Arbeitslosengeld-Rechner: Wie viel ALG I bekommst du?
Der Job endet, und die erste Frage ist meist: Wie viel Geld kommt dann noch rein und wie lange? Trag dein Brutto ein, und der Rechner geht genau den Weg der Arbeitsagentur, vom Bemessungsentgelt bis zum Betrag pro Monat. Dazu siehst du, wie lange du Anspruch hast und was eine Sperrzeit kosten würde.
Vom Brutto zum Arbeitslosengeld, Schritt für Schritt
| Posten | pro Tag | pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| Bemessungsentgelt (36.000 € / 365) | 98,63 € | 2.958,90 € |
| minus 20 % Sozialversicherungspauschale | 19,73 € | 591,90 € |
| minus Lohnsteuer (Steuerklasse I, 2026) | 9,63 € | 288,90 € |
| Leistungsentgelt | 69,27 € | 2.078,10 € |
| Arbeitslosengeld (60 %) | 41,56 € | 1.246,80 € |
Anspruchsdauer nach § 147 SGB III
| Versicherungszeit | Alter | Anspruch | Kalendertage |
|---|---|---|---|
| 12 Monate | egal | 6 Monate | 180 Tage |
| 16 Monate | egal | 8 Monate | 240 Tage |
| 20 Monate | egal | 10 Monate | 300 Tage |
| 24 Monate | egal | 12 Monate | 360 Tage |
| 30 Monate | ab 50 Jahren | 15 Monate | 450 Tage |
| 36 Monate | ab 55 Jahren | 18 Monate | 540 Tage |
| 48 Monate | ab 58 Jahren | 24 Monate | 720 Tage |
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Kurz gesagt
Hast du zuletzt 3.000 € brutto im Monat verdient, bekommst du in Steuerklasse I ohne Kinder laut Rechner 41,56 € Arbeitslosengeld pro Tag, also 1.246,80 € im Monat. Das sind 60 % des pauschalierten Nettos und rund 808 € weniger als dein bisheriges Netto von 2.054,42 €. Mit 40 Jahren und 36 versicherten Monaten hast du 12 Monate Anspruch, insgesamt 14.962 €.
Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr. Bekommst du mehr als 410 € im Jahr, musst du deshalb eine Steuererklärung abgeben. Oft gibt es trotzdem Geld zurück, weil dein Arbeitgeber die Lohnsteuer so abgezogen hat, als hättest du das ganze Jahr verdient. Eine Steuersoftware fragt alles der Reihe nach ab und schickt es per ELSTER ans Finanzamt.
- Bewerbungskosten und Fahrten zur Agentur als Werbungskosten ansetzen
- Nachzahlung oder Erstattung vor dem Abschicken sehen
So rechnet die Arbeitsagentur dein ALG I
Die Agentur nimmt nicht dein echtes Netto, sondern ein pauschales. Wenn du das Schema einmal kennst, kannst du deinen Bescheid selbst nachprüfen.
60 % von einem pauschalen Netto
Ausgangspunkt ist dein beitragspflichtiges Brutto der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen mit, eine Abfindung nicht. Die Agentur teilt die Summe durch 365 und kommt so auf dein Bemessungsentgelt pro Tag. Mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung zählt dabei nicht, 2026 sind das 8.450 € im Monat.
Davon zieht sie 20 % Sozialversicherungspauschale ab, egal was du tatsächlich an Beiträgen gezahlt hast. Dann die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Finanzministeriums und den Soli, beides nach der Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres in deinen Lohnsteuermerkmalen stand. Kirchensteuer zieht die Agentur nicht ab. Was übrig bleibt, heißt Leistungsentgelt, und davon bekommst du 60 %. Hast du oder dein Ehepartner mindestens ein Kind, sind es 67 %.
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt während des Bezugs die Agentur für dich. Das Arbeitslosengeld landet also ohne weitere Abzüge auf deinem Konto. Ein voller Monat zählt immer 30 Tage, auch im Januar mit 31.
Die Formel hinter dem Rechner
Leistungsentgelt = Bemessungsentgelt − 20 % Pauschale − Lohnsteuer − Soli
ALG pro Tag = Leistungsentgelt × 60 % (mit Kind 67 %)
ALG pro Monat = ALG pro Tag × 30
Die Lohnsteuer rechnet der Rechner wie die Agentur für einen Tag als Lohnzahlungszeitraum, Kinderfreibeträge bleiben dabei außen vor. Alle Zwischenwerte rundet er kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen.
Ein Beispiel mit 3.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kind und ohne Weihnachtsgeld, arbeitslos ab Dezember 2026. Zwölf Monate ergeben 36.000 €, geteilt durch 365 sind das 98,63 € am Tag. Die Pauschale beträgt 19,73 €, die Lohnsteuer 9,63 €, Soli fällt keiner an. Bleiben 69,27 € Leistungsentgelt, und 60 % davon sind 41,56 € am Tag. Mal 30 ergibt 1.246,80 € im Monat.
Arbeitslosengeld pro Monat bei 1.500 bis 8.450 € brutto
Die Tabelle gilt für eine Arbeitslosigkeit ab Dezember 2026 mit zwölf Monaten gleichem Gehalt, ohne Einmalzahlungen. Die Spalten mit Kind rechnen mit 67 %.
| Brutto im Monat | Bemessungsentgelt pro Tag | Stkl. I | I mit Kind | Stkl. III | III mit Kind |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 49,32 € | 706,20 € | 788,40 € | 710,40 € | 793,20 € |
| 2.000 € | 65,75 € | 895,50 € | 999,90 € | 946,80 € | 1.057,20 € |
| 2.500 € | 82,19 € | 1.073,10 € | 1.198,50 € | 1.183,50 € | 1.321,50 € |
| 3.000 € | 98,63 € | 1.246,80 € | 1.392,30 € | 1.400,70 € | 1.563,90 € |
| 3.500 € | 115,07 € | 1.416,90 € | 1.582,20 € | 1.593,30 € | 1.779,00 € |
| 4.000 € | 131,51 € | 1.582,80 € | 1.767,60 € | 1.775,70 € | 1.983,00 € |
| 5.000 € | 164,38 € | 1.902,90 € | 2.124,90 € | 2.130,00 € | 2.378,40 € |
| 6.000 € | 197,26 € | 2.205,00 € | 2.462,40 € | 2.474,70 € | 2.763,60 € |
| 7.000 € | 230,14 € | 2.468,70 € | 2.756,70 € | 2.795,70 € | 3.121,80 € |
| ab 8.450 € | 276,71 € | 2.803,80 € | 3.130,80 € | 3.233,10 € | 3.610,20 € |
Schau mal auf die letzte Zeile. Ab 8.450 € brutto steigt das Arbeitslosengeld nicht mehr, in Steuerklasse I ist bei 2.803,80 € im Monat Schluss, in Steuerklasse III mit Kind bei 3.610,20 €. Dass die letzte Zeile etwas unter dem Wert für ein volles Jahr 2026 liegt, hat einen einfachen Grund: Der Dezember 2025 im Bemessungszeitraum zählt nur bis zur alten Grenze von 8.050 €.

Was du vor dem letzten Arbeitstag erledigen solltest
- Melde dich spätestens drei Monate vor dem Jobende arbeitsuchend. Erfährst du es kurzfristiger, hast du drei Tage Zeit. Wer zu spät dran ist, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche.
- Unterschreib einen Aufhebungsvertrag nicht spontan. Ohne wichtigen Grund folgt in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, und dein Anspruch schrumpft um mindestens ein Viertel. Ohne Sperrzeit geht es laut Weisung der Arbeitsagentur, wenn dir der Arbeitgeber sonst sicher betriebs- oder personenbedingt gekündigt hätte, zum selben oder einem früheren Termin, mit Kündigungsfrist, du nicht unkündbar warst und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Jahr beträgt. Lass dir vorher von der Agentur sagen, wie sie deinen Fall sieht.
- Achte bei einer Abfindung auf die Kündigungsfrist. Endet der Job früher, als es die ordentliche Frist erlaubt hätte, ruht das Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III für einen Teil dieser Zeit, höchstens ein Jahr. Wie viel netto von der Abfindung bleibt, zeigt dir der Abfindungsrechner, und die richtige Frist findest du mit dem Kündigungsfristen-Rechner.
- Prüf deine Steuerklasse für das Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Ein Wechsel zu III und V wirkt beim Arbeitslosengeld nur, wenn er zur Einkommensverteilung im Paar passt. Ein Wechsel, der dein ALG senkt, zählt dagegen immer.
- Plan das Haushaltsbudget gleich neu. Mit ALG fehlen dir je nach Fall ein Drittel oder mehr deines Nettos, also lieber im ersten Monat Fixkosten durchgehen als im sechsten. Der Haushaltsrechner hilft dir dabei.
Anspruchsdauer, Sperrzeit, Nebenverdienst und Sonderfälle
Anspruch hast du, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig warst. Das muss kein Job gewesen sein, es zählen auch Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindererziehung bis zum dritten Geburtstag und Pflege eines Angehörigen, wenn du direkt davor versichert warst. Dazu kommen Bundes- und Jugendfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und die freiwillige Weiterversicherung, etwa als Selbstständiger. Wie lange du ALG bekommst, hängt dann von der Versicherungszeit in den letzten fünf Jahren und deinem Alter ab. Unter 50 sind höchstens 12 Monate drin, ab 58 mit 48 Monaten Versicherungszeit bis zu 24 Monate. Die komplette Tabelle siehst du im Ergebnis.
Schaffst du die 12 Monate nicht, gibt es eine Ausnahme mit 6 Monaten. Dafür müssen deine Beschäftigungstage in den 30 Monaten überwiegend aus Jobs stammen, die von vornherein auf höchstens 14 Wochen befristet waren, und du darfst in den letzten 12 Monaten höchstens das 1,5-Fache der Bezugsgröße verdient haben, 2026 also 71.190 €. Dann bekommst du je nach Versicherungszeit 3 bis 5 Monate ALG. Diesen Sonderfall rechnet der Rechner nicht.
Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ruht der Anspruch 12 Wochen, also 84 Tage, und die Anspruchsdauer sinkt um mindestens ein Viertel. Liegt die Arbeitsaufgabe beim Entstehen des Anspruchs mehr als ein Jahr zurück, entfällt die Kürzung. Summieren sich Sperrzeiten auf 21 Wochen oder mehr, erlischt der Anspruch ganz.
Hast du in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt, setzt die Agentur ein fiktives Entgelt an. Das richtet sich nach der Qualifikation, für die sie dich vermittelt, und nach der Bezugsgröße 2026 von 47.460 € im Jahr. Den Fall rechnet der Rechner nicht automatisch, die Tabelle zeigt dir aber die Werte für Steuerklasse I ohne Kind.
| Qualifikation | Anteil | pro Tag | ALG im Monat |
|---|---|---|---|
| Hochschule oder Fachhochschule | 1/300 | 158,20 € | 1.843,80 € |
| Meister, Techniker, Fachschule | 1/360 | 131,83 € | 1.586,10 € |
| Abgeschlossene Berufsausbildung | 1/450 | 105,47 € | 1.318,20 € |
| Keine Ausbildung | 1/600 | 79,10 € | 1.040,10 € |
Für 2027 gibt es noch keine endgültigen Werte. Die Beitragsbemessungsgrenze von 8.850 € steht im Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, der Bundesrat muss noch zustimmen. Den Programmablaufplan 2027 für die Lohnsteuer veröffentlicht das Finanzministerium voraussichtlich im November, bis dahin rechnet der Rechner mit dem Tarif aus dem Regierungsentwurf. Wählst du einen Monat in 2027, sind die Ergebnisse deshalb vorläufig. An 60 und 67 %, der Tabelle zur Anspruchsdauer und den 165 € Freibetrag ändert sich nach jetzigem Stand nichts.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.000 € brutto?
Warum zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner nicht genau 60 % von meinem Netto?
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
Wie viel darf ich zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?
- § 147 SGB III, Anspruchsdauer (Gesetze im Internet)
- § 149 SGB III, Grundsatz und Leistungssatz (Gesetze im Internet)
- § 153 SGB III, Leistungsentgelt (Gesetze im Internet)
- § 155 SGB III, Anrechnung von Nebeneinkommen (Gesetze im Internet)
- § 159 SGB III, Ruhen bei Sperrzeit (Gesetze im Internet)
- § 142 SGB III, Anwartschaftszeit (Gesetze im Internet)
- Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III (gültig ab 01.07.2026)
- Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 153 SGB III (gültig ab 21.11.2025)
- Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer
Rechne früh nach, denn die Lücke ist größer als gedacht
Die 60 % kennt fast jeder, und im Kopf rechnet man sie dann einfach auf das eigene Netto. Das geht oft halbwegs auf, bei hohem Gehalt aber nicht, weil über 8.450 € brutto nichts mehr zählt. Und die Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag kostet bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I schon 3.740 €. Mein Tipp: Rechne das durch, bevor du irgendetwas unterschreibst, und melde dich rechtzeitig arbeitsuchend.
Ich würde außerdem die ersten Wochen nutzen, um die Fixkosten an das neue Einkommen anzupassen. Ein Notgroschen von drei bis sechs Netto-Monatsgehältern ist ja genau für so eine Phase gedacht, und wenn er reicht, musst du nicht an den Sparplan.