Pendlerpauschale Rechner 2026 | finanzfacts.de
Steuerrechner

Pendlerpauschale Rechner

Berechne deine Entfernungspauschale und die daraus resultierende Steuerersparnis – schnell, genau und auf Basis der aktuellen Sätze 2026.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ist bereits in der Berechnung berücksichtigt. Nur der darüber hinausgehende Betrag führt zu einer zusätzlichen Steuerersparnis. Der Rechner setzt voraus, dass du keine weiteren Werbungskosten geltend machst.

Dein Ergebnis
Steuerersparnis pro Jahr
0 €
bei 32 % Grenzsteuersatz
Pendlerpauschale gesamt
0 €
abzugsfähige Werbungskosten
Ersparnis pro Monat
0 €
auf 12 Monate verteilt
Berechnung im Detail
Km 1–20 × 0,30 € × Pendeltage 0 €
Km 21+ × 0,38 € × Pendeltage 0 €
Pendlerpauschale gesamt 0 €
Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag − 1.230 €
Zusätzliche Werbungskosten (steuerlich wirksam) 0 €
Steuerersparnis (× 32 % Grenzsteuersatz) 0 €
Alles über die Pendlerpauschale

Wer profitiert, wie viel es bringt und was du beachten musst

Grundlagen

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, ist ein steuerlicher Abzug für Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert das zu versteuernde Einkommen. Grundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Wichtig: Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle – ob Auto, Fahrrad oder zu Fuß: Der gleiche Betrag ist absetzbar. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kannst du alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher als die Pauschale sind.

Erhöhte Pauschale bis 2026 verlängert: Die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem 21. Kilometer, ursprünglich als Energiepreishilfe eingeführt, gilt weiterhin bis Ende 2026. Ab dem 1. Januar 2027 soll sie auf den regulären Satz von 0,30 € abgesenkt werden, sofern der Gesetzgeber keine weitere Verlängerung beschließt.
Berechnung

So wird die Pendlerpauschale berechnet

Die Berechnung erfolgt kilometerbezogen und hängt davon ab, ob die Strecke unter oder über 20 Kilometer liegt:

Pauschale (bis 20 km) = Entfernung × 0,30 € × Pendeltage
Pauschale (ab 21 km) = 20 × 0,30 € × Pendeltage + (Entfernung − 20) × 0,38 € × Pendeltage
Steuerersparnis = max(0, Pauschale − 1.230 €) × Grenzsteuersatz

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird vom Finanzamt standardmäßig gewährt. Die Pendlerpauschale bringt nur dann zusätzliche Steuerersparnis, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt.

Entfernung (km) 220 Pendeltage Steuerersparnis 32 % Steuerersparnis 42 %
10 km 660 € 0 € (unter Pauschbetrag) 0 € (unter Pauschbetrag)
15 km 990 € 0 € (unter Pauschbetrag) 0 € (unter Pauschbetrag)
20 km 1.320 € 29 € 38 €
30 km 2.156 € 297 € 390 €
50 km 3.828 € 832 € 1.092 €
80 km 6.204 € 1.592 € 2.090 €

Sätze 2026: 0,30 €/km (1–20 km), 0,38 €/km (ab 21 km). Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € bereits abgezogen.

Tipps

So holst du das Maximum heraus

  • Pendeltage genau dokumentieren: Das Finanzamt erkennt nur tatsächliche Fahrten an. Home-Office-Tage, Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht. Führe ein einfaches Fahrtenbuch oder nutze Kalendereinträge als Nachweis.
  • ÖPNV-Kosten prüfen: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kannst du die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie die Pauschale übersteigen. Ein Deutschlandticket (588 €/Jahr) lohnt sich nur bei kurzen Strecken steuerlich mehr als die Entfernungspauschale.
  • Günstigste Verbindung maßgeblich: Das Finanzamt erkennt die kürzeste Straßenverbindung an, es sei denn, eine längere Route ist verkehrsgünstiger. Dokumentiere im Zweifel, warum du eine Umgehungsroute nimmst (z.B. weniger Staus, Zeitersparnis).
  • Mobilitätsprämie für Geringverdiener: Wer keine oder kaum Einkommensteuer zahlt, kann die Mobilitätsprämie beantragen: 14 Prozent der Pendlerpauschale werden als direkte Auszahlung gewährt, sofern die Entfernung mehr als 20 km beträgt.
  • Lohnsteuerermäßigung beantragen: Statt auf die Steuererstattung nach der Steuererklärung zu warten, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das erhöht dein monatliches Netto sofort.
FAQ

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Gilt die Pendlerpauschale auch für Home-Office-Tage?
Nein. Die Entfernungspauschale wird nur für Tage anerkannt, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist. Home-Office-Tage zählen nicht. Seit 2023 gibt es dafür die Home-Office-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr), die du alternativ in der Steuererklärung geltend machen kannst. Beide Pauschalen lassen sich jedoch nicht für denselben Tag kombinieren.
Wie viele Kilometer darf ich maximal absetzen?
Es gibt keine gesetzliche Kilometerbegrenzung. Du kannst die tatsächliche einfache Entfernung vollständig geltend machen, also auch 100 km oder mehr. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, es sei denn, eine längere Strecke ist eindeutig verkehrsgünstiger. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel auch Umwege, wenn du die Zeitersparnis nachvollziehbar begründen kannst.
Was ist die Mobilitätsprämie und wer bekommt sie?
Die Mobilitätsprämie richtet sich an Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die deshalb von der Pendlerpauschale steuerlich nicht profitieren. Sie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale für Kilometer ab dem 21. Kilometer und wird als direkte Zahlung vom Finanzamt ausgezahlt. Die Prämie muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Kann ich die Pendlerpauschale und ein Jobticket gleichzeitig absetzen?
Wenn der Arbeitgeber ein steuerfreies Jobticket stellt, musst du die dafür genutzten Strecken aus der Pendlerpauschale herausrechnen – du kannst nicht beides für dieselbe Fahrt geltend machen. Zahlst du dein ÖPNV-Ticket selbst, hast du die Wahl: Entweder setzt du die tatsächlichen Kosten oder die Entfernungspauschale an, je nachdem was günstiger ist.
Lohnt sich die Lohnsteuerermäßigung statt der Steuererklärung?
Ja, besonders bei hoher Pendlerpauschale. Wenn du absehbar viele Werbungskosten hast, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen (Formular: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung). Das Finanzamt trägt den Betrag in deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein, und dein Arbeitgeber berücksichtigt ihn sofort monatlich. Statt einer einmaligen Erstattung im Folgejahr hast du dann monatlich mehr Netto.
Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

Mehr über Florian erfahren →