 2026 Beschlossen

Bundestag verabschiedet das Altersvorsorgereformgesetz

Der Bundestag stimmt dem Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zu. Das neue Altersvorsorgedepot ist parlamentarisch beschlossen.

8. Mai 2026 Zugestimmt

Bundesrat billigt das Gesetz

Der Bundesrat stimmt dem Altersvorsorgereformgesetz zu (Drucksache 206/26). Damit hat das Gesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen.

29. Mai 2026 In Kraft

Verkündung im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz vom 26. Mai 2026 erscheint im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156) und tritt am 30. Mai 2026 in Kraft. Die Förderregeln gelten ab dem 1. Januar 2027.

Aktuell Jetzt

Zertifizierungsphase & Rechtsverordnung

Anbieter bereiten ihre Depots vor und lassen Produkte zertifizieren. Die Rechtsverordnung mit den genauen Produktstandards (u.a. für das Standarddepot) folgt im Sommer 2026. Scalable Capital, Trade Republic und finanzen.net zero nehmen bereits Vormerkungen entgegen.

1. Januar 2027

Offizieller Start

Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften können ab jetzt zertifizierte Altersvorsorgedepots anbieten. Unter anderem haben ING, DKB, Trade Republic, Scalable Capital und finanzen.net zero ein Angebot bestätigt.

Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein neues staatlich gefördertes Wertpapier-Depot, das ab dem 1. Januar 2027 als Nachfolger der Riester-Rente startet. Die gesetzliche Grundlage ist seit dem 30. Mai 2026 in Kraft. Anders als klassische Riester-Produkte ermöglicht es die freie Anlage in UCITS-konforme ETFs und Fonds – ohne Beitragsgarantie, dafür mit deutlich höherer Renditechance.

Der Staat fördert eigene Einzahlungen durch direkte Zulagen und einen Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung). Während der gesamten Ansparphase fallen weder Abgeltungssteuer noch Vorabpauschale an, und Fondsumschichtungen bleiben steuerfrei. Besteuert wird erst bei der Auszahlung – zum dann gültigen individuellen Steuersatz.

Endgültig im Gesetz verankert: Beamte, Richter, Soldaten und alle Selbstständigen sind förderberechtigt. Der Kostendeckel für das Standarddepot liegt bei 1,0 % pro Jahr, die maximale Grundzulage bei 540 € jährlich.

Die Förderstruktur im Überblick

Eigenbeitrag pro JahrFörderquoteMax. staatliche Zulage
0 bis 360 € 50 % 180 €
360 bis 1.800 € 25 % 360 €
Gesamt (bei 1.800 € Eigenbeitrag) Grundzulage max. 540 € + Kinderzulagen
Kinderzulage pro Kind 100 % auf bis zu 300 € max. 300 € / Kind
Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig (unter 25)

Zulagen erhältst du ab einem Eigenbeitrag von 120 € pro Jahr (Sockelbetrag). Insgesamt kannst du bis zu 6.840 € jährlich einzahlen: Beiträge über 1.800 € erhalten keine Zulage, profitieren aber von der steuerfreien Ansparphase.

Zusätzlich greift die Günstigerprüfung: Eigenbeiträge (max. 1.800 €) plus erhaltene Zulagen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übersteigt die daraus resultierende Steuerersparnis die bereits erhaltenen Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Vor- und Nachteile

Was spricht für das Altersvorsorgedepot – und was dagegen?

Das AVD ist kein Allheilmittel. Für viele Sparer lohnt es sich erheblich, für manche weniger. Hier ist eine ehrliche Abwägung.

Vorteile

  • Hohe Grundzulage: Bis zu 540 € jährlich direkt vom Staat – mehr als dreimal so viel wie bei der alten Riester-Rente (175 €).
  • Kinderzulage: 300 € pro Kind und Jahr, sobald mindestens 300 € Eigenbeiträge geleistet werden.
  • Steuerfreie Ansparphase: Keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale, keine Steuer bei Fondsumschichtungen.
  • Freie ETF-Wahl: Anlage in günstige UCITS-konforme ETFs oder Fonds nach eigenem Ermessen.
  • Flexibler Auszahlplan: Auszahlplan bis 85, lebenslange Leibrente oder Kombination; bis zu 30 % als Einmalbetrag möglich.
  • Für nahezu alle: Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder sind berechtigt.
  • Portabilität: Kostenlose Übertragung auf jeden anderen zertifizierten Anbieter jederzeit möglich.
  • Kostendeckel: Gesetzlich vorgeschrieben: maximal 1,0 % effektive Kosten pro Jahr.

Nachteile

  • Nachgelagerte Besteuerung: Die gesamte Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuert – nicht nur die Gewinne wie beim ETF-Depot.
  • Lange Bindung: Das Depot ist bis frühestens zum 62. Lebensjahr gebunden. Vorzeitige Entnahme erfordert Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile.
  • Keine Beitragsgarantie: Kursverluste sind möglich. Wer Sicherheit benötigt, muss selbst konservativ anlegen.
  • Nicht immer vorteilhaft: Bei niedrigem Steuersatz heute, keinen Kindern und ähnlichem Steuersatz im Alter kann ein normales ETF-Depot besser abschneiden.
  • Details per Verordnung: Die genauen Produktstandards, etwa für das Standarddepot, legt eine Rechtsverordnung fest, die im Sommer 2026 folgt.
  • Eingeschränkte Anlagewahl: Einzelaktien, Derivate und Kryptowährungen sind nicht erlaubt.
Fazit: Das AVD lohnt sich besonders für Personen mit Kindern, einem hohen Grenzsteuersatz in der Erwerbsphase und einem deutlich niedrigeren im Rentenalter. Auch Berufseinsteiger mit langer Ansparzeit profitieren stark. Der Rechner oben zeigt dir den Vergleich für deine individuelle Situation.
Vergleich

Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente

Das Altersvorsorgedepot ist der offizielle Nachfolger der Riester-Rente und unterscheidet sich in fast allen wesentlichen Punkten von ihr.

Merkmal Altersvorsorgedepot (ab 2027) Riester-Rente (Altsystem)
Grundzulage Max. 540 € / Jahr (prozentual) 175 € / Jahr (Festbetrag)
Kinderzulage 100 % auf bis zu 300 € / Kind 300 € / Kind (Festbetrag, ab 2008 geborene Kinder)
Mindestbeitrag Sockelbetrag 120 € / Jahr (10 € / Monat) 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens
Anlageprodukte Freie ETF- und Fondswahl (UCITS-konform) Versicherungsprodukte, Banksparpläne, Fonds (eingeschränkt)
Beitragsgarantie Keine 100 % der Einzahlungen garantiert
Ansparphase (Steuer) Vollständig steuerfrei (keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale) Steuerfrei
Auszahlungsphase Auszahlplan, Leibrente oder Kombi; bis 30 % Einmalentnahme möglich Mind. 70 % müssen als Monatsrente ausgezahlt werden
Besteuerung Auszahlung Individueller Grenzsteuersatz (nachgelagert) Individueller Grenzsteuersatz (nachgelagert)
Beamte berechtigt Ja (ausdrücklich im Gesetz verankert) Nur über spezielle Produkte / eingeschränkt
Selbstständige berechtigt Ja (alle Selbstständigen) Nur pflichtversicherte Selbstständige
Vererbung Grundsätzlich möglich (Ehegatte: Förderung bleibt erhalten) Eingeschränkt; Zulagen oft rückzahlungspflichtig
Anbieterwechsel Kostenlos und jederzeit möglich Häufig mit hohen Kosten und Wechselhürden verbunden
Kostendeckel Max. 1,0 % effektive Kosten gesetzlich vorgeschrieben Kein gesetzlicher Deckel
Verfügbar ab 1. Januar 2027 Seit 2002; keine Neuabschlüsse mit Förderung ab 2027
Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz – niemand wird zur Kündigung gezwungen. Eine Übertragung des Riester-Guthabens in ein AVD ist möglich, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Ob sich das lohnt, hängt vom jeweiligen Riester-Produkt ab.
Todesfall & Vererbung

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Das Altersvorsorgedepot kann vererbt werden, aber die Regeln unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsverhältnis und gewählter Auszahlungsform. Hier sind die vier wichtigsten Szenarien.

Ehegatten & Lebenspartner

Depot übernehmen ohne Förderverlust

Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner kann das gesamte Guthaben direkt in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten – keine Rückforderung durch das Finanzamt.

Andere Erben

Auszahlung mit Zulagen-Rückzahlung

Kinder, Geschwister und andere Erben erhalten das Guthaben ausgezahlt. Das Finanzamt fordert dabei staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile zurück. Der eigentliche Eigenbeitrag plus die damit erzielten Investitionserträge verbleiben beim Erben, werden aber besteuert.

Auszahlplan (vor dem 85. Lebensjahr)

Restkapital ist vererbbar

Wer einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr gewählt hat und vorher stirbt, hinterlässt das verbleibende Kapital als Erbschaft. Es gibt keine Verfällung – das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer lebenslangen Leibrente.

Lebenslange Leibrente

Kein Kapital für Erben

Bei einer lebenslangen Leibrente enden die Zahlungen mit dem Tod – es verbleibt kein Restkapital. Optional kann eine Rentengarantiezeit (bis zu 10 Jahre) vereinbart werden, sodass Zahlungen noch bis Ende der Garantiezeit an Erben fließen.

Empfehlung für Ehepaare: Das AVD ist besonders attraktiv, weil der überlebende Partner das Depot übernehmen und die volle Förderung behalten kann. Alleinstehende sollten die Vererbungsregeln im Vergleich zu einem normalen ETF-Depot abwägen – dort ist die Erbschaft immer förderneutral möglich.
Hinweis: Die Todesfall-Regelungen basieren auf dem verkündeten Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Einzelne Durchführungsdetails konkretisiert die für Sommer 2026 erwartete Rechtsverordnung.
FAQ

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wann kommt das Altersvorsorgedepot und ist es schon beschlossen?

Ja, endgültig. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Seit der Verkündung im Bundesgesetzblatt (29. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156) ist das Gesetz in Kraft.

Die ersten zertifizierten Altersvorsorgedepots starten am 1. Januar 2027. Mehrere Anbieter nehmen bereits Vormerkungen entgegen.

Wer darf ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Grundsätzlich alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland: Arbeitnehmer mit gesetzlicher Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten, alle Selbstständigen (auch ohne Rentenversicherungspflicht) sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Nicht berechtigt sind Personen ohne unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland sowie Rentner, die bereits Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung genau?

Die Grundzulage beträgt 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 € (max. 180 €) und 25 % auf Beiträge zwischen 360 und 1.800 € (max. 360 €). Das ergibt eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr. Den Zulagenanspruch sichert bereits ein Sockelbetrag von 120 € Eigenbeitrag pro Jahr.

Hinzu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind (100 % Match auf eigene Beiträge bis 300 €/Kind), einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus für Personen unter 25 sowie eine zusätzliche Steuererstattung durch die Günstigerprüfung.

Welche ETFs und Fonds sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Erlaubt sind UCITS-konforme Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5 (von 7), die an regulierten Börsen innerhalb der EU gehandelt werden. Das umfasst die gängigen Aktien-ETFs auf Weltindizes (MSCI World, FTSE All World, S&P 500 usw.), Anleihe-ETFs und gemischte Fonds. Außerdem zugelassen sind Anleihen von EU-Staaten, Ländern und Gemeinden.

Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Derivate, Zertifikate, Kryptowährungen, gehebelte Produkte und andere spekulative Instrumente. Anbieter müssen zertifizierte Produktlisten veröffentlichen.

Ist das Altersvorsorgedepot auch für Beamte geeignet?

Ja, ausdrücklich. Das verabschiedete Gesetz bezieht Beamte, Richter und Soldaten in den Berechtigtenkreis ein. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah das noch nicht vor, die Koalition hat den Kreis im März 2026 erweitert.

Beamte erhalten dieselben Zulagen und können denselben Sonderausgabenabzug nutzen wie Arbeitnehmer. Da Beamte im Ruhestand oft einen niedrigeren Steuersatz haben als in der Aktivphase, profitieren sie besonders von der nachgelagerten Besteuerung.

Kann ich meine Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Ja. Das Riester-Guthaben kann in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne dass bisher erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt stark vom bestehenden Riester-Produkt ab.

Bei Produkten mit hohen Rückkaufswert-Abschlägen oder teuren laufenden Gebühren kann ein Wechsel sinnvoll sein. Bei fondsgebundenen Riester-Policen ist manchmal das Stilllegen (Beitragfreistellung) die bessere Option. Alle bestehenden Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz.

Kann ich Altersvorsorgedepot und Riester gleichzeitig besparen?

Nein. Du kannst nicht gleichzeitig Zulagen für Riester und das Altersvorsorgedepot erhalten – die staatliche Förderung gilt pro Person für jeweils einen Vertrag. Du kannst aber deinen Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und ausschließlich das neue AVD besparen.

Was passiert bei frühzeitigem Zugriff auf das Guthaben?

Eine vorzeitige Entnahme vor dem 62. Lebensjahr ist möglich, aber führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. Das Guthaben selbst (Eigenbeiträge plus Wertzuwachs) steht zur Verfügung, wird aber vollständig mit dem dann gültigen Einkommensteuersatz versteuert.

Eine Ausnahme gilt für selbstgenutztes Wohneigentum: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Guthaben förderneutral für den Erwerb oder Bau einer Immobilie eingesetzt werden (Wohnförderung).

Wie wird das Altersvorsorgedepot im Alter ausgezahlt und besteuert?

Du hast drei Optionen: einen Auszahlplan (bis mindestens zum 85. Lebensjahr), eine lebenslange Leibrente oder eine Kombination beider Varianten. Zusätzlich kannst du zu Rentenbeginn bis zu 30 % des Guthabens als Einmalbetrag entnehmen.

Die gesamte Auszahlung wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – nicht nur der Gewinnanteil wie beim ETF-Depot. Da dieser Steuersatz im Rentenalter bei den meisten Personen deutlich niedriger liegt als in der Erwerbsphase, entsteht ein wesentlicher Steuervorteil gegenüber dem selbst angesparten Depot.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot eher nicht?

Das AVD lohnt sich tendenziell weniger, wenn du heute einen sehr niedrigen Grenzsteuersatz hast (Sonderausgabenabzug bringt wenig), keine Kinder hast und keine erwartest, oder wenn du im Rentenalter voraussichtlich einen ähnlich hohen oder gar höheren Steuersatz haben wirst als heute.

In diesen Fällen kann ein normales ETF-Depot – mit Abgeltungssteuer (25 % auf Gewinne, 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) – besser abschneiden. Nutze den Rechner oben, um deine konkrete Situation zu vergleichen.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), in Kraft seit 30. Mai 2026. Der Rechner dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder finanzielle Beratung. © finanzfacts.de
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