Rechner

Riester-Wechselrechner: behalten, ruhen lassen oder ins AVD übertragen?

Der Rechner vergleicht drei Wege für deinen Riester-Vertrag bis zur Rente und zeigt dir, was dich die Umstellung auf das neue Förderrecht an Zulage kostet oder bringt.

Florian Baumann | Lesezeit: ca. 8 Minuten
Werkzeug

Drei Wege für deinen Riester-Vertrag im Vergleich

Trag die Werte aus deiner letzten Standmitteilung ein. Der Rechner zeigt dir die Zulage nach altem und neuem Recht und das geschätzte Kapital zum Rentenbeginn für alle drei Wege. Wie du danach kündigst oder den Vertrag ruhen lässt, erklärt die Anleitung Riester kündigen, ruhen lassen oder übertragen mit Musterbriefen.

Dein Riester-Vertrag
Du und deine Familie
Dein Sparplan ab 2027

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Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ob sich der Wechsel lohnt, entscheidet zuerst deine Zulage: Ein Elternteil mit drei Kindern und 60 € Sockelbeitrag bekommt heute 1.075 €, nach neuem Recht für denselben Beitrag 0 €.
  • Jedes Altersvorsorgedepot, das du ab 2027 abschließt, stellt alle deine Riester-Verträge unwiderruflich auf das neue Förderrecht um, auch ruhende (§ 52 Abs. 50a EStG).
  • Sparer ohne Kinder bekommen nach neuem Recht ab 350 € Eigenbeitrag mindestens so viel Zulage wie heute, für 1.200 € zum Beispiel 390 € statt 175 €.
  • Übertragen geht frühestens ab dem 1. Januar 2027, mit drei Monaten Frist zum Quartalsende und nie mit Auszahlung.
  • Bei alten Rentenversicherungen mit 2,75 % bis 3,25 % Garantiezins kann Ruhenlassen besser abschneiden als Übertragen.
Inhaltsverzeichnis +
  1. Riester-Wechselrechner
  2. Wie rechnet der Rechner?
  3. Drei Beispielfälle
  4. Was du vor dem Wechsel klären musst
  5. Fristen und Reihenfolge
  6. Häufige Fragen
Rechenweg

Wie rechnet der Riester-Wechselrechner?

Der Rechner geht Jahr für Jahr bis zu deinem Auszahlungsbeginn und ermittelt für jeden der drei Wege Zulage und Kapital. Den Riester-Vertrag rechnet er nach altem Recht, das Altersvorsorgedepot nach neuem Recht. Wie sich beide Fördersysteme unterscheiden, zeigt die Übersicht Riester und Altersvorsorgedepot.

Zulage nach altem Recht

Für Bestandsverträge gelten die §§ 84 bis 86 EStG in der Fassung bis Ende 2026 weiter, solange du keinen neuen Vertrag abschließt. Die volle Zulage gibt es nur mit dem Mindesteigenbeitrag.

Mindesteigenbeitrag = 4 % × Vorjahresbrutto (höchstens 2.100 €) − volle Zulage, mindestens 60 €
Volle Zulage: 175 € Grundzulage plus 185 € je Kind, das vor 2008 geboren ist, und 300 € je Kind ab 2008.
Zulage = volle Zulage × Eigenbeitrag ÷ Mindesteigenbeitrag, höchstens die volle Zulage
Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag, kürzt die Zulagenstelle (ZfA) im selben Verhältnis.

Ein Beispiel: Bei 30.000 € Vorjahresbrutto und ohne Kinder sind 4 % genau 1.200 €. Abzüglich 175 € Grundzulage liegt dein Mindesteigenbeitrag bei 1.025 €. Zahlst du nur 600 €, bekommst du 600 ÷ 1.025 der Grundzulage, also 102 € statt 175 €.

Zulage nach neuem Recht

Ab 2027 gelten die neuen §§ 84 bis 86 EStG. Sie greifen auch für deinen alten Vertrag, sobald du ein Altersvorsorgedepot abschließt. Die Kinderzulage hängt dann direkt an deinem Eigenbeitrag, mehr dazu auf der Seite Kinderzulage im Altersvorsorgedepot.

Grundzulage = 50 % × Eigenbeitrag bis 360 € + 25 % × Eigenbeitrag von 360,01 bis 1.800 €
Höchstens 540 €. Unter 120 € Eigenbeitrag gibt es weder Grund- noch Kinderzulage.
Kinderzulage je Kind = Eigenbeitrag × 100 %, höchstens 300 €
Mit 300 € Eigenbeitrag bekommst du die volle Kinderzulage für jedes Kind mit Kindergeld.

Stiftung Warentest rechnet das an einem Elternteil mit drei Kindern und Minijob vor: Für 60 € Eigenbeitrag gibt es nach altem Recht 1.075 € Zulage, nach neuem Recht nichts. Bei 300 € Eigenbeitrag zahlt der Staat 1.050 €, ab 350 € wieder 1.075 €. Diesen Betrag nennt dir der Rechner als Schwelle, wenn deine Zulage durch die Umstellung sinkt.

Balkendiagramm: Für 60 € Eigenbeitrag gibt es nach altem Riester-Recht 1.075 € Zulage, nach neuem Recht 0 €. 300 € bringen 1.050 €, 350 € wieder 1.075 €.
Die Umstellungsfalle: Eltern mit Sockelbeitrag brauchen nach neuem Recht 350 € für dieselbe Zulage.

Kapital bis zur Rente

Kapital am Jahresende = Kapital Vorjahr × (1 + Rendite) + Eigenbeitrag + Zulage
Beiträge und Zulagen fließen vereinfacht am Jahresende ein. Die Rendite gilt nach Kosten und bleibt jedes Jahr gleich.

In Szenario A zahlst du weiter in den Riester-Vertrag. In Szenario B wächst der Riester-Vertrag ohne neue Beiträge mit seiner Rendite weiter, dein Eigenbeitrag fließt ins Depot. In Szenario C zieht der Rechner sicherheitshalber 300 € Wechselkosten vom Übertragungswert ab und verzinst den Rest mit der Depot-Rendite.

Bewusst nicht enthalten sind Steuern und Krankenversicherung in der Auszahlung, der Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung (das Finanzamt prüft, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage) und der einmalige Berufseinsteigerbonus. Was in der Rente an Steuer anfällt, erklärt die Seite Steuern im Altersvorsorgedepot.

Beispiele

Drei Beispielfälle: Wer behält, wer überträgt?

Drei typische Riester-Sparer, alle mit Auszahlung ab 67. Die Zahlen kommen aus dem Rechner oben. Das jeweils höchste Kapital ist fett markiert.

Fall und AnnahmenZulage alt / neuA: weiter besparenB: ruhen lassenC: übertragen
Mutter, 32, Minijob mit 6.000 €, drei Kinder ab 2008 (noch 15 Jahre Kindergeld), Fondssparplan von 2015 mit 4.000 € und 4,0 %, zahlt 60 €1.075 € / 0 €72.179 €21.204 €25.828 €
Angestellter, 40, 30.000 € brutto, keine Kinder, Rentenversicherung von 2010 mit 15.000 € und 2,0 %, zahlt 1.200 €175 € / 390 €74.202 €112.527 €141.806 €
Angestellte, 55, 50.000 € brutto, keine Kinder, Rentenversicherung von 2003 mit 30.000 € und 3,25 %, zahlt 1.800 €, Depot nur 3,0 %173 € / 540 €72.432 €77.245 €75.554 €

Depot-Rendite in Fall 1 und 2: 5,0 % pro Jahr nach Kosten. Wechselkosten in Szenario C: 300 €, also je 150 € beim bisherigen und beim neuen Anbieter.

Fall 1: Die Mutter mit Minijob verliert ihre Kinderzulage

Sie ist die klassische Verliererin der Umstellung. Solange sie bei 60 € bleibt, liegt Szenario A rund 46.000 € vor der Übertragung, weil ihr das neue Recht keinen Cent Zulage zahlt. Hebt sie ihren Beitrag auf 350 € an, bekommt sie auch nach neuem Recht 1.075 €. Dann liegt die Übertragung mit 119.356 € vorn, Weiterzahlen bringt 93.939 €. Der Abstand kommt dann nur noch aus der höheren Rendite, die der Rechner dem Depot unterstellt.

Fall 2: Der Angestellte ohne Kinder gewinnt doppelt

Seine Zulage steigt von 175 € auf 390 €, und die angenommene Depot-Rendite liegt deutlich über der seines Vertrags. Übertragen bringt in dieser Rechnung rund 67.600 € mehr als Weiterzahlen. Prüf trotzdem vorher, ob sein Vertrag einen Rentenfaktor oder eine Hinterbliebenenabsicherung enthält, die er aufgibt.

Fall 3: Die Sparerin mit 55 lässt den alten Vertrag ruhen

Ihr Vertrag garantiert 3,25 % Zins. Nach altem Recht bekommt sie nur 173 € statt 175 €, weil ihr Mindesteigenbeitrag bei 1.825 € liegt. Im Depot rechnet sie vorsichtig mit 3,0 %, denn das Standarddepot schichtet kurz vor der Rente in sichere Anlagen um. So lohnt sich Ruhenlassen am meisten: Das alte Geld behält die Garantie, das neue bekommt 540 € Zulage. Mit 4,0 % im Depot läge die Übertragung vorn. Mehr zur Lage kurz vor der Rente steht auf der Seite Altersvorsorgedepot mit 50, 55 oder 60.

Checkliste

Was musst du vor dem Wechsel klären?

Der Rechner kennt deinen Vertrag nicht. Diese Punkte erfragst du vor einer Entscheidung bei deinem Anbieter, am besten schriftlich. Einen fertigen Auskunftsbrief findest du in der Anleitung Riester kündigen und übertragen.

Übertragungswert und Garantiekapital
Der Anbieter überträgt den aktuellen Wert, nicht die Garantie zum Rentenbeginn. Liegt das garantierte Kapital deutlich darüber, gibst du diese Differenz auf.
Garantiezins
Riester-Rentenversicherungen aus 2002 und 2003 garantieren 3,25 %, Verträge von 2004 bis 2006 noch 2,75 %. Nimm den Wert aus deinem Vertrag im Rechner als Anhaltspunkt für die Rendite.
Rentenfaktor
Manche Verträge garantieren, wie viel Rente du je 10.000 € Kapital bekommst. Diese Zusage endet mit der Übertragung.
Zusatzbausteine
Schutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene darf ein neuer privater Vertrag nicht mehr enthalten. Dein alter Vertrag behält ihn, solange du nicht überträgst.
Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven
Wie dein Versicherer sie bei einer Übertragung behandelt, steht in deinen Vertragsbedingungen. Frag konkret nach dem Betrag.
Kosten
Bei Riester-Verträgen von vor 2027 darf der bisherige Anbieter bis zu 150 € verlangen, unabhängig vom Vertragsalter, denn Altverträge behalten ihre Vertragsbedingungen. Ob dein Anbieter weniger nimmt, steht in deinen Vertragsbedingungen. Der neue Anbieter darf einmalig bis zu 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Abschluss- und Vertriebskosten auf übertragenes, gefördertes Kapital darf er nicht berechnen.
Ehepartner
Ist dein Partner nur über dich mittelbar gefördert, bekommt er für ein eigenes Altersvorsorgedepot keine Zulage, solange du einen Riester-Vertrag nach altem Recht führst. Details zum Altersvorsorgedepot für Ehepartner.

Tipp: Ruhenlassen schließt eine spätere Übertragung nicht aus. Du kannst den Vertrag bis zum Beginn der Auszahlung jederzeit zur Übertragung kündigen, mit derselben Frist von drei Monaten zum Quartalsende.

Fristen

Wann kann ich Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Frühestens ab dem 1. Januar 2027, denn vorher gibt es keine zertifizierten Altersvorsorgedepots. Die Kündigung zur Übertragung hat eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Es zählt der Tag, an dem deine Kündigung beim alten Anbieter eingeht.

Deine Kündigung zur Übertragung geht einÜbertragung zum
1. Januar bis 31. März 202730. Juni 2027
1. April bis 30. Juni 202730. September 2027
1. Juli bis 30. September 202731. Dezember 2027

Danach geht es im selben Takt weiter: Eine Kündigung, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2027 eingeht, wirkt zum 31. März 2028.

  1. Schritt 1Depot abschließen

    Eröffne zuerst das Altersvorsorgedepot. Frag dort, ob der Anbieter die Übertragung mit einem eigenen Formular anstößt. Die einzelnen Schritte zeigt die Anleitung Altersvorsorgedepot eröffnen.

  2. Schritt 2Riester zur Übertragung kündigen

    Kündige mit dem Ziel Übertragung, nie mit Auszahlung. Eine Auszahlung ist eine schädliche Verwendung: Du zahlst dann Zulagen und Steuervorteile zurück (§ 93 EStG).

  3. Schritt 3Übertragung prüfen

    Der alte Anbieter überweist zum Quartalsende direkt an den neuen. Deine bisherigen Zulagen bleiben im Vertrag. Für das übertragene Kapital zahlt der Staat im Übertragungsjahr keine zweite Förderung.

Achtung: Schon der Abschluss in Schritt 1 stellt alle deine Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um, ab dem Beitragsjahr des Abschlusses. Prüf vorher mit dem Rechner, was das für deine Zulage bedeutet.

FAQ

Häufige Fragen zum Riester-Wechsel

Lohnt es sich, Riester ins Altersvorsorgedepot zu übertragen?
Das hängt von deiner Zulage nach altem und neuem Recht, vom Garantiezins deines Vertrags und von den Kosten ab. Wer ohne Kinder 1.200 € im Jahr spart, bekommt nach neuem Recht 390 € statt 175 € Zulage und liegt in unserer Beispielrechnung mit der Übertragung vorn. Eltern mit 60 € Sockelbeitrag bekommen nach neuem Recht dagegen gar keine Zulage mehr, die volle Kinderzulage erst ab 300 € Eigenbeitrag. Der Rechner auf dieser Seite zeigt dir deinen Fall.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich ein Altersvorsorgedepot abschließe?
Garantie und Kosten deines Vertrags bleiben, wie sie sind. Für die Förderung gilt ab dem Jahr des Abschlusses aber das neue Recht, für alle deine Riester-Verträge, auch ruhende, und unwiderruflich (§ 52 Abs. 50a EStG). Du brauchst dann mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr für eine Zulage, die volle Kinderzulage gibt es erst ab 300 €.
Was kostet die Übertragung von Riester ins Altersvorsorgedepot?
Bei Riester-Verträgen von vor 2027 darf der bisherige Anbieter bis zu 150 € verlangen, unabhängig vom Vertragsalter, denn Altverträge behalten ihre Vertragsbedingungen. Der neue Anbieter darf einmalig bis zu 150 € Verwaltungspauschale berechnen, aber keine Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene, geförderte Kapital. Im ungünstigsten Fall zahlst du also 300 €. Teurer kann sein, was du aufgibst: Garantiezins, Rentenfaktor und Zusatzbausteine.
Bis wann muss ich kündigen, damit mein Riester-Geld Mitte 2027 im Depot ist?
Deine Kündigung zur Übertragung muss bis zum 31. März 2027 beim alten Anbieter eingehen, dann überträgt er zum 30. Juni 2027. Geht sie zwischen dem 1. April und dem 30. Juni ein, kommt das Geld zum 30. September. Schließ vorher das Altersvorsorgedepot ab, denn ohne Zielvertrag gibt es keine Übertragung.
Florians Finanz Fazit

Erst rechnen, dann das Depot eröffnen

Die größte Gefahr beim Riester-Wechsel sehe ich in der Umstellungsfalle, weniger in der Rendite. Wer heute mit 60 € Sockelbeitrag die volle Kinderzulage abholt, sollte kein Altersvorsorgedepot eröffnen, ohne seinen Beitrag auf mindestens 350 € im Jahr anzuheben. Für Sparer ohne Kinder oder mit höheren Beiträgen ist das neue Recht klar großzügiger.

Bei jeder alten Rentenversicherung würde ich vor dem Wechsel schriftlich nach Garantiezins, Garantiekapital und Übertragungswert fragen. Für eine bloße Annahme im Rechner ist mir eine Garantie von 3,25 % zu schade. Ruhen lassen und neu sparen kann dann der bessere Kompromiss sein.

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Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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