Umsatzsteuer-Rechner
Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto berechnen. Mit Regelsteuersatz 19 %, ermäßigtem Satz 7 % oder eigenem Steuersatz.
Umsatzsteuer verstehen
Formeln, Steuersätze und was Unternehmer in der Praxis wirklich brauchen.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Den meisten Menschen begegnet sie als Mehrwertsteuer auf Kassenbons und Rechnungen. Beides meint dieselbe Steuer, nur aus verschiedenen Blickwinkeln: Aus Staatssicht heißt sie Umsatzsteuer. Aus Sicht der Wertschöpfungskette spricht man von der Mehrwertsteuer, weil jede Stufe nur auf ihren eigenen Mehrwert Steuer abführt.
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) legt fest, wer Umsatzsteuer erheben und ans Finanzamt abführen muss. Das sind alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, also alle, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeabsicht tätig sind. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon ausgenommen, solange ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Stand 2025).
Der Verbraucher zahlt den Bruttobetrag. Die darin enthaltene Steuer führt der Unternehmer ans Finanzamt ab. Am Ende der Kette bleibt die Steuerbelastung beim Endverbraucher hängen, nicht beim Unternehmen.
Die Formeln im Überblick
Je nachdem, welcher Betrag als Ausgangspunkt vorliegt, gibt es zwei Wege:
Netto zu Brutto (Steuerbetrag auf den Nettopreis aufschlagen):
USt-Betrag = Nettobetrag × (Steuersatz / 100)
Brutto zu Netto (Steuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen):
USt-Betrag = Bruttobetrag − Nettobetrag
Konkrete Beispielrechnungen
Die Tabelle zeigt typische Netto-Beträge mit den üblichen Steuersätzen:
| Netto | Steuersatz | USt-Betrag | Brutto | Typische Verwendung |
|---|---|---|---|---|
| 100,00 € | 19 % | 19,00 € | 119,00 € | Elektronik, Dienstleistungen |
| 100,00 € | 7 % | 7,00 € | 107,00 € | Lebensmittel, Bücher |
| 250,00 € | 19 % | 47,50 € | 297,50 € | Handwerkerrechnung |
| 1.000,00 € | 19 % | 190,00 € | 1.190,00 € | Maschinenkauf, Freelancer |
| 1.000,00 € | 7 % | 70,00 € | 1.070,00 € | Lebensmittelgroßhandel |
| 5.000,00 € | 19 % | 950,00 € | 5.950,00 € | Unternehmensberatung |
Steuersätze in Deutschland
In Deutschland gibt es drei Steuersätze sowie eine Reihe steuerfreier Umsätze. Hier der Überblick:
| Satz | Rechtsgrundlage | Gilt für (Auswahl) |
|---|---|---|
| 19 % | § 12 Abs. 1 UStG | Regelsteuersatz für alle nicht explizit genannten Lieferungen und Leistungen |
| 7 % | § 12 Abs. 2 UStG | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Blumen, ÖPNV-Tickets, Hotelübernachtungen, Kunstgegenstände |
| 10,7 % | § 24 UStG | Durchschnittssatz für land- und forstwirtschaftliche Umsätze (Pauschalierung) |
| 0 % | § 12 Abs. 3 UStG | Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (seit Januar 2023), Lieferung und Installation |
| steuerfrei | §§ 4–9 UStG | Ärztliche Leistungen, Schul- und Hochschulunterricht, Versicherungsleistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen (mit gültigem VAT-ID-Nachweis) |
Der Unterschied zwischen 0 % und steuerfrei klingt akademisch, hat aber praktische Folgen: Bei 0 % kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze geltend machen. Bei steuerfreien Umsätzen nach §§ 4 ff. UStG ist das meist nicht möglich.
Was Unternehmer beachten sollten
Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer im Alltag komplizierter als für Privatpersonen. Folgende Punkte führen in der Praxis besonders häufig zu Fehlern:
- Vorsteuerabzug nutzen: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Steuer als Vorsteuer mit dem Finanzamt verrechnen. Das macht die USt für Unternehmen zum Durchlaufposten.
- Pflichtangaben auf Rechnungen: Eine Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, damit der Empfänger die Vorsteuer abziehen kann: vollständige Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Fehlt auch nur eine Angabe, verweigert das Finanzamt den Abzug.
- Kleinunternehmerregelung prüfen: Wer im Vorjahr maximal 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und auf den Ausweis der Steuer verzichten. Das spart Verwaltungsaufwand, schließt aber auch den Vorsteuerabzug aus.
- Voranmeldungen fristgerecht abgeben: In der Regel ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich fällig. Versäumte Fristen führen schnell zu Verspätungszuschlägen.
- Mischsätze bei gemischten Leistungen: Enthält ein Angebot Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen (z. B. ein Catering mit Speisen zu 7 % und Getränken zu 19 %), müssen die Positionen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.
- Reverse Charge beachten: Bei Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger über. Das Verfahren heißt Reverse Charge und betrifft unter anderem digitale Dienstleistungen und Bauleistungen.
