Geringverdiener in Deutschland: Definition, Grenzen und Zahlen
Ab wann giltst du als Geringverdiener? Welche Schwellen aktuell gelten, wie viele Menschen betroffen sind und welche staatlichen Hilfen du nutzen kannst.
- Es gibt drei Definitionen: die statistische Niedriglohnschwelle, die sozialversicherungsrechtliche Geringverdienergrenze und den umgangssprachlichen Begriff.
- Niedriglohnschwelle laut Statistischem Bundesamt: 14,32 € pro Stunde brutto (April 2025).
- Gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Januar 2026: 13,90 € pro Stunde. Wer Mindestlohn bezieht, fällt in den Niedriglohnsektor.
- Die alte 325-€-Grenze für Auszubildende in § 20 SGB IV existiert noch, ist aber durch die Mindestausbildungsvergütung (724 € im ersten Lehrjahr 2026) faktisch ausgehebelt.
- Rund 6,3 Millionen Beschäftigte (16 % aller Jobs) arbeiteten 2025 für einen Niedriglohn.
- Wohngeld, Kinderzuschlag und aufstockendes Bürgergeld können bei niedrigem Einkommen den Unterschied machen.
Inhaltsverzeichnis +
Was bedeutet „Geringverdiener“?
Der Begriff „Geringverdiener“ hat keine einheitliche Definition. Je nachdem, wer ihn benutzt, meint er etwas anderes. Im Alltag bezeichnet er Menschen mit niedrigem Einkommen, oft in der Nähe des Mindestlohns. In Gesetzen und Statistiken steckt mehr Präzision dahinter.
Drei Definitionen sind relevant: die statistische über die Niedriglohnschwelle, die sozialversicherungsrechtliche aus dem Sozialgesetzbuch IV und die umgangssprachliche. Welche du heranziehst, hängt davon ab, worum es geht: um amtliche Auswertungen, um die Sozialabgaben deines Arbeitgebers oder schlicht um eine grobe Einordnung deines Einkommens.
Wörtliche Herkunft
„Geringverdiener“ setzt sich aus „gering“ und „Verdiener“ zusammen. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Sozialversicherungsrecht und sollte Arbeitnehmer mit besonders niedrigem Einkommen abgrenzen, damit Arbeitgeber bei diesen die Sozialabgaben allein tragen. Diese rechtliche Bedeutung steht bis heute in § 20 Abs. 3 SGB IV.
Die drei Grenzen im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, welche Schwelle für welchen Zweck gilt und wo sie aktuell liegt.
| Definition | Grenze 2026 | Quelle | Wofür relevant |
|---|---|---|---|
| Niedriglohnschwelle | 14,32 € / Stunde | Statistisches Bundesamt | Statistik, Arbeitsmarktanalyse |
| Geringverdienergrenze | 325 € / Monat | § 20 Abs. 3 SGB IV | Sozialabgaben bei Auszubildenden |
| Mindestlohn | 13,90 € / Stunde | MiLoG, ab 1.1.2026 | Absolute Lohnuntergrenze |
| Minijob-Grenze | 603 € / Monat | § 8 SGB IV | Sozialversicherungsfreie Beschäftigung |
| Übergangsbereich (Midijob) | 556,01 bis 2.000 € | § 20 Abs. 2 SGB IV | Reduzierte SV-Beiträge |
Wichtig: Die Niedriglohnschwelle ist ein statistischer Richtwert, kein Gesetz. Sie zeigt nur, wer im Vergleich zum Rest der Beschäftigten wenig verdient. Rechtliche Ansprüche leiten sich daraus nicht ab.
Niedriglohnschwelle nach Destatis
Das Statistische Bundesamt definiert die Niedriglohnschwelle so: Wer weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes aller Beschäftigten verdient, gilt als Niedriglöhner. Maßgeblich ist der Median, also der Wert, bei dem genau die Hälfte aller Beschäftigten mehr und die andere Hälfte weniger verdient.
Aktuelle Werte 2025
Die Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes liefert für April 2025 folgende Zahlen:
Da der Medianlohn jedes Jahr leicht steigt, verschiebt sich auch die Niedriglohnschwelle nach oben. Für 2026 dürfte sie bei etwa 14,50 € bis 14,80 € pro Stunde landen. Die offizielle Zahl veröffentlicht das Statistische Bundesamt im Dezember 2026.
Geringverdienergrenze nach § 20 SGB IV
Die rechtliche Definition steht in § 20 Abs. 3 SGB IV und gilt seit Jahrzehnten unverändert: Wer in einer Berufsausbildung steht und monatlich nicht mehr als 325 € verdient, gilt als Geringverdiener. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein.
Klingt nützlich, ist in der Praxis aber kaum noch von Bedeutung. Der Grund: Seit 2020 gibt es die Mindestausbildungsvergütung nach Berufsbildungsgesetz. Die Werte für Ausbildungsverträge mit Beginn im Jahr 2026 zeigt die folgende Tabelle.
| Lehrjahr | Mindestvergütung 2026 | Über 325-€-Grenze? |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 724 € | Ja |
| 2. Lehrjahr | 854 € | Ja |
| 3. Lehrjahr | 977 € | Ja |
| 4. Lehrjahr | 1.014 € | Ja |
Für neue Ausbildungsverträge greift die 325-€-Regel deshalb nicht mehr. Relevant bleibt sie nur in seltenen Fällen, etwa bei tarifgebundenen Sondervereinbarungen, bei sehr kurzer Wochenarbeitszeit oder bei Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung mit eigener Bezahlung.
Regionale Unterschiede: Ost und West
Das Lohnniveau in Deutschland ist nicht überall gleich. Ostdeutschland holt seit Jahren auf, liegt aber nach wie vor unter dem westdeutschen Schnitt. Das schlägt sich auch in den regionalen Niedriglohnschwellen nieder.
Die folgende Tabelle zeigt typische monatliche Brutto-Grenzen bei einer Vollzeitstelle. Die genauen Werte ändern sich jährlich. Sie stammen aus den Destatis-Verdiensterhebungen und der Arbeitsmarktanalyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
| Region | Bruttogehalt (Vollzeit) | Anteil Niedriglohn |
|---|---|---|
| Westdeutschland | unter ca. 2.490 € / Monat | 14 % |
| Ostdeutschland | unter ca. 2.060 € / Monat | 22 % |
| Bundesweit | unter ca. 2.420 € / Monat | 16 % |
Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten ist im Osten deutlich höher. Das liegt an niedrigeren Tarifbindungsquoten, einer anderen Branchenstruktur und an Unterschieden in der Erwerbsbeteiligung.
Wer ist betroffen? Statistiken und Branchen
Die jüngste Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes zeichnet ein klares Bild: Der Anteil der Niedriglohnjobs in Deutschland verharrt seit Jahren bei rund 16 %. In absoluten Zahlen sprechen wir 2025 von etwa 6,3 Millionen Beschäftigungsverhältnissen.
Wo arbeiten Geringverdiener besonders häufig?
Bestimmte Branchen ziehen niedrige Stundenlöhne überdurchschnittlich an. Dazu zählen vor allem:
- Gastronomie
- Service, Küchenhilfe, Lieferdienste. Häufig nahe am Mindestlohn.
- Reinigung
- Über die Hälfte aller Beschäftigten in dieser Branche liegt im Niedriglohnsektor.
- Einzelhandel
- Vor allem Kassenkräfte und Regalauffüller.
- Logistik
- Paketzustellung, Kommissionierung, Lagerarbeiten.
- Friseurhandwerk
- Trotz eigenem Mindestlohn nach wie vor stark betroffen.
- Landwirtschaft
- Hoher Anteil Saisonarbeit und Aushilfen.
Welche Gruppen besonders oft betroffen sind
Auch demografische Faktoren spielen eine Rolle. Frauen arbeiten häufiger in Niedriglohnjobs als Männer, vor allem weil sie öfter in Teilzeit und in Dienstleistungsberufen tätig sind. Junge Beschäftigte unter 25 sind ebenfalls überdurchschnittlich vertreten, weil sie häufig Aushilfsjobs oder Berufseinsteigerstellen besetzen. Auch Menschen ohne Berufsabschluss landen statistisch deutlich häufiger im Niedriglohnsektor.
Staatliche Hilfen für Geringverdiener
Wer wenig verdient, kann verschiedene Leistungen beantragen. Welche passt, hängt von Haushalt, Miete, Kindern und Vermögen ab. Hier die wichtigsten Optionen 2026:
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Anspruch hast du, wenn das Haushaltseinkommen abzüglich Freibeträge unter einer regionalen Einkommensgrenze liegt. Für einen Ein-Personen-Haushalt in einer günstigen Mietstufe liegt diese Grenze 2026 grob bei rund 1.443 € netto. Wer in teureren Städten wohnt, hat oft schon bei deutlich höheren Einkommen Anspruch. Die durchschnittliche Auszahlung beträgt rund 370 € pro Monat.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber den Bedarf der Kinder nicht deckt. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 € pro Kind und Monat. Zusammen mit Kindergeld und Wohngeld kann das Bürgergeld komplett entfallen, wodurch das Jobcenter aus dem Spiel ist.
Bürgergeld als aufstockende Leistung
Wer arbeitet und trotzdem nicht über die Runden kommt, kann aufstockendes Bürgergeld beziehen. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 unverändert 563 € pro Monat plus Kosten der Unterkunft und Heizung. Zum 1. Juli 2026 ersetzt das neue Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld und bringt schärfere Mitwirkungspflichten mit sich.
Steuerliche Entlastungen
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € pro Jahr (Stand 2026) fällt für Singles keine Einkommensteuer an. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren ist es das Doppelte. Alleinerziehende profitieren zusätzlich vom Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 € pro Jahr für das erste und 240 € für jedes weitere Kind.
Praxistipp: Viele Geringverdiener wissen nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Die Familienkasse und das Wohngeldportal des Bundes bieten einfache Schnelltests an. Zehn Minuten Aufwand können dir mehrere hundert Euro pro Monat einbringen.
Mindestlohn und Niedriglohnsektor
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde ist für 2027 beschlossen. Trotzdem reicht der Mindestlohn nicht aus, um aus dem Niedriglohnsektor herauszukommen: Mit 13,90 € liegst du unter der Niedriglohnschwelle von 14,32 €.
Für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt das einen Bruttolohn von rund 2.420 € im Monat. Davon bleibt nach Steuern und Sozialabgaben je nach Steuerklasse und Region zwischen 1.700 € und 1.850 € netto übrig.
Häufige Fragen zu Geringverdienern
Ab welchem Stundenlohn giltst du als Geringverdiener?
Ist jeder Mindestlohn-Empfänger automatisch Geringverdiener?
Gilt die 325-€-Grenze für Auszubildende noch?
Welche staatlichen Hilfen kannst du als Geringverdiener bekommen?
Rechtliche und statistische Grundlagen
- § 20 SGB IV – Aufbringung der Mittel (Gesetze im Internet)
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung (Gesetze im Internet)
- Pressemitteilung Niedriglohnsektor – Statistisches Bundesamt
- Niedriglohnschwellen – Statistisches Bundesamt
- Mindestlohn ab 2026 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Mindestausbildungsvergütung 2026 – Bundesinstitut für Berufsbildung
Niedriglohn heißt nicht Schicksal
Wer als Geringverdiener gilt, ist nicht automatisch arm. Trotzdem stehst du jeden Monat vor der gleichen Frage: Reicht das Geld bis zum nächsten Ersten? Mein klarer Rat dazu lautet: Erst alle Ansprüche prüfen, dann an den Lebensstandard arbeiten.
Mit Wohngeld, Kinderzuschlag und steuerlichen Freibeträgen verschenken jedes Jahr Millionen Menschen Geld, das ihnen rechtlich zusteht. Zehn Minuten Online-Antrag können dir mehr bringen als der nächste Sparratgeber. Erst wenn alle Leistungen ausgeschöpft sind, lohnt sich der Blick auf Kostenfallen wie Dispo, teure Stromtarife oder ungenutzte Versicherungen.
Und langfristig: Auch kleine Beträge bauen Vermögen auf. Wer monatlich 50 € in einen breit gestreuten ETF-Sparplan steckt, hat nach 30 Jahren bei 7 % Rendite rund 61.000 € zusammen. Eingezahlt davon nur 18.000 €. Der Rest sind Zinsen auf Zinsen.
Weiterführende Tools

