Zeitreihe

Mindestlohn in Deutschland: alle Erhöhungen seit 2015

Von 8,50 € zum Start bis 14,60 € ab Januar 2027: jede Stufe mit Datum, Rechtsgrundlage und Minijob-Grenze, dazu der Vergleich mit der Inflation.

Rechtsstand: 23. Oktober 2026 · Inflationsdaten bis September 2026 (Destatis)

Florian Baumann | Amtliche Daten, aufbereitet
Mindestlohn seit 1. Januar 2026
13,90 €
brutto je Stunde, +8,4 % zur Vorstufe
Ab 1. Januar 2027
14,60 €
bereits per Verordnung beschlossen
Plus seit Januar 2015
+63,5 %
Preise im selben Zeitraum +36,0 %
Minijob-Grenze 2026
603 €
ab 2027: 633 € im Monat
Grafik

Mindestlohn seit 2015 und die Inflation

Die blaue Linie zeigt den gesetzlichen Mindestlohn, die orange Linie, was 8,50 € aus dem Januar 2015 nach der Inflation wert sein müssten. Liegt Blau über Orange, ist der Mindestlohn real gestiegen. Fahr mit der Maus oder dem Finger über die Grafik für die Werte jedes Monats.

Gesetzlicher Mindestlohn, gestrichelt: beschlossene Stufe 20278,50 € vom Januar 2015, an die Inflation angepasst
Stufendiagramm: gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro im Jahr 2015 bis 14,60 Euro ab 2027, dazu die Linie der inflationsbereinigten 8,50 Euro, die im September 2026 bei 11,56 € liegt.8 €10 €12 €14 €16 €201520172019202120232025202714,60 €11,56 €12,00 € per Gesetz
Stufendiagramm: gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro im Jahr 2015 bis 14,60 Euro ab 2027, dazu die Linie der inflationsbereinigten 8,50 Euro, die im September 2026 bei 11,56 € liegt.8 €10 €12 €14 €16 €201520192023202714,60 €11,56 €

Inflationslinie: 8,50 € × Verbraucherpreisindex des Monats ÷ Index Januar 2015 (Destatis, bis September 2026).

Säulendiagramm: prozentuale Erhöhung des Mindestlohns je Stufe von 2017 bis 2027. Größter Schritt 14,8 Prozent zum 1. Oktober 2022.0 %5 %10 %15 %2017201920201/217/211/227/2210/2220242025202620276,4 %14,8 %8,4 %5,0 %
Säulendiagramm: prozentuale Erhöhung des Mindestlohns je Stufe von 2017 bis 2027. Größter Schritt 14,8 Prozent zum 1. Oktober 2022.0 %5 %10 %15 %20191/211/2210/22202520276,4 %14,8 %8,4 %5,0 %

Erhöhung gegenüber der vorherigen Stufe. Die helle Säule 2027 ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €, das steht bereits in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
  • Seit dem Start mit 8,50 € im Januar 2015 stieg der Mindestlohn um 63,5 %, bis 2027 sind es 71,8 %.
  • Die Verbraucherpreise stiegen von Januar 2015 bis September 2026 um 36,0 %. Die 8,50 € von damals entsprechen heute 11,56 €, der Mindestlohn liegt 2,34 € darüber.
  • Den größten Sprung brachte der 1. Oktober 2022: Der Bundestag hob den Mindestlohn per Gesetz von 10,45 € auf 12,00 € an (+14,8 %). Den Startwert von 8,50 € legte das Mindestlohngesetz fest, alle anderen Stufen beruhen auf Beschlüssen der Mindestlohnkommission.
  • Seit Oktober 2022 hängt die Minijob-Grenze am Mindestlohn: 2026 sind es 603 €, ab 2027 633 € im Monat.
Inhaltsverzeichnis+
  1. Verlauf seit 2015
  2. Alle Stufen im Überblick
  3. Minijob-Stunden und Lohn-Check 2027
  4. Mindestlohn und Inflation
  5. Wer den Mindestlohn festlegt
  6. Daten herunterladen und zitieren
  7. Häufige Fragen
Tabelle

Alle Stufen des Mindestlohns im Überblick

Der Mindestlohn gilt brutto je Zeitstunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das 2026 rund 2.409,33 € brutto im Monat (13,90 € × 40 Stunden × 52 Wochen ÷ 12), ab 2027 rund 2.530,67 €. Die Spalte „Real“ rechnet jede Stufe zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Preise von Januar 2015 um, die vollständigen Fundstellen stehen unten bei den Quellen und in der CSV.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland, alle Stufen seit 2015
Gültig abMindestlohnPlusPlus in %Real (Jan. 2015)Minijob-GrenzeGrundlage
1. Januar 202714,60 €0,70 €+5,0 %–633 €MiLoV5, zweite Stufe (beschlossen)
1. Januar 202613,90 €1,08 €+8,4 %10,54 €603 €MiLoV5 vom 5.11.2025
1. Januar 202512,82 €0,41 €+3,3 %9,92 €556 €MiLoV4, zweite Stufe
1. Januar 202412,41 €0,41 €+3,4 %9,82 €538 €MiLoV4 vom 24.11.2023
1. Oktober 202212,00 €1,55 €+14,8 %9,84 €520 €Gesetz vom 28.6.2022
1. Juli 202210,45 €0,63 €+6,4 %8,82 €450 €MiLoV3, vierte Stufe
1. Januar 20229,82 €0,22 €+2,3 %8,69 €450 €MiLoV3, dritte Stufe
1. Juli 20219,60 €0,10 €+1,1 %8,64 €450 €MiLoV3, zweite Stufe
1. Januar 20219,50 €0,15 €+1,6 %8,76 €450 €MiLoV3 vom 9.11.2020
1. Januar 20209,35 €0,16 €+1,7 %8,72 €450 €MiLoV2, zweite Stufe
1. Januar 20199,19 €0,35 €+4,0 %8,76 €450 €MiLoV2 vom 13.11.2018
1. Januar 20178,84 €0,34 €+4,0 %8,65 €450 €MiLoV vom 15.11.2016
1. Januar 20158,50 €––8,50 €450 €Mindestlohngesetz (MiLoG)

Minijob-Grenze: bis September 2022 fest 450 €, seit Oktober 2022 Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Was netto bleibt, rechnest du mit dem Minijob-Rechner oder dem Stundenlohnrechner aus.

Praxis-Check

Minijob-Stunden seit 2015 und dein Lohn-Check für 2027

Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns änderte sich auch, wie lange du in einem Minijob arbeiten darfst. Bis 2022 lag die Grenze fest bei 450 €, also schrumpfte die erlaubte Arbeitszeit mit jeder Stufe: von 52,9 Stunden im Monat 2015 auf 43,1 Stunden im Juli 2022. Seit Oktober 2022 wächst die Grenze mit dem Mindestlohn mit (Mindestlohn × 130 ÷ 3). Seitdem passen zum Mindestlohn dauerhaft rund 43,3 Stunden in den Minijob, das sind 10 Stunden pro Woche.

Maximale Arbeitszeit im Minijob zum Mindestlohn je Stufe
AbMindestlohnMinijob-GrenzeMax. Stunden im Monatpro Woche
1. Januar 202714,60 €633 €43,4 Std.10,0 Std.
1. Januar 202613,90 €603 €43,4 Std.10,0 Std.
1. Januar 202512,82 €556 €43,4 Std.10,0 Std.
1. Januar 202412,41 €538 €43,4 Std.10,0 Std.
1. Oktober 202212,00 €520 €43,3 Std.10,0 Std.
1. Juli 202210,45 €450 €43,1 Std.9,9 Std.
1. Januar 20229,82 €450 €45,8 Std.10,6 Std.
1. Juli 20219,60 €450 €46,9 Std.10,8 Std.
1. Januar 20219,50 €450 €47,4 Std.10,9 Std.
1. Januar 20209,35 €450 €48,1 Std.11,1 Std.
1. Januar 20199,19 €450 €49,0 Std.11,3 Std.
1. Januar 20178,84 €450 €50,9 Std.11,7 Std.
1. Januar 20158,50 €450 €52,9 Std.12,2 Std.

Lohn-Check: Liegt dein Gehalt ab 2027 noch über dem Mindestlohn?

Trag dein Monatsbrutto und deine vertraglichen Wochenstunden ein. Der Check rechnet deinen Stundenlohn aus, vergleicht ihn mit 2026 und 2027 und zeigt, wie viele Stunden im Monat bei deinem Stundenlohn in einen Minijob passen.

Dein Stundenlohn
14,13 €
2026: liegt 0,23 € über dem Mindestlohn
Ab 1. Januar 2027 (14,60 €)
+80,67 €
mehr Brutto im Monat nötig
Minijob zu deinem Stundenlohn
42,7 Std.
im Monat bis zur Grenze von 603 € (2026)

Rechnung: Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3). Das ist der übliche Umrechnungsfaktor von 4,33 Wochen je Monat. Nicht jeder Lohnbestandteil zählt für den Mindestlohn, gesetzliche Nachtarbeitszuschläge zum Beispiel nicht. Im Zweifel hilft die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums.

Einordnung

Mindestlohn und Inflation: der reale Verlauf

Nominal ging es immer nur nach oben, real sah das lange anders aus. Bis Mitte 2022 kam der Mindestlohn kaum vom Fleck: Zwischen zwei Erhöhungen fraß die Inflation den Zuwachs fast vollständig auf. Im Juni 2022 lag der Mindestlohn mit 9,82 € sogar unter dem Betrag, den 8,50 € aus dem Januar 2015 nach Inflation gebraucht hätten (10,02 €).

Erst der gesetzliche Sprung auf 12,00 € im Oktober 2022 brachte ein deutliches reales Plus. Danach zehrte die hohe Inflation von 2023 wieder daran, bis die Stufe auf 13,90 € im Januar 2026 den bisher höchsten realen Wert brachte: 10,54 € in Preisen von Januar 2015. Bis September 2026 sank dieser Wert durch die Teuerung auf 10,22 €.

Hintergrund

Wer den Mindestlohn festlegt

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit dem 1. Januar 2015, das Mindestlohngesetz (MiLoG) setzte ihn auf 8,50 €. Über jede weitere Anpassung entscheidet die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre. In ihr sitzen eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, je drei stimmberechtigte Mitglieder der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft. Die Bundesregierung kann den Beschluss per Rechtsverordnung verbindlich machen, die Höhe selbst ändern kann sie dabei nicht.

Die Kommission orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Laut ihrer Geschäftsordnung berücksichtigt sie außerdem 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten, diesen Referenzwert nennt die EU-Mindestlohnrichtlinie. Einmal griff der Gesetzgeber selbst ein: Zum 1. Oktober 2022 setzte der Bundestag den Mindestlohn per Gesetz auf 12,00 €, ohne Beschluss der Kommission.

Den letzten Beschluss fasste die Kommission am 27. Juni 2025: 13,90 € ab Januar 2026 und 14,60 € ab Januar 2027. Die Bundesregierung setzte ihn mit der Verordnung vom 5. November 2025 um. Über die Höhe ab 2028 entscheidet die Kommission im Jahr 2027.

Für Redaktionen

Daten herunterladen und zitieren

Die CSV enthält alle 13 Stufen mit Datum, Betrag, Erhöhung in Euro und Prozent, dem realen Wert in Preisen von Januar 2015, der Minijob-Grenze und der Rechtsgrundlage.

Zitiervorschlag
Gesetzlicher Mindestlohn nach MiLoG und Mindestlohnanpassungsverordnungen; Inflationsbereinigung mit dem Verbraucherpreisindex von Destatis (Datenstand September 2026); Aufbereitung: finanzfacts.de, https://finanzfacts.de/daten/mindestlohn/ (Stand 23. Oktober 2026)

Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und frei verwendbar. Für den Verbraucherpreisindex gilt die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (Quelle: Destatis). Für die Aufbereitung auf dieser Seite gilt CC BY 4.0 mit Nennung von finanzfacts.de. Die CSV nutzt das Semikolon als Trennzeichen und das Komma als Dezimalzeichen.

FAQ

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden sind das rund 2.409,33 € brutto im Monat. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €.
Wann steigt der Mindestlohn das nächste Mal?
Am 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde, das legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung bereits fest. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 €. Über die Höhe ab 2028 beschließt die Mindestlohnkommission im Jahr 2027.
Wer legt die Höhe des Mindestlohns fest?
Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und beratender Wissenschaft schlägt die Anpassung alle zwei Jahre vor, die Bundesregierung setzt sie per Verordnung in Kraft. Nur die Erhöhung auf 12,00 € im Oktober 2022 beschloss der Bundestag direkt per Gesetz.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Das Mindestlohngesetz nimmt unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika bis drei Monate, Ehrenamtliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung aus (§ 22 MiLoG). Für Auszubildende gilt stattdessen eine eigene Mindestausbildungsvergütung.
Florians Finanz Fazit

Mehr Mindestlohn heißt nicht automatisch mehr Kaufkraft

Die Zahl auf dem Lohnzettel steigt seit 2015 Stufe für Stufe. Aufschlussreich ist die orange Linie: Sie zeigt, dass der Mindestlohn bis 2022 real fast stillstand und erst die beiden großen Sprünge 2022 und 2026 echte Kaufkraft gebracht haben.

Wenn du zum Mindestlohn arbeitest, lohnt sich ein Blick auf die Grenzen bei Minijob und Midijob. Mit jeder Erhöhung verschieben sie sich, und damit auch, wie viel von deinem Brutto übrig bleibt.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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