Gewerbesteuer Rechner
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So funktioniert die Gewerbesteuer
Berechnung, Hebesätze und die wichtigsten Regelungen verständlich erklärt.
Gewerbesteuer-Hebesätze in Deutschland (2016 bis 2025)
Gewogener Durchschnittssatz für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Anders als bei Einkommensteuer und Körperschaftsteuer hat jede Gemeinde einen eigenen Hebesatz. Dadurch kann die Steuerlast an verschiedenen Standorten stark variieren. Während Monheim am Rhein und Leverkusen 2025 einen Hebesatz von 250 % haben, liegt Oberhausen bei 580 %. Bei gleichem Gewinn ergeben sich daraus völlig unterschiedliche Steuerbeträge.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in vier Schritten. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Steuerbilanz, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG.
Steuermessbetrag = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100
Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt per Bescheid festgesetzt. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz darauf an und schickt den Gewerbesteuerbescheid. Vorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Einzelunternehmen und Mitunternehmer von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer anrechnen. Maßstab ist das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch praktisch vollständig neutralisiert.
Bei höheren Hebesätzen entsteht eine echte Mehrbelastung, weil die Anrechnung gedeckelt ist. Ab Hebesatz 400 % bleibt jeder zusätzliche Prozentpunkt komplett am Unternehmer hängen. Bei Kapitalgesellschaften gibt es diese Anrechnung nicht. Die Gewerbesteuer wirkt dort wie eine zusätzliche Ertragsteuer auf die Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag.
Beispielrechnungen für 100.000 € Gewinn
Drei typische Konstellationen im direkten Vergleich. Alle Werte basieren auf dem gewogenen Landesdurchschnitt 2025 für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern.
| Standort | Hebesatz | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|---|
| Monheim am Rhein | 250 % | 6.606 € | 8.750 € |
| München | 490 % | 12.948 € | 17.150 € |
| Berlin | 410 % | 10.834 € | 14.350 € |
| Oberhausen | 580 % | 15.327 € | 20.300 € |
Die Differenz zwischen Monheim und Oberhausen beträgt bei 100.000 € Gewinn rund 8.700 € pro Jahr. Über zehn Jahre summiert sich das auf 87.000 € allein durch den Standort.
Hebesatz-Entwicklung 2016 bis 2025
Der bundesweit gewogene Durchschnittshebesatz ist seit 2016 von 433 % auf 438 % gestiegen. Das klingt nach wenig, verbirgt aber große regionale Unterschiede.
- Stärkster Anstieg seit 2016: Baden-Württemberg von 387 % auf 400 % (+13 Punkte) und Schleswig-Holstein von 407 % auf 419 % (+12 Punkte).
- Größter Sprung 2025: Mainz hebt von 310 % auf 460 % an, nachdem die Stadt 2021 wegen des Biontech-Steueraufkommens stark gesenkt hatte. Das verschiebt den Rheinland-Pfalz-Durchschnitt von 398 % auf 424 %.
- Stabile Stadtstaaten: Berlin (410 %) und Hamburg (470 %) bewegen sich seit Jahren keinen Punkt.
- Hochsteuerland Nordrhein-Westfalen: Schwergewichte wie Oberhausen (580 %) und Mülheim an der Ruhr (580 %) ziehen den Landesdurchschnitt auf 474 % nach oben.
Die Tendenz ist klar: Die Spreizung zwischen Niedrig- und Hochsteuerorten nimmt zu. Wer Standortwahl ernst meint, sollte den Hebesatz vor Gründung oder Verlagerung prüfen.
Praxistipps für Gewerbetreibende
- Standort früh prüfen: Ein Wechsel von einem 480-%-Hebesatz auf 380 % spart bei 200.000 € Gewerbeertrag rund 7.000 € pro Jahr. Bei Neugründung oder Standortverlagerung lohnt sich der Vergleich.
- Vorauszahlungen anpassen: Wenn der Gewinn deutlich unter dem Vorjahr liegt, beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Das schont die Liquidität.
- Rechtsformwahl mitdenken: Bei Hebesätzen über 400 % wird eine Kapitalgesellschaft mit hoher Thesaurierung steuerlich oft günstiger als die Personengesellschaft. Bei niedrigen Hebesätzen ist die Anrechnung nach §35 EStG das stärkere Argument für das Einzelunternehmen.
- Hinzurechnungen kennen: Mieten, Leasingraten, Lizenzgebühren und Schuldzinsen werden teilweise dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Das kann die Steuerlast spürbar erhöhen.
- Gewerbeverlust nutzen: Verluste werden vorgetragen und mit zukünftigen Gewerbeerträgen verrechnet. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen Verlustrücktrag.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?
Wie hoch ist die effektive Gewerbesteuerbelastung?
Welche Gemeinden haben die niedrigsten Hebesätze?
Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?
Rechtliche und statistische Grundlagen
Standort schlägt Steuertrick
Die Gewerbesteuer wird oft unterschätzt, dabei ist sie die einzige Ertragsteuer mit derart großer regionaler Streuung. Zwischen Monheim am Rhein und Oberhausen liegen 330 Hebesatzpunkte, das sind bei 100.000 € Gewinn rund 8.700 € pro Jahr Differenz, ohne dass sich an deinem Geschäft auch nur ein Komma ändert.
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen relativiert die Anrechnung nach §35 EStG vieles, solange der Hebesatz unter etwa 400 % liegt. Darüber hinaus zahlst du jeden Punkt aus eigener Tasche. Bei einer GmbH gibt es keine Anrechnung, hier fällt jede Hebesatzdifferenz voll durch.
Mein Rat: Vor Gründung oder Standortwechsel den Hebesatz nachschauen. Der Brutto-Netto-Rechner hilft beim Geschäftsführergehalt, der Gewerbesteuer-Rechner beim Standortvergleich. Beide Werkzeuge zusammen geben dir die Zahlen, die in keinem Steuerprogramm so klar nebeneinander stehen.
