Midijob-Rechner 2026
Midijob-Rechner 2026

Midijob-Rechner

Berechne dein Nettogehalt im Übergangsbereich – inklusive der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge nach den aktuellen Gleitzone-Formeln für 2026.

Dein Ergebnis auf einen Blick
Nettolohn
pro Monat
Nettolohn pro Jahr
12 Monate
Gleitzone-Vorteil
weniger SV als normal
SV-Beiträge AN
reduziert (Gleitzone)
Lohnsteuer
geschätzt
AG-Gesamtkosten
pro Monat
Zusammensetzung des Bruttolohns
Nettolohn
SV-Beiträge (AN)
Lohnsteuer + KiSt
Aufschlüsselung

Alle Abzüge im Detail

Abzug (Arbeitnehmer) Normalsatz Gleitzone-Basis Betrag
Krankenversicherung 8,75 %
Pflegeversicherung 1,8 %
Rentenversicherung 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 %
SV-Beiträge gesamt
Lohnsteuer (SK I, geschätzt)
Nettolohn
Arbeitgeber-Beiträge Satz Basis Betrag
Krankenversicherung 8,75 % Bruttolohn
Pflegeversicherung 1,8 %
Rentenversicherung 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 %
AG-Gesamtkosten

Lohnsteuer ist eine Schätzung auf Basis des Jahresbruttolohns (ohne weitere Einkünfte). SV-Beiträge sind exakt nach den gesetzlichen Gleitzone-Formeln 2026 berechnet.

Alles zum Midijob

Was die Gleitzone bedeutet – erklärt ohne Behördendeutsch.

Grundlagen

Was ist ein Midijob und wer profitiert davon?

Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttolohn zwischen 603,01 € und 2.000 € (Stand 2026). In diesem Bereich – auch Übergangsbereich oder Gleitzone genannt – zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Je näher das Gehalt an der Untergrenze liegt, desto geringer sind die Abzüge.

Der Clou: Obwohl weniger eingezahlt wird, gelten volle Ansprüche bei Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Beitrag und dem, was normalerweise fällig wäre, wird über eine gesetzliche Ausgleichsmechanik zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger kompensiert.

Ab 1.1.2026: Die untere Grenze steigt von 556,01 € auf 603,01 € (angepasst an den neuen Mindestlohn von 13,90 €). Die obere Grenze bleibt bei 2.000 €.
Berechnung

Wie die Gleitzone-Formel funktioniert

Der Gesetzgeber schreibt für 2026 zwei Formeln vor, mit denen die reduzierte beitragspflichtige Einnahme berechnet wird:

Basis für Gesamtbeitrag = 1,145937223 × AE − 291,8744452
Basis für AN-Anteil    = 1,431639227 × AE − 863,2784538

Gesamtbeitrag = 42,3 % × Basis Gesamtbeitrag
AN-Beitrag      = 21,15 % × Basis AN-Anteil
AG-Beitrag      = Gesamtbeitrag − AN-Beitrag

AE = Arbeitsentgelt (Bruttolohn). Gesamtsozialversicherungssatz 2026: 42,3 % (RV 18,6 % + AV 2,6 % + PV 3,6 % + KV 14,6 % + Zusäatzbeitrag 2,9 %).

Das Ergebnis: An der Untergrenze (603,01 €) zahlt der Arbeitnehmer praktisch keine eigenen SV-Beiträge. An der Obergrenze (2.000 €) hat sich die Ersparnis auf null reduziert – dort greift das normale Beitragsrecht.

Beispiele

Vier typische Midijob-Szenarien im Vergleich

Bruttolohn AN SV (Gleitzone) AN SV (normal) Ersparnis Netto vor Steuer
700 € 25,53 € 148,05 € 122,52 € 674,47 €
1.000 € 120,21 € 211,50 € 91,29 € 879,79 €
1.500 € 266,22 € 317,25 € 51,03 € 1.233,78 €
2.000 € 423,00 € 423,00 € 0,00 € 1.577,00 €

Basis: Steuerklasse I, mit Kindern (PV 1,8 %), kein Kirchensteuer, 2026. Lohnsteuer nicht berücksichtigt.

Vorteile

Was für den Midijob spricht

  • Volle Sozialleistungen: Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rentenanspruch bleiben vollständig erhalten – trotz reduzierter Beiträge.
  • Gleitender Übergang: Kein abrupter Sprung von Minijob auf Vollbeschäftigung. Die Abzüge steigen sanft.
  • Eigene Absicherung: Im Gegensatz zum Minijob bist du eigenständig kranken- und rentenversichert.
  • Steuerpflicht mit Vorteil: Der Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale sorgen dafür, dass in vielen Fällen kaum Lohnsteuer anfällt.
Zu beachten

Was du im Blick behalten solltest

  • Lohnsteuer: Anders als beim Minijob fällt Lohnsteuer auf dein Gehalt an, die du selbst trägst. Bei SK I bis ca. 1.240 €/Monat ist sie aber oft 0 €.
  • Mehrere Jobs: Wer mehrere Beschäftigungen hat, muss die Entgelte zusammenrechnen. Die Gleitzone gilt nur für das Übergangsbereichs-Entgelt.
  • Krankenversicherung: Du verlierst den Schutz über Familienversicherung und musst dich selbst versichern.
  • Obergrenze überschreiten: Über 2.000 € greift normales Sozialversicherungsrecht ohne Reduzierung.
FAQ

Die fünf häufigsten Fragen zum Midijob

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Beim Minijob (bis 603 €/Monat) zahlt der Arbeitnehmer keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge – der Arbeitgeber übernimmt alles pauschal. Beim Midijob (603,01 € bis 2.000 €) zahlen beide Seiten Beiträge, aber der Arbeitnehmer-Anteil ist deutlich reduziert. Der entscheidende Unterschied in der Praxis: Im Midijob bist du eigenständig sozialversichert und hast damit Anspruch auf Krankengeld und vollen Arbeitslosengeld-Schutz.

Muss ich als Midijobber Lohnsteuer zahlen?

Ja – anders als beim Minijob ist das Gehalt eines Midijobbers steuerpflichtig. Wie viel tatsächlich abgeführt wird, hängt von der Steuerklasse und dem Jahreseinkommen ab. In Steuerklasse I oder IV zahlen viele Midijobber bei Gehältern bis rund 1.240 € gar keine oder kaum Lohnsteuer, weil der Grundfreibetrag (2026 ca. 12.100 €) das Jahreseinkommen abdeckt. In Steuerklasse V oder VI kann die Steuerbelastung aber erheblich sein.

Bin ich als Midijobber krankenversichert?

Ja, vollständig. Als Midijobber bist du eigenständig gesetzlich krankenversichert. Das bedeutet auch: Du verlierst den Schutz über eine Familienversicherung (die beim Minijob noch möglich war). Im Gegenzug hast du Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit – das gab es beim Minijob nicht.

Wie wirkt sich die Gleitzone auf meine Rente aus?

Positiv: Durch eine gesetzliche Schutzregel sammeln Midijobber volle Rentenpunkte, obwohl sie weniger einzahlen als normal Beschäftigte. Der Rentenversicherungsträger erhält die Beiträge so berechnet, als ob der volle Rentenversicherungsbeitrag geleistet worden wäre – was de facto durch den höheren AG-Anteil ausgeglichen wird. Das war nicht immer so: Die alte Gleitzone (bis 2019) hatte eine solche Schutzregel nicht.

Was passiert, wenn mein Gehalt auf über 2.000 € steigt?

Ab 2.000,01 € gilt normales Sozialversicherungsrecht. Der Übergang ist aber sanft: Da du an der Obergrenze der Gleitzone bereits den vollen Normalbeitrag zahlst, ändert sich beim ersten Euro über 2.000 € praktisch nichts. Es gibt keinen abrupten Sprung wie beim Wechsel vom Minijob in den Midijob-Bereich.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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