Unternehmensbewertung

Firmenwert Rechner

Berechne den Wert deines Unternehmens mit drei anerkannten Bewertungsmethoden: Ertragswertverfahren, EBITDA-Multiple und Substanzwertverfahren.

12,0 %
Dein Ergebnis
Firmenwert-Bandbreite
Min. bis Max. der drei Methoden
Ertragswert
Ertragswertverfahren
EBITDA-Multiple
Multiplikatorverfahren
Substanzwert
Substanzwertverfahren
Umsatz-Multiple
Umsatzbezogene Bewertung
Methoden im Vergleich (relativ zum Maximalwert)
Ertragswert
EBITDA-Multiple
Substanzwert
Hinweis: Diese Berechnung dient als erste Orientierung. Der tatsächliche Transaktionspreis hängt von weiteren Faktoren ab: Marktlage, Wachstumspotenzial, Kundenbindung, Abhängigkeit vom Inhaber, Verhandlungsposition und branchenspezifischen Besonderheiten. Ziehe bei konkreten Verkaufsabsichten einen M&A-Berater oder Wirtschaftsprüfer hinzu.
Firmenwert berechnen

Die drei wichtigsten Bewertungsmethoden und ihre Anwendung in der Praxis

Methode 1

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Methode zur Unternehmensbewertung und wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Standard S1 geregelt. Es berechnet den Unternehmenswert auf Basis der nachhaltig erzielbaren Gewinne.

Ertragswert = Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag / Kapitalisierungszins

Beispiel: 250.000 € / 0,12 = 2.083.333 €
Der Kapitalisierungszins setzt sich zusammen aus: risikolosem Basiszins (aktuell ca. 2,5 %) + branchenspezifischem Risikozuschlag (typisch 8–20 %).

Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag ist nicht identisch mit dem ausgewiesenen Jahresgewinn. Er wird um einmalige Ertrags- und Aufwandsposten bereinigt und um ein marktgerechtes Inhabergehalt korrigiert. Typische Korrekturen betreffen: überhöhte oder zu niedrige Inhabergehälter, einmalige Verluste oder Gewinne, nicht betriebsnotwendiges Vermögen sowie steuerliche Optimierungen.

Methode 2

EBITDA-Multiplikatorverfahren

Das Multiplikatorverfahren ist in der M&A-Praxis die dominierende Methode, weil es schnell anwendbar ist und sich direkt an Markttransaktionen orientiert. Der Firmenwert ergibt sich, indem das EBITDA mit einem branchenspezifischen Faktor multipliziert wird.

Unternehmenswert = EBITDA × Branchenmultiplikator

Beispiel: 400.000 € × 6,5 = 2.600.000 €
Der Multiplikator schwankt je nach Konjunktur, Zinsniveau, Wachstumsprofil und Unternehmensgröße erheblich.
BrancheMultiplikator (niedrig)Multiplikator (hoch)Typisch (KMU)
Software / SaaS8x15x10x
E-Commerce5x9x7x
Gesundheit / Pharma7x12x9x
Industrie / Maschinenbau5x8x6,5x
Großhandel (B2B)4x6x5x
Einzelhandel (B2C)3x5x4x
Beratung / Dienstleistungen4x7x5,5x
Bau / Handwerk3x5x4x
Gastronomie / Hotel2x4x3x
Praxishinweis: Kleine Unternehmen unter 500.000 € EBITDA erzielen in der Regel niedrigere Multiples als größere Unternehmen. Ab einem EBITDA von 2 Mio. € steigt die Käufernachfrage deutlich und damit auch der erzielbare Multiplikator.
Methode 3

Substanzwertverfahren

Der Substanzwert entspricht dem Wiederbeschaffungswert aller Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden. Er gilt als Untergrenze der Bewertung und ist besonders relevant bei Unternehmen mit hohem Anlagevermögen, wie Produktionsbetrieben oder Immobilienunternehmen.

Substanzwert = Eigenkapital (Buchwert) + Stille Reserven

Beispiel: 600.000 € + 50.000 € = 650.000 €
Stille Reserven entstehen, wenn Vermögensgegenstände zu historischen Anschaffungskosten bilanziert werden, ihr aktueller Marktwert aber höher liegt (z.B. Immobilien, Maschinen, Patente).

Reine Dienstleistungsunternehmen mit geringem Anlagevermögen haben oft einen niedrigen Substanzwert. Hier liegt der Kaufpreis in der Regel deutlich über dem Substanzwert, da der Firmenwert (Goodwill) den entscheidenden Wertanteil ausmacht.

Praxis

Welche Methode ist die richtige?

In der Praxis wenden erfahrene M&A-Berater immer mehrere Methoden gleichzeitig an und bilden dann eine begründete Bewertungskorridoraussage. Die drei gängigsten Vorgehensweisen:

  • Kleine KMU (Umsatz unter 1 Mio. €): Häufig dominiert das Ertragswertverfahren, ergänzt durch den Substanzwert als Untergrenze.
  • Mittelstand (1–20 Mio. € Umsatz): Kombination aus Ertragswert und EBITDA-Multiple; Substanzwert als Orientierung.
  • Wachstumsunternehmen / Start-ups: DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) oder umsatzbasierte Multiples, da EBITDA oft negativ oder zu niedrig ist.
  • Immobilien- oder produktionsintensive Unternehmen: Substanzwert gewinnt an Gewicht; teils Mischverfahren aus Substanz- und Ertragswert.
Faustformel für KMU: Der tatsächlich erzielte Kaufpreis liegt meistens zwischen dem Ertragswert und dem EBITDA-Multiple. Substanzwert und Ertragswert bilden häufig die Bandbreite, innerhalb derer verhandelt wird.
FAQ

Häufige Fragen zum Firmenwert

Was ist der Unterschied zwischen Unternehmenswert und Kaufpreis?
Der Unternehmenswert ist das Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen Bewertung. Der tatsächliche Kaufpreis entsteht in der Verhandlung und weicht in der Regel davon ab. Faktoren wie Dringlichkeit des Verkaufs, Verhandlungsgeschick, strategischer Mehrwert für den Käufer und Marktlage beeinflussen den Kaufpreis erheblich. Strategische Käufer (z.B. Wettbewerber, die Synergien heben wollen) zahlen oft mehr als Finanzinvestoren.
Wie hoch ist der Firmenwert bei einem Verlust?
Wenn das Unternehmen Verluste schreibt, ergibt das Ertragswertverfahren und das EBITDA-Verfahren keinen positiven Wert. In diesem Fall tritt der Substanzwert in den Vordergrund. Für eine Veräußerung ist es jedoch empfehlenswert, zunächst die Profitabilität wiederherzustellen, da der erzielbare Kaufpreis bei verlustbringenden Betrieben stark sinkt. Ausnahme: Unternehmen mit wertvollem Kundenstamm, Patenten oder Markt-Know-how können trotz Verlusten interessant für strategische Käufer sein.
Was ist das EBIT und wie unterscheidet es sich vom EBITDA?
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) ist der Gewinn vor Zinsen und Steuern, also nach Abzug von Abschreibungen. EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) addiert zusätzlich die Abschreibungen wieder hinzu. EBITDA ist daher näher am operativen Cashflow und wird in der M&A-Praxis bevorzugt, weil es Bewertungen über verschiedene Investitionsstrukturen hinweg vergleichbarer macht. Für kleine Handwerksbetriebe wird teils auch mit dem EBIT oder dem bereinigten Jahresgewinn gearbeitet.
Welchen Kapitalisierungszins soll ich verwenden?
Der Kapitalisierungszins setzt sich aus dem risikolosen Basiszins (aktuell ca. 2,5–3,0 % nach IDW-Empfehlung) und einem unternehmensspezifischen Risikozuschlag zusammen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird der Risikozuschlag typischerweise mit 8–18 % angesetzt, was zu einem Gesamtzins von 10–21 % führt. Unternehmen mit stabilen, wiederkehrenden Einnahmen (z.B. SaaS, lange Kundenverträge) erhalten einen niedrigeren Risikozuschlag als konjunkturabhängige Unternehmen.
Zählt der Firmenwagen oder das Privatvermögen zum Unternehmenswert?
Beim Kauf eines Unternehmens werden in der Regel nur betriebsnotwendige Vermögensgegenstände bewertet. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen (z.B. Privatfahrzeuge, die dem Inhaber gehören, private Immobilien) ist separat zu bewerten und wird zum Unternehmenswert hinzuaddiert oder separat gehandelt. Beim Asset Deal und Share Deal gelten zudem unterschiedliche steuerliche Konsequenzen, die erheblichen Einfluss auf den Netto-Kaufpreis haben.
Florian Baumann - Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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