Kündigungsfristenrechner
Berechne die gesetzliche Kündigungsfrist für dein Arbeitsverhältnis oder deinen Mietvertrag und erfahre genau, wann der Vertrag endet.
Wissenswertes zu Kündigungsfristen
Gesetzliche Grundlagen, Tabellen und häufige Fragen auf einen Blick
Gesetzliche Kündigungsfristen nach BGB § 622
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 622, welche Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis gelten. Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Für Arbeitgeber gelten mit zunehmender Betriebszugehörigkeit längere Fristen, die immer zum Ende eines Kalendermonats laufen.
Während der Probezeit (maximal 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ein festes Enddatum (15. oder Monatsende) ist dabei nicht vorgeschrieben.
| Betriebszugehörigkeit | Frist für Arbeitgeber | Fristende |
|---|---|---|
| Unter 2 Jahre | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| 2 bis unter 5 Jahre | 1 Monat | Monatsende |
| 5 bis unter 8 Jahre | 2 Monate | Monatsende |
| 8 bis unter 10 Jahre | 3 Monate | Monatsende |
| 10 bis unter 12 Jahre | 4 Monate | Monatsende |
| 12 bis unter 15 Jahre | 5 Monate | Monatsende |
| 15 bis unter 20 Jahre | 6 Monate | Monatsende |
| 20 Jahre und mehr | 7 Monate | Monatsende |
Kündigungsfristen im Mietrecht nach BGB § 573c
Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dabei muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit die Frist ab dem ersten dieses Monats läuft. Geht die Kündigung später ein, beginnt die Frist erst im Folgemonat.
Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Mietdauer deutlich, da das Gesetz Mieter besonders schützt. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter setzt zudem einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund voraus (z. B. Eigenbedarf).
| Wer kündigt | Mietdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Mieter | Beliebig | 3 Monate |
| Vermieter | Unter 5 Jahre | 3 Monate |
| Vermieter | 5 bis unter 8 Jahre | 6 Monate |
| Vermieter | 8 Jahre und mehr | 9 Monate |
Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht
Neben der ordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist gibt es in bestimmten Situationen das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Arbeitsverhältnis ist das z. B. schwerwiegendes Fehlverhalten oder anhaltende Zahlungsverzögerungen. Im Mietrecht gilt es z. B. bei erheblichen Mängeln der Wohnung oder wenn der Vermieter unberechtigt die Zustimmung zur Untervermietung verweigert.
- Außerordentliche Kündigung im Arbeitsverhältnis: § 626 BGB, Begründung und Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds
- Außerordentliche Kündigung im Mietrecht: § 543 BGB, z. B. bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten
- Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen: z. B. bei Mieterhöhungen oder Änderungen im Arbeitsvertrag
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz; die Kündigung bedarf der Zustimmung des Integrationsamts
