Steuerrechner

Umsatzsteuer-Rechner

Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto berechnen. Mit Regelsteuersatz 19 %, ermäßigtem Satz 7 % oder eigenem Steuersatz.

Ergebnis
Nettobetrag
ohne Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Bruttobetrag
inkl. Umsatzsteuer
Anteil am Bruttobetrag
Nettobetrag
84,03 %
Umsatzsteuer
15,97 %
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Umsatzsteuer verstehen

Formeln, Steuersätze und was 2026 neu ist, kompakt für Unternehmer und Selbstständige.

Grundlagen

Was die Umsatzsteuer ist

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Auf Kassenbons heißt sie Mehrwertsteuer. Beides meint dieselbe Steuer, nur aus anderem Blickwinkel: Der Staat nennt sie Umsatzsteuer, die Wertschöpfungskette Mehrwertsteuer, weil jede Stufe nur auf ihren eigenen Mehrwert zahlt.

Wer Umsatzsteuer ausweisen muss, regelt das Umsatzsteuergesetz. Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG sind ausgenommen, solange ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Berechnung

Die Formeln im Überblick

Brutto = Netto × (1 + Satz / 100)
Netto = Brutto / (1 + Satz / 100)Beispiel bei 19 Prozent: 100 € netto ergeben 119 € brutto. Zurück: 119 € geteilt durch 1,19 sind 100 €.
Typischer Fehler: Beim Herausrechnen nicht einfach 19 Prozent vom Bruttobetrag abziehen. 19 Prozent von 119 € sind 22,61 €, nicht 19 €. Nur die Division liefert den richtigen Wert.
Aktuelle Daten 2026

Steuersätze und die neue Gastro-Regel

In Deutschland gelten drei Steuersätze. Neu seit dem 1. Januar 2026: In der Gastronomie gelten auf Speisen wieder 7 Prozent statt 19 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent, Ausnahmen sind Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil und Leitungswasser. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025.

SatzGilt für (Auswahl)
19 %Regelsteuersatz, Getränke in der Gastronomie, Elektronik
7 %Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, seit 2026 Speisen in der Gastronomie
10,7 %Land- und Forstwirtschaft (Pauschalierung)
0 %Photovoltaikanlagen bis 30 kWp
Praxis

Was Unternehmer beachten sollten

  • Vorsteuerabzug: Umsatzsteuerpflichtige holen sich die Steuer auf Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurück. Die USt wird zum Durchlaufposten.
  • Pflichtangaben: Fehlt auf einer Rechnung eine Angabe wie Steuernummer oder Steuersatz, verweigert das Finanzamt den Vorsteuerabzug.
  • Voranmeldung: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist meist monatlich oder vierteljährlich fällig. Versäumte Fristen kosten Zuschläge.
  • Reverse Charge: Bei Leistungen ausländischer Unternehmer geht die Steuerschuld auf dich als Empfänger über.
FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?+

Beides meint dieselbe Steuer. Umsatzsteuer ist der gesetzliche Begriff für das, was Unternehmen ans Finanzamt abführen. Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung und erklärt das System: Jede Stufe zahlt nur auf ihren eigenen Mehrwert.

Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?+

Teile den Bruttobetrag durch 1,19 bei 19 Prozent oder durch 1,07 bei 7 Prozent. Die Differenz aus Brutto und Netto ist der Steueranteil. Einfach 19 Prozent vom Brutto abzuziehen wäre falsch.

Was gilt 2026 für die Gastronomie?+

Seit dem 1. Januar 2026 gelten auf Speisen in Restaurants, Cafés und im Catering wieder 7 Prozent statt 19 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Ausnahmen sind Milchmischgetränke ab 75 Prozent Milch und Leitungswasser.

Ab wann muss ein Freelancer Umsatzsteuer berechnen?+

Grundsätzlich ab dem ersten Euro, außer die Kleinunternehmerregelung greift. Sie gilt, wenn der Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Dann stellst du Rechnungen ohne Steuerausweis.

Florians Finanz Fazit

Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, kein Gewinn

Viele Gründer erschrecken über die 19 Prozent auf ihren Rechnungen. Dabei gehört dir dieses Geld nie. Du ziehst es vom Kunden ein und reichst es ans Finanzamt weiter. Für deinen Gewinn zählt allein der Nettobetrag.

Neu ab 2026: In der Gastronomie gelten auf Speisen wieder 7 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Wer ein Lokal führt, sollte Kasse und Buchhaltung sauber trennen. Bei der passenden Software hilft dir der Steuersoftware-Vergleich.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de zeigt er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor.

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