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Altersvorsorgedepot Förderung: Zulagen und Steuervorteile einfach erklärt

So holst du das Maximum aus der staatlichen Förderung: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Steuervorteil im Überblick.

Florian Baumann Florian Baumann | Lesezeit: ca. 8 Minuten | Aktualisiert: 30. Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 über eine beitragsproportionale Zulage.
  • Die Grundzulage liegt bei 50 Cent je Euro bis 360 Euro und 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, also höchstens 540 Euro im Jahr.
  • Je Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage, schon ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat schöpfst du sie voll aus.
  • Wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus obendrauf.
  • In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an, versteuert wird erst die Auszahlung.
  • Für die Förderung zahlst du mindestens 120 Euro im Jahr ein, das sind 10 Euro pro Monat.
Inhaltsverzeichnis +
  1. Diese drei Förderbausteine gibt es
  2. Die Grundzulage: zwei Förderstufen
  3. Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind
  4. Berufseinsteigerbonus für junge Sparer
  5. Der Steuervorteil neben den Zulagen
  6. Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan?
  7. Voraussetzungen und Höchstgrenzen
  8. Rechenbeispiele zur Förderung
  9. Was sich gegenüber Riester ändert
  10. Häufige Fragen
Grundlagen

Diese drei Förderbausteine gibt es

Das Altersvorsorgedepot tritt am 1. Januar 2027 an die Stelle der Riester-Rente. Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat ihr am 8. Mai 2026 zugestimmt. Der Kern der Reform: Du legst dein Geld renditeorientiert in Fonds und ETFs an und der Staat schießt jedes Jahr Geld dazu.

Die Förderung ruht auf drei Säulen, die du parallel nutzen kannst:

  • Die Grundzulage bekommt jeder Förderberechtigte, der einzahlt.
  • Die Kinderzulage erhöht die Förderung für Familien deutlich.
  • Der Berufseinsteigerbonus belohnt einen frühen Start vor dem 25. Geburtstag.

Dazu kommt ein steuerlicher Vorteil über den Sonderausgabenabzug. Wie diese Bausteine im Detail funktionieren, schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.

Grundzulage

Die Grundzulage: zwei Förderstufen

Die Grundzulage richtet sich künftig direkt nach deinem Beitrag. Das nennt sich beitragsproportionale Förderung und ersetzt die alte starre Pauschale. Es gibt zwei Stufen, die der Staat unterschiedlich stark fördert.

Grundzulage = 50 % auf Beitrag bis 360 € + 25 % auf Beitrag von 360,01 € bis 1.800 €
Maximal also 180 € plus 360 €, zusammen 540 € pro Jahr.

Kleine bis mittlere Beiträge werden besonders stark gefördert. Auf die ersten 360 Euro legst du eine Förderquote von 50 Prozent, auf den Rest immer noch 25 Prozent. Diese Tabelle zeigt die Struktur:

Beitragsbereich pro JahrFördersatzMaximale Zulage
bis 360 €50 Cent je Euro180 €
360,01 € bis 1.800 €25 Cent je Euro360 €
Grundzulage gesamt540 €
So setzt sich die Grundzulage zusammen 50 % = 180 € 25 % = 360 € 0 € 360 € 1.800 € Jährlicher Eigenbeitrag Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr
Die ersten 360 Euro fördert der Staat mit 50 Prozent, den Rest bis 1.800 Euro mit 25 Prozent.

Faustregel: Mit 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 150 Euro pro Monat, schöpfst du die volle Grundzulage von 540 Euro aus. Mehr Grundzulage gibt es darüber hinaus nicht.

Kinderzulage

Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind

Hast du Kinder, kommt zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage dazu. Ein Elternteil erhält für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag einen vollen Euro Kinderzulage. Den Höchstbetrag von 300 Euro je Kind erreichst du also bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat.

Anders als früher spielt das Geburtsjahr des Kindes keine Rolle mehr. Jedes kindergeldberechtigte Kind bringt die gleiche Zulage. Bei zwei Kindern sind das 600 Euro zusätzlich, bei drei Kindern 900 Euro, jedes Jahr und direkt in dein Depot.

Berufseinsteigerbonus

Berufseinsteigerbonus für junge Sparer

Wer früh anfängt, profitiert doppelt. Schließt du den Vertrag ab, bevor du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr vollendet hast, zahlt dir der Staat einmalig 200 Euro zusätzlich ins Depot. Diesen Berufseinsteigerbonus gibt es zur Grundzulage und zur Kinderzulage obendrauf.

Der eigentliche Hebel liegt aber im Zeitfaktor. Je früher das Geld arbeitet, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt über die Jahrzehnte bis zur Rente. Der Bonus ist eine nette Starthilfe, der lange Anlagehorizont ist der echte Gewinn.

Steuer

Der Steuervorteil neben den Zulagen

Neben den Zulagen wirkt ein zweiter Förderkanal: der Sonderausgabenabzug. Du gibst deine Beiträge und den Zulageanspruch in der Steuererklärung an. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dir über die Zulage hinaus ein Steuervorteil zusteht. Diese Günstigerprüfung lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen.

In der Ansparphase wächst dein Geld komplett steuerfrei. Auf Kursgewinne und Dividenden fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber dem freien ETF-Sparplan, bei dem du diese Steuern laufend trägst.

Die Kehrseite: In der Auszahlungsphase versteuerst du die Leistungen. Da dein Steuersatz im Ruhestand meist niedriger liegt als im Berufsleben, bleibt unterm Strich häufig ein Vorteil. Dieses Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung.

Gut für Geringverdiener: Auch ohne Steuererklärung und bei niedrigem Steuersatz fördert der Staat jeden Euro Eigenbeitrag über die Zulagen.

Vergleich

Altersvorsorgedepot oder freier ETF-Sparplan?

Beide Wege investieren in Fonds und ETFs. Der Unterschied liegt in Förderung, Steuer und Flexibilität. Das geförderte Depot punktet mit Zulagen und einem Steueraufschub, der freie Sparplan mit voller Verfügbarkeit deines Geldes.

MerkmalAltersvorsorgedepotFreier ETF-Sparplan
Staatliche Zulagebis 540 € plus Kinderzulagekeine
Steuer in der Ansparphasekeine Abgeltungsteuer, keine VorabpauschaleAbgeltungsteuer und Vorabpauschale
Steuer bei Auszahlungnachgelagert auf die Leistung25 % auf Gewinne, mit Teilfreistellung
Verfügbarkeitfrühestens ab 65jederzeit
Anlagewahlzertifizierte Produktefreie ETF-Wahl

Kurz gesagt: Für den langfristigen Ruhestandssparer mit Zulagenanspruch schlägt das geförderte Depot oft den freien Sparplan. Wer flexibel bleiben und vor 65 ans Geld kommen will, fährt mit dem freien Sparplan besser. Häufig ist eine Kombination aus beidem die clevere Lösung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen und Höchstgrenzen

Damit die Förderung fließt, gelten ein paar einfache Regeln. Den einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag der alten Riester-Rente gibt es nicht mehr, das macht die Sache deutlich übersichtlicher.

Mindestbeitrag
120 Euro im Jahr, also 10 Euro pro Monat. Das ist die Voraussetzung für jede Zulage.
Geförderter Höchstbeitrag
Bis 1.800 Euro im Jahr fördert der Staat über die Zulagen.
Maximale Einzahlung
Bis zu 6.840 Euro im Jahr. Der Teil über 1.800 Euro bleibt ohne Zulage.
Sonderausgabenabzug
Bis zu 1.800 Euro plus Zulageanspruch, ohne Kinder also bis zu 2.340 Euro.
Förderberechtigte
Unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Eltern in der Kindererziehungszeit.

Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar profitieren. Sie zahlen ebenfalls mindestens 120 Euro im Jahr ein und erhalten eine Grundzulage von höchstens 175 Euro.

Rechenbeispiele

Rechenbeispiele zur Förderung

Wie viel der Staat dazugibt, hängt von deinem Beitrag und deiner Familiensituation ab. Diese vier Beispiele zeigen die Förderquote, also den Anteil staatliches Geld auf deinen Eigenbeitrag:

SituationEigenbeitragZulage gesamtFörderquote
Mindestsparer120 € (10 €/Monat)60 €50 %
Kleiner Sparer360 € (30 €/Monat)180 €50 %
Maximale Grundzulage1.800 € (150 €/Monat)540 €30 %
Familie, 2 Kinder1.800 € (150 €/Monat)1.140 €63 %
Förderquote nach Eigenbeitrag 50 % 50 % 30 % 63 % 120 € 10 €/Monat 360 € 30 €/Monat 1.800 € 150 €/Monat 1.800 € + 2 Kinder
Kleine Beiträge und Familien erreichen die höchste Förderquote, weil Grund- und Kinderzulage zusammenwirken.
Familie mit 2 Kindern: das Depot im ersten Jahr 1.800 € 540 € 600 € Gesamtguthaben 2.940 €, davon 1.140 € vom Staat Eigenbeitrag Grundzulage Kinderzulage
Bei zwei Kindern stammen 1.140 Euro des jährlichen Zuwachses direkt vom Staat.

Die Familie kombiniert 540 Euro Grundzulage mit 600 Euro Kinderzulage für zwei Kinder. Beginnt einer der Partner zudem vor dem 25. Geburtstag, kommen einmalig 200 Euro dazu. Rechne deinen eigenen Fall mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner durch.

Vergleich

Was sich gegenüber Riester ändert

Die alte Riester-Rente kannte eine starre Grundzulage von 175 Euro, die nur bei Zahlung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags floss. Die Kinderzulage lag bei 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder und 300 Euro für jüngere.

Die neue Förderung macht zwei Dinge besser. Erstens hängt die Zulage direkt am Beitrag, du verstehst auf einen Blick, was du bekommst. Zweitens steigt die Obergrenze der Grundzulage von 175 Euro auf 540 Euro. Wie sich beide Modelle im Detail unterscheiden, liest du im Vergleich von Altersvorsorgedepot und Riester.

FörderbausteinRiester (alt)Altersvorsorgedepot (neu)
Grundzulage175 € pauschalbis 540 €, beitragsproportional
Kinderzulage185 € oder 300 € je nach Geburtsjahrbis 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr
Mindesteigenbeitrag4 % des Einkommens, einkommensabhängig120 € im Jahr, fix
Berufseinsteigerbonus200 € einmalig unter 25200 € einmalig unter 25
Anlagemit Beitragsgarantieauch ohne Garantie, mehr Renditechance
FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die maximale Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt höchstens 540 Euro pro Jahr. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, wenn du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt. Eine Familie mit zwei Kindern erhält so im ersten Jahr bis zu 1.340 Euro vom Staat.
Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Grundzulage zu bekommen?
Für die maximale Grundzulage von 540 Euro zahlst du 1.800 Euro im Jahr ein, also 150 Euro pro Monat. Damit du überhaupt gefördert wirst, brauchst du mindestens 120 Euro im Jahr, das sind 10 Euro pro Monat.
Bekomme ich die Förderung auch ohne Steuererklärung?
Ja. Die Zulagen fließen unabhängig von deinem Steuersatz direkt in dein Depot. Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen lohnt sich das, weil jeder eingezahlte Euro gefördert wird. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob dir über die Zulage hinaus ein Steuervorteil zusteht.
Muss ich die Förderung und die Erträge später versteuern?
In der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf Kursgewinne und Dividenden, es fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Besteuert werden die Leistungen erst in der Auszahlungsphase, meist zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.
Florians Finanz Fazit

Die neue Förderung ist einfacher und großzügiger

Endlich verstehst du auf einen Blick, was der Staat dazugibt. Die alte Riester-Mathematik mit Mindesteigenbeitrag und starren Pauschalen war ein Grund, warum viele die Förderung gar nicht erst ausgeschöpft haben. Die beitragsproportionale Zulage räumt damit auf.

Besonders überzeugt mich die Wirkung für Familien und für kleine Beiträge. Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt 50 Prozent obendrauf. Mit Kindern wird daraus schnell eine Förderquote, die kein freier Sparplan erreicht. Den größten Hebel ziehst du, wenn du früh startest und den langen Anlagehorizont nutzt.

Mein Tipp: Rechne deine persönliche Förderung mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner durch und vergleiche, bevor du ab 2027 einen Vertrag abschließt.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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