Altersvorsorgedepot-Auszahlung: Deine Optionen ab 65
Auszahlplan, Leibrente oder 30 % sofort: Wie du im Ruhestand an dein Geld kommst und was das Finanzamt davon bekommt.
- Die Auszahlung startet frühestens mit 65, regulär zum Renteneintritt. Vorher kommst du nur förderschädlich an das Geld.
- Du hast die Wahl zwischen einem Auszahlplan bis mindestens 85 und einer lebenslangen Leibrente, ein Rentenzwang wie bei Riester besteht nicht mehr.
- Zusätzlich kannst du dir zu Beginn bis zu 30 % des Depotwerts auf einen Schlag auszahlen lassen.
- Gefördertes Kapital versteuerst du nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz, der im Ruhestand meist niedriger liegt als heute.
- Details wie der späteste Auszahlungsbeginn und die Zeit nach 85 stehen erst mit der Rechtsverordnung endgültig fest.
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Ab wann du an dein Geld kommst
Das Altersvorsorgedepot ist zweckgebunden: Es soll deinen Ruhestand finanzieren, nicht den Camper mit 45. Die Auszahlung beginnt deshalb frühestens mit 65 Jahren, regulär mit deinem Renteneintritt. Für den spätesten Beginn ist das 70. Lebensjahr im Gespräch, endgültig festgelegt ist er noch nicht.
Wann du deinen Ruhestand überhaupt erreichst, hängt von deinem Jahrgang ab. Mit dem Renteneintrittsalter-Rechner findest du dein persönliches Datum heraus.
Auszahlplan, Leibrente oder Teilkapital: deine drei Wege
Riester zwang dein Kapital in eine lebenslange Verrentung, deren Konditionen die Versicherer bestimmten. Das Altersvorsorgedepot gibt dir drei Bausteine an die Hand, die du kombinieren kannst:
| Weg | So funktioniert er | Stärke | Schwäche |
|---|---|---|---|
| Auszahlplan | Regelmäßige Entnahmen bis mindestens 85, das Restkapital bleibt investiert | Rendite läuft weiter, Restkapital vererbbar | Kapital kann bei schwachen Märkten schneller schrumpfen |
| Leibrente | Versicherer zahlt eine feste Rente bis ans Lebensende | Langlebigkeitsschutz, planbar | Konditionen des Versicherers, Kapital gebunden |
| Teilkapital bis 30 % | Einmalbetrag zu Beginn der Auszahlphase, der Rest fließt in Plan oder Rente | Sofort liquide für größere Wünsche | Volle Besteuerung des Betrags in einem Jahr |
Ein Zahlenbeispiel für den Auszahlplan: Aus einem Depot von 300.000 € entnimmst du zu Beginn 30 %, also 90.000 €. Die restlichen 210.000 € zahlst du dir bei 4 % Restrendite über 20 Jahre aus. Das ergibt rund 1.290 € brutto im Monat. Mit dem Entnahmeplan-Rechner spielst du dein eigenes Szenario durch.
So besteuert das Finanzamt die Auszahlung
Während der Ansparphase bleibt das Depot komplett steuerfrei, dafür greift das Finanzamt bei der Auszahlung zu. Dieses Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung: Geförderte Beiträge, Zulagen und sämtliche Erträge daraus versteuerst du im Ruhestand voll mit deinem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG).
Das klingt erst einmal nach viel, ist aber meist ein Tauschgeschäft zu deinen Gunsten. Im Erwerbsleben liegt der Grenzsteuersatz oft bei 35 % oder 42 %, im Ruhestand bei vielen eher um 25 %. Aus den 1.290 € brutto aus unserem Beispiel blieben bei 25 % rund 970 € netto im Monat.
Für Beiträge oberhalb der geförderten 1.800 € pro Jahr gelten mildere Regeln: Bei einer Leibrente versteuerst du nur den Ertragsanteil, bei Auszahlplan oder Einmalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit nur die Hälfte der Erträge. Die Grundlagen der Förderung erklärt der Beitrag zur Zulagen- und Steuerlogik.
Vorsicht bei der 30-%-Sofortauszahlung: Der komplette Betrag zählt in einem einzigen Steuerjahr als Einkommen und treibt deinen Steuersatz nach oben. Wer 90.000 € auf einen Schlag entnimmt, zahlt darauf spürbar mehr als bei einer Verteilung über die Jahre. Rechne das vorher durch oder hole dir steuerlichen Rat.
Vorzeitige Entnahme und ihre Folgen
Vor dem Auszahlungsbeginn kommst du nur über eine förderschädliche Kündigung an dein Kapital. Dann zahlst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurück, übrig bleibt oft weniger als gedacht. Drei Sonderfälle entschärfen die Regel:
- Wohneigentum: Für den Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie darfst du gefördertes Kapital entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren.
- Kleinbetragsrente: Sehr kleine Guthaben darf der Anbieter zu Beginn der Auszahlphase auf einen Schlag abfinden.
- Pfändungsschutz: Gefördertes Guthaben ist vor Pfändung geschützt und wird bei der Grundsicherung nicht voll angerechnet.
Wenn dich die lange Bindung abschreckt, lies vor dem Abschluss den Beitrag zu den Nachteilen des Altersvorsorgedepots. Die Zweckbindung ist der Preis für Zulagen und Steuerstundung.
Was die Rechtsverordnung noch regelt
Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) steckt den Rahmen ab, einzelne Punkte der Auszahlphase konkretisiert erst die für 2026 erwartete Rechtsverordnung. Dazu gehören der späteste Auszahlungsbeginn, der Umgang mit Restkapital nach dem 85. Lebensjahr und Verfahrensdetails im Todesfall.
Sobald die Verordnung vorliegt, aktualisieren wir diese Seite. Den Fortschritt verfolgst du auf der Seite zum aktuellen Stand des Altersvorsorgedepots.
Häufige Fragen zur Auszahlung
Ab wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Muss ich eine lebenslange Rente wählen?
Wie werden die Auszahlungen versteuert?
Was passiert, wenn ich vorher an das Geld will?
Rechtliche Grundlagen
Das Ende des Rentenzwangs ist der eigentliche Fortschritt
Für mich ist die Auszahlphase der am meisten unterschätzte Teil der Reform. Bei Riester wanderte dein mühsam angespartes Kapital am Ende zwangsweise in eine Verrentung, oft zu Konditionen, bei denen du 90 werden musstest, um dein eigenes Geld zurückzubekommen. Der Auszahlplan bis 85 mit investiertem Restkapital ist die deutlich fairere Konstruktion.
Bei der 30-%-Sofortauszahlung bin ich zwiegespalten. Die Freiheit ist gut, die Steuerfalle real. Wer den Betrag nicht konkret braucht, lässt ihn besser im Plan und streckt die Steuerlast über die Jahre.
Mein Tipp: Plane die Auszahlphase nicht erst mit 64. Ein Blick in den Entnahmeplan-Rechner zeigt dir schon heute, welche Monatsrente dein Sparplan realistisch hergibt.
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