Rente

Rentenabschlag berechnen und ausgleichen

Du überlegst, früher in Rente zu gehen? Der Rechner zeigt dir, wie viel Rente dich das kostet, ab welchem Alter sich das Warten gelohnt hätte und was du für den Ausgleich per Sonderzahlung hinlegst. Und er rechnet gleich mit, ob dasselbe Geld in einem ETF-Entnahmeplan mehr bringt.

Dein Rentenbeginn
€
€
Jahre
Ausgleichszahlung und ETF-Vergleich
€
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%
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Nimm die Regelaltersrente aus deiner Renteninformation, denn darin rechnet die Rentenversicherung deine Beiträge schon bis zur Regelaltersgrenze hoch. Hörst du mit dem Rentenbeginn auf zu arbeiten, gib zusätzlich dein Gehalt an. Die Rente startet am Ersten des Monats nach deinem Geburtstag. Bist du am Ersten geboren, geht es einen Monat früher los. Im ETF-Vergleich legt der Rechner genau das Geld an, das dich der Ausgleich nach Steuererstattung kostet, und entnimmt es bis zur Lebenserwartung. Die Entnahme steigt dabei wie die Rente.
Dein Ergebnis: Rentenbeginn am 1. Februar 2027 mit 63 Jahren

Abschlag und Break-even

Rente mit Abschlag
1.540,80 €
pro Monat brutto, statt 1.800,00 € ab der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren
Abschlag
14,4 %
48 Monate × 0,3 %, das sind 259,20 € weniger im Monat, lebenslang
Verlust bis zur Lebenserwartung
73.309 €
Abschlag summiert bis zum Alter 82 J. 6 M., mit 2,0 % Rentenanpassung
Break-even-Alter
85 J. 11 M.
Ab diesem Alter hätte sich das Warten bis zu der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren gelohnt
Vorsprung durch den früheren Start
76.207 €
Rente aus 48 Monaten, die du vor der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren schon bekommst
Lebenserwartung
82 J. 6 M.
Lebenserwartung eines Mannes in deinem Startalter laut Sterbetafel 2023/2025

Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI

Ausgleichsbetrag
68.804 €
gleicht den Abschlag voll aus, Preis 2026
Zusätzliche Monatsrente
259,20 €
mehr Bruttorente im Monat, netto rund 181,83 € nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer
Kosten nach Steuern
50.309 €
nach 18.496 € Steuererstattung bei 30,0 % auf 61.652 € Abzug
Rendite des Ausgleichs
0,2 %
Rendite pro Jahr bis zur Lebenserwartung, nach Abgaben
Ausgleich zahlt sich aus ab
82 J. 2 M.
Ab diesem Alter hast du deine Nettokosten über die höhere Rente zurück
Gleiches Geld im ETF-Entnahmeplan
265,05 €
pro Monat aus 50.309 € im ETF-Depot bei 5,0 % Rendite, nach Abgeltungsteuer, bis 82 J. 6 M.
Rente ab der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren1.800,00 €
Rente mit Abschlag1.540,80 €
Rente mit Abschlag und Ausgleichszahlung1.800,00 €
Der Rechner zeigt hier nur den reinen Abschlag, denn die Renteninformation geht von Beiträgen bis zur Regelaltersgrenze aus. Hörst du früher auf zu arbeiten, trag dein Gehalt ein. Dann zieht er die fehlenden Beiträge gleich mit ab. Von 68.804 € setzt du in 2 Jahren nur 61.652 € ab, denn der Höchstbetrag für Altersvorsorge liegt 2026 bei 30.826 € und deine Pflichtbeiträge zählen mit. Verteilst du die Zahlung auf mehr Jahre, sparst du mehr Steuern. Für alle Teilzahlungen setzt der Rechner den Preis von 2026 an. In der Praxis kostet eine spätere Zahlung den Preis ihres Zahlungsjahres, außer du zahlst innerhalb von drei Monaten nach der Auskunft. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 9.661,58 €, geteilt durch deinen Zugangsfaktor von 0,856. Die Steuer auf das Rentenplus rechnet der Rechner mit 20,0 % auf den Besteuerungsanteil von 84,5 % für 2027. Beim ETF zieht er 26,375 % Abgeltungsteuer auf 70 % der Erträge ab, den Sparerpauschbetrag lässt er weg.

Früher starten oder warten: Summe der Bruttorenten

Bis zum AlterFrüher StartWarten bis ohne AbschlagUnterschied
70 Jahre137.457 €71.554 €+65.903 €
75 Jahre247.984 €200.674 €+47.310 €
80 Jahre370.015 €343.234 €+26.781 €
85 Jahre504.747 €500.631 €+4.116 €
90 Jahre653.502 €674.411 €−20.908 €
95 Jahre817.740 €866.277 €−48.537 €

Ausgleichszahlung oder ETF-Entnahmeplan

VergleichAusgleichETF-Entnahmeplan
Dein Einsatz nach Steuererstattung50.309 €50.309 €
Monatlich zu Beginn vor Abgaben259,20 €284,79 €
Monatlich zu Beginn nach Abgaben181,83 €265,05 €
Summe bis zum Alter 82 J. 6 M. nach Abgaben51.426 €74.963 €
Wenn du länger lebstRente läuft weiterDepot ist leer
Wenn du früher stirbstkein Kapital übrigRestdepot vererbbar

Kurz gesagt

Gehst du mit Jahrgang 1964 und 1.800 € Regelaltersrente schon mit 63 statt mit 67 in Rente, kürzt die Rentenversicherung laut Rechner 48 Monate mal 0,3 %, also 14,4 %. Du bekommst dann 1.540,80 € brutto, das sind 259,20 € weniger im Monat, und zwar lebenslang. Das Warten hätte sich erst ab einem Alter von 85 Jahren und 11 Monaten gelohnt, den Abschlag voll auszugleichen kostet 68.804 €.

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So funktioniert der Rentenabschlag

Es geht um die Altersgrenze deines Jahrgangs, die 0,3 % pro Monat und den Preis eines Entgeltpunkts. Am Ende steht die Frage, ob sich der Ausgleich für dich rechnet.

Grundlagen

0,3 % pro Monat, und zwar bis zum Lebensende

Gehst du vor deiner abschlagsfreien Altersgrenze in Rente, kürzt die Rentenversicherung deinen Zugangsfaktor um 0,003 pro Monat (§ 77 SGB VI). Das gilt für die ganze Rentenzeit. Viele vergessen dabei, dass die Kürzung auch für eine spätere Witwen- oder Witwerrente gilt. Der übliche Weg ist die Altersrente für langjährig Versicherte, die mit 35 Versicherungsjahren frühestens mit 63 startet. Ab Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze bei 67, ein Start mit 63 kostet dich damit 48 Monate oder 14,4 %.

Zwei Gruppen kommen günstiger weg. Wer 45 Jahre zusammenbekommt, geht als besonders langjährig Versicherter ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag (§ 38 SGB VI). Früher mit Abschlag geht diese Rente allerdings nicht. Vor 65 bleibt dir nur die Rente für langjährig Versicherte, und zwar mit vollem Abschlag. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 gehen ab Jahrgang 1964 mit 65 abschlagsfrei, frühestens mit 62 und dann mit höchstens 10,8 % Abschlag (§ 37 SGB VI). Seit 2023 darfst du übrigens neben jeder vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Wann du welche Grenze erreichst, siehst du auch im Renteneintrittsalter-Rechner.

Rente mit 63: Abschlag nach Jahrgang 1959 bis 1964 von 11,4 % bis 14,4 %, mit Regelaltersgrenze und abschlagsfreier Rente nach 45 Jahren
Berechnung

Vom Zugangsfaktor zum Ausgleichsbetrag

Zugangsfaktor = 1 − 0,003 × Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze
Rente mit Abschlag = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × 42,52 €
Abschlag pro Monat = Entgeltpunkte × (1 − Zugangsfaktor) × 42,52 €
Preis je Entgeltpunkt 2026 = 51.944 € × 18,6 % = 9.661,58 €
Ausgleichsbetrag = Entgeltpunkte × (1 − Zugangsfaktor) ÷ Zugangsfaktor × 9.661,58 €
Break-even-Alter = Alter, ab dem die Summe der späteren Rente die Summe der früheren einholt

51.944 € ist das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026, 18,6 % der Beitragssatz. Es zählen immer die Werte im Jahr der Zahlung (§ 187 Abs. 3 und § 187a Abs. 3 SGB VI). Für 2027 sieht die Rechengrößenverordnung, die das Kabinett beschlossen hat, 53.452 € vor. Zustimmen muss noch der Bundesrat. Bleibt der Beitragssatz bei 18,6 %, kostet ein Entgeltpunkt dann rund 9.942 €, nur steht der Beitragssatz 2027 noch nicht fest.

Rechne das mal an einem Beispiel durch. Deine Renteninformation nennt 1.800 € Regelaltersrente, das sind 1.800 ÷ 42,52 = 42,33 Entgeltpunkte. Du bist 1964 geboren und startest mit 63, also sinkt der Zugangsfaktor auf 0,856 und deine Rente auf 1.540,80 €. Durch den Abschlag fehlen dir 42,33 × 0,144 = 6,10 Entgeltpunkte. Um sie auszugleichen, zahlst du 6,10 ÷ 0,856 × 9.661,58 € und kommst auf rund 68.800 €. Im Prinzip kaufst du dir Rentenpunkte zurück, nur eben zu einem Preis, der den Abschlag schon einrechnet.

Die Formel trifft die Beispiele der Deutschen Rentenversicherung genau. Mit den Werten von 2025 kommen für 1.000 € Rente und zwei Jahre Abschlag 18.532 € heraus, die Rentenversicherung nennt rund 18.500 €.

Rentenabschlag ausgleichen 2026: Kosten der Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI für 1.000, 1.500 und 2.000 € Rente
Beispielrechnung

Drei Fälle durchgerechnet

Für alle drei Fälle gilt das Gleiche: Regelaltersrente laut Renteninformation, kein Gehalt eingerechnet, 2 % Rentenanpassung, Lebenserwartung laut Sterbetafel 2023/2025, voller Ausgleich auf zwei Jahre verteilt mit 30 % Steuerersparnis, 20 % Steuersatz im Ruhestand, kinderlos, ETF mit 5 % Rendite.

FallRente mit AbschlagBreak-evenAusgleichRenditeETF statt Ausgleich
Mann, 1964, 1.800 €, Start mit 631.540,80 €85 J. 11 M.68.804 €0,2 %265 € statt 182 €
Frau, 1964, 1.800 €, Start mit 631.540,80 €85 J. 11 M.68.804 €1,8 %235 € statt 182 €
Mann, 1966, schwerbehindert, 1.500 €, Start mit 621.338,00 €84 J. 9 M.41.267 €1,4 %148 € statt 113 €

Trotz Abschlag kann sich der frühe Start rechnen. Wer mit 63 statt 67 geht, bekommt bis zur Regelaltersgrenze schon rund 76.000 € Rente, und dieses Polster holt das Warten mit der höheren Rente erst mit fast 86 ein. Beim Ausgleich sieht es anders aus. Bei durchschnittlicher Lebenserwartung bringt er kaum Rendite, denn von der höheren Rente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer ab. Dafür zahlt er, solange du lebst, auch mit 95.

Praxistipps

Bevor du die Ausgleichszahlung überweist

  • Ab 50 kannst du mit dem Formular V0210 die Rentenauskunft zum Ausgleich beantragen. Sie nennt dir den höchstmöglichen Betrag für deinen geplanten Rentenbeginn, und zahlst du innerhalb von drei Monaten, gilt der Preis aus der Auskunft.
  • Du musst nicht alles auf einmal zahlen. Einmal- und Teilzahlungen sind erlaubt, mehrere auch im selben Jahr, und ein Teilbetrag gleicht den Abschlag anteilig aus. Jede Zahlung kostet aber den Preis ihres Zahlungsjahres, außer du zahlst innerhalb von drei Monaten nach der Auskunft.
  • Plan die Steuer gleich mit ein. 2026 setzt du bis zu 30.826 € Altersvorsorgebeiträge ab, deine Pflichtbeiträge mit Arbeitgeberanteil zählen dabei mit. Für 2027 ergäbe sich bei unverändertem knappschaftlichem Beitragssatz von 24,7 % eine Grenze von rund 32.308 €, nur stehen die Beitragssätze 2027 noch nicht fest. Verteilst du die Zahlung auf mehrere Jahre, nutzt du den Höchstbetrag mehrfach und sparst entsprechend mehr.
  • Vor einem Planwechsel musst du keine Angst haben. Gehst du doch später in Rente, bekommst du das Geld zwar nicht zurück, aber die Beiträge erhöhen dann deine Rente.
  • Schau dir auch an, ob länger arbeiten für dich infrage kommt. Ab der Regelaltersgrenze bleiben mit der Aktivrente bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Was das bei dir bringt, rechnest du mit dem Aktivrente-Rechner nach.
Rahmenbedingungen

Altersgrenzen der Jahrgänge 1959 bis 1970

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeAbschlag mit 6345 Jahre ohne AbschlagSchwerbehindert ohne AbschlagSchwerbehindert frühestens
195966 J. 2 M.11,4 %64 J. 2 M.64 J. 2 M.61 J. 2 M.
196066 J. 4 M.12,0 %64 J. 4 M.64 J. 4 M.61 J. 4 M.
196166 J. 6 M.12,6 %64 J. 6 M.64 J. 6 M.61 J. 6 M.
196266 J. 8 M.13,2 %64 J. 8 M.64 J. 8 M.61 J. 8 M.
196366 J. 10 M.13,8 %64 J. 10 M.64 J. 10 M.61 J. 10 M.
1964 bis 197067 J.14,4 %65 J.65 J.62 J.

Die Werte stammen aus § 235, § 236, § 236a und § 236b SGB VI, ab Jahrgang 1964 gelten die Endwerte aus § 35 bis § 38 SGB VI. Für schwerbehinderte Menschen gibt es noch Sonderregeln für Altfälle, die bildet der Rechner nicht ab. Deine persönliche Grenze rechnest du mit dem Renteneintrittsalter-Rechner nach.

Reformpläne: Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und die frühestmögliche Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 anzuheben. Die Regierung will das umsetzen. Ein Gesetz gibt es aber noch nicht, und offen ist auch, welche Jahrgänge Vertrauensschutz bekommen. Bis dahin rechnet der Rechner mit dem geltenden Recht.
FAQ

Häufige Fragen zum Rentenabschlag

Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?
Pro Monat vor deiner abschlagsfreien Altersgrenze zieht die Rentenversicherung 0,3 % ab, und das für die ganze Rentenzeit. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze für langjährig Versicherte bei 67. Mit 63 sind das 48 Monate, also 14,4 %. Von 1.800 € Regelaltersrente bleiben dann 1.540,80 €, im Monat fehlen dir 259,20 €. Bei älteren Jahrgängen fällt der Abschlag kleiner aus, 1960 sind es mit 63 noch 12,0 % und 1963 schon 13,8 %. Und wer 45 Versicherungsjahre zusammenbekommt, geht ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag.
Lohnt sich eine Ausgleichszahlung für den Rentenabschlag?
Das hängt vor allem davon ab, wie alt du wirst und wie viel Steuer du sparst. Den vollen Abschlag von 14,4 % auf 1.800 € Rente gleichst du 2026 mit rund 68.800 € aus. Dafür bekommst du lebenslang 259,20 € mehr Bruttorente, nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer bleiben davon rund 180 €. Verteilst du die Zahlung auf zwei Jahre und sparst dabei 30 % Steuern, kostet dich der Ausgleich netto rund 50.300 €. Bei 2 % Rentenanpassung hast du das Geld mit etwa 82 Jahren wieder heraus. Frauen profitieren stärker, denn sie haben mit 65 im Schnitt gut drei Jahre mehr vor sich als Männer, 21,1 gegenüber 18,0 Jahren. Rechnest du eher mit einem kürzeren Leben oder willst du etwas vererben, fährst du mit einem ETF-Entnahmeplan oft besser.
Bekomme ich die Ausgleichszahlung zurück, wenn ich doch später in Rente gehe?
Nein, die Rentenversicherung erstattet Sonderzahlungen nicht. Das regelt § 187a Abs. 3 SGB VI. Weg ist das Geld trotzdem nicht. Gehst du später oder ohne Abschlag in Rente, schreibt dir die Rentenversicherung dafür Entgeltpunkte gut, je 9.661,58 € einen Punkt (Preis 2026). Den Aufschlag über den Zugangsfaktor zahlst du nämlich nur, solange du wirklich einen Abschlag ausgleichst. Für 68.804 € bekommst du dann 7,12 Entgeltpunkte statt der 6,10 Punkte, die der Ausgleich ersetzt hätte. Das sind rund 303 € statt 259 € mehr Monatsrente. Nur auszahlen lassen kannst du dir das Geld nicht.
Kann ich die Ausgleichszahlung von der Steuer absetzen?
Ja. Die Ausgleichszahlung ist ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und gehört damit zu den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Seit 2023 setzt du sie zu 100 % als Sonderausgabe ab, 2026 bis 30.826 € für Alleinstehende und bis 61.652 € für Verheiratete. Deine Pflichtbeiträge samt Arbeitgeberanteil zählen da allerdings mit. Bei 50.000 € Gehalt sind das schon 9.300 €, dir bleiben also 21.526 € Spielraum. Teilzahlungen sind erlaubt, deshalb lohnt es sich oft, den Betrag auf zwei oder drei Kalenderjahre zu verteilen.
Florians Finanz Fazit

Früher gehen kostet weniger, als die 14,4 % vermuten lassen

Die 14,4 % klingen erst mal heftig. Rechnest du nach, sieht es anders aus. Wer mit 63 statt 67 geht, hat vier Jahre Rente schon bekommen, und die holt der spätere Starter erst mit Mitte 80 ein. Richtig ins Geld geht es erst, wenn du dafür auch früher aufhörst zu arbeiten. Dann fehlen dir zusätzlich Beiträge. Trag deshalb dein Gehalt ein, damit du beide Effekte getrennt siehst.

Den Ausgleich sehe ich als Versicherung gegen ein langes Leben, nicht als Geldanlage. Bei durchschnittlicher Lebenserwartung liegt seine Rendite nach Abgaben in meinen Beispielen zwischen 0 und 2 % im Jahr. Ein ETF-Entnahmeplan holt aus dem gleichen Geld meist mehr im Monat heraus, dafür trägst du das Kursrisiko. Mein Tipp: Bist du gesund, erreichen in deiner Familie viele ein hohes Alter und kannst du den Höchstbetrag über zwei oder drei Jahre nutzen, dann halte ich einen Teilausgleich für eine gute Ergänzung zum Depot.

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Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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