Steuerrechner

Pendlerpauschale Rechner

Berechne deine Entfernungspauschale und deine Steuerersparnis. Seit Januar 2026 gilt der einheitliche Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € steckt bereits in der Berechnung. Nur der Betrag darüber bringt dir zusätzliche Steuerersparnis. Der Rechner geht davon aus, dass du keine weiteren Werbungskosten ansetzt. Ohne eigenen Pkw begrenzt er die Pauschale auf den Höchstbetrag von 4.500 €.

Dein Ergebnis
Steuerersparnis pro Jahr
0 €
bei 32 % Grenzsteuersatz
Pendlerpauschale gesamt
0 €
abzugsfähige Werbungskosten
Ersparnis pro Monat
0 €
auf 12 Monate verteilt
Berechnung im Detail
25 km × 0,38 € × 220 Tage 0 €
Pendlerpauschale gesamt 0 €
Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag − 1.230 €
Zusätzliche Werbungskosten (steuerlich wirksam) 0 €
Steuerersparnis (× 32 % Grenzsteuersatz) 0 €
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Alles über die Pendlerpauschale

Was sich 2026 geändert hat, wie viel es bringt und was du beachten musst

Gesetzesänderung

Neu seit 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Vorher gab es nur 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer.

Davon profitieren vor allem Kurz- und Mittelstreckenpendler, die bisher leer ausgingen. Die Erhöhung gilt dauerhaft, unabhängig vom Verkehrsmittel und auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Entfernung Pauschale bis 2025 Pauschale seit 2026 Vorteil
10 km 660 € 836 € + 176 €
20 km 1.320 € 1.672 € + 352 €
30 km 2.156 € 2.508 € + 352 €
50 km 3.828 € 4.180 € + 352 €

Jahreswerte bei 220 Pendeltagen mit eigenem Pkw.

Mobilitätsprämie jetzt unbefristet: Die Prämie für Geringverdiener war ursprünglich bis Ende 2026 befristet. Das Steueränderungsgesetz hebt die Befristung auf, sie gilt damit dauerhaft.
Grundlagen

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, ist ein steuerlicher Abzug für alle, die regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg. Das Verkehrsmittel spielt für den Satz keine Rolle: Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß, du setzt immer 0,38 € pro Kilometer an. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Route erkennt das Finanzamt an, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt.

Wichtig für die Praxis: Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer automatisch den Pauschbetrag von 1.230 € für Werbungskosten. Die Pendlerpauschale bringt dir deshalb erst dann zusätzliche Ersparnis, wenn sie zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten über dieser Schwelle liegt. Bei 220 Pendeltagen passiert das ab rund 15 km Entfernung.

Berechnung

So berechnest du deine Pendlerpauschale

Seit 2026 ist die Formel einfacher als je zuvor, weil die Aufteilung in zwei Kilometerzonen entfällt:

Pendlerpauschale = Entfernung × 0,38 € × Pendeltage
Steuerersparnis = (Pendlerpauschale − 1.230 €) × Grenzsteuersatz

Die Steuerersparnis greift nur, wenn die Pauschale über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt und du keine weiteren Werbungskosten ansetzt.

Entfernung Pauschale (220 Tage) Ersparnis bei 32 % Ersparnis bei 42 %
10 km 836 € 0 € (unter Pauschbetrag) 0 € (unter Pauschbetrag)
15 km 1.254 € 8 € 10 €
20 km 1.672 € 141 € 186 €
30 km 2.508 € 409 € 537 €
50 km 4.180 € 944 € 1.239 €
80 km 6.688 € 1.747 € 2.292 €

Annahmen: eigener Pkw, keine weiteren Werbungskosten, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € bereits abgezogen. Ohne eigenen Pkw greift bei 80 km der Höchstbetrag von 4.500 €, die Ersparnis sinkt dann auf 1.046 € bzw. 1.373 €.

Verkehrsmittel

Höchstbetrag: Die 4.500-€-Grenze ohne eigenen Pkw

Fährst du mit ÖPNV, Motorrad, Fahrrad, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft oder gehst zu Fuß, erkennt das Finanzamt maximal 4.500 € Entfernungspauschale pro Jahr an. Bei 220 Pendeltagen erreichst du diese Grenze ab etwa 54 km Entfernung. Nur mit eigenem oder vom Arbeitgeber überlassenem Pkw gibt es keine Obergrenze.

Für Bahn- und Buspendler gilt eine Besonderheit: Liegen deine tatsächlichen Ticketkosten über der Entfernungspauschale, setzt du stattdessen die Ticketkosten an. Das lohnt sich vor allem für Kurzpendler. Ein Beispiel: Bei 5 km Entfernung und 220 Pendeltagen beträgt die Pauschale nur 418 €. Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 aber 63 € im Monat, also 756 € im Jahr. In diesem Fall machst du die 756 € geltend.

Umgekehrt gilt: Ist die Pauschale höher als deine Ticketkosten, setzt du trotzdem die volle Pauschale ab. Schon ab 10 km Entfernung übersteigt sie die Jahreskosten des Deutschlandtickets.

Geringverdiener

Mobilitätsprämie: Direkte Auszahlung statt Steuerersparnis

Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlt keine Einkommensteuer und hat deshalb nichts von Werbungskosten. Für diese Gruppe gibt es die Mobilitätsprämie: Das Finanzamt zahlt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer direkt aus.

Ein Beispiel: Bei 30 km Entfernung und 220 Pendeltagen entfallen 836 € der Pauschale auf die Kilometer ab dem 21. Kilometer. Die Prämie beträgt dann 117 €. Du beantragst sie über die Einkommensteuererklärung mit der Anlage Mobilitätsprämie. Seit 2026 gilt die Regelung unbefristet.

Sonderfälle

Fahrgemeinschaft, Dienstwagen und doppelte Haushaltsführung

  • Fahrgemeinschaft: Jeder Teilnehmer setzt seine eigene Entfernung an, auch der Mitfahrer. Für Mitfahrer gilt allerdings der Höchstbetrag von 4.500 €. Umwege zum Abholen der Kollegen zählen nicht zur Entfernung.
  • Dienstwagen: Auch mit Firmenwagen setzt du die volle Entfernungspauschale ohne Obergrenze ab. Im Gegenzug versteuerst du den geldwerten Vorteil für den Arbeitsweg, in der Regel über die 0,03-%-Regelung.
  • Doppelte Haushaltsführung: Für eine Familienheimfahrt pro Woche setzt du seit 2026 ebenfalls 0,38 € ab dem ersten Kilometer an.
  • Unfall auf dem Arbeitsweg: Reparatur- und Folgekosten eines Unfalls auf der Pendelstrecke setzt du zusätzlich zur Pauschale als Werbungskosten ab.
  • Mehrere Arbeitgeber: Pendelst du zu mehreren ersten Tätigkeitsstätten, zählt jede Strecke separat.
Tipps

So holst du das Maximum heraus

  • Pendeltage realistisch zählen: Bei einer 5-Tage-Woche akzeptieren die Finanzämter in der Regel 220 bis 230 Fahrten ohne Einzelnachweis. Urlaub, Krankheit und Home-Office ziehst du ab. Bei Rückfragen hilft eine Bescheinigung des Arbeitgebers über deine Anwesenheitstage.
  • Freibetrag eintragen lassen: Statt auf die Erstattung im Folgejahr zu warten, beantragst du beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung. Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag sofort und dein monatliches Netto steigt.
  • Verkehrsgünstigere Strecke dokumentieren: Nutzt du regelmäßig einen Umweg, der Zeit spart, halte die Zeitersparnis fest, etwa mit Routenplaner-Ausdrucken für beide Strecken.
  • Ticketkosten vergleichen: Als ÖPNV-Pendler auf kurzer Strecke prüfst du, ob deine Jahreskarte mehr kostet als die Pauschale. Dann setzt du die tatsächlichen Kosten an.
  • Home-Office-Pauschale nutzen: Für Tage zu Hause gibt es 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Zusammen mit der Pendlerpauschale knackst du den Pauschbetrag deutlich schneller.
FAQ

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Zählen Home-Office-Tage bei der Pendlerpauschale?
Nein. Das Finanzamt erkennt die Entfernungspauschale nur für Tage an, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Für Tage am heimischen Schreibtisch nutzt du stattdessen die Home-Office-Pauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Beide Pauschalen für denselben Tag kombinieren geht nicht. Der Rechner zieht deine Home-Office-Tage deshalb automatisch von den Pendeltagen ab.
Darf ich eine längere Strecke ansetzen, wenn sie schneller ist?
Grundsätzlich zählt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Route erkennt das Finanzamt an, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt, etwa weil du Staus oder eine Fähre umgehst. Dokumentiere die Zeitersparnis, zum Beispiel mit einem Routenplaner-Ausdruck für beide Strecken.
Was gilt beim Deutschlandticket oder Jobticket?
Zahlst du dein Ticket selbst, setzt du die volle Entfernungspauschale ab, auch wenn das Ticket günstiger war. Die Pauschale ist nicht an tatsächliche Kosten gebunden. Bekommst du dagegen ein steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber, mindert dessen Wert deine absetzbare Pauschale. Den angerechneten Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Was ist die Mobilitätsprämie und wer bekommt sie?
Die Mobilitätsprämie richtet sich an Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die deshalb keine Steuern sparen können. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und kommt als direkte Zahlung vom Finanzamt. Seit 2026 gilt sie unbefristet. Du beantragst sie über die Einkommensteuererklärung.
Florians Finanz Fazit

Die Erhöhung nimmst du mit, reich macht sie dich nicht

Die 0,38 € ab dem ersten Kilometer sind eine echte Verbesserung, vor allem für Kurzpendler. Trotzdem bleibt die Wahrheit: Unter rund 15 km Entfernung schluckt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag die komplette Pauschale und auf deinem Konto landet nichts extra. Rechne also erst nach, bevor du dich freust.

Wenn bei dir ein vierstelliger Betrag an Werbungskosten zusammenkommt, lass dir einen Freibetrag eintragen. Das Geld steckt dann ab dem nächsten Monat im Nettogehalt statt erst in der Steuererstattung des Folgejahres. Wie sich das auf deinen Lohnzettel auswirkt, zeigt dir der Brutto-Netto-Rechner.

Und wer die Erstattung dann auf dem Konto hat: nicht versickern lassen. Schon 30 € im Monat wachsen über die Jahre zu einem ordentlichen Polster, den Effekt siehst du im Zinseszins-Rechner.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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