Notarrechner

Ehevertrag Kosten Rechner

Berechne die Notargebühren für deinen Ehevertrag auf Basis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Trage Vermögen und Schulden beider Partner ein und erhalte eine realistische Kostenschätzung nach der seit Juni 2025 geltenden Gebührentabelle.

Vermögen und Rahmenbedingungen
€
€
€
€

Deine Kostenschätzung
Gesamtkosten Notar
–
inkl. 19% MwSt.
Notargebühr netto
–
ohne Steuer
Geschäftswert
–
Bemessungsgrundlage nach § 100 GNotKG
Aufschlüsselung Notarkosten
Beurkundungsgebühr (2,0-fach) –
Dokumentenpauschale Abschriften –
Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme netto –
MwSt. (19%) –
Notarkosten gesamt –
Diese Berechnung nutzt die seit 1. Juni 2025 geltende Gebührentabelle B des GNotKG (§ 34, Anlage 2) und gilt als Schätzung. Nicht enthalten sind Vollzugsgebühren, etwa für eine Anmeldung zum Güterrechtsregister, und Gebühren für zusätzliche Erklärungen im selben Termin. Notargebühren sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar.
Anzeige
Aus Zahlen werden Ziele

Lass dein Geld für dich arbeiten

Mit einem kostenlosen Depot startest du schon mit kleinen Beträgen.

* Affiliate-Links: Schließt du darüber ab, erhalten wir eine Provision. Für dich bleibt der Preis gleich, und du unterstützt damit finanzfacts.de.

Wie entstehen Ehevertrag-Kosten?

Notargebühren für einen Ehevertrag sind gesetzlich festgelegt. Hier bekommst du alle Hintergründe zur Berechnung.

Grundlagen

Notarpflicht und Geschäftswert

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam (§ 1410 BGB). Das bedeutet: Beide Partner müssen persönlich beim Notar erscheinen, der Vertrag wird laut vorgelesen und unterschrieben. Die Kosten ergeben sich ausschließlich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit bundesweit einheitlich. Kein Notar kann weniger verlangen, keiner darf mehr verlangen.

Die Bemessungsgrundlage ist der sogenannte Geschäftswert. Für einen Ehevertrag ist das nach § 100 GNotKG die Summe der Vermögen beider Partner. Schulden zieht der Notar ab, aber nur bis zur Hälfte des jeweiligen Vermögens und nur beim Partner, der sie hat. Wer 100.000 € besitzt und 80.000 € Schulden hat, kommt also auf einen Wert von 50.000 €, nicht von 20.000 €. Haben beide praktisch kein Vermögen, setzt der Notar in der Regel den Auffangwert von 5.000 € an (§ 36 Abs. 3 GNotKG). Für die Beurkundung gilt außerdem eine Mindestgebühr von 120 € (Nr. 21100 KV GNotKG).

Geschäftswert = (Vermögen₁ − min(Schulden₁, ½ Vermögen₁)) + (Vermögen₂ − min(Schulden₂, ½ Vermögen₂))
Beurkundungsgebühr = 2,0 × einfache Gebühr nach Tabelle B, mindestens 120 €
Gesamtkosten = (Beurkundung + Dokumentenpauschale + 20 € Postpauschale) × 1,19 Die einfache Gebühr steigt in Stufen (§ 34 Abs. 2 GNotKG): bis 500 € Geschäftswert 15 €, dann zum Beispiel je angefangene 5.000 € um 10 € (bis 50.000 €), je 15.000 € um 27 € (bis 200.000 €) und je 30.000 € um 50 € (bis 500.000 €). Beispiele: 50.000 € → 165 €, 100.000 € → 273 €, 500.000 € → 935 €.

Die Art des Ehevertrags (Gütertrennung, modifizierter Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft) beeinflusst die Gebühr nicht. Teurer wird es, wenn weitere Erklärungen in dieselbe Urkunde kommen, etwa ein Erbvertrag oder Regelungen zum Unterhalt: Dann steigt der Geschäftswert. Eine Anmeldung zum Güterrechtsregister löst zusätzlich eine Vollzugsgebühr aus (Nr. 22110 KV GNotKG, 0,5-fach). Die Abschriften der Urkunde kosten nur die Dokumentenpauschale von 0,50 € je Seite (Nr. 32001 KV GNotKG); der Rechner setzt dafür 10 Seiten je Exemplar an.

Berechnung

Gebührentabelle nach GNotKG (Auszug)

Die folgende Tabelle zeigt die Notarkosten für einen Ehevertrag bei verschiedenen Geschäftswerten. Die Beurkundungsgebühr entspricht dem 2-fachen der einfachen Gebühr nach Tabelle B des GNotKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung. Hinzu kommen die Dokumentenpauschale für zwei Abschriften, 20 € Postpauschale und 19 % Umsatzsteuer.

GeschäftswertEinfache GebührBeurkundung (2,0-fach)Gesamtkosten ca.*
10.000 €75,00 €150,00 €ca. 210 €
25.000 €115,00 €230,00 €ca. 310 €
50.000 €165,00 €330,00 €ca. 430 €
100.000 €273,00 €546,00 €ca. 690 €
200.000 €435,00 €870,00 €ca. 1.070 €
500.000 €935,00 €1.870,00 €ca. 2.260 €
1.000.000 €1.735,00 €3.470,00 €ca. 4.170 €

* Gesamtkosten inkl. Dokumentenpauschale für 2 Abschriften (je 5 €), 20 € Postpauschale und 19 % Umsatzsteuer, auf 10 € gerundet. Quelle: GNotKG Anlage 2, Tabelle B (BGBl. 2025 I Nr. 109).

Beispielrechnungen

Drei typische Szenarien

Damit du einen konkreten Anhaltspunkt bekommst, zeigen die folgenden drei Beispiele, wie sich die Kosten in der Praxis zusammensetzen.

SzenarioGeschäftswertBeurkundung+ Pauschalen & UStGesamt
Junges Paar
40k + 20k, keine Schulden
60.000 €384,00 €+ 108,66 €492,66 €
Etabliertes Paar
200k + 150k, 50k Schulden bei Partner 1
300.000 €1.270,00 €+ 277,00 €1.547,00 €
Vermögendes Paar
600k + 400k, 200k Schulden bei Partner 1
800.000 €2.830,00 €+ 573,40 €3.403,40 €

Die Beurkundungsgebühr für 300.000 € Geschäftswert ergibt sich aus der einfachen Gebühr von 635 € (GNotKG Tabelle B, Stufe bis 320.000 €) multipliziert mit dem Faktor 2,0, also 1.270 €. Dazu kommen 10 € Dokumentenpauschale, 20 € Postpauschale und 19 % Umsatzsteuer, zusammen 1.547,00 €. Der Geschäftswert für das „Etablierte Paar“ berechnet sich aus (200.000 − 50.000) + 150.000 = 300.000 €; die 50.000 € Schulden liegen unter der Hälfte des Vermögens von Partner 1 und zählen deshalb voll.

FAQ

Häufige Fragen zu Ehevertrag-Kosten

Zahlen beide Partner die Notargebühren je zur Hälfte?
Rechtlich haften beide Partner gesamtschuldnerisch gegenüber dem Notar. In der Praxis einigt man sich meist darauf, die Kosten hälftig zu teilen, das Gesetz schreibt aber keine Aufteilung vor. Grundlage ist § 29 GNotKG, wonach jeder, in dessen Interesse die Beurkundung stattfindet, Kostenschuldner ist.
Was kostet ein Ehevertrag, wenn wir kaum Vermögen haben?
Ohne nennenswertes Vermögen setzt der Notar in der Regel den Auffangwert von 5.000 € an (§ 36 Abs. 3 GNotKG). Die einfache Gebühr beträgt dann 45 €, das Doppelte wären 90 €. Hier greift die Mindestgebühr für Beurkundungen von 120 € (Nr. 21100 KV GNotKG). Mit 10 € Dokumentenpauschale, 20 € Postpauschale und 19 % Umsatzsteuer landest du bei 178,50 €. Das ist die Untergrenze für einen notariellen Ehevertrag in Deutschland.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Notar. Ein Anwalt ist freiwillig, aber empfehlenswert, wenn der Vertrag komplexe Regelungen enthält oder du sicherstellen willst, dass deine Interessen vollständig abgebildet sind. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Partner, nicht nur einen. Wer individuelle Interessenvertretung möchte, holt sich zusätzlich rechtliche Beratung. Ein erstes Beratungsgespräch darf für Verbraucher höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 RVG). Entwirft oder prüft der Anwalt den Vertrag, fällt ohne eigene Vereinbarung die 1,3-fache Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert an (Nr. 2300 VV RVG); bei 300.000 € sind das rund 3.800 € netto (2.912 € × 1,3 plus 20 € Auslagen). Viele Anwälte bieten dafür Pauschalhonorare an.
Wie wirken sich Schulden auf die Notarkosten aus?
Schulden senken den Geschäftswert, aber nur begrenzt: Nach § 100 Abs. 1 GNotKG zieht der Notar Verbindlichkeiten höchstens bis zur Hälfte des Vermögens ab, und zwar nur beim Partner, dem sie gehören. Eine Immobilie mit 400.000 € Wert und 300.000 € Restschuld geht deshalb mit 200.000 € in den Geschäftswert ein, nicht mit 100.000 €. Ein negatives Vermögen eines Partners mindert das Vermögen des anderen nicht.
Kann man Notargebühren verhandeln oder sparen?
Notargebühren sind im GNotKG gesetzlich fixiert und nicht verhandelbar. Kein seriöser Notar wird Rabatte anbieten, und günstigere Angebote sind ein Warnsignal. Einsparmöglichkeiten bestehen beim Umfang des Vertrags: Wer auf unnötige Klauseln verzichtet und gut vorbereitet zum Termin kommt, vermeidet zusätzliche Vollzugsgebühren. Die Zahl der Abschriften spielt dagegen kaum eine Rolle, weil dafür nur eine Dokumentenpauschale von 0,50 € je Seite anfällt.
Florians Finanz Fazit

Ein Ehevertrag kostet Geld, schützt aber vor deutlich höheren Kosten im Ernstfall

Viele Paare scheuen den Gang zum Notar, weil der Ehevertrag teuer wirkt oder wie ein schlechtes Omen. Beides ist ein Fehler. Bei einem Geschäftswert von 100.000 € zahlst du beim Notar rund 690 € (einfache Gebühr 273 € nach Tabelle B, verdoppelt, plus Pauschalen und Umsatzsteuer). Das ist überschaubar, wenn man bedenkt, was eine Scheidung ohne klare Vermögensregelung kosten kann.

Besonders wichtig ist ein Ehevertrag für Selbstständige und Unternehmer. Wer ein Unternehmen besitzt, sollte den Zugewinnausgleich vertraglich anpassen. Sonst kann es im Scheidungsfall zu einer Liquidation kommen, nur um den gesetzlichen Anspruch des Partners auszuzahlen.

Mein Rat: Lass dich vor dem Notartermin einmalig rechtlich beraten. Die Erstberatung kostet höchstens 190 € netto und hilft dir, den Vertrag wirklich auf deine Situation zuzuschneiden.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und ist seit über 20 Jahren im Online-Marketing tätig. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

Mehr über Florian erfahren →
Finanzfacts Logo Finanzfacts

Finanzbildung für Anfänger

Haftungsausschluss & Transparenz

Die auf finanzfacts.de bereitgestellten Inhalte, Rechner und Vergleiche dienen reinen Informationszwecken und stellen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Daten. Investitionen an der Börse sind mit Risiken verbunden, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Historische Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Triff finanzielle Entscheidungen immer auf Basis deiner eigenen Recherche.

Werbehinweis

Einige Links auf dieser Website sind sogenannte Affiliate-Links (Partnerlinks). Wenn du über einen solchen Link ein Produkt kaufst oder ein Konto eröffnest, erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen dabei keinerlei Zusatzkosten und du unterstützt damit den kostenfreien Betrieb unserer Rechner.

Fragen oder Fehler gefunden? Schreib uns: florian.baumann@finanzfacts.de oder gehe zur Kontaktseite.