Steuern und Geldanlage

Freistellungsauftrag-Rechner: Freibetrag optimal auf deine Banken verteilen

Trag für jede Bank deine Zinsen, ETFs und geplanten Verkäufe ein. Der Rechner sagt dir dann, wie viel du wo freistellen solltest und ob der Sparerpauschbetrag reicht. Falls nicht, siehst du gleich, wie viel Abgeltungsteuer anfällt. Die Vorabpauschale im Januar ist schon mit drin, damit dich die Abbuchung nicht überrascht.

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Bank oder Broker 1
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Der Rechner geht von einem vollen Jahr aus, also Zinsen auf dein heutiges Guthaben und Ausschüttungen aus der erwarteten Rendite. Bei der Vorabpauschale ist es etwas verzwickter. Deine Bank bucht sie am Jahresanfang für das Vorjahr, deshalb zählt sie gegen den Freistellungsauftrag des neuen Jahres. Die Bank nimmt dafür den Wert am 1. Januar des Vorjahres und den Basiszins des Vorjahres. Kursgewinne aus Einzelaktien, Verluste und Käufe im laufenden Jahr bildet der Rechner nicht ab.
Deine Freistellungsaufträge für 2027
Abgeltungsteuer trotz Freibetrag
107,87 €
auf 409,00 € Erträge über dem Freibetrag, 26,375 % mit Soli
Steuerpflichtige Erträge
1.409,00 €
nach Teilfreistellung, davon 625,00 € Zinsen und 784,00 € Fondserträge
Dein Sparerpauschbetrag
1.000 €
Sparerpauschbetrag für eine Person
Ungenutzter Freibetrag
0,00 €
Freibetrag voll ausgeschöpft
Vorabpauschale im Januar
920,00 €
für 2026 mit Basiszins 3,20 %, fällig Anfang Januar 2027
Ersparnis durch Freistellung
263,75 €
ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank 371,62 € ein
Freibetrag durch deine Erträge belegt100 %
Erträge über dem Freibetrag409,00 €
Deine Erträge liegen 409,00 € über dem Freibetrag. An der Steuer ändert die Verteilung dann nichts mehr. Der Rechner deckt trotzdem zuerst die gut planbaren Zinsen ab und gibt den Rest dem Konto mit schwankenden Erträgen, denn fällt dort weniger an als erwartet, verfällt so kein Freibetrag. Die Vorabpauschale für 2026 von 920,00 € verrechnet deine Bank Anfang Januar 2027 mit dem neuen Freistellungsauftrag. Halte also etwas Guthaben auf dem Verrechnungskonto bereit, falls der Auftrag nicht ganz reicht. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, holst du dir mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung Geld zurück.

Deine Freistellungsaufträge zum Übertragen

Bank oder KontoZinsenFondserträgeSteuerpflichtigFreistellungsauftragÜberhangSteuer
Tagesgeld625,00 €0,00 €625,00 €625 €0,00 €0,00 €
Depot0,00 €784,00 €784,00 €375 €409,00 €107,87 €
Summe625,00 €784,00 €1.409,00 €1.000 €409,00 €107,87 €
Kapital bis Freibetrag voll
 
Erträge darauf
 
Freibetrag für diese Anlage
 

Kapital bis zum vollen Freibetrag nach Anlageform

AnlageSteuerpflichtig je 10.000 €Kapital bis Freibetrag voll

Kurz gesagt

Hast du 25.000 € Tagesgeld zu 2,5 % und ein Depot mit 10.000 € ausschüttenden und 40.000 € thesaurierenden Aktien-ETFs, kommst du für 2027 laut Rechner auf 1.409 € steuerpflichtige Erträge. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € ist damit voll belegt, auf die übrigen 409 € zahlst du 107,87 € Abgeltungsteuer mit Soli. Ohne Freistellungsauftrag würden die Banken 371,62 € einbehalten, die richtige Aufteilung spart dir also 263,75 €.

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Tagesgeld und Depot
Freibetrag ausnutzen: Tagesgeld und ETF-Depot

Gut verzinstes Tagesgeld und ein ETF-Sparplan in einem günstigen Depot teilen sich den Sparerpauschbetrag gut auf, planbare Zinsen auf der einen Seite und der Puffer im Depot auf der anderen.

  • Den Freistellungsauftrag stellst du bei beiden Anbietern online ein, das dauert ein paar Minuten
  • ETF-Sparpläne ab kleinen Beträgen, thesaurierend oder ausschüttend
  • Welche Bank gerade die besten Tagesgeldzinsen zahlt, zeigt dir unser Barometer jeden Tag
Scalable Capital ansehen ING Depot ansehen Tagesgeld-Barometer Weiterleitung zum Anbieter. Das Tagesgeld-Barometer ist unser eigener, täglich aktualisierter Zinsvergleich.

So verteilst du deinen Freistellungsauftrag richtig

Was bei jeder Bank zählt und warum du als ETF-Sparer ausgerechnet den Januar im Blick haben solltest.

Grundlagen

1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei

Seit 2023 bleiben bis zu 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, vorher waren es 801 €. Das regelt der Sparerpauschbetrag in § 20 Abs. 9 EStG. Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bekommen 2.000 € gemeinsam, und hat einer von beiden weniger als 1.000 € Erträge, nutzt der andere den Rest mit. An den Beträgen ändert sich 2027 nichts.

Damit die Bank den Freibetrag gleich berücksichtigt, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag nach § 44a EStG. Dann zieht sie die Abgeltungsteuer gar nicht erst ab. Hast du Konten bei mehreren Banken, teilst du den Betrag auf, und zusammen dürfen alle Aufträge 1.000 € oder 2.000 € nicht übersteigen. Jede Bank meldet deinen Auftrag mit deiner Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern. Ohne Steuer-ID ist er unwirksam. Ehepaare mit gemeinsamem Auftrag haben noch einen Vorteil, denn die Bank verrechnet am Jahresende Verluste des einen mit Gewinnen des anderen, solange beides bei derselben Bank liegt. Willst du ohnehin ein Depot zu zweit führen, findest du im Gemeinschaftsdepot-Vergleich passende Anbieter.

Entwicklung des Sparerpauschbetrags von 1993 bis heute: von 3.068 € über 750 € auf 1.000 €
Berechnung

Von Zinsen und Vorabpauschale zum Freistellungsauftrag

Zinsen = Guthaben × Zinssatz
Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7, höchstens Kursanstieg + Ausschüttungen
Vorabpauschale = Basisertrag − Ausschüttungen, nie unter 0
Fondserträge = (Ausschüttungen + Vorabpauschale + Kursgewinne) × (1 − Teilfreistellung)
Freistellungsauftrag je Bank = Zinsen + Fondserträge, aufgerundet auf ganze Beträge ohne Cent
Abgeltungsteuer = Überhang × 25 % + 5,5 % Soli darauf = Überhang × 26,375 %

Zahlst du Kirchensteuer, sinkt die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG auf Überhang ÷ (4 + Kirchensteuersatz). Mit Soli und Kirchensteuer zusammen landest du dann bei 27,82 % (8 % Kirchensteuer) oder 27,99 % (9 %).

Bleibt nach der Verteilung Freibetrag übrig, legt der Rechner den Rest auf die Bank mit den unsichersten Erträgen. Das hat einen einfachen Grund. Zinsen kennst du fast auf den Cent genau, Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne dagegen nicht. Und wenn der Freibetrag nicht reicht? Dann deckt der Rechner zuerst die Bank mit dem höchsten Zinsanteil ab und gibt den Rest dem Depot. An der Steuer ändert das nichts, die ist bei jeder Verteilung gleich hoch. Es verfällt so aber kein Freibetrag, falls im Depot weniger anfällt als gedacht.

Beispielrechnung

25.000 € Tagesgeld plus ETF-Depot, allein oder zu zweit

Nehmen wir 25.000 € Tagesgeld zu 2,5 % bei Bank A. Im Depot bei Broker B liegen ein thesaurierender Aktien-ETF mit 40.000 € am 1. Januar 2026 und ein ausschüttender Aktien-ETF über 10.000 € mit 2 % Ausschüttung. Die ETFs legen 2026 um 6 % zu, es geht um den Freistellungsauftrag für 2027, und Kirchensteuer fällt keine an.

PostenErtragSteuerpflichtigAuftrag SingleAuftrag Ehepaar
Bank A: Zinsen625,00 €625,00 €625 €625 €
Broker B: Vorabpauschale Thesaurierer896,00 €627,20 €375 €1.375 €
Broker B: Ausschüttung200,00 €140,00 €
Broker B: Vorabpauschale Ausschütter24,00 €16,80 €
Summe1.745,00 €1.409,00 €1.000 €2.000 €
Abgeltungsteuer107,87 €0,00 €

Beim Thesaurierer liegt der Basisertrag bei 40.000 € × 3,20 % × 0,7 = 896 €. Beim Ausschütter sind es 224 €. Davon hat er 200 € schon ausgeschüttet, also bleiben 24 € Vorabpauschale. Als Single liegst du damit 409 € über dem Freibetrag und zahlst 107,87 € Steuer. Klingt erst mal viel, ohne Freistellungsauftrag wären es aber 371,62 €. Als Ehepaar kommt ihr komplett ohne Steuer weg und habt noch 591 € Puffer, den ihr beim Depot lasst.

Sparerpauschbetrag umgerechnet: Anlagesumme, bis zu der Tagesgeld-Zinsen und ETF-Erträge steuerfrei bleiben
Rahmenbedingungen

Vorabpauschale und Teilfreistellung bei ETFs

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus, und trotzdem versteuerst du jedes Jahr einen Mindestertrag, die Vorabpauschale nach § 18 InvStG. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Für dich heißt das: Die Vorabpauschale für 2026 verrechnet deine Bank Anfang Januar 2027 mit dem Freistellungsauftrag für 2027. Steigt der Fonds im Jahr weniger als der Basisertrag, zählt nur der tatsächliche Wertzuwachs, und nach einem Verlustjahr fällt gar keine Vorabpauschale an. Hast du erst im Laufe des Jahres gekauft, sinkt sie um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf. Einzelne Positionen rechnest du am besten mit dem Vorabpauschale-Rechner genauer nach.

Jahr der VorabpauschaleBasiszinsBasisertrag je 10.000 €Steuerpflichtig bei Aktien-ETFFällig
20242,29 %160,30 €112,21 €Januar 2025
20252,53 %177,10 €123,97 €Januar 2026
20263,20 %224,00 €156,80 €Januar 2027

Etwas Entlastung bringt die Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne. Bei Aktienfonds mit mehr als der Hälfte Aktien bleiben 30 % steuerfrei, bei Mischfonds mit mindestens einem Viertel Aktien 15 %. Zinsen vom Tagesgeld und Festgeld zählen dagegen voll, da gibt es keinen Abschlag.

Sonderfälle

Niedriger Steuersatz? Günstigerprüfung und NV-Bescheinigung

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt sich die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG. Du beantragst sie in der Steuererklärung mit der Anlage KAP. Das Finanzamt besteuert deine Kapitalerträge dann mit deinem normalen Tarif und erstattet dir die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer samt Soli. Der Antrag gilt immer für alle Kapitalerträge des Jahres, bei Ehepaaren für beide.

Noch einen Schritt weiter geht die Nichtveranlagungsbescheinigung. Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen samt Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, für 2027 laut Regierungsentwurf 12.564 €), stellt dir das Finanzamt auf Antrag eine NV-Bescheinigung aus. Die Bank zieht dann auch über den Sparerpauschbetrag hinaus keine Abgeltungsteuer ab. Ohne andere Einkünfte bleiben so mehr als 13.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei. Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre und endet immer am 31. Dezember. Interessant ist das vor allem für Studierende, Kinder mit eigenem Vermögen und Rentner mit kleiner Rente.

Praxistipps

Fünf Tipps, damit kein Freibetrag verfällt

  • Schau dir den Freistellungsauftrag für das neue Jahr im Dezember an, also vor dem 1. Januar, damit er schon die Vorabpauschale abdeckt. Senken kannst du ihn später nur bis auf den Betrag, den die Bank im Jahr schon verbraucht hat.
  • Den Puffer bekommt das Depot. Zinsen kannst du ausrechnen, Ausschüttungen und Kursgewinne nicht, also gibst du dem Depot den Rest, der nach den Zinskonten übrig bleibt.
  • Räum alte Konten auf. Ein Freistellungsauftrag bei einer Bank, bei der du kein Geld mehr hast, blockiert nur Freibetrag. Setz ihn auf 0 € und verteil neu.
  • Lass etwas Guthaben auf dem Verrechnungskonto des Depots. Reicht der Freistellungsauftrag nicht für die Vorabpauschale, zieht die Bank die Steuer Anfang Januar genau von dort ein.
  • Hat eine Bank Steuer abgezogen, obwohl anderswo Freibetrag übrig war, holst du dir das Geld mit der Anlage KAP zurück. Wie viel Freibetrag jede Bank verbraucht hat, steht in ihrer Jahressteuerbescheinigung.
FAQ

Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Wie verteile ich meinen Freistellungsauftrag auf mehrere Banken?
Im Prinzip stellst du bei jeder Bank so viel frei, wie dort voraussichtlich an steuerpflichtigen Erträgen anfällt, aufgerundet auf ganze Beträge ohne Cent. Bei Tagesgeld und Festgeld geht das recht genau, 20.000 € zu 2,5 % bringen 500 €. Im Depot schwanken Ausschüttungen, Vorabpauschale und Kursgewinne deutlich stärker, deshalb bekommt das Depot den Rest deines Sparerpauschbetrags. Reicht der Freibetrag nicht für alles, deckst du zuerst die planbaren Zinsen ab und gibst dem Depot, was übrig bleibt. Eine Grenze gibt es: Alle Aufträge zusammen dürfen 1.000 € nicht übersteigen, bei Ehepaaren 2.000 €.
Muss ich den Freistellungsauftrag wegen der Vorabpauschale im Januar anpassen?
Ja, wenn du thesaurierende ETFs hast. Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen, deine Bank verrechnet sie also mit dem Freistellungsauftrag für 2027. Hat dein Aktien-ETF am Jahresanfang 10.000 € Wert, sind das mit dem Basiszins von 3,20 % genau 224 € Vorabpauschale. Nach 30 % Teilfreistellung bleiben 156,80 € steuerpflichtig. Ist dein Auftrag beim Depot zu knapp, zieht die Bank Anfang Januar Abgeltungsteuer vom Verrechnungskonto ein. Schau also am besten schon im Dezember mal drauf.
Was passiert, wenn ich meinen Freibetrag nicht ausschöpfe?
Endgültig verloren ist dann nichts. Hat eine Bank Abgeltungsteuer einbehalten, obwohl bei einer anderen noch Freibetrag übrig war, holst du dir das Geld über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück. Ohne Erklärung bleibt die Steuer allerdings beim Finanzamt. Umgekehrt darfst du nie mehr freistellen als den Sparerpauschbetrag, denn jede Bank meldet deinen Auftrag an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Finanzamt sieht also jede Überschreitung.
Wie viel Geld kann ich steuerfrei auf dem Tagesgeld anlegen?
Teil einfach den Sparerpauschbetrag durch den Zinssatz. Bei 2,5 % Zins bleiben die Zinsen auf 40.000 € steuerfrei, bei 3 % auf 33.333 €, und Ehepaare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag schaffen das Doppelte. Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF reicht der Freibetrag 2027 deutlich weiter, nämlich für die Vorabpauschale auf rund 63.776 €. Dank Teilfreistellung sind dort nur 1,568 % des Werts steuerpflichtig. Genau für diese Frage gibt es den zweiten Modus im Rechner.
Florians Finanz Fazit

Fünf Minuten Arbeit, bis zu 280 € im Jahr gespart

Ich halte den Freistellungsauftrag für das einfachste Steuersparmodell, das es für Sparer gibt. Schöpfst du deine 1.000 € voll aus, sparst du bis zu 263,75 € Abgeltungsteuer im Jahr, mit Kirchensteuer fast 280 €. Ärgerlich ist es, wenn der Freibetrag noch bei der alten Hausbank liegt und das Depot beim Neobroker jeden Januar Steuer auf die Vorabpauschale zahlt.

Mein Tipp: Rechne einmal im Jahr nach, am besten im Dezember. Das dauert mit dem Rechner ja nur ein paar Minuten. Gerade jetzt lohnt es sich, denn mit dem Basiszins von 3,20 % fällt die Vorabpauschale im Januar 2027 so hoch aus wie lange nicht. Deck zuerst deine Zinsen ab, gib den Rest dem Depot und lösch Aufträge bei Banken, die du nicht mehr nutzt.

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Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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