Abfindungsrechner mit Fünftelregelung
Berechne, wie viel Steuer auf deine Abfindung anfällt und wie viel du durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG sparst. Tarif 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Abfindung und Steuer: Was du wissen musst
Eine Abfindung wirkt auf den ersten Blick wie ein steuerlicher Albtraum. Mit der richtigen Strategie holst du dir aber einen erheblichen Teil zurück.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Steuerprogression auf außerordentliche Einkünfte. Dazu zählen Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, Entschädigungen und mehrjährige Vergütungen. Das Finanzamt tut so, als hättest du die Abfindung über fünf Jahre verteilt erhalten. Es berechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum laufenden Einkommen und multipliziert die Differenz zur normalen Einkommensteuer mit fünf.
Das senkt deine Steuerlast, weil dein Grenzsteuersatz dadurch niedriger ausfällt. Ohne die Regelung würden die ersten Euros der Abfindung oft schon den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreichen.
Die Reform von 2025: Was sich geändert hat
Seit dem 1. Januar 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzug anwenden. Das Wachstumschancengesetz hat § 39b Absatz 3 Satz 9 EStG gestrichen. Vorher zog der Arbeitgeber bereits beim Auszahlen der Abfindung weniger Lohnsteuer ein, wenn er den Anspruch geprüft hatte.
Jetzt zieht der Arbeitgeber die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ab. Du holst dir die Ersparnis erst über deine Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr zurück. § 34 EStG bleibt also bestehen, nur der Zeitpunkt der Entlastung verschiebt sich.
Der Bürokratieabbau war das offizielle Ziel der Reform. Für dich bedeutet das: Die Steuererklärung im Jahr der Abfindung ist Pflicht, wenn du die Ersparnis nutzen willst.
So funktioniert die Berechnung Schritt für Schritt
Die Logik klingt komplizierter als sie ist. Folge dem Schema:
Schritt 2: Ein Fünftel der Abfindung dazu = ESt(zvE_normal + Abfindung/5)
Schritt 3: Differenz bilden und mal fünf nehmen
Steuer auf Abfindung = 5 × [ESt(zvE_normal + Abfindung/5) − ESt(zvE_normal)]
Den Tarif liefert § 32a EStG. Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 €. Bis 17.799 € zu versteuerndem Einkommen steigt der Eingangssteuersatz progressiv ab 14 Prozent. Ab 69.879 € greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab 277.826 € der Höchststeuersatz von 45 Prozent.
Auf die berechnete Einkommensteuer kommen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent oberhalb der Freigrenze von 20.350 € bzw. 40.700 € im Splitting) und ggf. Kirchensteuer (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent).
Vier Strategien, mit denen du die Steuerlast drückst
Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Abfindung möglichst niedrig ist. Daraus ergeben sich vier Hebel:
- Abfindung ins nächste Jahr verschieben: Wenn dein Anstellungsverhältnis ohnehin zum Jahreswechsel endet, vereinbare die Auszahlung im Januar. Im neuen Jahr hast du weder Gehalt noch sonstige hohe Einkünfte, das maximiert den Effekt der Fünftelregelung.
- Rürup-Rente nutzen: Beiträge zur Basisrente senken dein zu versteuerndes Einkommen direkt. 2026 sind bis zu 30.227 € (Ledige) bzw. 60.454 € (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar. Eine Einmaleinzahlung im Jahr der Abfindung wirkt doppelt: weniger zvE bedeutet höhere Ersparnis durch die Fünftelregelung.
- Verlustvorträge einsetzen: Hast du Verlustvorträge aus früheren Jahren (z. B. aus Aktien oder Vermietung), nutze sie im Jahr der Abfindung. Sie senken das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerprogression.
- Werbungskosten geltend machen: Bewerbungskosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung oder Fortbildungen nach Job-Ende sind absetzbar. Sammle Belege akribisch.
Krankenversicherung und Arbeitslosengeld nach Job-Ende
Echte Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Auf die Brutto-Abfindung fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Anders sieht es aus bei verkappten Lohnbestandteilen wie Resturlaubsabgeltung oder offenen Überstundenansprüchen: Diese bleiben voll beitragspflichtig.
Krankenversicherung
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die Pflichtversicherung. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, läuft deine gesetzliche Versicherung automatisch weiter. Ohne Arbeitslosengeld musst du dich freiwillig versichern. Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen, der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 245 € pro Monat in der GKV.
Arbeitslosengeld und Sperrzeit
Eine Abfindung führt nicht automatisch zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie kann aber zu einem Ruhen des Anspruchs führen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, wann der Arbeitnehmer bei ordnungsgemäßer Kündigung tatsächlich ausgeschieden wäre. Während dieses Ruhenszeitraums fließt kein ALG, der Anspruch verkürzt sich dabei aber nicht.
Eine Sperrzeit von 12 Wochen droht nur, wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, ohne dass eine objektive Drohung mit betriebsbedingter Kündigung vorlag.
Drei Szenarien im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Fünftelregelung bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen auswirkt. Alle Werte als Single, Tarif 2026, ohne Kirchensteuer, ohne Soli (vereinfacht).
| Szenario | zvE laufend | Abfindung | Steuer regulär | Steuer F5 | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Niedriges Einkommen | 25.000 € | 40.000 € | 13.355 € | 11.140 € | 2.215 € |
| Mittleres Einkommen | 40.000 € | 60.000 € | 23.655 € | 20.240 € | 3.415 € |
| Spitzeneinkommen | 90.000 € | 100.000 € | 42.000 € | 42.000 € | 0 € |
Beim Spitzeneinkommen wirkt die Fünftelregelung nicht mehr, weil bereits ohne Abfindung der Spitzensteuersatz greift. Wer in dieser Lage steht, sollte über eine Verschiebung in ein einkommensschwächeres Jahr oder eine Rürup-Einzahlung nachdenken.
Häufige Fragen zur Abfindung
Wie viel Steuer zahle ich auf eine Abfindung?
Eine Abfindung zählt steuerrechtlich als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG. Die Steuer richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz, und du kannst sie über die Fünftelregelung deutlich drücken. Konkret berechnet das Finanzamt die Steuer so, als hättest du nur ein Fünftel der Abfindung erhalten. Den Differenzbetrag zur normalen Steuer multipliziert es mit fünf. Sozialversicherungsbeiträge entfallen komplett, weil Abfindungen kein laufender Arbeitslohn sind.
Wurde die Fünftelregelung 2025 abgeschafft?
Nicht ganz. Der Arbeitgeber darf die Fünftelregelung seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren anwenden. Das Wachstumschancengesetz hat sie aus dem Lohnsteuerabzug gestrichen. In der jährlichen Einkommensteuerveranlagung gilt § 34 EStG weiter. Du holst dir die Steuerersparnis also über deine Steuererklärung zurück und musst zwischenzeitlich mehr Lohnsteuer vorfinanzieren.
Lohnt sich die Fünftelregelung immer?
Nein. Wenn dein laufendes Einkommen bereits den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht, bringt die Fünftelregelung kaum Vorteil, weil auch das Fünftel im selben Tarifbereich landet. Den größten Effekt hat sie bei mittleren Einkommen mit hoher Abfindung. Der Rechner oben zeigt dir die exakte Ersparnis für deine Konstellation.
Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig?
Echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Anders sieht es aus, wenn die Zahlung als Lohnersatz für noch nicht abgegoltene Ansprüche fließt, also etwa Resturlaub oder Überstunden. Solche Bestandteile bleiben beitragspflichtig.
Rechtliche Grundlagen und offizielle Quellen
- § 34 EStG: Außerordentliche Einkünfte und Fünftelregelung – Bundesministerium der Justiz
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 4 SolZG: Solidaritätszuschlag und Milderungszone – Bundesministerium der Justiz
- Lohnsteuer und Reform Fünftelregelung – Bundesministerium der Finanzen
- Arbeitslosengeld bei Abfindung – Bundesagentur für Arbeit
Die Fünftelregelung ist gut, das Timing entscheidet
Wer eine Abfindung bekommt, sollte zwei Dinge tun: erstens prüfen, ob sich die Auszahlung in ein einkommensschwächeres Jahr legen lässt, zweitens eine Steuerberatung oder zumindest einen guten Steuerrechner zur Hand nehmen. Die Fünftelregelung allein bringt selten den großen Hebel. Sie wirkt erst richtig, wenn dein laufendes Einkommen niedrig ist.
Mein Tipp: Sprich mit deinem Arbeitgeber, ob er die Abfindung erst im Januar überweist, falls dein Arbeitsverhältnis um den Jahreswechsel endet. Ein Monat Verschiebung kann tausende Euro Steuerersparnis bringen. Wenn du im Folgejahr ohnehin geringe Einkünfte erwartest, zahle parallel das Maximum in eine Rürup-Rente ein. Dieser Hebel schlägt fast jede Anlagestrategie.
Und plane den Liquiditätspuffer ein: Seit 2025 zieht der Arbeitgeber die volle Lohnsteuer ab. Die Erstattung kommt erst mit der Steuererklärung. Ohne Reserve auf dem Tagesgeldkonto wird die Phase zwischen Job-Ende und Steuerbescheid eng.
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