Lohnpfändung

Pfändungsrechner: Wie viel vom Lohn ist pfändbar?

Eine Lohnpfändung wirft erst mal viele Fragen auf, und die wichtigste ist meist: Was bleibt mir? Gib deinen Nettolohn und deine Unterhaltspflichten ein, dann siehst du nach der amtlichen Pfändungstabelle 2026, was dir sicher bleibt und was an den Gläubiger geht. Dazu zeigt der Rechner, wie viel dein P-Konto schützt.

€
Trag das Netto aus deiner Lohnabrechnung ein, also Brutto minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung. Unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO ziehst du vorher ab, etwa die Hälfte der Überstundenvergütung, zusätzliches Urlaubsgeld im üblichen Rahmen und Weihnachtsgeld bis 795 €. Bei den Unterhaltspflichten zählst du alle Personen, denen du aufgrund einer gesetzlichen Pflicht Unterhalt gewährst. Kinder gehören natürlich dazu, auch wenn sie bei dir leben und du sie im Alltag versorgst.
Dein Ergebnis nach der Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026
Pfändbarer Betrag
157,59 €
im Monat, überweist dein Arbeitgeber an den Gläubiger
Dir bleiben
2.342,41 €
im Monat unpfändbar von 2.500,00 € netto
Dein Freibetrag
2.184,82 €
Grundbetrag 1.587,40 € + 597,42 € für die erste Person
Pfändbarer Anteil
6,3 %
deines Nettos im Monat
Von mehr Netto pfändbar
50 %
in Stufen von 10,00 € bis zur Obergrenze von 4.866,30 €, darüber 100 %
Schutz auf dem P-Konto
2.187,42 €
pro Kalendermonat, mit Bescheinigung über 1 Unterhaltspflicht
Bleibt dir vom Netto2.342,41 € (93,7 %)
Geht an den Gläubiger157,59 € (6,3 %)
Die Tabelle rechnet mit 2.500,00 €, deinem Netto abgerundet auf volle 10,00 €. Davon zieht sie den Freibetrag von 2.184,82 € ab und nimmt 50 % vom Rest, das sind 157,59 €. Auf deinem P-Konto schützt die Bank auch ohne Nachweis 1.590,00 € im Monat. Auf 2.187,42 € kommst du, sobald du der Bank eine Bescheinigung über deine Unterhaltspflichten vorlegst.
Schau dir vorher dein Netto genau an. Nach § 850a ZPO sind unter anderem die Hälfte der Überstundenvergütung, zusätzliches Urlaubsgeld im üblichen Rahmen und Weihnachtsgeld bis 795,00 € unpfändbar, die gehören also nicht in die Rechnung. Pfändet ein Unterhaltsberechtigter, gilt die Tabelle nicht, dann bleibt dir meist weniger (§ 850d ZPO).

Auszug aus der Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026, Netto im Monat

Netto im Monat in €012345 und mehr
2.450,00 bis 2.459,99603,82132,590,000,000,000,00
2.460,00 bis 2.469,99610,82137,590,000,000,000,00
2.470,00 bis 2.479,99617,82142,590,000,000,000,00
2.480,00 bis 2.489,99624,82147,590,000,000,000,00
2.490,00 bis 2.499,99631,82152,590,000,000,000,00
2.500,00 bis 2.509,99638,82157,590,000,000,000,00
2.510,00 bis 2.519,99645,82162,590,000,000,000,00
2.520,00 bis 2.529,99652,82167,590,940,000,000,00
2.530,00 bis 2.539,99659,82172,594,940,000,000,00
2.540,00 bis 2.549,99666,82177,598,940,000,000,00
2.550,00 bis 2.559,99673,82182,5912,940,000,000,00

Pfändbarer Betrag in € nach Zahl der Unterhaltspflichten. Deine Zeile und Spalte sind hervorgehoben.

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Kurz gesagt

Bei 2.500 € Nettolohn und einer Person, der du Unterhalt zahlst, sind nach der Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026 laut Rechner 157,59 € im Monat pfändbar. Dein Freibetrag liegt bei 2.184,82 €, also 1.587,40 € Grundbetrag plus 597,42 € für die unterhaltsberechtigte Person, damit bleiben dir 2.342,41 €. Ohne Unterhaltspflicht wäre deutlich mehr pfändbar, das zeigt dir der Rechner, wenn du die Personenzahl auf 0 stellst.

Pfändungstabelle 2026: So viel vom Lohn ist pfändbar

Wie eine Lohnpfändung abläuft und welche Rechte du dabei hast, vom Grundbetrag über die 10-€-Stufen bis zum P-Konto.

Grundlagen

Ein Teil deines Lohns ist immer geschützt

Will ein Gläubiger deinen Lohn pfänden, braucht er zuerst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht. Den lässt er deinem Arbeitgeber über den Gerichtsvollzieher zustellen, und ab dann überweist der Arbeitgeber den pfändbaren Teil deines Nettos direkt an den Gläubiger. Die Frage ist also, wie groß dieser Teil ist.

Das regelt § 850c ZPO. Ein Grundbetrag bleibt immer frei, und vom Netto darüber darf der Gläubiger nur einen Anteil nehmen. Die genauen Beträge veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz jedes Jahr in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, seit 1. Juli 2026 gilt die Fassung aus dem Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 80. Ohne Unterhaltspflichten liegt der Grundbetrag bei 1.587,40 € im Monat, 365,33 € in der Woche und 73,06 € am Tag.

Leistest du Unterhalt, kommen für die erste Person 597,42 € dazu und für die zweite bis fünfte je 332,83 €. Das hilft dir doppelt, denn mit jeder Unterhaltspflicht darf der Gläubiger vom Netto über dem Freibetrag auch einen kleineren Anteil nehmen. Falls du nur dein Brutto kennst, rechne dein Netto vorher mit dem Brutto-Netto-Rechner aus.

Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2026: 1.587,40 € Grundfreibetrag bis 3.516,14 € bei fünf Unterhaltspflichten
Berechnung

Vom Netto zum pfändbaren Betrag in drei Schritten

Der Pfändungsrechner geht genauso vor wie die amtliche Tabelle. Er rundet dein Netto auf die Stufe darunter ab, zieht den Freibetrag ab und nimmt vom Rest die Quote, die zu deinen Unterhaltspflichten passt.

Freibetrag = 1.587,40 € + 597,42 € für die erste Unterhaltspflicht + 332,83 € je weitere Person (höchstens fünf)
Stufe = Netto, höchstens 4.866,30 €, abgerundet auf volle 10 €
Pfändbar laut Tabelle = (Stufe − Freibetrag) × Quote
Quote = 70 % ohne Unterhaltspflicht, 50 % bei einer, 40 % bei zwei, 30 % bei drei, 20 % bei vier, 10 % ab fünf
Pfändbar gesamt = Pfändbar laut Tabelle + Netto über 4.866,30 €

Wochenlohn: Stufen von 2,50 €, Grundbetrag 365,33 €, Obergrenze 1.119,90 €. Tageslohn: Stufen von 0,50 €, Grundbetrag 73,06 €, Obergrenze 223,99 €. Der Rechner rundet auf volle Cent.

Nehmen wir 2.500 € netto und eine Unterhaltspflicht. Der Freibetrag liegt dann bei 1.587,40 € + 597,42 € = 2.184,82 €. Darüber liegen 315,18 €, und davon darf der Gläubiger die Hälfte pfänden, also 157,59 €. Dir bleiben 2.342,41 €.

Woher die Quoten kommen, steht direkt im Gesetz. Unpfändbar sind drei Zehntel des Mehrbetrags, für die erste Unterhaltspflicht zwei Zehntel mehr und für jede weitere ein Zehntel mehr.

Beispielrechnung

Sechs Fälle und ein Auszug aus der Pfändungstabelle 2026

Sechs Fälle bei monatlicher Auszahlung, gerechnet mit der Tabelle ab 1. Juli 2026.

NettoUnterhaltspflichtenPfändbarDir bleiben
1.500,00 €keine0,00 €1.500,00 €
2.000,00 €keine288,82 €1.711,18 €
2.500,00 €eine157,59 €2.342,41 €
3.200,00 €zwei272,94 €2.927,06 €
3.800,00 €drei284,86 €3.515,14 €
5.500,00 €keine2.924,52 €2.575,48 €

Bei 1.500 € netto ist nichts pfändbar, denn das Netto liegt unter dem Grundbetrag. Anders bei 5.500 € ohne Unterhaltspflicht. Hier greift die Obergrenze, also kommen zu den 2.290,82 € aus der Tabelle noch die 633,70 € über 4.866,30 € in voller Höhe dazu.

Darunter steht ein Auszug aus der amtlichen Tabelle für monatliche Auszahlung. Du liest einfach in deiner Netto-Zeile ab, wie viel bei deiner Zahl an Unterhaltspflichten pfändbar ist.

Netto im Monat012345 und mehr
1.600,00 bis 1.609,998,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.800,00 bis 1.809,99148,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.000,00 bis 2.009,99288,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.200,00 bis 2.209,99428,82 €7,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.500,00 bis 2.509,99638,82 €157,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.800,00 bis 2.809,99848,82 €307,59 €112,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
3.000,00 bis 3.009,99988,82 €407,59 €192,94 €44,86 €0,00 €0,00 €
3.500,00 bis 3.509,991.338,82 €657,59 €392,94 €194,86 €63,34 €0,00 €
4.000,00 bis 4.009,991.688,82 €907,59 €592,94 €344,86 €163,34 €48,39 €
4.500,00 bis 4.509,992.038,82 €1.157,59 €792,94 €494,86 €263,34 €98,39 €
4.860,00 bis 4.866,302.290,82 €1.337,59 €936,94 €602,86 €335,34 €134,39 €
Pfändungstabelle 2026: pfändbarer Betrag pro Monat bei 1.600 bis 4.000 € Nettolohn und 0 bis 5 Unterhaltspflichten
Praxistipps

Fünf Dinge, die du jetzt selbst in der Hand hast

  • Lass dein Girokonto als P-Konto führen. Deine Bank muss das auf Verlangen machen, auch wenn das Konto im Minus ist, danach läuft es nur noch auf Guthabenbasis (§ 850k ZPO). Ist das Konto schon gepfändet, wirkt die Umstellung ab dem vierten Geschäftstag. Laut Verbraucherzentrale ist die Umwandlung kostenlos, und die Kontoführung darf danach nicht mehr kosten als vorher. Jede Person darf nur ein P-Konto haben.
  • Auf dem P-Konto bleiben ab 1. Juli 2026 pro Kalendermonat 1.590 € frei, mit einer Unterhaltspflicht 2.187,42 € und mit zwei 2.520,25 €. Was du in einem Monat nicht ausgibst, ist auch nicht verloren. Es bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 ZPO).
  • Für den höheren Schutz wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmter Sozialleistungen brauchst du eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ausstellen darf sie dein Arbeitgeber, die Familienkasse, ein Sozialleistungsträger oder eine anerkannte Schuldnerberatung. Leg sie der Bank möglichst früh vor, denn sie muss die Bescheinigung erst ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage beachten.
  • Schau dir deine Lohnabrechnung nach der ersten Pfändung genau an. Hat dein Arbeitgeber alle Unterhaltspflichten berücksichtigt und unpfändbare Bezüge wie die Hälfte der Überstundenvergütung herausgerechnet? Ein Fehler wiederholt sich sonst jeden Monat.
  • Plan dein Budget mit dem Betrag neu, der dir nach der Pfändung bleibt. Im Haushaltsrechner siehst du schnell, ob Miete, Strom und Lebensmittel damit zusammenpassen.
Rahmenbedingungen

Wann die Tabelle nicht gilt und was sich zum 1. Juli geändert hat

  • Bei Unterhaltsschulden gilt die Tabelle nicht. Pfändet ein Unterhaltsberechtigter, legt das Vollstreckungsgericht fest, wie viel du für deinen notwendigen Unterhalt brauchst, und das ist meist weniger als der Tabellenfreibetrag (§ 850d ZPO).
  • Geht es um eine Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers mehr pfänden lassen. Dir bleibt aber, was du für deinen notwendigen Unterhalt und laufende Unterhaltspflichten brauchst (§ 850f Abs. 2 ZPO).
  • Umgekehrt kannst du selbst mehr Schutz beantragen. Reicht der Freibetrag nicht für deinen notwendigen Lebensunterhalt oder hast du besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse, kann das Vollstreckungsgericht auf deinen Antrag mehr unpfändbar lassen (§ 850f Abs. 1 ZPO). Frag dazu ruhig bei einer Schuldnerberatung nach.
  • Hast du mehrere Arbeitseinkommen, rechnet das Gericht sie auf Antrag des Gläubigers zusammen. Und hat eine unterhaltsberechtigte Person eigenes Einkommen, kann das Gericht sie ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (§ 850e Nr. 2, § 850c Abs. 6 ZPO).
Monatsbetragab 1. Juli 2025ab 1. Juli 2026
Grundbetrag1.555,00 €1.587,40 €
Erste Unterhaltspflicht585,23 €597,42 €
Zweite bis fünfte, je Person326,04 €332,83 €
Obergrenze, darüber voll pfändbar4.766,99 €4.866,30 €
Schutz auf dem P-Konto1.560,00 €1.590,00 €

Die Beträge steigen jedes Jahr zum 1. Juli, und zwar im selben Verhältnis wie der steuerliche Grundfreibetrag. 2026 waren das 2,08 %, denn der Grundfreibetrag ist von 12.096 € auf 12.348 € gestiegen.

Hilfe

Kostenlose Schuldnerberatung: Du musst das nicht allein lösen

Mit dem Gang zur Beratung musst du nicht warten, bis gar nichts mehr geht. Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen beraten kostenlos und vertraulich. Sie prüfen die Forderungen, verhandeln mit den Gläubigern und stellen dir die Bescheinigung für das P-Konto aus. Und falls eine Verbraucherinsolvenz der bessere Weg ist, begleiten sie dich auch dabei.

Eine Stelle in deiner Nähe findest du über die Stellensuche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Dort kannst du gezielt nach kostenfreien Angeboten und P-Konto-Bescheinigungen filtern. Bei den kostenlosen Stellen gibt es oft Wartezeiten, also melde dich lieber früh.

Vorsichtig wäre ich bei gewerblichen Anbietern, die schnelle Hilfe versprechen, Raten einsammeln, ohne die Kosten offenzulegen, oder dir einen neuen Kredit empfehlen. Davon rät auch die Verbraucherzentrale ab, denn ein weiterer Kredit löst das Problem nicht.

FAQ

Häufige Fragen zur Pfändungstabelle

Wie viel Lohn darf ein Gläubiger 2026 pfänden?
Ohne Unterhaltspflichten bleiben dir seit 1. Juli 2026 im Monat 1.587,40 € netto sicher. Vom Netto darüber darf der Gläubiger 70 % pfänden, gerechnet in Stufen von 10 €, bei 2.000 € netto also 288,82 €. Mit jeder Unterhaltspflicht steigt der Freibetrag, für die erste Person um 597,42 € und für die zweite bis fünfte um je 332,83 €. Erst was über 4.866,30 € im Monat liegt, darf der Gläubiger vollständig pfänden.
Was ist der Unterschied zwischen Pfändungstabelle und P-Konto?
Die Pfändungstabelle gilt für die Lohnpfändung. Hier überweist dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger. Das P-Konto greift, wenn ein Gläubiger dein Konto pfändet, und schützt dann dein Guthaben. Pro Kalendermonat bleiben dort 1.590 € frei, also der Grundfreibetrag aufgerundet auf volle 10 €, mit einer Unterhaltspflicht 2.187,42 €. Den höheren Betrag bekommst du aber nur mit einer Bescheinigung, etwa vom Arbeitgeber, von der Familienkasse oder einer anerkannten Schuldnerberatung.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar und gehört es in den Pfändungsrechner?
Zum Teil. Bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags, aufgerundet auf volle 10 €, bleibt Weihnachtsgeld unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO), seit 1. Juli 2026 sind das 795 €. Zusätzliches Urlaubsgeld im üblichen Rahmen ist ebenfalls unpfändbar, und von der Vergütung für Überstunden bleibt die Hälfte frei. Dein Arbeitgeber rechnet diese Beträge heraus, bevor er die Pfändungstabelle anwendet. Im Pfändungsrechner gibst du dein Netto deshalb ohne sie ein.
Wann steigen die Pfändungsfreigrenzen das nächste Mal?
Zum 1. Juli 2027. Das Bundesministerium der Justiz passt die Beträge jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags an (§ 850c Abs. 4 ZPO). Steigt der Grundfreibetrag 2027 wie im Regierungsentwurf geplant von 12.348 € auf 12.564 €, liegt der Grundbetrag ab Juli 2027 bei rund 1.615 €. Das ist allerdings nur eine vorläufige Schätzung, die amtliche Bekanntmachung erscheint meist im Frühjahr.
Florians Finanz Fazit

Eine Pfändung lässt dir mehr, als du vielleicht befürchtest

Eine Lohnpfändung belastet, klar. Sie nimmt dir aber nicht alles. Bei 2.500 € netto und einem Kind gehen 157,59 € an den Gläubiger, und 2.342,41 € bleiben dir. Jetzt kommt es darauf an, dass dein Arbeitgeber richtig rechnet und dein Konto geschützt ist.

Mein Tipp: Lass dein Girokonto gleich als P-Konto führen, das geht bei deiner bisherigen Bank. Hol dir die Bescheinigung für Unterhaltspflichten und Kindergeld, und melde dich bei einer kostenlosen Schuldnerberatung. Diesen Schritt halte ich für den wichtigsten. Je früher du alle Forderungen im Überblick hast, desto mehr Spielraum hast du bei den Gläubigern.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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