Vorabpauschale Rechner
Berechne deine jährliche Vorabpauschale für Investmentfonds nach § 18 InvStG. Mit Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und Kirchensteuer nach der korrekten Formel des § 32d EStG.
Für dieses Steuerjahr fällt keine Vorabpauschale an.
Alles zur Vorabpauschale
Wie die Berechnung gesetzlich geregelt ist, was die Zahlen bedeuten und was du als Anleger beachten solltest.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine pauschale Mindestbesteuerung für Investmentfonds, die seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt. Sie wurde eingeführt, damit thesaurierende Fonds steuerlich nicht dauerhaft gegenüber ausschüttenden Fonds bevorzugt werden.
Das Prinzip: Wer seinen Fonds hält, ohne Ausschüttungen zu erhalten, zahlt trotzdem jährlich eine geringe Steuer auf einen fiktiven Mindestgewinn. Dieser Basisertrag orientiert sich am risikofreien Marktzins (Basiszins nach § 203 Abs. 2 BewG). Der Steuerabzug erfolgt automatisch im Januar des Folgejahres über die Depotbank.
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Beim späteren Verkauf des Fonds wird sie auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
- Rechtsgrundlage: § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG), eingeführt zum 1. Januar 2018
- Gilt für Investmentfonds aller Art, also auch ETFs
- Fällig am ersten Werktag des Folgejahres (Steuerabzug durch die Depotbank)
- Erfordert ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto
- Wird beim Fondsverkauf auf den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn angerechnet
So entsteht die Vorabpauschale
Die Berechnung folgt exakt vier gesetzlichen Schritten:
Schritt 1 – Basisertrag (§ 18 Abs. 3 InvStG)
Schritt 2 – Begrenzung auf tatsächlichen Wertzuwachs (§ 18 Abs. 4 InvStG)
Schritt 3 – Vorabpauschale nach Ausschüttungsanrechnung
Schritt 4 – Steuer (§ 20 InvStG, § 32d EStG)
Der Basiszins wird jährlich im Januar vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Er basiert auf der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen (§ 203 Abs. 2 BewG). Ein negativer Basiszins wird steuerlich wie 0 % behandelt.
Welche Teilfreistellung gilt für deinen Fonds?
Um die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen, werden Kapitalerträge aus Investmentfonds anteilig steuerfrei gestellt (§ 20 InvStG). Die Höhe richtet sich nach dem Anlageschwerpunkt des Fonds:
| Fondstyp | Voraussetzung (§ 2 InvStG) | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | Mind. 51 % Aktienquote | 30 % | 70 % |
| Mischfonds | Mind. 25 % Aktienquote | 15 % | 85 % |
| Immobilienfonds inländisch | Mind. 51 % inländ. Immobilien | 60 % | 40 % |
| Immobilienfonds ausländisch | Mind. 51 % ausländ. Immobilien | 80 % | 20 % |
| Sonstige Fonds | Renten, Geldmarkt, keine Aktien | 0 % | 100 % |
Die Einstufung gilt für Privatanleger. Bei MSCI-World-ETFs oder S&P-500-ETFs gilt immer die 30-%-Teilfreistellung, weil sie als Aktienfonds eingestuft sind. Die Fondsart ist im Verkaufsprospekt und im KIID/KID ausgewiesen.
Entwicklung des Basiszins 2018 bis 2026
Der Basiszins ist der entscheidende Hebel für die Vorabpauschale. In den Niedrigzinsjahren 2021 und 2022 war er negativ und wurde steuerlich als 0 % gewertet: Für diese Jahre entfiel die Vorabpauschale vollständig.
| Steuerjahr | Steuerabzug (Fälligkeit) | Basiszins | Vorabpauschale möglich |
|---|---|---|---|
| 2026 | Anfang 2027 | 3,20 % | Ja |
| 2025 | Anfang 2026 | 2,53 % | Ja |
| 2024 | Anfang 2025 | 2,29 % | Ja |
| 2023 | Anfang 2024 | 2,55 % | Ja |
| 2022 | Anfang 2023 | 0,00 % (negativ) | Nein |
| 2021 | Anfang 2022 | 0,00 % (negativ) | Nein |
| 2020 | Anfang 2021 | 0,07 % | Ja (sehr gering) |
| 2019 | Anfang 2020 | 0,52 % | Ja |
| 2018 | Anfang 2019 | 0,87 % | Ja |
Für 2026 gilt laut BMF-Schreiben vom Januar 2026 ein Basiszins von 3,20 %. Da der Steuerabzug immer Anfang des Folgejahres erfolgt, wird der Basiszins 2026 erst Anfang 2027 relevant.
Quelle: Deutsche Bundesbank Zeitreihen-Datenbank und jährliche BMF-Bekanntmachungen nach § 203 Abs. 2 BewG.
Konkrete Beispiele für das Steuerjahr 2025
Basiszins 2025: 2,53 %. Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung. Sparerpauschbetrag vollständig verfügbar (1.000 €). Alle Werte gerundet:
| Szenario | Fondswert 1.1. | Fondswert 31.12. | Vorabpauschale | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| Kleindepot, thesaurierend | 10.000 € | 11.000 € | 177 € | 0 € (SPB deckt ab) |
| Mittleres Depot | 50.000 € | 55.000 € | 886 € | ca. 6 € |
| Großes Depot | 200.000 € | 220.000 € | 3.542 € | ca. 432 € |
| Verlustjahr | 50.000 € | 47.000 € | 0 € | 0 € |
| Hochausschüttend | 50.000 € | 51.000 € | 0 € (Aussch. > Basisertrag) | 0 € |
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Was passiert, wenn ich nicht genug Liquidität auf dem Verrechnungskonto habe?
Wird die Vorabpauschale beim Fondsverkauf doppelt besteuert?
Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?
Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?
- § 18 InvStG – Vorabpauschale (gesetze-im-internet.de)
- § 20 InvStG – Teilfreistellung (gesetze-im-internet.de)
- § 203 BewG – Basiszins (gesetze-im-internet.de)
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Kapitaleinkünfte (Kirchensteuer-Formel)
- Bundesministerium der Finanzen – jährliche Basiszins-Bekanntmachung
- Deutsche Bundesbank – Zeitreihen-Datenbank (Basiszins-Rohdaten)
Die Vorabpauschale klingt komplizierter als sie ist
Für die meisten ETF-Anleger mit einem Depot unter ca. 80.000 € fällt durch die Vorabpauschale gar keine Steuer an (2025, Basiszins 2,53 %, Aktienfonds, voller Sparerpauschbetrag). Der Sparerpauschbetrag deckt den steuerpflichtigen Anteil vollständig ab. Erst bei größeren Depots wird die Vorabpauschale spürbar.
Was mich an der Praxis stört: Die Depotbanken buchen im Januar still vom Verrechnungskonto ab. Wer keinen Puffer hält, erlebt eine unerwartete Abbuchung. Berechne die erwartete Vorabpauschale im Dezember und halte den Betrag bereit. Mit diesem Rechner dauert das zwei Minuten.
Langfristig ist die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds kein Nachteil gegenüber ausschüttenden: Sie wird beim Verkauf angerechnet. Die Steuerneutralität ist gesetzlich gewollt. Die Nullzinsjahre 2021 und 2022 waren für thesaurierende ETF-Anleger ein steuerliches Geschenk. Bei einem Basiszins von 3,20 % für 2026 ist das Thema aber wieder relevant.
