Ehevertrag Kosten Rechner
Berechne die Notargebühren für deinen Ehevertrag auf Basis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Trage das gemeinsame Nettovermögen ein und erhalte eine realistische Kostenschätzung.
Wie entstehen Ehevertrag-Kosten?
Notargebühren für einen Ehevertrag sind gesetzlich festgelegt. Hier bekommst du alle Hintergründe zur Berechnung.
Notarpflicht und Geschäftswert
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam (§ 1410 BGB). Das bedeutet: Beide Partner müssen persönlich beim Notar erscheinen, der Vertrag wird laut vorgelesen und unterschrieben. Die Kosten ergeben sich ausschließlich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit bundesweit einheitlich. Kein Notar kann weniger verlangen, keiner darf mehr verlangen.
Die Bemessungsgrundlage ist der sogenannte Geschäftswert. Für einen Ehevertrag entspricht dieser dem gemeinsamen Nettovermögen beider Partner, also dem Gesamtvermögen abzüglich aller Schulden. Das Gesetz schreibt einen Mindestwert von 5.000 € vor, auch wenn das tatsächliche Nettovermögen darunter liegt oder negativ ist.
Beurkundungsgebühr = 2,0 × Einfache Gebühr (GNotKG Tabelle B)
Gesamtkosten = (Beurkundung + Abschriften + Auslagen) × 1,19 Die einfache Gebühr wird der GNotKG-Tabelle entnommen und nicht linear berechnet.
Die Art des Ehevertrags (Gütertrennung, modifizierter Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft) beeinflusst die Kosten in der Regel nicht. Lediglich sehr komplexe Verträge mit mehreren separaten Regelungen können zu einer höheren Gebühr führen, weil zusätzliche Vollzugsgebühren anfallen können.
Gebührentabelle nach GNotKG (Auszug)
Die folgende Tabelle zeigt die Notarkosten für einen Ehevertrag bei verschiedenen Geschäftswerten. Die Beurkundungsgebühr entspricht dem 2-fachen der einfachen Gebühr nach Tabelle B des GNotKG. Hinzu kommen Abschriften und Auslagen sowie 19% Mehrwertsteuer.
| Geschäftswert | Einfache Gebühr | Beurkundung (2,0-fach) | Gesamtkosten ca.* |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 335,00 € | 670,00 € | ca. 890 € |
| 25.000 € | 535,00 € | 1.070,00 € | ca. 1.390 € |
| 50.000 € | 935,00 € | 1.870,00 € | ca. 2.390 € |
| 100.000 € | 1.335,00 € | 2.670,00 € | ca. 3.370 € |
| 200.000 € | 1.735,00 € | 3.470,00 € | ca. 4.350 € |
| 500.000 € | 3.335,00 € | 6.670,00 € | ca. 8.250 € |
| 1.000.000 € | 6.035,00 € | 12.070,00 € | ca. 14.750 € |
* Gesamtkosten inkl. 2 beglaubigter Abschriften, 20 € Auslagenpauschale und 19% MwSt.
Drei typische Szenarien
Damit du einen konkreten Anhaltspunkt bekommst, zeigen die folgenden drei Beispiele, wie sich die Kosten in der Praxis zusammensetzen.
| Szenario | Geschäftswert | Beurkundung | + MwSt & Auslagen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Junges Paar 40k + 20k, keine Schulden |
60.000 € | 1.870,00 € | + 406,30 € | 2.276 € |
| Etabliertes Paar 200k + 150k, 50k Schulden |
300.000 € | 4.470,00 € | + 868,30 € | 5.338 € |
| Vermögendes Paar 600k + 400k, 200k Schulden |
800.000 € | 9.070,00 € | + 1.743,30 € | 10.813 € |
Die Beurkundungsgebühr für 300.000 € Geschäftswert ergibt sich aus der einfachen Gebühr von 2.235 € multipliziert mit dem Faktor 2,0. Der Geschäftswert für das „Etablierte Paar“ berechnet sich aus 200.000 + 150.000 − 50.000 = 300.000 €.
Häufige Fragen zu Ehevertrag-Kosten
Zahlen beide Partner die Notargebühren je zur Hälfte?
Was kostet ein Ehevertrag, wenn wir kaum Vermögen haben?
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Kann man Notargebühren verhandeln oder sparen?
Rechtliche Grundlagen
Ein Ehevertrag kostet Geld, schützt aber vor deutlich höheren Kosten im Ernstfall
Viele Paare scheuen den Gang zum Notar, weil der Ehevertrag teuer wirkt oder wie ein schlechtes Omen. Beides ist ein Fehler. Bei einem gemeinsamen Nettovermögen von 100.000 € zahlst du rund 3.400 €. Das ist überschaubar, wenn man bedenkt, was eine Scheidung ohne klare Vermögensregelung kosten kann.
Besonders wichtig ist ein Ehevertrag für Selbstständige und Unternehmer. Wer ein Unternehmen besitzt, sollte den Zugewinnausgleich vertraglich anpassen. Sonst kann es im Scheidungsfall zu einer Liquidation kommen, nur um den gesetzlichen Anspruch des Partners auszuzahlen.
Mein Rat: Lass dich vor dem Notartermin einmalig rechtlich beraten. Die Erstberatung kostet wenig und hilft dir, den Vertrag wirklich auf deine Situation zuzuschneiden.
