Riester-Rente und Altersvorsorgedepot: Umwandeln, übertragen oder behalten?
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Dein bestehender Vertrag bleibt geschützt. Welche drei Optionen du jetzt hast und wie der Wechsel konkret abläuft.
- Der Bundestag hat die Riester-Reform am 27. März 2026 beschlossen. Der Bundesrat stimmt im Mai 2026 ab. Ab 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
- Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert. Zulagen und Steuervorteile sind durch vollen Bestandsschutz gesichert.
- Du hast drei Optionen: Vertrag weiterführen, beitragsfrei stellen oder ins neue Altersvorsorgedepot übertragen.
- Die Übertragung gilt nicht als Kündigung. Bisherige Förderungen bleiben erhalten. Wechselgebühren sind auf 150 € gedeckelt und entfallen nach fünf Vertragsjahren komplett.
- Die typischen Kosten sinken von 1,5 bis 2,5 % im Riester-Mantel auf 0,1 bis 0,2 % im Altersvorsorgedepot. Das spart über 20 Jahre oft mehrere tausend €.
- Wer viele Kinder hat und nur kleine Beträge spart, fährt mit dem alten Riester-Modell wegen der vollen Kinderzulage manchmal besser.
Aktueller Stand der Riester-Reform
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Damit ist der wichtigste Schritt zur Ablösung der Riester-Rente getan. Der Bundesrat will im Mai 2026 zustimmen. Mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot, und gleichzeitig endet die Möglichkeit, neue Riester-Verträge abzuschließen.
Der Hintergrund: Riester galt seit Jahren als gescheitert. Hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten, eine teure Beitragsgarantie und magere Renditen haben das Produkt unattraktiv gemacht. Viele Verträge ruhen, sind beitragsfrei oder wurden gekündigt. Die Reform setzt jetzt auf ein modernes, kapitalmarktbasiertes Modell: Sparen in ETFs, Fonds und Anleihen, mit staatlicher Förderung, aber ohne den teuren Versicherungsmantel.
Wer schon einen Altersvorsorgedepot-Vertrag kennen möchte, findet im finanzfacts-Wiki einen ausführlichen Überblick zu Funktionsweise, Zulagen und erlaubten Anlagen.
Wichtig: Die Reform gilt erst ab 1. Januar 2027. Bis dahin sind Neuabschlüsse nach altem Riester-Recht weiterhin möglich. Für Familien mit mehreren Kindern und kleinem Eigenbeitrag kann das je nach Anbieter und Vertragsmodell noch sinnvoll sein.
Bestandsschutz: Was mit deinem Riester-Vertrag passiert
Die wichtigste Botschaft zuerst: Dein bestehender Riester-Vertrag wird nicht zwangsweise gekündigt, nicht automatisch umgewandelt und nicht entwertet. Der Gesetzgeber hat einen vollen Bestandsschutz beschlossen.
Das bedeutet konkret:
- Du behältst die bisherigen Konditionen deines Vertrags inklusive Beitragsgarantie und garantierter Rente.
- Du bekommst weiter die alte Grundzulage von 175 € pro Jahr und die Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind (185 € für vor 2008 geborene Kinder).
- Der Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 € pro Jahr bleibt für deine Beiträge bestehen.
- Du kannst weiter einzahlen, deine Beiträge anpassen oder den Vertrag beitragsfrei stellen.
- Die ursprünglich vereinbarte Auszahlungsregelung bleibt gültig.
Niemand zwingt dich also zum Wechsel. Die Frage ist nur: Lohnt sich das Festhalten am alten Vertrag, wenn ab 2027 ein deutlich günstigeres und renditestärkeres Modell verfügbar ist? Genau dafür gibt es jetzt drei klar geregelte Optionen.
Drei Optionen für deinen bestehenden Riester-Vertrag
Mit Inkrafttreten der Reform stehen drei Wege offen. Die richtige Wahl hängt von deinem Alter, deiner Vertragslaufzeit, der Höhe deines Riester-Guthabens und vor allem den Kosten deines aktuellen Anbieters ab.
Option 1: Vertrag weiterführen wie bisher
Du machst nichts und zahlst weiter ein. Sinnvoll ist das vor allem, wenn du eine Riester-Rentenversicherung mit hohem garantierten Rentenfaktor hast (bei Verträgen vor 2012) oder wenn du als Familie mit mehreren Kindern den Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr zahlst und so die volle Kinderzulage einsammelst. Der Nachteil: Du bist weiter den hohen Vertragskosten ausgesetzt, die typischerweise zwischen 1,5 und 2,5 % pro Jahr liegen.
Option 2: Vertrag beitragsfrei stellen
Du zahlst keine neuen Beiträge mehr ein, lässt das bisherige Guthaben aber im Vertrag liegen. Erhaltene Zulagen bleiben dir, der Vertrag läuft bis zum Rentenbeginn weiter. Vorteil: Du verlierst keine bisherigen Förderungen. Nachteil: Die laufenden Kosten fressen weiter an deinem Guthaben, weil viele Anbieter prozentuale Verwaltungsgebühren auf den Bestand erheben.
Diese Option ist besonders interessant, wenn dein Riester-Vertrag schon viele Jahre läuft, die Abschlusskosten abbezahlt sind und du parallel ab 2027 ein günstiges Altersvorsorgedepot eröffnen möchtest. So bleiben die alten Zulagen erhalten und neues Geld fließt ins effiziente neue System.
Option 3: Übertragung ins Altersvorsorgedepot
Du überträgst dein angespartes Riester-Kapital in ein Altersvorsorgedepot. Diese Übertragung gilt gesetzlich nicht als Kündigung. Bisherige Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten. Ab dem Moment der Übertragung greift die neue Fördersystematik mit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, plus weiterhin 300 € Kinderzulage je Kind.
Der große Vorteil: Die Kosten sinken drastisch. Statt 1,5 bis 2,5 % im Versicherungsmantel zahlst du im Altersvorsorgedepot meist nur 0,1 bis 0,2 % für einen breit gestreuten Welt-ETF. Bei 25.000 € Riester-Guthaben und 20 Jahren Restlaufzeit kann diese Kostenersparnis gut 15.000 € ausmachen.
Schritt für Schritt: So überträgst du Riester ins Altersvorsorgedepot
Der Wechsel ist gesetzlich vereinfacht und unbürokratisch geregelt. Du brauchst keine Zustimmung deines bisherigen Anbieters und auch keinen Steuerberater. Die folgenden fünf Schritte zeigen den kompletten Ablauf.
1. Neuen Anbieter auswählen
Wähle einen Anbieter, der ab 2027 ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot nach dem neuen Recht anbietet. Achte besonders auf Depotgebühren (idealerweise 0 €), Sparplan-Konditionen und die ETF-Auswahl. Neobroker und große Direktbanken werden voraussichtlich die ersten und günstigsten Anbieter sein.
2. Übertragungsantrag stellen
Beim neuen Anbieter beantragst du die Übertragung deines bestehenden Riester-Guthabens. In der Regel reicht ein einfaches Formular oder ein formloses Schreiben. Du gibst die Vertragsnummer und den alten Anbieter an. Den Rest erledigt der neue Anbieter für dich.
3. Wechselgebühr prüfen
Der Gesetzgeber hat die Kosten beim Anbieterwechsel gedeckelt. Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre darf der alte Anbieter höchstens 150 € Wechselgebühr verlangen. Nach fünf Vertragsjahren ist der Wechsel komplett kostenlos.
4. Übertragung abwarten
Der alte Anbieter überweist das angesparte Kapital direkt an den neuen Anbieter. Während dieser Zeit ist dein Geld kurzzeitig nicht investiert. Plane mit ein bis drei Monaten Übertragungsdauer. Steuerlich passiert nichts: Die Übertragung ist kein Kapitalzufluss bei dir.
5. Sparplan im neuen Depot einrichten
Sobald das Geld eingegangen ist, legst du im Altersvorsorgedepot deinen ETF-Sparplan an. Für die meisten Anleger bietet sich ein breit gestreuter Welt-ETF an, etwa auf den MSCI World oder den FTSE All-World. Stell den monatlichen Sparbetrag so ein, dass du die volle Förderung mitnimmst (mindestens 1.800 € pro Jahr für die maximale Grundzulage von 540 €).
Tipp: Wenn du die Übertragung erst 2027 angehen willst, kannst du dich aber jetzt schon vorbereiten. Vergleiche Anbieter, prüfe die Kostenstruktur deines aktuellen Riester-Vertrags und entscheide vorab, welche Variante zu dir passt. Den eigentlichen Antrag stellst du dann zum 1. Januar 2027.
Riester vs. Altersvorsorgedepot im Direktvergleich
Die Unterschiede zwischen alter Riester-Rente und neuem Altersvorsorgedepot sind erheblich. Der folgende Vergleich zeigt die wichtigsten Punkte nebeneinander.
| Merkmal | Riester-Rente (alt) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr (fix) | bis 540 € pro Jahr (gestaffelt) |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind (185 € vor 2008 geboren) | 300 € pro Kind |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig (unter 25) | 200 € einmalig (unter 25) |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € pro Jahr | bis 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulageanspruch |
| Anlagestrategie | Versicherungsmantel, oft mit Garantiefonds | ETFs, Fonds, Anleihen (Risikoklasse 1 bis 5) |
| Beitragsgarantie | 100 % Pflicht | Keine Garantiepflicht |
| Typische Kosten p. a. | 1,5 bis 2,5 % | 0,1 bis 0,2 % (ETF-TER) |
| Renditeerwartung | Niedrig (Garantiekosten) | Höher (Kapitalmarkt) |
| Selbstständige | Nur mittelbar (Ehegatten) | Bestimmte Selbstständige direkt förderberechtigt |
| Auszahlung frühestens ab | 62 (Vertrag ab 2012) | 62 (nach 12 Jahren Laufzeit) |
| Auszahlungsform | Lebenslange Leibrente plus 30 % einmalig möglich | Auszahlplan oder Leibrente plus bis 30 % einmalig |
| Besteuerung Auszahlung | 100 % mit persönlichem Steuersatz | 80 % mit persönlichem Steuersatz |
Der Vergleich zeigt eindeutig: Das Altersvorsorgedepot ist in fast allen Disziplinen besser als die klassische Riester-Rente. Niedrigere Kosten, höhere Renditechancen und eine günstigere Besteuerung in der Auszahlphase. Nur bei der Kinderzulage gibt es Gleichstand, weil 300 € pro Kind in beiden Systemen identisch sind.
Wann sich der Wechsel rechnet (und wann nicht)
Die Übertragung lohnt sich nicht für jeden gleich stark. Drei Faktoren entscheiden: laufende Kosten deines aktuellen Vertrags, Restlaufzeit bis zur Rente und wie viele Kinder du im Haushalt hast.
Wechsel lohnt sich besonders bei:
- Hohen jährlichen Vertragskosten von 1,5 % oder mehr.
- Langer Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren bis zur Rente.
- Hohem Eigenbeitrag, idealerweise 1.800 € pro Jahr für die volle neue Grundzulage.
- Wenig oder keinen Kindern im Haushalt.
- Wunsch nach mehr Anlagefreiheit und ETF-Investments.
Wechsel ist weniger sinnvoll bei:
- Vielen Kindern und sehr kleinem Eigenbeitrag (60 € Sockelbeitrag), weil die volle Kinderzulage von 300 € pro Kind im Riester-Modell schon bei minimalem Aufwand garantiert ist.
- Älteren Verträgen mit hohem garantierten Rentenfaktor aus Zeiten höherer Zinsen (vor 2012 abgeschlossen).
- Kurzer Restlaufzeit unter 5 Jahren, weil die Wechselkosten die Ersparnis dann kaum noch reinholen.
- Sehr riskoaversen Sparern, die eine Beitragsgarantie unbedingt brauchen.
Beispielrechnung: Bei 25.000 € Riester-Guthaben, 5 % erwarteter Bruttorendite und 20 Jahren Restlaufzeit landet im Riester-Vertrag mit 1,8 % Kosten am Ende rund 47.000 €. Im Altersvorsorgedepot mit 0,2 % Kosten sind es etwa 64.000 €. Differenz: rund 17.000 € allein durch die niedrigeren Kosten.
Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner kannst du die konkreten Zahlen für deine Situation durchspielen und das Ergebnis mit dem deines aktuellen Riester-Vertrags vergleichen.
Wohn-Riester: Was bleibt, was ändert sich?
Wohn-Riester (Eigenheimrente) ist eine Sonderform der Riester-Förderung, die für die Tilgung eines Wohnkredits oder für Bausparen genutzt wird. Auch hier gilt: Bestehende Verträge bleiben mit vollem Bestandsschutz erhalten. Du bekommst weiter Zulagen und kannst den Sonderausgabenabzug nutzen, solange du das geförderte Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum verwendest.
Was sich ändert: Ab 2027 sind keine Wohn-Riester-Neuabschlüsse mehr möglich. Einen direkten Wohn-Riester-Nachfolger gibt es im Altersvorsorgedepot nicht. Stattdessen erlaubt das neue Modell aber förderunschädliche Entnahmen für bestimmte wohnwirtschaftliche Zwecke: Kauf oder Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums sowie energetische Sanierung. Damit bleibt der Brückenschlag zwischen Altersvorsorge und Eigenheim erhalten.
Wenn du einen Wohn-Riester-Vertrag hast und nicht mehr aktiv besparen möchtest, kannst du ihn beitragsfrei stellen. Die Wohnförderkonto-Regeln bleiben unverändert bestehen. Eine Übertragung von Wohn-Riester direkt ins Altersvorsorgedepot ist gesetzlich nicht vorgesehen, weil die Modelle strukturell unterschiedlich funktionieren.
Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?
Eine echte doppelte Förderung ist nicht möglich. Wer in einem Jahr Zulagen für seinen Riester-Vertrag bekommt, kann nicht im selben Jahr zusätzlich die volle Förderung für ein Altersvorsorgedepot beantragen. Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen kann im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden.
Die intelligente Lösung sieht so aus: Du stellst deinen Riester-Vertrag beitragsfrei und eröffnest parallel ab 2027 ein Altersvorsorgedepot. Das alte Riester-Kapital arbeitet weiter, alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Frische Beiträge fließen ins neue, günstigere System mit höheren Zulagen und besseren Renditechancen.
Diese Konstellation ist besonders dann sinnvoll, wenn die Abschlusskosten deines Riester-Vertrags bereits abbezahlt sind, was nach typischerweise fünf Vertragsjahren der Fall ist. Dann fressen die laufenden Kosten weniger Substanz und das beitragsfrei gestellte Guthaben kann ohne neue Belastung weiter wachsen.
Achtung: Bevor du den Riester-Vertrag beitragsfrei stellst, prüfe genau, ob du noch alle bisherigen Zulagen sicher hast. Manche Anbieter ziehen Verwaltungsgebühren auch von beitragsfreien Verträgen ab. Eine vollständige Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist in vielen Fällen die sauberere Lösung.
Häufige Fragen zu Riester und Altersvorsorgedepot
Wird die Riester-Rente abgeschafft?
Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?
Was passiert mit Wohn-Riester?
Lohnt sich der Wechsel für mich?
Verliere ich beim Wechsel meine bisherigen Riester-Zulagen?
Bis wann muss ich die Umwandlung erledigen?
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Private Altersvorsorge reformiert
- BMF-Monatsbericht Januar 2026: Neustart für die private Altersvorsorge
- § 22 EStG: Besteuerung wiederkehrender Bezüge
Überfällige Reform, aber unflexibel
Riester war ein guter Gedanke mit miserabler Umsetzung. Hohe Kosten, magere Renditen und ein erstickender Garantiezwang haben das Produkt für Millionen Sparer zur teuren Enttäuschung gemacht. Das neue Altersvorsorgedepot räumt mit den größten Konstruktionsfehlern auf: niedrige Kosten, ETF-Anlage, mehr Flexibilität, höhere Förderung. Für die meisten Riester-Sparer ist der Wechsel ab 2027 ein klarer Fortschritt.
Vor allem für Einsteiger ist das Altersvorsorgedepot ein guter erster Schritt am Kapitalmarkt. Du nimmst die staatliche Zulage von bis zu 540 € pro Jahr mit, lernst das Investieren in breit gestreute ETFs kennen und profitierst zum ersten Mal von echten Renditechancen, statt deinem Geld beim langsamen Schrumpfen in einem Garantieprodukt zuzuschauen.
Die beste und flexibelste Lösung bleibt für mich aber ein klassischer ETF-Sparplan im freien Depot. Du bist an keine Altersgrenze gebunden, kannst jederzeit auf dein Geld zugreifen, hast die volle Anlagefreiheit und vererbst dein Kapital ohne Förderfallen. Die jährliche Belastung mit Abgeltungsteuer wiegt der Wegfall der Zulage in vielen Lebenslagen mehr als auf.
Mein Rat: Bau dir beides. Nutze das Altersvorsorgedepot, um die staatliche Förderung mitzunehmen, aber mach es nicht zur einzigen Säule. Ein zusätzlicher ungeförderter ETF-Sparplan sorgt für die Flexibilität, die dein Leben tatsächlich braucht. Und wer in einem laufenden Riester-Vertrag steckt: Werde aktiv. Wer einfach weiter zahlt, verschenkt über 20 Jahre schnell fünfstellige Beträge an unnötigen Kosten.
