Zuletzt aktualisiert am 9. August 2026 · Florian Baumann
Altersvorsorge

Frühstart-Rente: So funktioniert das Startkapital vom Staat

10 € pro Monat vom Staat für jedes Kind ab 6 Jahren: Wer die Frühstart-Rente bekommt, was daraus werden kann und wo das Gesetz gerade steht.

Florian Baumann Florian Baumann | Lesezeit: ca. 7 Minuten | Aktualisiert: 9. August 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Der Staat zahlt 10 € pro Monat in ein Depot für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht.
  • Über die zwölf Jahre kommen 1.440 € vom Staat zusammen. Angelegt und bis zum Ruhestand liegen gelassen, können daraus mehrere zehntausend Euro werden.
  • Eltern und Großeltern dürfen freiwillig aufstocken, laut Gesetzentwurf bis zu 6.840 € pro Jahr. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
  • Das Guthaben ist für die Altersvorsorge zweckgebunden, eine Auszahlung ist frühestens ab 65 vorgesehen.
  • Das Frühstartrentengesetz ist noch im Verfahren: Referentenentwurf seit 21. Juli 2026, Kabinettsbefassung am 12. August 2026, Start geplant zum 1. Januar 2027.
Inhaltsverzeichnis +
  1. Was ist die Frühstart-Rente?
  2. Wer bekommt sie?
  3. Was aus 10 € im Monat werden kann
  4. Ab 18: Übergang, Zweckbindung, Steuern
  5. Frühstart-Rente, Junior-Depot oder Kinderzulage?
  6. Aktueller Stand des Gesetzes
  7. Häufige Fragen
Grundlagen

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein staatlich bespartes Vorsorgedepot für Kinder. Der Staat überweist 10 € im Monat, das Geld fließt in ein Depot auf den Namen des Kindes und wird am Kapitalmarkt angelegt. Ziel der Bundesregierung: Jedes Kind soll früh eigenes Kapitalmarktvermögen aufbauen und den Umgang damit lernen.

10 €
zahlt der Staat pro Monat ein
6 bis 18
Jahre alt ist das Kind während der Förderung
1.440 €
staatliche Einzahlung über die volle Laufzeit

Die Frühstart-Rente ergänzt das Altersvorsorgedepot für Erwachsene: Beide Programme starten zum 1. Januar 2027 und beide setzen auf renditeorientiertes Sparen statt auf Garantieprodukte.

Infografik zur Frühstart-Rente: 10 € im Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren, ab 18 zweckgebunden, Auszahlung ab 65
Drei Stationen der Frühstart-Rente: Einzahlphase, Übergang mit 18, Auszahlung ab 65
Voraussetzungen

Wer bekommt die Frühstart-Rente?

Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 21. Juli 2026 knüpft den Anspruch an drei Bedingungen:

  • Das Kind ist zwischen 6 und 18 Jahre alt.
  • Es besucht eine Bildungseinrichtung in Deutschland, also Schule oder eine vergleichbare Einrichtung.
  • Sein erster Wohnsitz liegt in Deutschland. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.

Einen Antrag bei einer Behörde brauchst du nicht. Als Elternteil eröffnest du ein förderfähiges Depot bei einem Anbieter deiner Wahl, danach fließen die staatlichen Beiträge monatlich. Ein eigener Beitrag ist keine Bedingung.

Eltern, Großeltern und andere dürfen das Depot freiwillig aufstocken, laut Entwurf bis zu 6.840 € pro Jahr. Schon kleine Zusatzbeträge verändern das Endergebnis deutlich, weil die Laufzeit so lang ist.

Rechenbeispiel

Was aus 10 € im Monat werden kann

1.440 € Staatsgeld klingen überschaubar. Der eigentliche Hebel ist die Zeit: Zwischen dem 6. Geburtstag und dem Ruhestand liegen rund 60 Jahre Anlagehorizont. Bei einer angenommenen Rendite von 6 % pro Jahr ergibt sich folgendes Bild:

1.440 €
zahlt der Staat bis zum 18. Geburtstag ein
ca. 2.100 €
Depotwert mit 18 (6 % p.a.)
ca. 37.000 €
Depotwert mit 67, ohne weitere Einzahlung (6 % p.a.)

Bei vorsichtigeren 5 % Rendite landet das unangetastete Staatsgeld mit 67 bei rund 22.000 €, bei 7 % sind es über 60.000 €. Alles ohne einen einzigen Euro Eigenbeitrag. Wie sich eigene Zuzahlungen auswirken, rechnest du im Frühstart-Rente-Rechner mit deinen eigenen Annahmen durch.

Balkendiagramm: Aus 1.440 € Frühstart-Rente vom Staat werden bei 6 % Rendite rund 2.100 € mit 18 und rund 37.000 € bis zum Ruhestand
Das Staatsgeld wächst über sechs Jahrzehnte, Annahme 6 % Rendite pro Jahr

Zum Vergleich: Auf dem Sparbuch wären aus den 1.440 € bei 0,5 % Zins nach derselben Zeit kaum 2.000 € geworden. Der Unterschied liegt allein im Zinseszinseffekt über sechs Jahrzehnte.

Ablauf

Ab 18: Übergang, Zweckbindung, Steuern

Mit dem 18. Geburtstag enden die staatlichen Einzahlungen und das Depot geht vollständig auf die junge Erwachsene oder den jungen Erwachsenen über. Verfügen kann sie oder er darüber trotzdem nicht frei: Das Guthaben bleibt für die Altersvorsorge zweckgebunden, der Entwurf sieht eine Auszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr vor.

Steuerlich funktioniert die Frühstart-Rente wie das Altersvorsorgedepot der Erwachsenen: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, das Depot wächst brutto für netto. Erst die Auszahlung im Alter wird nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).

Ab der Volljährigkeit kann das Kind nahtlos weitersparen: Mit dem ersten eigenen Einkommen stehen dann die Zulagen des geförderten Altersvorsorgedepots offen, inklusive 200 € Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

Abgrenzung

Frühstart-Rente, Junior-Depot oder Kinderzulage?

Drei Wege bringen Geld für Kinder an den Kapitalmarkt, und sie schließen sich nicht aus:

MerkmalFrühstart-RenteJunior-DepotKinderzulage im AVD
Wessen Depot?KindKindElternteil
Geld vom Staat120 € pro Jahrkeinsbis 300 € je Kind pro Jahr
Verfügbar abfrühestens 6518, danach freiRuhestand der Eltern
Steuer in der AnsparphasesteuerfreiAbgeltungsteuer, Freibeträge nutzbarsteuerfrei
Geeignet fürAltersvorsorge des KindesFührerschein oder StudiumAltersvorsorge der Eltern

Die Zweckbindung ist der große Unterschied. Für flexible Sparziele bis zum Studium bleibt ein Junior-Depot das Mittel der Wahl. Die Frühstart-Rente läuft nebenher als Altersvorsorge-Grundstein, um den sich niemand kümmern muss. Und die Kinderzulage stärkt zusätzlich das Depot der Eltern.

Gesetzgebung

Aktueller Stand des Gesetzes

Anders als das bereits beschlossene Altersvorsorgereformgesetz steckt die Frühstart-Rente noch im Verfahren. Der Fahrplan bisher:

  • 1. Dezember 2025 Kabinett beschließt die Eckpunkte

    Die Grundidee steht: 10 € monatlich für Kinder ab 6 Jahren in ein privates Vorsorgedepot.

  • 21. Juli 2026 Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes

    Das Bundesfinanzministerium legt den Gesetzentwurf mit allen Detailregeln vor.

  • 12. August 2026 Kabinettsbefassung

    Nach dem Kabinettsbeschluss folgen Bundestag und Bundesrat, die Verabschiedung ist für 2026 geplant.

  • 1. Januar 2027 Geplanter Start

    Die ersten staatlichen Einzahlungen sollen mit dem Marktstart des Altersvorsorgedepots beginnen.

Bis zur Verabschiedung können sich Details noch ändern, etwa die Aufstockungsgrenze oder der genaue Kreis der Bildungseinrichtungen. Den Fortschritt beider Gesetze verfolgen wir auf der Seite zum aktuellen Stand des Altersvorsorgedepots.

FAQ

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Wer bekommt die Frühstart-Rente?
Jedes Kind von 6 bis 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht und seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Die Eltern eröffnen dafür ein Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl, der Staat zahlt dann 10 € pro Monat ein.
Müssen Eltern selbst etwas einzahlen?
Nein. Die 10 € vom Staat fließen ohne eigenen Beitrag, es genügt das eröffnete Depot. Eltern, Großeltern und andere können freiwillig aufstocken, laut Gesetzentwurf bis zu 6.840 € pro Jahr. Jeder zusätzliche Euro verstärkt den Zinseszinseffekt über die lange Laufzeit.
Was passiert mit dem Depot, wenn das Kind 18 wird?
Die staatlichen Einzahlungen enden und das Depot geht auf die volljährige Person über. Das Guthaben bleibt für die Altersvorsorge zweckgebunden und wächst steuerfrei weiter. Ab 18 kann das Kind selbst weitersparen, etwa im Rahmen des geförderten Altersvorsorgedepots.
Kann das Geld vor dem Ruhestand entnommen werden?
Nein, der Gesetzentwurf sieht eine Auszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr vor. Dafür bleiben die Erträge bis dahin komplett steuerfrei, erst die Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Wer flexibles Kapital für Führerschein oder Studium ansparen will, fährt mit einem zusätzlichen Junior-Depot besser.
Florians Finanz Fazit

Kleiner Betrag, großer Mechanismus

Über die 10 € im Monat kann man leicht spotten, das ist weniger als ein Streaming-Abo. Trotzdem halte ich die Frühstart-Rente für einen der klügeren Teile der Rentenreform. Sie verschafft jedem Kind ein echtes Depot, sechzig Jahre Anlagehorizont und die Erfahrung, dass Kapitalmarkt Alltag ist und kein Kasino.

Ehrlich bleiben muss man bei der Zweckbindung: Bis 65 kommt niemand an das Geld heran. Für Führerschein und Auslandssemester baust du deshalb parallel ein Junior-Depot auf, das mit 18 frei verfügbar ist. Beides zusammen ergibt für mich das rundeste Paket.

Sobald Kabinett und Bundestag durch sind, aktualisiere ich diese Seite. Bis dahin kannst du im Frühstart-Rechner durchspielen, was eigene Zuzahlungen aus dem Staatsgeld machen.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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