Zuletzt aktualisiert am 13. August 2026 · Florian Baumann
Altersvorsorge

Frühstart-Rente: So funktioniert das Startkapital vom Staat

10 € pro Monat vom Staat, aber erst ab Geburtsjahrgang 2020: Wer die Frühstart-Rente bekommt, was daraus werden kann und wo das Gesetz nach dem Kabinettsbeschluss steht.

Florian Baumann Florian Baumann | Lesezeit: ca. 9 Minuten | Aktualisiert: 13. August 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Der Staat zahlt 10 € pro Monat in ein Depot auf den Namen des Kindes, vom 6. bis zum 18. Geburtstag.
  • Es bekommt nicht jedes Kind: Los geht es mit dem Geburtsjahrgang 2020, danach kommt jedes Jahr genau der Jahrgang dazu, der sechs wird. Die Jahrgänge 2019 und früher gehen leer aus.
  • Über die zwölf Jahre kommen 1.440 € vom Staat zusammen. Angelegt und bis zum Ruhestand liegen gelassen, können daraus mehrere zehntausend Euro werden.
  • Eltern und Großeltern dürfen freiwillig aufstocken, bis zu 6.840 € pro Jahr. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
  • Das Guthaben ist für die Altersvorsorge zweckgebunden, eine Auszahlung ist frühestens ab 65 vorgesehen.
  • Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat stehen aus, in Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027.
Inhaltsverzeichnis +
  1. Was ist die Frühstart-Rente?
  2. Wer bekommt sie?
  3. Mein Kind ist zu alt, was jetzt?
  4. Was aus 10 € im Monat werden kann
  5. Ab 18: Übergang, Zweckbindung, Steuern
  6. Frühstart-Rente, Junior-Depot oder Kinderzulage?
  7. Aktueller Stand des Gesetzes
  8. Häufige Fragen
Grundlagen

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein staatlich bespartes Vorsorgedepot für Kinder. Der Staat überweist 10 € im Monat, das Geld fließt in ein Depot auf den Namen des Kindes und wird am Kapitalmarkt angelegt. Ziel der Bundesregierung: Jedes Kind soll früh eigenes Kapitalmarktvermögen aufbauen und den Umgang damit lernen.

10 €
zahlt der Staat pro Monat ein
ab 2020
Geburtsjahrgang, mit dem die Förderung startet
1.440 €
staatliche Einzahlung über die volle Laufzeit

Die Frühstart-Rente ergänzt das Altersvorsorgedepot für Erwachsene: Beide Programme starten zum 1. Januar 2027 und beide setzen auf renditeorientiertes Sparen statt auf Garantieprodukte.

Infografik zur Frühstart-Rente: 10 € im Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren, ab 18 zweckgebunden, Auszahlung ab 65
Drei Stationen der Frühstart-Rente: Einzahlphase, Übergang mit 18, Auszahlung ab 65
Voraussetzungen

Wer bekommt die Frühstart-Rente?

Hier steckt die Stelle, an der die meisten Berichte danebenliegen. Die Frühstart-Rente gilt nicht ab 2027 für alle Kinder von 6 bis 18 Jahren. Sie startet mit einem einzigen Geburtsjahrgang und wächst danach Jahr für Jahr um genau einen weiteren.

Zwei Bedingungen prüft der Gesetzgeber laut § 1 Absatz 2 des Entwurfs:

  • Das Kind hat das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. noch nicht.
  • Es ist mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Auf die Staatsangehörigkeit und auf den Wohnsitz der Eltern kommt es nicht an.

Der Schulbesuch steht bewusst nicht im Gesetzestext, obwohl der Koalitionsvertrag ihn nennt. Die Begründung liefert den Grund gleich mit: Es existiert kein zentrales Register aller Kinder an deutschen Bildungseinrichtungen. Deshalb nimmt der Gesetzgeber den Erstwohnsitz als Ersatzmerkmal, weil in Deutschland ohnehin Schulpflicht gilt.

Diese Jahrgänge sind dabei

Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie zahlt der Bund das Jahr 2026 rückwirkend nach. Danach kommt jedes Jahr genau der Jahrgang dazu, der in dem Jahr sechs wird.

GeburtsjahrgangWird sechs im JahrStaatliche Förderung
20202026ab 2026, ausgezahlt rückwirkend 2027
20212027ab 2027
20222028ab 2028
2023 und jünger2029 und späterab dem Jahr des 6. Geburtstags
2019 und älter2025 und früherkeine Förderung

Einen Antrag bei einer Behörde brauchst du nicht. Als Elternteil eröffnest du ein förderfähiges Depot bei einem Anbieter deiner Wahl, danach fließen die staatlichen Beiträge monatlich. Ein eigener Beitrag ist keine Bedingung.

Eltern, Großeltern und andere dürfen das Depot freiwillig aufstocken, bis zu 6.840 € pro Jahr. Das entspricht 570 € im Monat. Schon kleine Zusatzbeträge verändern das Endergebnis deutlich, weil die Laufzeit so lang ist.

Ältere Kinder

Mein Kind ist zu alt, was jetzt?

Wenn dein Kind 2019 oder früher geboren wurde, bekommt es nach dem aktuellen Entwurf keinen Cent Frühstart-Rente. Das trifft die Jahrgänge 2009 bis 2019 und damit die große Mehrheit aller heute schulpflichtigen Kinder. Der Entwurf hält ausdrücklich fest, dass für frühere Geburtsjahrgänge zwar Verträge möglich bleiben, aber ohne staatliche Zuwendungen.

Bleibt die Hoffnung auf 2029. Das Eckpunktepapier vom Dezember 2025 kündigt an, ab diesem Jahr weitere Jahrgänge nachzuziehen und das aus den Dividenden eines Aktienpakets des Bundes zu finanzieren. Diese Ankündigung steht bis heute in keinem Paragrafen: Im Gesetzentwurf vom Juli 2026 kommen weder die Jahreszahl 2029 noch die Dividenden vor. Plane dein Kinderdepot deshalb ohne diesen Baustein.

Drei Wege, die trotzdem funktionieren

  • Junior-Depot mit ETF-Sparplan. Es läuft auf den Namen des Kindes, nutzt dessen eigene Freibeträge und ist mit 18 frei verfügbar. Genau die Flexibilität, die der Frühstart-Rente fehlt. Die Anbieter vergleichst du im Junior-Depot-Vergleich.
  • Ungeförderter Frühstartrenten-Vertrag. Möglich, aber ohne die 10 € vom Staat verlierst du den einzigen echten Vorteil und behältst die Sperre bis 65. Für die meisten Familien die schlechtere Wahl.
  • Kinderzulage im eigenen Depot. Ein Elternteil bekommt über das Altersvorsorgedepot bis zu 300 € pro Kind und Jahr, freigeschaltet durch 300 € Eigenbeitrag. Das Kapital liegt bei dir statt beim Kind, die Förderung wirkt aber sofort und in jedem Alter.

Sobald der Bundestag am Kreis der Berechtigten etwas ändert oder die 2029-Regel konkret wird, findest du es an dieser Stelle.

Tabelle zur Frühstart-Rente: Geburtsjahrgang 2020 wird ab 2026 gefördert, 2021 ab 2027, 2022 ab 2028, jüngere ab dem 6. Geburtstag, Jahrgänge 2019 und älter erhalten keine Förderung
Nur der Jahrgang 2020 ist von Anfang an dabei, danach kommt jährlich ein Jahrgang dazu
Rechenbeispiel

Was aus 10 € im Monat werden kann

1.440 € Staatsgeld klingen überschaubar. Der eigentliche Hebel ist die Zeit: Zwischen dem 6. Geburtstag und dem Ruhestand liegen rund 60 Jahre Anlagehorizont. Bei einer angenommenen Rendite von 6 % pro Jahr ergibt sich folgendes Bild:

1.440 €
zahlt der Staat bis zum 18. Geburtstag ein
ca. 2.100 €
Depotwert mit 18 (6 % p.a.)
ca. 37.000 €
Depotwert mit 67, ohne weitere Einzahlung (6 % p.a.)

Bei vorsichtigeren 5 % Rendite landet das unangetastete Staatsgeld mit 67 bei rund 22.000 €, bei 7 % sind es über 60.000 €. Alles ohne einen einzigen Euro Eigenbeitrag. Wie sich eigene Zuzahlungen auswirken, rechnest du im Frühstart-Rente-Rechner mit deinen eigenen Annahmen durch.

Balkendiagramm: Aus 1.440 € Frühstart-Rente vom Staat werden bei 6 % Rendite rund 2.100 € mit 18 und rund 37.000 € bis zum Ruhestand
Das Staatsgeld wächst über sechs Jahrzehnte, Annahme 6 % Rendite pro Jahr

Zum Vergleich: Auf dem Sparbuch wären aus den 1.440 € bei 0,5 % Zins nach derselben Zeit kaum 2.000 € geworden. Der Unterschied liegt allein im Zinseszinseffekt über sechs Jahrzehnte.

Ablauf

Ab 18: Übergang, Zweckbindung, Steuern

Mit dem 18. Geburtstag enden die staatlichen Einzahlungen und das Depot geht vollständig auf die junge Erwachsene oder den jungen Erwachsenen über. Verfügen kann sie oder er darüber trotzdem nicht frei: Das Guthaben bleibt für die Altersvorsorge zweckgebunden, der Entwurf sieht eine Auszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr vor.

Steuerlich funktioniert die Frühstart-Rente wie das Altersvorsorgedepot der Erwachsenen: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, das Depot wächst brutto für netto. Erst die Auszahlung im Alter wird nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).

Ab der Volljährigkeit kann das Kind nahtlos weitersparen: Mit dem ersten eigenen Einkommen stehen dann die Zulagen des geförderten Altersvorsorgedepots offen, inklusive 200 € Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

Die Frist, die du dir merken musst

Eröffnen die Eltern kein Depot, verfällt die Förderung nicht sofort. Die Deutsche Bundesbank legt die Mittel dann jahrgangsweise kollektiv an. Abrufen lässt sich dieses Kapital allerdings nur, solange ein eigener Vertrag zustande kommt, und zwar spätestens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Danach verfällt der Anspruch und das Geld fließt zurück in den Bundeshaushalt.

Für die Verträge selbst gilt ein Kostendeckel von 1 % Effektivkosten pro Jahr. Abschluss- und Vertriebskosten darf dir bis zur Volljährigkeit des Kindes niemand berechnen. Zertifiziert werden die Produkte vom Bundeszentralamt für Steuern.

Abgrenzung

Frühstart-Rente, Junior-Depot oder Kinderzulage?

Drei Wege bringen Geld für Kinder an den Kapitalmarkt, und sie schließen sich nicht aus:

MerkmalFrühstart-RenteJunior-DepotKinderzulage im AVD
Wessen Depot?KindKindElternteil
Geld vom Staat120 € pro Jahr, nur ab Jahrgang 2020keinsbis 300 € je Kind pro Jahr
Verfügbar abfrühestens 6518, danach freiRuhestand der Eltern
Steuer in der AnsparphasesteuerfreiAbgeltungsteuer, Freibeträge nutzbarsteuerfrei
Kostengedeckelt auf 1 % pro Jahr, keine Abschlusskosten bis 18je nach Broker, oft 0 € Depotgebührgedeckelt auf 1 % pro Jahr
Geeignet fürAltersvorsorge des KindesFührerschein oder StudiumAltersvorsorge der Eltern

Die Zweckbindung ist der große Unterschied. Für flexible Sparziele bis zum Studium bleibt ein Junior-Depot das Mittel der Wahl. Die Frühstart-Rente läuft nebenher als Altersvorsorge-Grundstein, um den sich niemand kümmern muss. Und die Kinderzulage stärkt zusätzlich das Depot der Eltern.

Gesetzgebung

Aktueller Stand des Gesetzes

Anders als das bereits beschlossene Altersvorsorgereformgesetz steckt die Frühstart-Rente noch im parlamentarischen Verfahren. Der Fahrplan bisher:

  • 17. Dezember 2025 Kabinett beschließt die Eckpunkte

    Die Grundidee steht: 10 € monatlich für Kinder ab 6 Jahren in ein privates Vorsorgedepot. Am selben Tag bringt das Kabinett auch das Altersvorsorgereformgesetz auf den Weg.

  • 21. Juli 2026 Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes

    Das Bundesfinanzministerium legt den Gesetzentwurf mit allen Detailregeln vor. Erst hier wird sichtbar, dass die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnt.

  • 12. August 2026 Kabinett beschließt den Regierungsentwurf

    Das Bundeskabinett verabschiedet den Entwurf laut Berichterstattung ohne wesentliche Änderungen. Der Bund kalkuliert mit 198 Mio. € im Jahr 2027 und 411 Mio. € im Jahr 2030.

  • offen Bundestag und Bundesrat

    Termine für Lesungen und Anhörung stehen noch nicht fest. Die Bundesregierung will das Verfahren noch 2026 abschließen.

  • 1. Januar 2027 Inkrafttreten und erste Auszahlungen

    Das Gesetz tritt in Kraft, zeitgleich mit dem Marktstart des Altersvorsorgedepots. Der Jahrgang 2020 bekommt dann auch das Jahr 2026 nachgezahlt.

Bis zur Verabschiedung können sich Details noch ändern, etwa die Aufstockungsgrenze oder der Kreis der geförderten Jahrgänge. Genau dort setzen Verbraucherschützer an: Der vzbv hält den Kostendeckel von 1 % für zu hoch und warnt, hohe Zuzahlungen der Eltern könnten Vermögensunterschiede schon im Kindesalter verfestigen. Den Fortschritt beider Gesetze verfolgen wir auf der Seite zum aktuellen Stand des Altersvorsorgedepots.

FAQ

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Wer bekommt die Frühstart-Rente?
Nicht jedes Kind von 6 bis 18 Jahren. Die Förderung startet mit dem Geburtsjahrgang 2020 und wächst danach jährlich um den Jahrgang, der im jeweiligen Jahr sechs wird. Voraussetzung sind ein Alter von 6 bis unter 18 Jahren und ein erster Wohnsitz in Deutschland. Kinder der Jahrgänge 2019 und früher erhalten keine staatlichen Zuwendungen.
Müssen Eltern selbst etwas einzahlen?
Nein. Die 10 € vom Staat fließen ohne eigenen Beitrag, es genügt das eröffnete Depot. Eltern, Großeltern und andere können freiwillig aufstocken, laut Gesetzentwurf bis zu 6.840 € pro Jahr. Jeder zusätzliche Euro verstärkt den Zinseszinseffekt über die lange Laufzeit.
Was passiert mit dem Depot, wenn das Kind 18 wird?
Die staatlichen Einzahlungen enden und das Depot geht auf die volljährige Person über. Das Guthaben bleibt für die Altersvorsorge zweckgebunden und wächst steuerfrei weiter. Ab 18 kann das Kind selbst weitersparen, etwa im Rahmen des geförderten Altersvorsorgedepots.
Was passiert, wenn ich kein Depot für mein Kind eröffne?
Der Anspruch bleibt zunächst erhalten. Die Deutsche Bundesbank legt die Mittel jahrgangsweise kollektiv an. Wichtig ist die Frist: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres muss ein eigener Vertrag bestehen, auf den das Kapital übertragen wird. Danach verfällt der Anspruch und das Geld fließt zurück in den Bundeshaushalt.
Florians Finanz Fazit

Kleiner Betrag, großer Mechanismus

Über die 10 € im Monat kann man leicht spotten, das ist weniger als ein Streaming-Abo. Trotzdem halte ich die Frühstart-Rente für einen der klügeren Teile der Rentenreform. Sie verschafft jedem Kind ein echtes Depot, sechzig Jahre Anlagehorizont und die Erfahrung, dass Kapitalmarkt Alltag ist und kein Kasino.

Ehrlich bleiben muss man an zwei Stellen. Erstens bei der Zweckbindung: Bis 65 kommt niemand an das Geld heran. Für Führerschein und Auslandssemester baust du deshalb parallel ein Junior-Depot auf, das mit 18 frei verfügbar ist.

Zweitens beim Kreis der Berechtigten. Eine Reform, die als Startkapital für jedes Kind verkauft wird und dann mit einem einzigen Jahrgang beginnt, weckt Erwartungen, die sie nicht einlöst. Wer 2015 ein Kind bekommen hat, liest überall von 10 € im Monat und bekommt keinen davon. Diese Lücke gehört in jede ehrliche Erklärung der Frühstart-Rente, und der Bundestag hat sie noch in der Hand.

Sobald sich im parlamentarischen Verfahren etwas bewegt, aktualisiere ich diese Seite. Bis dahin kannst du im Frühstart-Rechner durchspielen, was eigene Zuzahlungen aus dem Staatsgeld machen.

Florian Baumann, Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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