Steuerrechner

Umsatzsteuer-Rechner

Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto berechnen. Mit Regelsteuersatz 19 %, ermäßigtem Satz 7 % oder eigenem Steuersatz.

Ergebnis
Nettobetrag
ohne Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Bruttobetrag
inkl. Umsatzsteuer
Anteil am Bruttobetrag
Nettobetrag
84,03 %
Umsatzsteuer
15,97 %

Umsatzsteuer verstehen

Formeln, Steuersätze und was Unternehmer in der Praxis wirklich brauchen.

Grundlagen

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Den meisten Menschen begegnet sie als Mehrwertsteuer auf Kassenbons und Rechnungen. Beides meint dieselbe Steuer, nur aus verschiedenen Blickwinkeln: Aus Staatssicht heißt sie Umsatzsteuer. Aus Sicht der Wertschöpfungskette spricht man von der Mehrwertsteuer, weil jede Stufe nur auf ihren eigenen Mehrwert Steuer abführt.

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) legt fest, wer Umsatzsteuer erheben und ans Finanzamt abführen muss. Das sind alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, also alle, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeabsicht tätig sind. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon ausgenommen, solange ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Stand 2025).

Der Verbraucher zahlt den Bruttobetrag. Die darin enthaltene Steuer führt der Unternehmer ans Finanzamt ab. Am Ende der Kette bleibt die Steuerbelastung beim Endverbraucher hängen, nicht beim Unternehmen.

Berechnung

Die Formeln im Überblick

Je nachdem, welcher Betrag als Ausgangspunkt vorliegt, gibt es zwei Wege:

Netto zu Brutto (Steuerbetrag auf den Nettopreis aufschlagen):

Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz / 100)
USt-Betrag = Nettobetrag × (Steuersatz / 100)
Beispiel bei 19 %: 100 € × 1,19 = 119 € | USt = 19 €

Brutto zu Netto (Steuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen):

Nettobetrag = Bruttobetrag / (1 + Steuersatz / 100)
USt-Betrag = BruttobetragNettobetrag
Beispiel bei 19 %: 119 € / 1,19 = 100 € | USt = 19 €
Herausrechnen statt aufschlagen: Viele machen den Fehler, beim Brutto-zu-Netto-Weg einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen. Das ist falsch. 19 % von 119 € wären 22,61 €, nicht 19 €. Den richtigen USt-Anteil erhält man nur durch Division.
Beispiele

Konkrete Beispielrechnungen

Die Tabelle zeigt typische Netto-Beträge mit den üblichen Steuersätzen:

Netto Steuersatz USt-Betrag Brutto Typische Verwendung
100,00 € 19 % 19,00 € 119,00 € Elektronik, Dienstleistungen
100,00 € 7 % 7,00 € 107,00 € Lebensmittel, Bücher
250,00 € 19 % 47,50 € 297,50 € Handwerkerrechnung
1.000,00 € 19 % 190,00 € 1.190,00 € Maschinenkauf, Freelancer
1.000,00 € 7 % 70,00 € 1.070,00 € Lebensmittelgroßhandel
5.000,00 € 19 % 950,00 € 5.950,00 € Unternehmensberatung
Steuersätze

Steuersätze in Deutschland

In Deutschland gibt es drei Steuersätze sowie eine Reihe steuerfreier Umsätze. Hier der Überblick:

Satz Rechtsgrundlage Gilt für (Auswahl)
19 % § 12 Abs. 1 UStG Regelsteuersatz für alle nicht explizit genannten Lieferungen und Leistungen
7 % § 12 Abs. 2 UStG Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Blumen, ÖPNV-Tickets, Hotelübernachtungen, Kunstgegenstände
10,7 % § 24 UStG Durchschnittssatz für land- und forstwirtschaftliche Umsätze (Pauschalierung)
0 % § 12 Abs. 3 UStG Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (seit Januar 2023), Lieferung und Installation
steuerfrei §§ 4–9 UStG Ärztliche Leistungen, Schul- und Hochschulunterricht, Versicherungsleistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen (mit gültigem VAT-ID-Nachweis)

Der Unterschied zwischen 0 % und steuerfrei klingt akademisch, hat aber praktische Folgen: Bei 0 % kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze geltend machen. Bei steuerfreien Umsätzen nach §§ 4 ff. UStG ist das meist nicht möglich.

Tipps

Was Unternehmer beachten sollten

Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer im Alltag komplizierter als für Privatpersonen. Folgende Punkte führen in der Praxis besonders häufig zu Fehlern:

  • Vorsteuerabzug nutzen: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Steuer als Vorsteuer mit dem Finanzamt verrechnen. Das macht die USt für Unternehmen zum Durchlaufposten.
  • Pflichtangaben auf Rechnungen: Eine Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, damit der Empfänger die Vorsteuer abziehen kann: vollständige Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Fehlt auch nur eine Angabe, verweigert das Finanzamt den Abzug.
  • Kleinunternehmerregelung prüfen: Wer im Vorjahr maximal 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und auf den Ausweis der Steuer verzichten. Das spart Verwaltungsaufwand, schließt aber auch den Vorsteuerabzug aus.
  • Voranmeldungen fristgerecht abgeben: In der Regel ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich fällig. Versäumte Fristen führen schnell zu Verspätungszuschlägen.
  • Mischsätze bei gemischten Leistungen: Enthält ein Angebot Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen (z. B. ein Catering mit Speisen zu 7 % und Getränken zu 19 %), müssen die Positionen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.
  • Reverse Charge beachten: Bei Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger über. Das Verfahren heißt Reverse Charge und betrifft unter anderem digitale Dienstleistungen und Bauleistungen.
FAQ

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Beides meint dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist der gesetzliche Begriff und beschreibt, was Unternehmen auf ihre Umsätze ans Finanzamt abführen. „Mehrwertsteuer“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung und erklärt, wie das System funktioniert: Jede Stufe in der Kette zahlt nur auf ihren eigenen Mehrwert. Auf Kassenbons taucht meistens „MwSt.“ auf.
Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Man teilt den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder 1,07 (bei 7 %). Die Differenz aus Brutto und Netto ist der USt-Anteil. Der typische Fehler: einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen. Das ist falsch, weil 19 % von 119 € eben nicht 19 € sind, sondern 22,61 €. Den richtigen Wert liefert nur die Division.
Welche Waren und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?
Die §§ 4 bis 9 UStG listen steuerfreie Umsätze auf. Dazu gehören ärztliche und medizinische Leistungen, Lehr- und Bildungsangebote von anerkannten Trägern, Versicherungsdienstleistungen, Bankgeschäfte und Vermietung von Wohnraum. Innergemeinschaftliche Lieferungen in andere EU-Staaten sind ebenfalls steuerfrei, wenn die USt-IdNr. des Käufers vorliegt und der Warenversand dokumentiert ist.
Weitere häufige Fragen anzeigen
Was ist der Vorsteuerabzug und wer kann ihn nutzen?
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die Steuer, die sie auf Eingangsrechnungen bezahlt haben, beim Finanzamt zurückholen. Das ist der Vorsteuerabzug. Voraussetzungen: eine ordnungsgemäße Rechnung, die Leistung wurde tatsächlich empfangen und für unternehmerische Zwecke genutzt. Kleinunternehmer und Unternehmen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Ab wann muss ein Freelancer Umsatzsteuer berechnen?
Grundsätzlich ab dem ersten Cent Umsatz, es sei denn, die Kleinunternehmerregelung greift. Die gilt, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Grenze ab 2025). Wer die Regelung nutzt, stellt Rechnungen ohne Steuerausweis und muss auf den Grund hinweisen: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.“ Der Vorteil ist weniger Verwaltung. Der Nachteil: Kein Vorsteuerabzug.
Muss ich auf die Umsatzsteuer auch Einkommensteuer zahlen?
Nein. Die eingenommene Umsatzsteuer gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmers. Sie ist ein durchlaufender Posten: Der Unternehmer zieht sie von Kunden ein und führt sie ans Finanzamt ab. In der Einkommensteuererklärung taucht sie weder als Einnahme noch als Betriebsausgabe auf. Einzig die nicht abziehbare Vorsteuer (z. B. bei gemischter Nutzung) kann als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Satz gilt für Güter und Leistungen, die in Anlage 2 zum UStG aufgelistet sind. Typische Beispiele: Lebensmittel (außer Getränke und Restaurantbesuche), Bücher und Zeitungen in gedruckter Form und als E-Book, Blumen und Pflanzen, Tickets für kulturelle Veranstaltungen, Hotelübernachtungen, öffentlicher Nahverkehr für Fahrten bis 50 km sowie Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Bei Grenzfällen hilft ein Blick in die Anlage 2 oder eine Anfrage beim Finanzamt.
Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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