Pendlerpauschale Rechner
Berechne deine Entfernungspauschale und die daraus resultierende Steuerersparnis – schnell, genau und auf Basis der aktuellen Sätze 2026.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ist bereits in der Berechnung berücksichtigt. Nur der darüber hinausgehende Betrag führt zu einer zusätzlichen Steuerersparnis. Der Rechner setzt voraus, dass du keine weiteren Werbungskosten geltend machst.
Wer profitiert, wie viel es bringt und was du beachten musst
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, ist ein steuerlicher Abzug für Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert das zu versteuernde Einkommen. Grundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Wichtig: Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle – ob Auto, Fahrrad oder zu Fuß: Der gleiche Betrag ist absetzbar. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kannst du alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher als die Pauschale sind.
So wird die Pendlerpauschale berechnet
Die Berechnung erfolgt kilometerbezogen und hängt davon ab, ob die Strecke unter oder über 20 Kilometer liegt:
Pauschale (ab 21 km) = 20 × 0,30 € × Pendeltage + (Entfernung − 20) × 0,38 € × Pendeltage
Steuerersparnis = max(0, Pauschale − 1.230 €) × Grenzsteuersatz
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird vom Finanzamt standardmäßig gewährt. Die Pendlerpauschale bringt nur dann zusätzliche Steuerersparnis, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt.
| Entfernung (km) | 220 Pendeltage | Steuerersparnis 32 % | Steuerersparnis 42 % |
|---|---|---|---|
| 10 km | 660 € | 0 € (unter Pauschbetrag) | 0 € (unter Pauschbetrag) |
| 15 km | 990 € | 0 € (unter Pauschbetrag) | 0 € (unter Pauschbetrag) |
| 20 km | 1.320 € | 29 € | 38 € |
| 30 km | 2.156 € | 297 € | 390 € |
| 50 km | 3.828 € | 832 € | 1.092 € |
| 80 km | 6.204 € | 1.592 € | 2.090 € |
Sätze 2026: 0,30 €/km (1–20 km), 0,38 €/km (ab 21 km). Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € bereits abgezogen.
So holst du das Maximum heraus
- Pendeltage genau dokumentieren: Das Finanzamt erkennt nur tatsächliche Fahrten an. Home-Office-Tage, Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht. Führe ein einfaches Fahrtenbuch oder nutze Kalendereinträge als Nachweis.
- ÖPNV-Kosten prüfen: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kannst du die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie die Pauschale übersteigen. Ein Deutschlandticket (588 €/Jahr) lohnt sich nur bei kurzen Strecken steuerlich mehr als die Entfernungspauschale.
- Günstigste Verbindung maßgeblich: Das Finanzamt erkennt die kürzeste Straßenverbindung an, es sei denn, eine längere Route ist verkehrsgünstiger. Dokumentiere im Zweifel, warum du eine Umgehungsroute nimmst (z.B. weniger Staus, Zeitersparnis).
- Mobilitätsprämie für Geringverdiener: Wer keine oder kaum Einkommensteuer zahlt, kann die Mobilitätsprämie beantragen: 14 Prozent der Pendlerpauschale werden als direkte Auszahlung gewährt, sofern die Entfernung mehr als 20 km beträgt.
- Lohnsteuerermäßigung beantragen: Statt auf die Steuererstattung nach der Steuererklärung zu warten, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das erhöht dein monatliches Netto sofort.
