Kündigungsfristenrechner
Berechne die gesetzliche Kündigungsfrist für dein Arbeitsverhältnis oder deinen Mietvertrag und erfahre genau, wann der Vertrag endet.
Lass dein Geld für dich arbeiten
Mit einem kostenlosen Depot startest du schon mit kleinen Beträgen.
Scalable Capital
Große Auswahl an ETFs und Aktien, Sparpläne kostenlos, alles in einer App.
- ETF-Sparpläne gratis
- Über 2.000 ETFs
- Schnell eröffnet
* Affiliate-Links: Schließt du darüber ab, erhalten wir eine Provision. Für dich bleibt der Preis gleich, und du unterstützt damit finanzfacts.de.
Wissenswertes zu Kündigungsfristen
Gesetzliche Grundlagen, Tabellen, Beispiele und häufige Fragen auf einen Blick
Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 622, welche Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis gelten. Als Arbeitnehmer kündigst du grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist bleibt gleich, egal wie lange du im Betrieb bist. Für Arbeitgeber gelten mit zunehmender Betriebszugehörigkeit längere Fristen, die immer zum Ende eines Kalendermonats laufen.
Während der Probezeit (höchstens sechs Monate) dürfen beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ein fester Endtermin wie der 15. oder das Monatsende gilt dabei nicht.
| Betriebszugehörigkeit | Frist für Arbeitgeber | Fristende |
|---|---|---|
| Unter 2 Jahre | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| 2 bis unter 5 Jahre | 1 Monat | Monatsende |
| 5 bis unter 8 Jahre | 2 Monate | Monatsende |
| 8 bis unter 10 Jahre | 3 Monate | Monatsende |
| 10 bis unter 12 Jahre | 4 Monate | Monatsende |
| 12 bis unter 15 Jahre | 5 Monate | Monatsende |
| 15 bis unter 20 Jahre | 6 Monate | Monatsende |
| 20 Jahre und mehr | 7 Monate | Monatsende |
Zwei Ausnahmen erlaubt § 622 Abs. 5: Stellst du eine Aushilfe für höchstens drei Monate ein, darf der Vertrag eine kürzere Frist vorsehen. Und in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmern darf der Vertrag die Vier-Wochen-Frist ohne feste Endtermine vereinbaren, unterschreiten darf er sie nicht. Spricht dein Arbeitgeber die Kündigung aus, lohnt außerdem ein Blick auf eine mögliche Abfindung. Wie viel realistisch drin ist, zeigt dir der Abfindungsrechner.
Kündigungsfristen im Mietrecht nach § 573c BGB
Als Mieter kündigst du einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten. Dabei muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit die Frist ab dem Ersten dieses Monats läuft. Geht die Kündigung später ein, beginnt die Frist erst im Folgemonat.
Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Mietdauer deutlich, weil das Gesetz Mieter besonders schützt. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter setzt zudem einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund voraus, etwa Eigenbedarf.
| Wer kündigt | Mietdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Mieter | Beliebig | 3 Monate |
| Vermieter | Unter 5 Jahre | 3 Monate |
| Vermieter | 5 bis unter 8 Jahre | 6 Monate |
| Vermieter | 8 Jahre und mehr | 9 Monate |
Fünf typische Fälle durchgerechnet
So wirken sich Rolle, Vertragsdauer und Zugangsdatum konkret auf das Vertragsende aus. Alle Beispiele gehen von einem Zugang der Kündigung im Juni aus:
| Szenario | Zugang der Kündigung | Frist | Vertragsende |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer kündigt selbst | 10. Juni | 4 Wochen zum 15./Monatsende | 15. Juli |
| Arbeitgeber kündigt nach 9 Jahren | 10. Juni | 3 Monate zum Monatsende | 30. September |
| Mieter kündigt rechtzeitig | Bis zum 3. Werktag im Juni | 3 Monate | 31. August |
| Mieter kündigt zu spät | Nach dem 3. Werktag im Juni | 3 Monate, erst ab Juli | 30. September |
| Vermieter kündigt nach 6 Jahren | Bis zum 3. Werktag im Juni | 6 Monate | 30. November |
Die Beispiele drei und vier zeigen, wie teuer Trödeln beim Mietvertrag wird: Wenige Tage Verspätung kosten einen vollen Monat zusätzliche Miete. Beim Arbeitsverhältnis verschiebt eine knapp verpasste Monatsgrenze den letzten Arbeitstag um bis zu einen Monat nach hinten.
Zugang der Kündigung: Auf diesen Tag kommt es an
Für die Fristberechnung zählt nicht das Datum im Briefkopf und auch nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt. Juristen sprechen vom Zugang: Das Schreiben gilt als zugegangen, sobald der Empfänger es unter normalen Umständen lesen kann. Landet der Brief vormittags im Briefkasten, zählt noch derselbe Tag. Wirfst du ihn erst am späten Abend ein, beginnt der Zugang am nächsten Tag.
Den Zugang musst du im Streitfall beweisen. Sicher fährst du mit persönlicher Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung, mit einem Einwurfeinschreiben oder mit einem Boten, der den Einwurf bezeugt. Ein Übergabe-Einschreiben ist riskant: Trifft der Postbote niemanden an, landet nur ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten und der Zugang fehlt.
Für gekündigte Arbeitnehmer läuft ab dem Zugang noch eine zweite Frist: Gegen die Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Das Kündigungsschutzgesetz greift in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern, sobald du länger als sechs Monate dabei bist. Lässt du die drei Wochen verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie Fehler hat.
Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht
Neben der ordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist gibt es in bestimmten Situationen das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Arbeitsverhältnis zählen dazu schwerwiegendes Fehlverhalten oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Im Mietrecht etwa erhebliche Mängel der Wohnung oder ein Vermieter, der die Zustimmung zur Untervermietung unberechtigt verweigert.
- Außerordentliche Kündigung im Arbeitsverhältnis: § 626 BGB, Begründung und Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds
- Außerordentliche Kündigung im Mietrecht: § 543 BGB, z. B. bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten
- Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen: z. B. bei einer Mieterhöhung oder bei Änderungen im Arbeitsvertrag
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz; die Kündigung braucht die Zustimmung des Integrationsamts
Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag: Er beendet das Arbeitsverhältnis zu einem frei vereinbarten Termin, ganz ohne Frist. Vorsicht dabei, denn die Agentur für Arbeit verhängt nach einem Aufhebungsvertrag häufig eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
Häufige Fragen zu Kündigungsfristen
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?
Gilt die gesetzliche Frist auch bei befristeten Verträgen?
Kann die Kündigungsfrist vertraglich verlängert oder verkürzt werden?
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
- § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (Bundesministerium der Justiz)
- § 623 BGB: Schriftform der Kündigung im Arbeitsverhältnis (Bundesministerium der Justiz)
- § 573c BGB: Fristen der ordentlichen Kündigung im Mietrecht (Bundesministerium der Justiz)
- § 568 BGB: Form und Inhalt der Kündigung im Mietverhältnis (Bundesministerium der Justiz)
- § 4 KSchG: Klagefrist bei Kündigungsschutzklagen (Bundesministerium der Justiz)
Erst rechnen, dann kündigen
Bei Kündigungsfristen entscheidet ein einziger Tag über einen ganzen Monat. Wer die Mietkündigung am vierten statt am dritten Werktag einwirft, zahlt eine volle Monatsmiete extra. Bei 1.200 € Warmmiete ist das ein teurer Spaziergang zum Briefkasten. Deshalb mein Rat: Plane jede Kündigung rückwärts. Erst das gewünschte Vertragsende festlegen, dann mit dem Rechner den spätesten Zugangstag bestimmen und mindestens eine Woche Puffer einbauen.
Beim Jobwechsel gilt das doppelt. Unterschreibe den neuen Arbeitsvertrag erst, wenn dein letzter Arbeitstag schwarz auf weiß feststeht. Sonst sitzt du zwischen zwei Stühlen, wenn sich deine Frist um einen Monat verschiebt. Was dir der neue Job nach Steuern und Abgaben tatsächlich bringt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner nach.
Und egal ob Job oder Wohnung: Stelle die Kündigung nachweisbar zu, am besten per Einwurfeinschreiben. Die paar Euro Aufpreis ersparen dir jede Diskussion darüber, ob und wann dein Schreiben angekommen ist.
