Frühstart-Rente Rechner
Berechne, wie viel Kapital aus den staatlichen 10 € pro Monat plus deinen eigenen Beiträgen bis zum Renteneintritt deines Kindes wachsen kann.
So funktioniert die Frühstart-Rente
Die wichtigsten Regeln, die Berechnungslogik und realistische Beispielrechnungen.
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Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder. Der Staat zahlt monatlich 10 € in ein individuelles Altersvorsorgedepot, das Eltern für ihr Kind anlegen. Die Förderung läuft vom 6. bis zum 18. Geburtstag, also bis zu 12 Jahre lang.
Das Kapital wird kapitalmarktorientiert angelegt, in der Regel über ETFs oder Fonds. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Auszahlung gibt es frühestens im Rentenalter, also nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.
- Berechtigt sind Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland vom 6. bis zum 18. Geburtstag
- Gefördert wird ab Geburtsjahrgang 2020, danach kommt jährlich der Jahrgang dazu, der sechs wird
- Das Geld liegt im eigenen Depot des Kindes und ist insolvenzgeschützt
- Eltern und ab 18 das Kind selbst können den Vertrag mit weiteren Beiträgen aufstocken
So rechnet der Rechner
Der Rechner teilt die Laufzeit in zwei Phasen. In Phase 1 fließen monatlich der staatliche Beitrag und der Beitrag der Eltern in das Depot, bis das Kind volljährig wird. In Phase 2 läuft das bis dahin angesparte Kapital weiter und wird durch eigene Einzahlungen ergänzt, bis das Renteneintrittsalter erreicht ist.
Beide Phasen werden als monatliche Rentenformel mit Zinseszins gerechnet. Der monatliche Zinssatz ergibt sich aus der jährlichen Rendite über die Beziehung i = (1 + r)^(1/12) − 1.
Phase 2 Endwert: K2 = K1 × (1 + i)^n2 + R2 × ((1 + i)^n2 − 1) / i
R1 = monatliche Rate Phase 1 (Staat + Eltern), R2 = monatliche Rate Phase 2 (Kind selbst), n1, n2 = Anzahl Monate je Phase, i = monatlicher Zinssatz.
Drei Szenarien im Vergleich
Annahme: Start mit 6 Jahren, Renteneintritt mit 67. Das ergibt 12 Jahre Phase 1 und 49 Jahre Phase 2, insgesamt 61 Jahre Laufzeit. Renditeannahme 7 % p. a. (langfristiger Mittelwert eines breit gestreuten Welt-Aktien-ETF).
| Szenario | Eltern bis 18 | Selbst ab 18 | Eingezahlt | Endkapital |
|---|---|---|---|---|
| Nur Staat | 0 €/Mon. | 0 €/Mon. | 1.440 € | ca. 60.900 € |
| Eltern stocken auf | 25 €/Mon. | 0 €/Mon. | 5.040 € | ca. 213.400 € |
| Konsequent ab 18 | 25 €/Mon. | 100 €/Mon. | 63.840 € | ca. 682.500 € |
Der Effekt zeigt, wie stark die Anschlussfinanzierung ab 18 wirkt. Die staatlichen 1.440 € allein liefern eine ordentliche Basis. Den großen Sprung bringt aber das frühe Startkapital, weil es noch fast fünf Jahrzehnte verzinst wird.
Was die Frühstart-Rente besonders macht
- Geschenktes Startkapital: Ohne Eigenleistung fließen 1.440 € pro Kind ins Depot
- Maximale Laufzeit: 60 Jahre Verzinsung sind beim Zinseszins ein Vielfaches wert gegenüber einem späteren Start
- Steuerfreie Ansparphase: Keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit
- Insolvenzschutz: Das Depot läuft auf den Namen des Kindes und ist von Elternvermögen getrennt
- Freie Anbieterwahl: Eltern entscheiden, welches Depot und welche ETFs zum Einsatz kommen
Wer profitiert ab wann?
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, die ersten Auszahlungen laufen 2027. Den ersten Anspruch hat der Geburtsjahrgang 2020, für ihn zahlt der Bund das Jahr 2026 rückwirkend nach. Danach kommt jedes Jahr genau der Jahrgang dazu, der in dem Jahr sechs wird.
Für ältere Kinder sieht der Entwurf keine Förderung vor. Die Jahrgänge 2019 und früher gehen leer aus, ungeförderte Verträge bleiben möglich. Das Eckpunktepapier vom Dezember 2025 kündigt zwar an, ab 2029 weitere Jahrgänge aus Dividenden von Bundesbeteiligungen nachzuziehen. Im Gesetzentwurf steht davon nichts, plane also ohne diesen Baustein.
Aufstocken darfst du bis 6.840 € pro Kalenderjahr, das sind 570 € im Monat. Für die Verträge gilt ein Kostendeckel von 1 % Effektivkosten pro Jahr, Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zur Volljährigkeit verboten.
Voraussetzung ist der Wohnsitz in Deutschland und ein gültiges Altersvorsorgedepot bei einem zugelassenen Anbieter. Wechselt das Kind den Anbieter, läuft die Förderung beim neuen Depot weiter. Endet die Eigenschaft als Berechtigter (zum Beispiel durch dauerhaften Wegzug), stoppt die staatliche Einzahlung.
Häufige Fragen
Bekommt mein Kind die 10 € auch ausgezahlt, wenn wir nichts dazu legen?
Was passiert, wenn mein Kind das Geld früher braucht?
Wie wird die Frühstart-Rente bei der Auszahlung versteuert?
Was unterscheidet die Frühstart-Rente vom Altersvorsorgedepot?
Rechtliche Grundlagen und offizielle Eckpunkte
Die 10 € sind ein Start, aber zu wenig und unflexibel
Den Staatsbonus solltest du mitnehmen, das ist klar. 1.440 € geschenktes Startkapital plus 12 Jahre Verzinsung sind ein netter Schubs Richtung Altersvorsorge. Aber: 60 Jahre Bindung sind eine Ansage, und 10 € pro Monat allein verändern den Lebensstandard im Ruhestand nicht.
Mein Tipp: Nimm die Frühstart-Rente mit, weil das Geld nur dort fließt. Bau parallel aber unbedingt ein zweites Depot für dein Kind auf, einen ganz normalen ETF-Sparplan über einen günstigen Neobroker. Vorteil: Du bist nicht an die Regelaltersgrenze gebunden, kommst jederzeit an das Geld und kannst es zum Beispiel für Studium, Ausbildung oder die erste Wohnung verwenden.
Die Aufteilung in der Praxis: 10 € Staat plus deine 25 € pro Monat in die Frühstart-Rente, alles darüber hinaus in den flexiblen ETF-Sparplan. So nutzt du die staatliche Förderung, vermeidest aber die starre 60-Jahre-Bindung. Setz in beiden Töpfen auf einen breit gestreuten Welt-ETF und lass den Zinseszins arbeiten.
Alle Details zur Frühstart-Rente, von den Voraussetzungen über den Übergang mit 18 bis zum aktuellen Gesetzesstand, liest du im Ratgeber Frühstart-Rente: So funktioniert das Startkapital vom Staat. Für flexibles Sparen daneben lohnt der Junior-Depot-Vergleich.
