Minijob-Rechner
Berechne sofort, was du netto verdienst und was dein Job den Arbeitgeber wirklich kostet – inklusive aller Pauschalabgaben.
Was der Arbeitgeber konkret zahlt
| Abgabe (Arbeitgeber) | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (pauschal) | 13,0 % | – |
| Rentenversicherung (pauschal) | 15,0 % | – |
| Umlage U1 (Lohnfortzahlung) | 0,8 % | – |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | – |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | – |
| Pauschale Lohnsteuer (inkl. SolZ & KiSt) | 2,0 % | – |
| Gesamte AG-Abgaben | 31,17 % | – |
Alles zum Minijob
Was hinter den Zahlen steckt – erklärt ohne Behördendeutsch.
Was ist ein Minijob – und wo liegt die Grenze?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du als Arbeitnehmer keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge zahlst. Das klingt simpel, hat aber eine entscheidende Regel: Dein Bruttolohn darf 603 € pro Monat nicht überschreiten (Stand 2026). Die Grenze berechnet sich direkt aus dem gesetzlichen Mindestlohn: 13,90 € × 130 Stunden ÷ 3 = 603 €.
Wichtig: Die Grenze gilt pro Arbeitgeber. Du kannst mehrere Minijobs gleichzeitig haben, musst dann aber zusammenrechnen. Zwei Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern zählen zusammen – wer die 603-€-Grenze überschreitet, wird sozialversicherungspflichtig.
Wie der Rechner die Werte ermittelt
Der Rechner arbeitet mit den aktuellen gesetzlichen Sätzen für 2025. Hier die Formeln im Klartext:
Nettolohn (mit RV-Pflicht) = Bruttolohn − (Bruttolohn × 3,6 %)
AG-Gesamtkosten = Bruttolohn × 1,3115
Stundenlohn netto = Nettolohn ÷ Stunden pro Monat
Der RV-Aufstockungsbeitrag für Arbeitnehmer beträgt 3,6 % – das ist die Differenz zwischen dem vollen Rentenbeitragssatz (18,6 %) und dem AG-Pauschalanteil (15 %).
Der Arbeitgeber trägt pauschal 31,17 % zusätzlich zum Bruttolohn. Das sind keine versteckten Kosten – das ist, was ein Minijob den Betrieb tatsächlich kostet. Bei 603 € Brutto zahlt der Arbeitgeber insgesamt rund 791 €.
Drei typische Minijob-Szenarien im Vergleich
| Bruttolohn | Netto (RV-befreit) | Netto (RV-pflichtig) | AG-Gesamtkosten | AG-Abgaben |
|---|---|---|---|---|
| 200,00 € | 200,00 € | 192,80 € | 262,34 € | 62,34 € |
| 400,00 € | 400,00 € | 385,60 € | 524,68 € | 124,68 € |
| 603,00 € | 603,00 € | 581,29 € | 790,96 € | 187,96 € |
Basis: RV-Beitrag AN 3,6 %; AG-Abgaben 31,17 % (2026); keine weiteren AN-Abzüge.
Was du beim Minijob unbedingt wissen solltest
- Steuerfreiheit: Dein Lohn ist für dich in der Regel steuerfrei – der Arbeitgeber zahlt die pauschale Lohnsteuer von 2 %.
- RV-Befreiung gut überlegen: Wer sich befreit, spart monatlich 3,6 % – verliert aber Rentenpunkte. Bei geringen Beträgen lohnt die Pflicht oft nicht.
- Krankengeld: Als Minijobber hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Bist du gesetzlich krankenversichert (z. B. über Familie), bleibt der Schutz aber bestehen.
- Urlaub und Lohnfortzahlung: Voller gesetzlicher Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch für Minijobber.
- Midijob ab 603,01 €: Ein Cent zu viel, und es gelten andere Regeln. Im Midijob (603,01 – 2.000 €) zahlt ihr beide reduzierte Beiträge.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Minijob-Grenze 2026: 603 € pro Monat (dynamisch an Mindestlohn gekoppelt; 2027 steigt sie auf 633 €).
- Mehrere Minijobs: Nur ein einziger Minijob ist sozialversicherungsfrei. Jeder weitere zählt zusammen.
- Hauptjob + Minijob: Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, bleibt genau ein Nebenjob-Minijob trotzdem beitragsfrei.
- Kurzfristiger Minijob: Alternativ gibt es den zeitlich befristeten Minijob (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) – hier gilt keine Verdienstgrenze.
- Meldung: Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).
Die fünf häufigsten Fragen zum Minijob
Muss ich meinen Minijob in der Steuerklärung angeben?
Nicht zwingend – aber es kommt auf deine Gesamtsituation an. Da der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer selbst abführt, taucht das Einkommen bei dir nicht als steuerpflichtiger Betrag auf. In der Steuerklärung musst du den Minijob trotzdem auf der Anlage N eintragen, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist (z. B. weil du noch andere Einnahmen hast). Im Zweifel: einfach eintragen. Zu viel Information schadet dem Finanzamt nie.
Was passiert, wenn ich die 603-€-Grenze versehentlich überschreite?
Dann wird aus dem Minijob automatisch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – rückwirkend ab dem Monat, in dem die Grenze gefallen ist. Das bedeutet: Nachzahlungen bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für beide Seiten. Passiert dir das, sofort den Arbeitgeber informieren und gemeinsam klären. Je länger es unbemerkt bleibt, desto teurer wird es.
Bekomme ich im Minijob Rente?
Ja – sofern du keinen Befreiungsantrag gestellt hast. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % in die Rentenkasse, du stockst mit 3,6 % auf. Du sammelst echte Rentenpunkte, die später auf deine Rente angerechnet werden. Bei kleinen Beträgen ist der Effekt bescheiden, aber er ist da. Wer befreit ist, zahlt nichts – bekommt später aber auch nichts aus diesem Minijob.
Darf ich als Student, Rentner oder Hausfrau einen Minijob annehmen?
Ja, grundlegend schon. Als Student bleibt der Minijob sozialversicherungsfrei und beeinflusst das BAföG nicht, solange das Einkommen die 603-€-Grenze nicht überschreitet. Rentner dürfen ebenfalls jobben – seit 2023 ohne Anrechnung auf die Rente, egal ob Vollrente oder nicht. Hausfrauen und -männer, die über den Ehepartner familienversichert sind, bleiben bei der Krankenversicherung, solange der Minijob die Grenze nicht knackt.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Beim Minijob (bis 603 €) zahlst du keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge – der Arbeitgeber trägt alles pauschal. Beim Midijob (603,01 € bis 2.000 €) gibt es eine gleitende Zone: Du zahlst reduzierte Beiträge, die mit steigendem Lohn linear bis zum vollen Satz anwachsen. Der Unterschied ist oft kleiner als man denkt, aber der Sprung von Minijob auf Midijob bedeutet: Du bekommst vollen Kranken- und Arbeitslosengeld-Schutz.
