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Kündigungsfristenrechner

Berechne die gesetzliche Kündigungsfrist für dein Arbeitsverhältnis oder deinen Mietvertrag und erfahre genau, wann der Vertrag endet.

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Wissenswertes zu Kündigungsfristen

Gesetzliche Grundlagen, Tabellen, Beispiele und häufige Fragen auf einen Blick

Arbeitsverhältnis

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 622, welche Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis gelten. Als Arbeitnehmer kündigst du grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist bleibt gleich, egal wie lange du im Betrieb bist. Für Arbeitgeber gelten mit zunehmender Betriebszugehörigkeit längere Fristen, die immer zum Ende eines Kalendermonats laufen.

Während der Probezeit (höchstens sechs Monate) dürfen beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ein fester Endtermin wie der 15. oder das Monatsende gilt dabei nicht.

Betriebszugehörigkeit Frist für Arbeitgeber Fristende
Unter 2 Jahre4 Wochen15. oder Monatsende
2 bis unter 5 Jahre1 MonatMonatsende
5 bis unter 8 Jahre2 MonateMonatsende
8 bis unter 10 Jahre3 MonateMonatsende
10 bis unter 12 Jahre4 MonateMonatsende
12 bis unter 15 Jahre5 MonateMonatsende
15 bis unter 20 Jahre6 MonateMonatsende
20 Jahre und mehr7 MonateMonatsende

Zwei Ausnahmen erlaubt § 622 Abs. 5: Stellst du eine Aushilfe für höchstens drei Monate ein, darf der Vertrag eine kürzere Frist vorsehen. Und in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmern darf der Vertrag die Vier-Wochen-Frist ohne feste Endtermine vereinbaren, unterschreiten darf er sie nicht. Spricht dein Arbeitgeber die Kündigung aus, lohnt außerdem ein Blick auf eine mögliche Abfindung. Wie viel realistisch drin ist, zeigt dir der Abfindungsrechner.

Hinweis zu Tarifverträgen: Der Rechner berechnet ausschließlich die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen. In vielen Branchen gelten abweichende Fristen aus Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen, die die gesetzlichen Fristen verlängern können. Prüfe daher immer deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag.
Mietvertrag

Kündigungsfristen im Mietrecht nach § 573c BGB

Als Mieter kündigst du einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten. Dabei muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit die Frist ab dem Ersten dieses Monats läuft. Geht die Kündigung später ein, beginnt die Frist erst im Folgemonat.

Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Mietdauer deutlich, weil das Gesetz Mieter besonders schützt. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter setzt zudem einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund voraus, etwa Eigenbedarf.

Wer kündigt Mietdauer Kündigungsfrist
MieterBeliebig3 Monate
VermieterUnter 5 Jahre3 Monate
Vermieter5 bis unter 8 Jahre6 Monate
Vermieter8 Jahre und mehr9 Monate
Der dritte Werktag: Werktage sind Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage. Der Rechner überspringt dabei alle bundesweiten Feiertage. Feiertage einzelner Bundesländer wie Fronleichnam oder Allerheiligen kennt er nicht, im Zweifel stellst du die Kündigung also einen Tag früher zu. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt sie per Einwurfeinschreiben oder übergibt sie persönlich gegen Quittung.
Beispiele

Fünf typische Fälle durchgerechnet

So wirken sich Rolle, Vertragsdauer und Zugangsdatum konkret auf das Vertragsende aus. Alle Beispiele gehen von einem Zugang der Kündigung im Juni aus:

Szenario Zugang der Kündigung Frist Vertragsende
Arbeitnehmer kündigt selbst10. Juni4 Wochen zum 15./Monatsende15. Juli
Arbeitgeber kündigt nach 9 Jahren10. Juni3 Monate zum Monatsende30. September
Mieter kündigt rechtzeitigBis zum 3. Werktag im Juni3 Monate31. August
Mieter kündigt zu spätNach dem 3. Werktag im Juni3 Monate, erst ab Juli30. September
Vermieter kündigt nach 6 JahrenBis zum 3. Werktag im Juni6 Monate30. November

Die Beispiele drei und vier zeigen, wie teuer Trödeln beim Mietvertrag wird: Wenige Tage Verspätung kosten einen vollen Monat zusätzliche Miete. Beim Arbeitsverhältnis verschiebt eine knapp verpasste Monatsgrenze den letzten Arbeitstag um bis zu einen Monat nach hinten.

Zustellung

Zugang der Kündigung: Auf diesen Tag kommt es an

Für die Fristberechnung zählt nicht das Datum im Briefkopf und auch nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt. Juristen sprechen vom Zugang: Das Schreiben gilt als zugegangen, sobald der Empfänger es unter normalen Umständen lesen kann. Landet der Brief vormittags im Briefkasten, zählt noch derselbe Tag. Wirfst du ihn erst am späten Abend ein, beginnt der Zugang am nächsten Tag.

Den Zugang musst du im Streitfall beweisen. Sicher fährst du mit persönlicher Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung, mit einem Einwurfeinschreiben oder mit einem Boten, der den Einwurf bezeugt. Ein Übergabe-Einschreiben ist riskant: Trifft der Postbote niemanden an, landet nur ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten und der Zugang fehlt.

Für gekündigte Arbeitnehmer läuft ab dem Zugang noch eine zweite Frist: Gegen die Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Das Kündigungsschutzgesetz greift in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern, sobald du länger als sechs Monate dabei bist. Lässt du die drei Wochen verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie Fehler hat.

Sonderfall

Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht

Neben der ordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist gibt es in bestimmten Situationen das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Arbeitsverhältnis zählen dazu schwerwiegendes Fehlverhalten oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Im Mietrecht etwa erhebliche Mängel der Wohnung oder ein Vermieter, der die Zustimmung zur Untervermietung unberechtigt verweigert.

  • Außerordentliche Kündigung im Arbeitsverhältnis: § 626 BGB, Begründung und Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds
  • Außerordentliche Kündigung im Mietrecht: § 543 BGB, z. B. bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten
  • Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen: z. B. bei einer Mieterhöhung oder bei Änderungen im Arbeitsvertrag
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz; die Kündigung braucht die Zustimmung des Integrationsamts

Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag: Er beendet das Arbeitsverhältnis zu einem frei vereinbarten Termin, ganz ohne Frist. Vorsicht dabei, denn die Agentur für Arbeit verhängt nach einem Aufhebungsvertrag häufig eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.

FAQ

Häufige Fragen zu Kündigungsfristen

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?
Hält ein Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht ein, bleibt er bis zum Ende der Frist zur Arbeit verpflichtet. Erscheint er einfach nicht mehr, kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern oder fristlos kündigen. Beim Mietvertrag schuldet der Mieter die Miete bis zum regulären Vertragsende, auch wenn er die Wohnung schon geräumt hat.
Gilt die gesetzliche Frist auch bei befristeten Verträgen?
Befristete Arbeitsverträge enden automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn der Vertrag das ausdrücklich erlaubt. Befristete Mietverträge enden ebenfalls automatisch, eine Kündigung ist in der Regel nicht erforderlich.
Kann die Kündigungsfrist vertraglich verlängert oder verkürzt werden?
Im Arbeitsverhältnis dürfen Tarif- oder Arbeitsvertrag die Frist für den Arbeitgeber verlängern, aber nicht unter das gesetzliche Minimum kürzen. Die Frist für den Arbeitnehmer darf der Vertrag verlängern, sie darf aber nie länger sein als die des Arbeitgebers. Im Mietrecht sind Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters unwirksam: Eine längere Kündigungsfrist für den Mieter gilt nicht, eine kürzere ist dagegen erlaubt.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja. Sowohl im Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB) als auch im Mietrecht (§ 568 BGB) gilt die Schriftform. Die Kündigung braucht eine eigenhändige Unterschrift und muss im Original beim Empfänger ankommen. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist rechtlich unwirksam.
Florians Finanz Fazit

Erst rechnen, dann kündigen

Bei Kündigungsfristen entscheidet ein einziger Tag über einen ganzen Monat. Wer die Mietkündigung am vierten statt am dritten Werktag einwirft, zahlt eine volle Monatsmiete extra. Bei 1.200 € Warmmiete ist das ein teurer Spaziergang zum Briefkasten. Deshalb mein Rat: Plane jede Kündigung rückwärts. Erst das gewünschte Vertragsende festlegen, dann mit dem Rechner den spätesten Zugangstag bestimmen und mindestens eine Woche Puffer einbauen.

Beim Jobwechsel gilt das doppelt. Unterschreibe den neuen Arbeitsvertrag erst, wenn dein letzter Arbeitstag schwarz auf weiß feststeht. Sonst sitzt du zwischen zwei Stühlen, wenn sich deine Frist um einen Monat verschiebt. Was dir der neue Job nach Steuern und Abgaben tatsächlich bringt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner nach.

Und egal ob Job oder Wohnung: Stelle die Kündigung nachweisbar zu, am besten per Einwurfeinschreiben. Die paar Euro Aufpreis ersparen dir jede Diskussion darüber, ob und wann dein Schreiben angekommen ist.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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