Zuletzt aktualisiert am 9. August 2026 · Florian Baumann
Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot vererben: Was im Todesfall mit deinem Depot passiert

Das Altersvorsorgedepot verfällt im Todesfall nicht. Welche Regeln für Ehepartner und andere Erben gelten und wo Riester schlechter war.

Florian Baumann Florian Baumann | Lesezeit: ca. 5 Minuten | Aktualisiert: 9. August 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Das Altersvorsorgedepot ist vererbbar, das Guthaben verfällt im Todesfall nicht.
  • Ehepartner übertragen das Depot förderunschädlich auf ihr eigenes Altersvorsorgedepot und behalten Zulagen und Steuervorteile komplett.
  • Andere Erben bekommen Kapital und Erträge, zahlen aber die staatliche Förderung zurück.
  • In der Auszahlphase bleibt das Restkapital eines Auszahlplans vererbbar, eine Leibrente endet dagegen mit dem Tod.
  • Verfahrensdetails im Todesfall regelt die noch ausstehende Rechtsverordnung, erwartet für 2026.
Inhaltsverzeichnis +
  1. Vererbbar, aber mit Regeln
  2. Der Ehepartner erbt: Förderung bleibt
  3. Kinder und andere Erben
  4. Todesfall in der Auszahlphase
  5. Vergleich: Depot, Riester, freier ETF-Sparplan
  6. Häufige Fragen
Grundsatz

Vererbbar, aber mit Regeln

Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen war der Todesfall der wunde Punkt: Wer früh starb, hinterließ den Erben oft wenig bis nichts, das Kapital blieb beim Versicherer. Das Altersvorsorgedepot löst das besser, denn es ist ein echtes Depot auf deinen Namen. Stirbst du, fällt das Guthaben in den Nachlass.

Wie viel davon bei den Erben ankommt, hängt von zwei Fragen ab: Wer erbt, und in welcher Phase befindet sich das Depot? Die Antworten gehen wir der Reihe nach durch.

Infografik: Beim Vererben des Altersvorsorgedepots behält der Ehepartner die volle Förderung, andere Erben behalten Kapital und Erträge und zahlen die Zulagen zurück
Zwei Erbwege mit unterschiedlichen Folgen für die staatliche Förderung
Ehepartner

Der Ehepartner erbt: Förderung bleibt komplett erhalten

Der beste Fall aus Fördersicht: Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner übernimmt das Guthaben und überträgt es auf ein eigenes Altersvorsorgedepot. Bei dieser Übertragung bleibt die volle Förderung erhalten, es fließen weder Zulagen noch Steuervorteile zurück an den Staat.

Das Kapital wächst im Depot des Partners steuerbegünstigt weiter und folgt dort den normalen Regeln, inklusive der Auszahlung ab 65. Hat der Partner noch kein eigenes Altersvorsorgedepot, kann er für die Übernahme eines eröffnen.

Andere Erben

Kinder und andere Erben: Kapital ja, Förderung nein

Erben Kinder, Geschwister oder Dritte, behalten sie das eingezahlte Kapital und alle erwirtschafteten Erträge. Die staatliche Unterstützung endet allerdings: Erhaltene Zulagen und Steuervorteile fließen nach jetzigem Stand an den Staat zurück, so wie es schon bei Riester galt.

Ein Beispiel: In deinem Depot stecken 80.000 €, davon stammen 12.000 € aus Zulagen und Steuererstattungen. Nach der Rückzahlung bleiben deiner Tochter rund 68.000 €. Das ist deutlich mehr als bei einer Riester-Rentenversicherung ohne Hinterbliebenenschutz, bei der häufig nichts übrig blieb.

Daneben gilt das normale Erbschaftsteuerrecht mit seinen Freibeträgen: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € je Kind. Bei den meisten Depots fällt deshalb keine Erbschaftsteuer an.

Die Durchführungsdetails im Todesfall, etwa Fristen und das genaue Verfahren der Rückforderung, konkretisiert die für 2026 erwartete Rechtsverordnung. Den Fortschritt dokumentieren wir auf der Seite zum aktuellen Stand.

Auszahlphase

Todesfall in der Auszahlphase: Plan schlägt Rente

Auch nach Rentenbeginn bleibt die Wahl der Auszahlungsform eine Erbschaftsfrage. Beim Auszahlplan bleibt dein Restkapital investiert und damit vererbbar, deine Erben übernehmen, was noch nicht entnommen wurde. Bei der Leibrente ist es umgekehrt: Mit dem Tod enden die Zahlungen, das restliche Kapital verbleibt beim Versicherer, sofern du keine Rentengarantiezeit vereinbart hast.

Wer den Langlebigkeitsschutz einer Rente will und trotzdem vererben möchte, kann beide Formen kombinieren. Die Details zu Auszahlplan, Leibrente und der 30-%-Teilauszahlung findest du im Beitrag zur Auszahlung des Altersvorsorgedepots.

Vergleich

Depot, Riester, freier ETF-Sparplan: Wer vererbt am besten?

MerkmalAltersvorsorgedepotRiester-VersicherungFreier ETF-Sparplan
Guthaben vererbbarJaEingeschränktJa, ohne Auflagen
Ehepartner übernimmt förderunschädlichJaJa, auf Riester-VertragEntfällt, keine Förderung
Andere ErbenKapital und Erträge, Förderung zurückOft Verlust des Kapitals bei VerrentungVolles Depot
Nach RentenbeginnRestkapital im Auszahlplan vererbbarRente endet meist mit dem TodDepot bleibt Depot

Das freie ETF-Depot bleibt beim Vererben ungeschlagen, dafür fehlen ihm Zulagen und Steuerstundung. Wo für dich die Grenze verläuft, zeigt der Vergleich im Altersvorsorgedepot-Rechner, der beide Welten gegenüberstellt.

FAQ

Häufige Fragen zum Vererben des Altersvorsorgedepots

Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Ja. Anders als bei vielen Riester-Verträgen verfällt das Guthaben im Todesfall nicht. Ehepartner können das Depot förderunschädlich auf ihr eigenes Altersvorsorgedepot übertragen, andere Erben erhalten das Kapital samt Erträgen, müssen aber die staatliche Förderung zurückzahlen.
Was passiert beim Tod mit dem Depot, wenn der Ehepartner erbt?
Der überlebende Ehepartner kann das Guthaben auf sein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen und behält dabei die volle Förderung. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, das Kapital wächst im neuen Depot steuerbegünstigt weiter.
Müssen Erben die Zulagen zurückzahlen?
Erben außerhalb der Ehe müssen nach jetzigem Stand die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das eingezahlte Kapital und die erwirtschafteten Erträge bleiben ihnen erhalten. Verfahrensdetails konkretisiert die noch ausstehende Rechtsverordnung.
Was passiert mit einer Leibrente im Todesfall?
Mit dem Tod endet die Leibrente, das restliche Kapital verbleibt beim Versicherer, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Beim Auszahlplan ist das anders: Das noch investierte Restkapital fällt in den Nachlass. Wer vererben möchte, fährt mit dem Auszahlplan deshalb meist besser.
Florians Finanz Fazit

Die Vererbbarkeit ist der stille Gewinner der Reform

Über Zulagen und ETF-Freiheit reden alle, über den Todesfall niemand gern. Dabei steckt hier einer der größten Fortschritte: Dein Erspartes gehört im Altersvorsorgedepot wirklich dir und danach deiner Familie. Bei alten Riester-Rentenversicherungen habe ich zu viele Fälle gesehen, in denen nach einem frühen Tod schlicht nichts übrig war.

Für Verheiratete ist die Lage komfortabel, die förderunschädliche Übertragung auf den Partner ist ein starkes Sicherheitsnetz. Alleinstehende sollten ehrlich abwägen: Die Rückzahlung der Förderung schmälert das Erbe, ein freier ETF-Sparplan vererbt sich ohne Abzüge. Meist spricht die laufende Förderung trotzdem für das Depot, aber rechne es für deinen Fall durch.

Und wenn du später vor der Wahl zwischen Auszahlplan und Leibrente stehst: Denk an diesen Artikel. Vererben kannst du nur, was nicht beim Versicherer liegt.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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