Renteneintrittsalter

Renteneintrittsalter berechnen

Du gibst Geburtsdatum und Beitragsjahre ein, der Rentenbeginn-Rechner zeigt dir alle vier Wege in den Ruhestand mit konkretem Datum, Tagen bis dahin und möglichen Abschlägen oder Zuschlägen.

Jahre
Dein Rentenbeginn (Regelaltersrente)
Was bringt späteres Aufhören?
Pro Monat über die Regelaltersgrenze hinaus bekommst du 0,5 Prozent Zuschlag auf deine Rente, dauerhaft.
Deine Zeitleiste in den Ruhestand
Heute Vorzeitige Optionen Regelaltersrente
Danke! Deine Meldung ist angekommen. Ich prüfe sie in den nächsten Tagen.
War dieser Rechner hilfreich?
Fehler entdeckt oder etwas veraltet? Sag mir Bescheid.

Tipp: Markiere eine Textstelle auf der Seite und schreib mir direkt dort, was geändert werden soll.

Worum geht es?

Ich speichere deine Meldung, die Seitenadresse und bei Rechnern deine Eingaben, aber keine IP-Adresse. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Kurz gesagt

Bist du 1964 oder später geboren, erreichst du die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren, bei Geburt am 15.06.1964 beginnt deine abschlagsfreie Rente am 1. Juli 2031. Mit 35 Beitragsjahren kannst du ab 63 gehen, zahlst dafür aber 14,4 % Abschlag lebenslang. Mit 45 Beitragsjahren gehst du schon mit 65 ohne Abschlag in Rente.

Beispielrechnung: Renteneintrittsalter nach Jahrgang

Alle Fälle mit Geburtstag am 15. Juni des jeweiligen Jahres und ohne Schwerbehinderung.

JahrgangRegelaltersgrenzeRegelaltersrente abFrühestens mit 63 (35 Beitragsjahre)Mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei ab
196066 Jahre 4 Monate1. November 202612,0 % Abschlag01.11.2024
196366 Jahre 10 Monate1. Mai 203013,8 % Abschlag01.05.2028
196467 Jahre1. Juli 203114,4 % Abschlag01.07.2029
197067 Jahre1. Juli 203714,4 % Abschlag01.07.2035
199067 Jahre1. Juli 205714,4 % Abschlag01.07.2055

Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze, jeder Monat später bringt 0,5 % Zuschlag. Stand Oktober 2026. Gerechnet mit diesem Rechner von finanzfacts.de.

Renteneintrittsalter 2026 verstehen

Vier Wege führen in die gesetzliche Altersrente. Welcher zu dir passt, hängt von Jahrgang, Beitragsjahren und Gesundheit ab.

Grundlagen

Die vier Wege in die Altersrente

Das deutsche Rentensystem kennt aktuell vier reguläre Wege in die Altersrente. Welcher davon für dich offensteht, entscheiden dein Geburtsjahr und deine Versicherungszeit. Mit jedem zusätzlichen Beitragsjahr verbesserst du deine Optionen.

  • Regelaltersrente: Der Standardweg. Wer fünf Beitragsjahre vorweist, bekommt zur Regelaltersgrenze die volle Rente ohne Abschlag. Ab Jahrgang 1964 liegt diese Grenze bei 67 Jahren.
  • Rente für besonders langjährig Versicherte: Mit 45 Beitragsjahren kannst du bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand. Im Volksmund „Rente mit 63“, obwohl die Grenze für junge Jahrgänge inzwischen bei 65 liegt.
  • Rente für langjährig Versicherte: Mit 35 Beitragsjahren kannst du frühestens ab 63 starten, allerdings mit Abschlag. Pro Monat 0,3 Prozent, also bei vier Jahren früher 14,4 Prozent dauerhaft.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren startet die abschlagsfreie Rente für Jahrgang 1964 mit 65, vorzeitig bereits ab 62 mit Abschlag von maximal 10,8 Prozent.
Tabelle Regelaltersrente

Renteneintrittsalter-Tabelle nach Jahrgang

Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Die folgende Tabelle zeigt für jeden Jahrgang das exakte Alter beim regulären Renteneintritt nach Anlage 23 SGB VI.

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeRenteneintritt frühestens
195765 Jahre 11 Monate2023
195866 Jahre2024
195966 Jahre 2 Monate2025
196066 Jahre 4 Monate2026
196166 Jahre 6 Monate2027
196266 Jahre 8 Monate2028
196366 Jahre 10 Monate2029
ab 196467 Jahreab 2031
Tabelle 45 Jahre

Rente für besonders langjährig Versicherte

Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, geht bis zu zwei Jahre früher in Rente. Ohne Abschlag, voll bezahlt. Zu den 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflege von Angehörigen und Zeiten mit Arbeitslosengeld I (allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn).

GeburtsjahrAbschlagsfrei mit 45 BeitragsjahrenMonate früher als Regel
195864 Jahre24 Monate
195964 Jahre 2 Monate24 Monate
196064 Jahre 4 Monate24 Monate
196164 Jahre 6 Monate24 Monate
196264 Jahre 8 Monate24 Monate
196364 Jahre 10 Monate24 Monate
ab 196465 Jahre24 Monate
Wichtig: Diese Rentenart kannst du nicht mit Abschlägen vorziehen. Du musst die Altersgrenze plus die 45 Jahre erreichen.
Berechnung

Wie Abschläge und Zuschläge funktionieren

Wer früher als zur Regelaltersgrenze in Rente geht, akzeptiert Abschläge. Wer später geht, bekommt Zuschläge. Beides gilt lebenslang und wirkt sich monatlich auf die Auszahlung aus.

Abschlag = Monate früher × 0,3 %   (max. 14,4 %)
Zuschlag = Monate später × 0,5 %   (kein Maximum)

Ein Beispiel: Du gehst 36 Monate vor deiner Regelaltersgrenze in Rente. Das ergibt 10,8 Prozent Abschlag. Bei 1.500 € Anspruch bleiben dir lebenslang nur 1.338 € pro Monat. Über 20 Jahre Rentenbezug summiert sich das auf rund 38.880 € weniger.

Ab 50 kannst du solche Abschläge mit Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen (§ 187a SGB VI). Bekommst du kurz vor der Rente eine Abfindung, ist sie dafür eine naheliegende Geldquelle. Wie viel Steuer auf die Abfindung fällt und wie eine Sonderzahlung sie senkt, erklärt der Abfindungsrechner mit Fünftelregelung.

Andersherum: Wer ein Jahr länger arbeitet, bekommt 6 Prozent obendrauf, also bei 1.500 € rund 1.590 € monatlich. Das sind über 20 Jahre Rentenbezug etwa 21.600 € mehr, plus die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte aus dem zwölften Arbeitsjahr.

Schwerbehinderung

Frühere Rente bei Schwerbehinderung

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren kannst du deutlich früher in Rente. Die Altersgrenzen liegen niedriger als bei der regulären Altersrente und der Abschlag ist auf 10,8 Prozent gedeckelt.

GeburtsjahrAbschlagsfreiVorzeitig (mit Abschlag)
195864 Jahre61 Jahre
195964 Jahre 2 Monate61 Jahre 2 Monate
196064 Jahre 4 Monate61 Jahre 4 Monate
196164 Jahre 6 Monate61 Jahre 6 Monate
196264 Jahre 8 Monate61 Jahre 8 Monate
196364 Jahre 10 Monate61 Jahre 10 Monate
ab 196465 Jahre62 Jahre
Aktuell 2026

Was sich beim Renteneintritt 2026 ändert

Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Rentenpaket beschlossen. Drei Punkte solltest du kennen:

  • Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent bis 2031. Die sogenannte Haltelinie wurde verlängert. Ohne diese Regelung wäre das Niveau planmäßig gesunken.
  • Rentenwert seit 1. Juli 2026: 42,52 €. Ein Entgeltpunkt entspricht damit etwa 42,52 € monatlicher Rente. 45 Punkte ergeben rund 1.913 € brutto. Alle Anpassungen seit 1957 zeigt die Zeitreihe Rentenerhöhungen.
  • Aktivrente startet 2026. Wer trotz erreichter Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei dazu verdienen. Das macht den späteren Renteneintritt deutlich attraktiver.

Die im Januar 2026 eingesetzte Alterssicherungskommission unter Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 übergeben. Die 33 Vorschläge enthalten unter anderem eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab 2032, das Ende der abschlagsfreien Rente mit 63 und eine kapitalgedeckte Zusatzrente. Ob und wie die Politik das umsetzt, entscheidet das kommende Gesetzgebungsverfahren. Unionsfraktionschef Spahn hält eine „Rente mit 70“ perspektivisch für unausweichlich.

Europa

Renteneintrittsalter in Europa im Vergleich

Deutschland liegt mit 67 Jahren über dem EU-Durchschnitt von rund 64 Jahren, allerdings haben mehrere Nachbarländer die Latte schon höher gelegt oder koppeln das Eintrittsalter automatisch an die Lebenserwartung.

LandReguläres Renteneintrittsalter 2026Besonderheit
Deutschland66 Jahre 6 Monate (Jg. 1961), 67 ab Jg. 1964Schrittweise Anhebung bis 2031
Dänemark67 JahreAnhebung auf 70 Jahre bis 2040 beschlossen
Niederlande67 JahreAutomatische Kopplung an Lebenserwartung
Italien67 JahreWird mit Lebenserwartung weiter steigen
Spanien66 Jahre 10 MonateStufenweise Anhebung auf 67 bis 2027
Schwedenflexibel 63 bis 69 JahreRichtalter wird laufend angepasst
Frankreich62 Jahre 9 MonateReform 2023 (Anhebung auf 64) seit 2026 ausgesetzt
Schweiz65 Jahre (M und F bis 2028)AHV21 hebt Frauenrentenalter auf 65
Österreich65 Männer, schrittweise 65 für FrauenFrauen seit 2024 jährlich +6 Monate
DRV-Vergleich

Rentenbeginn-Rechner der DRV und dieser Rechner

Die Deutsche Rentenversicherung nennt ihr offizielles Tool Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner. Es rechnet mit deinem vollständigen Versicherungsverlauf und liefert deshalb das amtliche Ergebnis, verlangt dafür aber deine Versicherungsnummer und etwas Geduld. Dieser Rentenbeginn-Rechner beantwortet die Kernfrage ohne Anmeldung in wenigen Sekunden: Wann erreichst du die Regelaltersgrenze oder die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte, und welche Abschläge fallen bei einem früheren Start an.

Für die verbindliche Auskunft vor dem Rentenantrag bleibt die DRV die richtige Adresse. Für die Planung, den Vergleich mehrerer Szenarien und ein schnelles konkretes Datum bist du hier richtig.

Häufige Fragen

FAQ zum Renteneintrittsalter

Wie finde ich heraus, wie viele Beitragsjahre ich schon habe?
In deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung steht der aktuelle Stand. Wer es genauer wissen will, beantragt ab dem 43. Lebensjahr eine kostenlose Kontenklärung. Die DRV prüft dabei alle Versicherungszeiten und macht Lücken sichtbar. Das lohnt sich, weil Kindererziehungszeiten, Krankheitszeiten oder Ausbildungszeiten oft nicht automatisch im Konto stehen.
Lohnt sich die „Rente mit 63“ wirklich?
Die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren kostet dich keinen Abschlag, aber sie kostet die Entgeltpunkte, die du in den zusätzlichen Arbeitsjahren sammeln würdest. Zwei Jahre länger arbeiten bringen je nach Einkommen rund 80 bis 120 € mehr Rente pro Monat. Wer den Job nicht mehr mag oder gesundheitlich angeschlagen ist, fährt trotzdem oft besser mit dem früheren Ausstieg. Wer fit ist und gerne arbeitet, kann mit der neuen Aktivrente seit 2026 zusätzlich 2.000 € steuerfrei verdienen.
Kann ich Rente und Job gleichzeitig haben?
Ja, und zwar ohne Hinzuverdienstgrenze. Seit 2023 darfst du neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt verdienen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kommt die Aktivrente dazu, die seit 2026 bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei stellt. Das macht das Modell „Teilrente plus Teilzeitjob“ deutlich attraktiver als noch vor wenigen Jahren.
Steigt das Renteneintrittsalter weiter über 67?
Beschlossen ist aktuell nur die Anhebung auf 67 bis zum Jahr 2031. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 vorgeschlagen, die Altersgrenze ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln, wie es Dänemark, Schweden und die Niederlande bereits praktizieren. Beschlossen ist davon bislang nichts. Bis ein neues Gesetz beschlossen wird, bleibt aber 67 die feste Größe.
So rechnet dieser Rechner

Tabellen, Abschläge und Grenzen des Renteneintrittsalter-Rechners

Der Rechner addiert zu deinem Geburtsdatum die Altersgrenze deines Jahrgangs in Monaten aus den Staffeltabellen des SGB VI. Aus den Beitragsjahren leitet er die erreichbare Rentenart ab und berechnet den Abschlag aus den Monaten vor der Regelaltersgrenze.

Rentenalter = Geburtsdatum + Altersgrenze des Jahrgangs (Monate) Abschlag = Monate vor der Regelaltersgrenze × 0,3 % (max. 14,4 %, Schwerbehinderung max. 10,8 %) Zuschlag = Monate nach der Regelaltersgrenze × 0,5 %
Konstanten und Annahmen
  • Regelaltersgrenze gestaffelt von 65 (Jahrgang 1946) bis 67 (ab 1964), § 235 SGB VI. Langjährig Versicherte ab 63 mit 35 Jahren (§ 236), besonders langjährig nach 45 Jahren ab 65 (§ 236b), Schwerbehinderte ab 65 abschlagsfrei oder ab 62 mit Abschlag (§ 236a).
  • Zugangsfaktor 0,3 % je Monat vorzeitig, 0,5 % je Monat später (§ 77 SGB VI). Rechtsstand 09.10.2026, Vorschläge der Rentenkommission sind nicht beschlossen und nicht eingerechnet.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
  • Der angezeigte Tag ist dein Rentenbeginn: der Erste des Monats nach Erreichen der Altersgrenze (§ 99 SGB VI). Die Altersgrenze erreichst du am Tag vor deinem Geburtstag, bei Geburt am Monatsersten beginnt die Rente deshalb schon im Geburtsmonat.
  • Für Jahrgang 1952 gilt bei der Schwerbehindertenrente eine Monatsstaffel, der Rechner nutzt den Jahreswert. Anrechnungs- und Kindererziehungszeiten prüft er nicht, eine Rentenhöhe berechnet er nicht.

Inhaltlich geprüft am 9. Oktober 2026 von Florian Baumann. Mehr zur Arbeitsweise: So entstehen die Inhalte.

Florians Finanz Fazit

Rente mit 63 ist romantisch, Rente mit 67 ist rechnerisch fast immer besser

Ich habe in den letzten Jahren mit Dutzenden Leuten über ihren Rentenbeginn gesprochen. Die Rente mit 63 wirkt verführerisch, weil „endlich Schluss“. Wer aber in der Spitze oder im verträglichen Bürojob arbeitet, lässt mit zwei Jahren früher Ausstieg im Schnitt eine hohe fünfstellige Summe liegen.

Mein Tipp: Nutze die Aktivrente ab 2026, um in Teilzeit weiterzuarbeiten und die ersten 2.000 € steuerfrei zu kassieren. Parallel sicherst du dir Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat zusätzlich. Das schlägt jede Variante „Rente mit 63“. Ausnahme: Wer körperlich angeschlagen ist oder seinen Job hasst, sollte trotzdem früh aussteigen. Lebensqualität wiegt mehr als Punkte auf dem Rentenkonto.

Was du heute schon tun kannst: Kontenklärung beantragen, um Lücken zu schließen, und parallel mit dem Altersvorsorgedepot oder einem ETF-Sparplan die zweite Säule aufbauen. Auf die gesetzliche Rente allein zu setzen, ist 2026 kein guter Plan mehr.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

Mehr über Florian erfahren →
Finanzfacts Logo Finanzfacts

Finanzbildung für Anfänger

Haftungsausschluss & Transparenz

Die auf finanzfacts.de bereitgestellten Inhalte, Rechner und Vergleiche dienen reinen Informationszwecken und stellen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Daten. Investitionen an der Börse sind mit Risiken verbunden, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Historische Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Triff finanzielle Entscheidungen immer auf Basis deiner eigenen Recherche.

Werbehinweis

Links mit Stern (*) sind Werbelinks (Affiliate-Links), Boxen mit dem Hinweis „Anzeige“ sind Werbung. Kaufst du über einen solchen Link ein Produkt oder eröffnest ein Konto, erhält finanzfacts eine Provision. Für dich entstehen dabei keine Zusatzkosten, und du unterstützt damit den kostenfreien Betrieb unserer Rechner. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen.

Fragen oder Fehler gefunden? Schreib uns: florian.baumann@finanzfacts.de oder gehe zur Kontaktseite.