Ehevertrag Kosten Rechner 2025 – Notargebühren berechnen
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Ehevertrag Kosten Rechner

Berechne die Notargebühren für deinen Ehevertrag auf Basis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Trage das gemeinsame Nettovermögen ein und erhalte eine realistische Kostenschätzung.

Vermögen und Rahmenbedingungen

Deine Kostenschätzung
Gesamtkosten Notar
inkl. 19% MwSt.
Notargebühr netto
ohne Steuer
Geschäftswert
Bemessungsgrundlage
Aufschlüsselung Notarkosten
Beurkundungsgebühr (2,0-fach)
Beglaubigte Abschriften
Auslagenpauschale 20,00 €
Zwischensumme netto
MwSt. (19%)
Notarkosten gesamt
Diese Berechnung basiert auf der GNotKG-Gebührentabelle (§ 34 Abs. 3, Anlage 2) und gilt als Schätzung. Der tatsächliche Betrag hängt vom Umfang des Vertrags, der Anzahl der Klauseln und dem individuellen Notarbüro ab. Notargebühren sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar.

Wie entstehen Ehevertrag-Kosten?

Notargebühren für einen Ehevertrag sind gesetzlich festgelegt. Hier bekommst du alle Hintergründe zur Berechnung.

Grundlagen

Notarpflicht und Geschäftswert

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam (§ 1410 BGB). Das bedeutet: Beide Partner müssen persönlich beim Notar erscheinen, der Vertrag wird laut vorgelesen und unterschrieben. Die Kosten ergeben sich ausschließlich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit bundesweit einheitlich. Kein Notar kann weniger verlangen, keiner darf mehr verlangen.

Die Bemessungsgrundlage ist der sogenannte Geschäftswert. Für einen Ehevertrag entspricht dieser dem gemeinsamen Nettovermögen beider Partner, also dem Gesamtvermögen abzüglich aller Schulden. Das Gesetz schreibt einen Mindestwert von 5.000 € vor, auch wenn das tatsächliche Nettovermögen darunter liegt oder negativ ist.

Geschäftswert = max(5.000 €, Vermögen₁ − Schulden₁ + Vermögen₂ − Schulden₂)
Beurkundungsgebühr = 2,0 × Einfache Gebühr (GNotKG Tabelle B)
Gesamtkosten = (Beurkundung + Abschriften + Auslagen) × 1,19 Die einfache Gebühr wird der GNotKG-Tabelle entnommen und nicht linear berechnet.

Die Art des Ehevertrags (Gütertrennung, modifizierter Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft) beeinflusst die Kosten in der Regel nicht. Lediglich sehr komplexe Verträge mit mehreren separaten Regelungen können zu einer höheren Gebühr führen, weil zusätzliche Vollzugsgebühren anfallen können.

Berechnung

Gebührentabelle nach GNotKG (Auszug)

Die folgende Tabelle zeigt die Notarkosten für einen Ehevertrag bei verschiedenen Geschäftswerten. Die Beurkundungsgebühr entspricht dem 2-fachen der einfachen Gebühr nach Tabelle B des GNotKG. Hinzu kommen Abschriften und Auslagen sowie 19% Mehrwertsteuer.

Geschäftswert Einfache Gebühr Beurkundung (2,0-fach) Gesamtkosten ca.*
10.000 € 335,00 € 670,00 € ca. 890 €
25.000 € 535,00 € 1.070,00 € ca. 1.390 €
50.000 € 935,00 € 1.870,00 € ca. 2.390 €
100.000 € 1.335,00 € 2.670,00 € ca. 3.370 €
200.000 € 1.735,00 € 3.470,00 € ca. 4.350 €
500.000 € 3.335,00 € 6.670,00 € ca. 8.250 €
1.000.000 € 6.035,00 € 12.070,00 € ca. 14.750 €

* Gesamtkosten inkl. 2 beglaubigter Abschriften, 20 € Auslagenpauschale und 19% MwSt.

Beispielrechnungen

Drei typische Szenarien

Damit du einen konkreten Anhaltspunkt bekommst, zeigen die folgenden drei Beispiele, wie sich die Kosten in der Praxis zusammensetzen.

Szenario Geschäftswert Beurkundung + MwSt & Auslagen Gesamt
Junges Paar
40k + 20k, keine Schulden
60.000 € 1.870,00 € + 406,30 € 2.276 €
Etabliertes Paar
200k + 150k, 50k Schulden
300.000 € 4.470,00 € + 868,30 € 5.338 €
Vermögendes Paar
600k + 400k, 200k Schulden
800.000 € 9.070,00 € + 1.743,30 € 10.813 €

Die Beurkundungsgebühr für 300.000 € Geschäftswert ergibt sich aus der einfachen Gebühr von 2.235 € multipliziert mit dem Faktor 2,0. Der Geschäftswert für das „Etablierte Paar“ berechnet sich aus 200.000 + 150.000 − 50.000 = 300.000 €.

FAQ

Häufige Fragen zu Ehevertrag-Kosten

Zahlen beide Partner die Notargebühren je zur Hälfte?
Rechtlich haften beide Partner gesamtschuldnerisch gegenüber dem Notar. In der Praxis einigt man sich meist darauf, die Kosten hälftig zu teilen, das Gesetz schreibt aber keine Aufteilung vor. Grundlage ist § 29 GNotKG, wonach jeder, in dessen Interesse die Beurkundung stattfindet, Kostenschuldner ist.
Was kostet ein Ehevertrag, wenn wir kaum Vermögen haben?
Das Gesetz sieht einen Mindest-Geschäftswert von 5.000 € vor. Daraus ergibt sich eine einfache Gebühr von 202,50 €, eine Beurkundungsgebühr von 405 € und mit Abschriften, Auslagen und MwSt. ein Gesamtbetrag von rund 600 bis 650 €. Das ist die absolute Untergrenze für einen notariellen Ehevertrag in Deutschland.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Notar. Ein Anwalt ist freiwillig, aber empfehlenswert, wenn der Vertrag komplexe Regelungen enthält oder du sicherstellen willst, dass deine Interessen vollständig abgebildet sind. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Partner, nicht nur einen. Wer individuelle Interessenvertretung möchte, holt sich zusätzlich rechtliche Beratung. Die Kosten dafür richten sich nach dem RVG und dem vereinbarten Streitwert.
Kann man Notargebühren verhandeln oder sparen?
Notargebühren sind im GNotKG gesetzlich fixiert und nicht verhandelbar. Kein seriöser Notar wird Rabatte anbieten, und günstigere Angebote sind ein Warnsignal. Einsparmöglichkeiten bestehen beim Umfang des Vertrags: Wer auf unnötige Klauseln verzichtet und gut vorbereitet zum Termin kommt, vermeidet zusätzliche Vollzugsgebühren. Auch die Anzahl beglaubigter Abschriften beeinflusst den Endpreis leicht.
Florians Finanz Fazit

Ein Ehevertrag kostet Geld, schützt aber vor deutlich höheren Kosten im Ernstfall

Viele Paare scheuen den Gang zum Notar, weil der Ehevertrag teuer wirkt oder wie ein schlechtes Omen. Beides ist ein Fehler. Bei einem gemeinsamen Nettovermögen von 100.000 € zahlst du rund 3.400 €. Das ist überschaubar, wenn man bedenkt, was eine Scheidung ohne klare Vermögensregelung kosten kann.

Besonders wichtig ist ein Ehevertrag für Selbstständige und Unternehmer. Wer ein Unternehmen besitzt, sollte den Zugewinnausgleich vertraglich anpassen. Sonst kann es im Scheidungsfall zu einer Liquidation kommen, nur um den gesetzlichen Anspruch des Partners auszuzahlen.

Mein Rat: Lass dich vor dem Notartermin einmalig rechtlich beraten. Die Erstberatung kostet wenig und hilft dir, den Vertrag wirklich auf deine Situation zuzuschneiden.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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