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Gewerbesteuer Rechner

Berechne deine Gewerbesteuer aus Gewinn, Hebesatz und Rechtsform. Inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer und Vergleich aller Bundesländer.

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Deine Gewerbesteuer

Steuermessbetrag
3,5 % vom Gewerbeertrag
Gewerbesteuer
Anrechnung auf ESt
nach §35 EStG
Berechnung Schritt für Schritt
Gewinn aus Gewerbebetrieb
Freibetrag (Personengesellschaften, Einzelunternehmen)
Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)
Steuermessbetrag (3,5 % × Gewerbeertrag)
Hebesatz
Gewerbesteuer (Messbetrag × Hebesatz)
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So funktioniert die Gewerbesteuer

Berechnung, Hebesätze und die wichtigsten Regelungen verständlich erklärt.

Gewerbesteuer-Hebesätze in Deutschland (2016 bis 2025)

Gewogener Durchschnittssatz für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern

Bundesländer ein- und ausblenden

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Anders als bei Einkommensteuer und Körperschaftsteuer hat jede Gemeinde einen eigenen Hebesatz. Dadurch kann die Steuerlast an verschiedenen Standorten stark variieren. Während Monheim am Rhein und Leverkusen 2025 einen Hebesatz von 250 % haben, liegt Oberhausen bei 580 %. Bei gleichem Gewinn ergeben sich daraus völlig unterschiedliche Steuerbeträge.

Wer zahlt Gewerbesteuer? Alle Gewerbebetriebe in Deutschland. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten und so weiter), Land- und Forstwirte sowie Vermieter von Privatimmobilien sind befreit.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Berechnung erfolgt in vier Schritten. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Steuerbilanz, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG.

Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen
Steuermessbetrag = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100

Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt per Bescheid festgesetzt. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz darauf an und schickt den Gewerbesteuerbescheid. Vorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Freibetrag von 24.500 €: Gilt ausschließlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR). Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG fällt die Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn an, ohne Freibetrag.

Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Einzelunternehmen und Mitunternehmer von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer anrechnen. Maßstab ist das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch praktisch vollständig neutralisiert.

Bei höheren Hebesätzen entsteht eine echte Mehrbelastung, weil die Anrechnung gedeckelt ist. Ab Hebesatz 400 % bleibt jeder zusätzliche Prozentpunkt komplett am Unternehmer hängen. Bei Kapitalgesellschaften gibt es diese Anrechnung nicht. Die Gewerbesteuer wirkt dort wie eine zusätzliche Ertragsteuer auf die Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag.

Beispielrechnungen für 100.000 € Gewinn

Drei typische Konstellationen im direkten Vergleich. Alle Werte basieren auf dem gewogenen Landesdurchschnitt 2025 für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern.

Standort Hebesatz Einzelunternehmen GmbH
Monheim am Rhein 250 % 6.606 € 8.750 €
München 490 % 12.948 € 17.150 €
Berlin 410 % 10.834 € 14.350 €
Oberhausen 580 % 15.327 € 20.300 €

Die Differenz zwischen Monheim und Oberhausen beträgt bei 100.000 € Gewinn rund 8.700 € pro Jahr. Über zehn Jahre summiert sich das auf 87.000 € allein durch den Standort.

Hebesatz-Entwicklung 2016 bis 2025

Der bundesweit gewogene Durchschnittshebesatz ist seit 2016 von 433 % auf 438 % gestiegen. Das klingt nach wenig, verbirgt aber große regionale Unterschiede.

  • Stärkster Anstieg seit 2016: Baden-Württemberg von 387 % auf 400 % (+13 Punkte) und Schleswig-Holstein von 407 % auf 419 % (+12 Punkte).
  • Größter Sprung 2025: Mainz hebt von 310 % auf 460 % an, nachdem die Stadt 2021 wegen des Biontech-Steueraufkommens stark gesenkt hatte. Das verschiebt den Rheinland-Pfalz-Durchschnitt von 398 % auf 424 %.
  • Stabile Stadtstaaten: Berlin (410 %) und Hamburg (470 %) bewegen sich seit Jahren keinen Punkt.
  • Hochsteuerland Nordrhein-Westfalen: Schwergewichte wie Oberhausen (580 %) und Mülheim an der Ruhr (580 %) ziehen den Landesdurchschnitt auf 474 % nach oben.

Die Tendenz ist klar: Die Spreizung zwischen Niedrig- und Hochsteuerorten nimmt zu. Wer Standortwahl ernst meint, sollte den Hebesatz vor Gründung oder Verlagerung prüfen.

Praxistipps für Gewerbetreibende

  • Standort früh prüfen: Ein Wechsel von einem 480-%-Hebesatz auf 380 % spart bei 200.000 € Gewerbeertrag rund 7.000 € pro Jahr. Bei Neugründung oder Standortverlagerung lohnt sich der Vergleich.
  • Vorauszahlungen anpassen: Wenn der Gewinn deutlich unter dem Vorjahr liegt, beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Das schont die Liquidität.
  • Rechtsformwahl mitdenken: Bei Hebesätzen über 400 % wird eine Kapitalgesellschaft mit hoher Thesaurierung steuerlich oft günstiger als die Personengesellschaft. Bei niedrigen Hebesätzen ist die Anrechnung nach §35 EStG das stärkere Argument für das Einzelunternehmen.
  • Hinzurechnungen kennen: Mieten, Leasingraten, Lizenzgebühren und Schuldzinsen werden teilweise dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Das kann die Steuerlast spürbar erhöhen.
  • Gewerbeverlust nutzen: Verluste werden vorgetragen und mit zukünftigen Gewerbeerträgen verrechnet. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen Verlustrücktrag.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift ein Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. Erst ab 24.501 € Gewerbeertrag entsteht eine Steuerschuld. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG zahlen ohne Freibetrag, also ab dem ersten Euro Gewinn. Wenn der Gewinn unter 24.500 € bleibt, musst du die Gewerbesteuererklärung trotzdem abgeben, sobald deine Einnahmen die Buchführungsgrenze überschreiten.
Wie hoch ist die effektive Gewerbesteuerbelastung?
Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die nominale Belastung 14 % vom Gewerbeertrag (3,5 % × 4,0). Beim Bundesdurchschnitt 2025 von 438 % sind es rund 15,3 %. In Hochsteuergemeinden mit 580 % steigt die Belastung auf gut 20 %. Bei Einzelunternehmen reduziert die Anrechnung nach §35 EStG die effektive Belastung deutlich, bei Kapitalgesellschaften nicht.
Welche Gemeinden haben die niedrigsten Hebesätze?
Spitzenreiter sind Monheim am Rhein und Leverkusen mit jeweils 250 %, gefolgt von Zossen in Brandenburg (270 %) und Unterhaching in Bayern (295 %). Diese Gemeinden nutzen den niedrigen Hebesatz aktiv zur Standortförderung und ziehen damit überproportional viele Unternehmenssitze an. Das amtliche Mindestmaß liegt seit 2004 bei 200 %.
Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nach §4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe mehr. Sie mindert also weder den Gewinn noch die Bemessungsgrundlage anderer Steuern. Stattdessen gibt es bei Personenunternehmen die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach §35 EStG. Kapitalgesellschaften haben weder den einen noch den anderen Mechanismus.
Florians Finanz Fazit

Standort schlägt Steuertrick

Die Gewerbesteuer wird oft unterschätzt, dabei ist sie die einzige Ertragsteuer mit derart großer regionaler Streuung. Zwischen Monheim am Rhein und Oberhausen liegen 330 Hebesatzpunkte, das sind bei 100.000 € Gewinn rund 8.700 € pro Jahr Differenz, ohne dass sich an deinem Geschäft auch nur ein Komma ändert.

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen relativiert die Anrechnung nach §35 EStG vieles, solange der Hebesatz unter etwa 400 % liegt. Darüber hinaus zahlst du jeden Punkt aus eigener Tasche. Bei einer GmbH gibt es keine Anrechnung, hier fällt jede Hebesatzdifferenz voll durch.

Mein Rat: Vor Gründung oder Standortwechsel den Hebesatz nachschauen. Der Brutto-Netto-Rechner hilft beim Geschäftsführergehalt, der Gewerbesteuer-Rechner beim Standortvergleich. Beide Werkzeuge zusammen geben dir die Zahlen, die in keinem Steuerprogramm so klar nebeneinander stehen.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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