Kindesunterhalt-Rechner nach Düsseldorfer Tabelle
Nach einer Trennung ist der Unterhalt meist die erste große Rechenfrage. Gib dein Netto und das Alter deiner Kinder ein, dann zeigt dir der Rechner nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, wie viel du je Kind zahlst und was dir bleibt. Auch, ob das Geld überhaupt für alle reicht.
Dein Einkommen
Deine Kinder
Zahlbetrag je Kind
| Kind | Alter | Bedarf | Kindergeld | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Kind 1 | 0 bis 5 Jahre | 535,00 € | − 129,50 € | 405,50 € |
| Kind 2 | 6 bis 11 Jahre | 614,00 € | − 129,50 € | 484,50 € |
| Gesamt | 890,00 € |
Bedarf laut Tabelle minus anrechenbares Kindergeld ergibt den Zahlbetrag.
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Kurz gesagt
Verdienst du 2.800 € netto und zahlst Unterhalt für zwei Kinder im Alter von 0 bis 5 und 6 bis 11 Jahren, sind das nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 laut Rechner 890 € im Monat oder 10.680 € im Jahr. Du landest in Einkommensgruppe 3, je Kind zieht der Rechner das halbe Kindergeld von 129,50 € ab, damit ergeben sich Zahlbeträge von 405,50 € und 484,50 €. Dir bleiben 1.910 €, dein Selbstbehalt als Erwerbstätiger liegt bei 1.450 €.
Düsseldorfer Tabelle 2026: So rechnest du den Kindesunterhalt
Vom Netto zum Zahlbetrag je Kind, mit allen Tabellenwerten 2026, dem Selbstbehalt, dem Mangelfall und den Regeln ab 18.
Wer zahlt Kindesunterhalt und wonach richtet sich die Höhe?
Leben Eltern getrennt, kümmert sich meist ein Elternteil im Alltag um das Kind. Damit erfüllt er seine Unterhaltspflicht schon durch die Betreuung (§ 1606 Abs. 3 BGB). Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt, also Geld. Wie viel genau, steht in keinem Gesetz. Dafür gibt es die Düsseldorfer Tabelle, die das OLG Düsseldorf jedes Jahr zum 1. Januar neu herausgibt. Sie hat keine Gesetzeskraft, beruht aber auf Absprachen aller Oberlandesgerichte, und deshalb rechnen Familiengerichte und Jugendämter bundesweit damit.
Die Tabelle hat 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen. Gruppe 1 entspricht dem Mindestunterhalt nach der Mindestunterhaltsverordnung, 2026 sind das 486 € bis 5 Jahre, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17. Bis Gruppe 5 steigt der Betrag um je 5 % des Mindestunterhalts, danach um je 8 %, bis auf 200 % in Gruppe 15.
Überweisen musst du am Ende den Zahlbetrag. Das ist der Tabellenbetrag minus Kindergeld, bei Minderjährigen die Hälfte, also 129,50 €, bei Volljährigen die vollen 259 €. Kennst du nur dein Brutto, rechne dein Netto vorher mit dem Brutto-Netto-Rechner aus.
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 auf einen Blick
Die Beträge gelten seit 1. Januar 2026 und gehen von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Die Spalte ab 18 gilt für volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen.
| Gruppe | Bereinigtes Netto | 0 bis 5 | 6 bis 11 | 12 bis 17 | ab 18 | Prozent | Bedarfskontrollbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 € | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € | 100 % | 1.200 / 1.450 € |
| 2 | 2.101 bis 2.500 € | 511 € | 586 € | 686 € | 733 € | 105 % | 1.750 € |
| 3 | 2.501 bis 2.900 € | 535 € | 614 € | 719 € | 768 € | 110 % | 1.850 € |
| 4 | 2.901 bis 3.300 € | 559 € | 642 € | 751 € | 803 € | 115 % | 1.950 € |
| 5 | 3.301 bis 3.700 € | 584 € | 670 € | 784 € | 838 € | 120 % | 2.050 € |
| 6 | 3.701 bis 4.100 € | 623 € | 715 € | 836 € | 894 € | 128 % | 2.150 € |
| 7 | 4.101 bis 4.500 € | 661 € | 759 € | 889 € | 950 € | 136 % | 2.250 € |
| 8 | 4.501 bis 4.900 € | 700 € | 804 € | 941 € | 1.006 € | 144 % | 2.350 € |
| 9 | 4.901 bis 5.300 € | 739 € | 849 € | 993 € | 1.061 € | 152 % | 2.450 € |
| 10 | 5.301 bis 5.700 € | 778 € | 893 € | 1.045 € | 1.117 € | 160 % | 2.550 € |
| 11 | 5.701 bis 6.400 € | 817 € | 938 € | 1.098 € | 1.173 € | 168 % | 2.850 € |
| 12 | 6.401 bis 7.200 € | 856 € | 983 € | 1.150 € | 1.229 € | 176 % | 3.250 € |
| 13 | 7.201 bis 8.200 € | 895 € | 1.027 € | 1.202 € | 1.285 € | 184 % | 3.750 € |
| 14 | 8.201 bis 9.700 € | 934 € | 1.072 € | 1.254 € | 1.341 € | 192 % | 4.350 € |
| 15 | 9.701 bis 11.200 € | 972 € | 1.116 € | 1.306 € | 1.396 € | 200 % | 5.050 € |
In Gruppe 1 entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem Selbstbehalt, also 1.200 € ohne und 1.450 € mit Erwerbstätigkeit. Bei 11.200 € endet die Tabelle. Liegt dein Einkommen darüber, entscheidet das Gericht im Einzelfall, und wer mehr verlangt, muss den höheren Bedarf konkret begründen. Der Rechner bleibt dann bei Gruppe 15.

In fünf Schritten vom Netto zum Zahlbetrag
Der Kindesunterhalt-Rechner geht dabei so vor, wie es auch ein Beistand im Jugendamt tun würde.
- Zuerst bereinigt er dein Netto. Davon gehen berufsbedingte Kosten ab, je nach Leitlinie pauschal oder nur nachgewiesen. Kreditraten und private Altersvorsorge bis 4 % vom Brutto zieht er nur ab, wenn danach der Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder gesichert ist, so sehen es die Leitlinien NRW vor.
- Dann sucht er die Gruppe, in die dein bereinigtes Netto fällt. Zahlst du nur einem Kind Unterhalt, stuft er dich eine Gruppe höher ein, bei drei Berechtigten eine tiefer und bei vier zwei tiefer. Diese Stufung ist gängige Praxis, im Einzelfall kann das Gericht anders entscheiden. Für Kinder ab 18 gilt die Gruppe ohne Stufung (Leitlinien NRW 13.1).
- Danach prüft er den Bedarfskontrollbetrag. Bleibt dir nach allen Zahlbeträgen weniger als der Betrag deiner Gruppe, geht er so lange eine Gruppe tiefer, bis es passt.
- Er zieht das Kindergeld ab, hälftig bei Minderjährigen und voll ab 18.
- Zum Schluss kommt der Selbstbehalt. Reicht das Geld nicht für alle, verteilt er den Betrag über dem Selbstbehalt anteilig auf die Kinder. Juristen nennen das Mangelfall.
Zahlbetrag = Tabellenbetrag − 129,50 € (unter 18) oder − 259 € (ab 18)
Verteilungsmasse = bereinigtes Netto − Selbstbehalt
Zahlbetrag im Mangelfall = Verteilungsmasse × Einsatzbetrag des Kindes ÷ Summe aller Einsatzbeträge
Einsatzbetrag ist der Zahlbetrag aus Gruppe 1. Volljährige, die nicht mehr zur Schule gehen, stehen im Rang hinter den Minderjährigen (§ 1609 BGB). Sie bekommen nur etwas, wenn dir danach mehr als der angemessene Selbstbehalt von mindestens 1.750 € bleibt.
Ein Beispiel: 2.800 € netto, 120 € nachgewiesene Fahrtkosten, zwei Kinder mit 4 und 9 Jahren. Bereinigt bleiben 2.680 €, das ist Gruppe 3. Die Zahlbeträge dort lägen bei 405,50 € und 484,50 €, zusammen 890 €. Dir blieben also 1.790 €, und das ist weniger als der Bedarfskontrollbetrag von 1.850 €. Der Rechner nimmt deshalb Gruppe 2 mit 381,50 € und 456,50 €. Du zahlst 838 € und behältst 1.842 €.
Fünf Fälle durchgerechnet
Alle Fälle mit Erwerbstätigkeit. Welche berufsbedingten Kosten der Rechner jeweils abzieht, steht in der ersten Spalte. Im vierten Fall ist das Netto schon bereinigt.
| Fall | Bereinigt | Gruppe | Unterhalt gesamt | Dir bleiben |
|---|---|---|---|---|
| 2.800 € netto, 120 € nachgewiesene Fahrtkosten, zwei Kinder mit 4 und 9 Jahren | 2.680,00 € | 2 | 838,00 € | 1.842,00 € |
| 4.000 € netto, keine nachgewiesenen Kosten, ein Kind mit 13 Jahren | 4.000,00 € | 7 | 759,50 € | 3.240,50 € |
| 6.500 € netto, Pauschale 150 € (OLG Hamburg), drei Kinder mit 3, 10 und 15 Jahren | 6.350,00 € | 10 | 2.327,50 € | 4.022,50 € |
| 1.750 € bereinigt, drei Kinder mit 18 (Schülerin), 7 und 5 Jahren | 1.750,00 € | 1 | 300,00 € | 1.450,00 € |
| 3.200 € netto ohne Kosten, Kind studiert auswärts, anderer Elternteil 2.000 € | 3.200,00 € | 4 | 623,50 € | 2.576,50 € |
Der vierte Fall ist das Mangelfall-Beispiel aus der Düsseldorfer Tabelle selbst. Über dem Selbstbehalt von 1.450 € stehen nur 300 € zur Verfügung, gebraucht wären 1.224 €. Also bekommt jedes Kind seinen Anteil an den 300 €: 107,60 € für die 18-Jährige, 105,02 € für das Kind mit 7 und 87,38 € für das jüngste.
Im fünften Fall liegt der Bedarf bei 990 €, minus 259 € Kindergeld bleiben 731 €. Über dem Sockel von 1.750 € hast du 1.450 €, der andere Elternteil 250 €. Du trägst also rund 85 % und zahlst 623,50 €.
Zahlbeträge 2026 nach Abzug des Kindergelds
| Gruppe | Bereinigtes Netto | 0 bis 5 | 6 bis 11 | 12 bis 17 | ab 18 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 € | 356,50 € | 428,50 € | 523,50 € | 439,00 € |
| 2 | 2.101 bis 2.500 € | 381,50 € | 456,50 € | 556,50 € | 474,00 € |
| 3 | 2.501 bis 2.900 € | 405,50 € | 484,50 € | 589,50 € | 509,00 € |
| 4 | 2.901 bis 3.300 € | 429,50 € | 512,50 € | 621,50 € | 544,00 € |
| 5 | 3.301 bis 3.700 € | 454,50 € | 540,50 € | 654,50 € | 579,00 € |
| 6 | 3.701 bis 4.100 € | 493,50 € | 585,50 € | 706,50 € | 635,00 € |
| 7 | 4.101 bis 4.500 € | 531,50 € | 629,50 € | 759,50 € | 691,00 € |
| 8 | 4.501 bis 4.900 € | 570,50 € | 674,50 € | 811,50 € | 747,00 € |
| 9 | 4.901 bis 5.300 € | 609,50 € | 719,50 € | 863,50 € | 802,00 € |
| 10 | 5.301 bis 5.700 € | 648,50 € | 763,50 € | 915,50 € | 858,00 € |
| 11 | 5.701 bis 6.400 € | 687,50 € | 808,50 € | 968,50 € | 914,00 € |
| 12 | 6.401 bis 7.200 € | 726,50 € | 853,50 € | 1.020,50 € | 970,00 € |
| 13 | 7.201 bis 8.200 € | 765,50 € | 897,50 € | 1.072,50 € | 1.026,00 € |
| 14 | 8.201 bis 9.700 € | 804,50 € | 942,50 € | 1.124,50 € | 1.082,00 € |
| 15 | 9.701 bis 11.200 € | 842,50 € | 986,50 € | 1.176,50 € | 1.137,00 € |
Unter 18 minus 129,50 €, ab 18 minus 259 € Kindergeld. Höher- oder Herabstufung und Bedarfskontrollbetrag sind hier noch nicht berücksichtigt.
Was du jetzt konkret tun kannst
- Leg dir die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid bereit. Danach fragt das Jugendamt ohnehin, und mit dem Jahresdurchschnitt rechnest du Weihnachtsgeld und Steuererstattung gleich richtig ein.
- Schreib deine berufsbedingten Kosten auf, vor allem die Fahrtkosten. In NRW zählen nur nachgewiesene Kosten. Sind Bus und Bahn nicht zumutbar, setzen die Leitlinien NRW fürs Auto 0,42 € je gefahrenem Kilometer an. Für die Mehrkilometer ab dem 31. Entfernungskilometer kürzen sie in der Regel auf 0,28 €.
- Lass den Unterhalt beim Jugendamt beurkunden. Die Urkunde kostet nichts und wirkt wie ein gerichtlicher Titel. Legst du den Betrag als Prozentsatz des Mindestunterhalts fest, wächst er bei jeder Erhöhung des Mindestunterhalts automatisch mit, und keiner muss neu verhandeln.
- Reicht das Geld nicht, sprich früh mit dem anderen Elternteil oder dem Jugendamt. Rückstände bleiben nämlich bestehen, und bei Unterhaltsschulden darf mehr von deinem Lohn weg als nach der normalen Pfändungstabelle (§ 850d ZPO). Wie die normale Tabelle aussieht, zeigt dir der Pfändungsrechner.
- Bleibt beim betreuenden Elternteil am Monatsende etwas übrig, kann ein kleiner ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes sinnvoll sein. Welche Anbieter Kinderdepots haben und was sie kosten, siehst du im Junior-Depot-Vergleich.
Selbstbehalt, Kinder ab 18 und was 2027 kommt
| Selbstbehalt 2026 gegenüber | Betrag | davon Warmmiete |
|---|---|---|
| Minderjährigen und Schülern bis 21, du arbeitest | 1.450 € | 520 € |
| Minderjährigen und Schülern bis 21, du arbeitest nicht | 1.200 € | 520 € |
| anderen volljährigen Kindern | mind. 1.750 € | 650 € |
Zahlst du mehr Miete und ist sie nicht unangemessen, kann der Selbstbehalt steigen. Lebst du mit einem Partner zusammen, der selbst verdient, kann ihn das Gericht um etwa 10 % senken.
- Ab 18 haften beide Eltern für den Barunterhalt, anteilig nach ihrem Einkommen (§ 1606 Abs. 3 BGB). Der Bedarf richtet sich dann nach dem Einkommen beider Eltern zusammen, ohne Höher- oder Herabstufung. Jeder zahlt höchstens, was er nach seinem eigenen Einkommen allein laut Tabelle zahlen müsste, ebenfalls ohne Stufung. Vor der Quote zieht jeder 1.750 € als Sockel ab.
- Schüler bis 21, die noch bei einem Elternteil wohnen, stehen Minderjährigen gleich (§ 1603 Abs. 2 BGB). Für sie gilt der Selbstbehalt von 1.450 € und derselbe Rang. Der Sockel sinkt bei ihnen aber nur dann bis auf den notwendigen Selbstbehalt, wenn das Einkommen beider Eltern über 1.750 € sonst nicht einmal für den Bedarf nach Gruppe 1 reicht, 2026 also 439 € nach Kindergeld (Leitlinien NRW 13.3).
- Wohnt ein volljähriges Kind in einer eigenen Wohnung oder studiert auswärts, liegt der Bedarf bei 990 €, davon bis 440 € Warmmiete. Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren kommen dazu. BAföG und Ausbildungsvergütung rechnet das Gericht an, der Rechner lässt sie weg.
- Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt für Kinder unter 18 die Unterhaltsvorschussstelle ein. 2026 zahlt sie bis zu 227 € im Monat für Kinder bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17. Ab 12 gelten zusätzliche Bedingungen.
Und 2027? Die Düsseldorfer Tabelle 2027 erscheint üblicherweise Anfang Dezember. Vorher muss das Bundesministerium der Justiz den Mindestunterhalt 2027 per Verordnung festlegen, und die steht Stand 25. Oktober 2026 noch aus. Das Kindergeld soll laut Regierungsentwurf auf 267 € steigen, beschlossen ist das noch nicht. Bis die neuen Werte feststehen, rechnet der Rechner mit 2026.

Das Jugendamt hilft dir kostenlos
Der Rechner gibt dir eine gute Orientierung, er ersetzt aber keine anwaltliche Beratung. Gerade bei schwankendem Einkommen, bei Selbstständigkeit oder wenn ein Kind volljährig ist, lohnt sich ein genauer Blick auf den Einzelfall.
Lebt das Kind bei dir, kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen (§ 1712 BGB). Das kostet nichts. Der Beistand ermittelt das Einkommen des anderen Elternteils, rechnet den Unterhalt aus, versucht eine Einigung und vertritt dein Kind notfalls vor Gericht. Beenden kannst du die Beistandschaft jederzeit mit einer schriftlichen Erklärung.
Bist du der zahlende Elternteil, kannst du dich ebenfalls ans Jugendamt wenden, etwa für die kostenlose Urkunde. Ich würde den Weg dorthin früh gehen, bevor sich Rückstände anhäufen. Ein Termin dort ist meist schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
Wie viel Kindesunterhalt zahle ich bei 3.000 € netto?
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2026?
Wie rechnet der Kindesunterhalt-Rechner bei volljährigen Kindern?
Wann kommt die Düsseldorfer Tabelle 2027?
- OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2026, Stand 1. Januar 2026 (PDF)
- OLG Düsseldorf: Übersicht Düsseldorfer Tabelle 2026
- Leitlinien NRW zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026 (PDF)
- Justiz NRW: Pressemitteilung zur Düsseldorfer Tabelle 2026
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2026 (Bayerisches Justizministerium, PDF)
- Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt, Stand 1. Januar 2026 (PDF)
- Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden 2026 (PDF)
- Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen OLG 2026 (PDF)
- Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Stand 1. Januar 2026 (Abdruck FamRZ, PDF)
- § 1 Mindestunterhaltsverordnung (Gesetze im Internet)
- § 1603 BGB, Leistungsfähigkeit (Gesetze im Internet)
- § 1606 BGB, Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger (Gesetze im Internet)
- § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter (Gesetze im Internet)
- § 1612b BGB, Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld (Gesetze im Internet)
- § 1712 BGB, Beistandschaft des Jugendamts (Gesetze im Internet)
- Familienportal: Unterhalt und Vaterschaft mit einem Beistand regeln
- Familienportal: Unterhaltsvorschuss
Erst die Zahl, dann das Gespräch
Unterhalt ist nach einer Trennung oft ein heikles Thema, klar. Eine saubere Rechnung nimmt da viel Druck raus, denn dann reden beide Eltern über dieselben Zahlen. Bei 2.800 € netto, 120 € Fahrtkosten und zwei kleinen Kindern sind das 838 € im Monat, und dir bleiben 1.842 €.
Mein Tipp: Rechne mit deinem echten Jahresdurchschnitt und nicht mit einem guten oder schlechten Monat. Und wenn ihr euch nicht einig werdet, hol das Jugendamt dazu, bevor ein Anwalt Rechnungen schreibt. Die Beratung dort kostet nichts.