Ehevertrag Kosten Rechner
Berechne die Notargebühren für deinen Ehevertrag auf Basis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Trage Vermögen und Schulden beider Partner ein und erhalte eine realistische Kostenschätzung nach der seit Juni 2025 geltenden Gebührentabelle.
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Wie entstehen Ehevertrag-Kosten?
Notargebühren für einen Ehevertrag sind gesetzlich festgelegt. Hier bekommst du alle Hintergründe zur Berechnung.
Notarpflicht und Geschäftswert
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam (§ 1410 BGB). Das bedeutet: Beide Partner müssen persönlich beim Notar erscheinen, der Vertrag wird laut vorgelesen und unterschrieben. Die Kosten ergeben sich ausschließlich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit bundesweit einheitlich. Kein Notar kann weniger verlangen, keiner darf mehr verlangen.
Die Bemessungsgrundlage ist der sogenannte Geschäftswert. Für einen Ehevertrag ist das nach § 100 GNotKG die Summe der Vermögen beider Partner. Schulden zieht der Notar ab, aber nur bis zur Hälfte des jeweiligen Vermögens und nur beim Partner, der sie hat. Wer 100.000 € besitzt und 80.000 € Schulden hat, kommt also auf einen Wert von 50.000 €, nicht von 20.000 €. Haben beide praktisch kein Vermögen, setzt der Notar in der Regel den Auffangwert von 5.000 € an (§ 36 Abs. 3 GNotKG). Für die Beurkundung gilt außerdem eine Mindestgebühr von 120 € (Nr. 21100 KV GNotKG).
Beurkundungsgebühr = 2,0 × einfache Gebühr nach Tabelle B, mindestens 120 €
Gesamtkosten = (Beurkundung + Dokumentenpauschale + 20 € Postpauschale) × 1,19 Die einfache Gebühr steigt in Stufen (§ 34 Abs. 2 GNotKG): bis 500 € Geschäftswert 15 €, dann zum Beispiel je angefangene 5.000 € um 10 € (bis 50.000 €), je 15.000 € um 27 € (bis 200.000 €) und je 30.000 € um 50 € (bis 500.000 €). Beispiele: 50.000 € → 165 €, 100.000 € → 273 €, 500.000 € → 935 €.
Die Art des Ehevertrags (Gütertrennung, modifizierter Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft) beeinflusst die Gebühr nicht. Teurer wird es, wenn weitere Erklärungen in dieselbe Urkunde kommen, etwa ein Erbvertrag oder Regelungen zum Unterhalt: Dann steigt der Geschäftswert. Eine Anmeldung zum Güterrechtsregister löst zusätzlich eine Vollzugsgebühr aus (Nr. 22110 KV GNotKG, 0,5-fach). Die Abschriften der Urkunde kosten nur die Dokumentenpauschale von 0,50 € je Seite (Nr. 32001 KV GNotKG); der Rechner setzt dafür 10 Seiten je Exemplar an.
Gebührentabelle nach GNotKG (Auszug)
Die folgende Tabelle zeigt die Notarkosten für einen Ehevertrag bei verschiedenen Geschäftswerten. Die Beurkundungsgebühr entspricht dem 2-fachen der einfachen Gebühr nach Tabelle B des GNotKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung. Hinzu kommen die Dokumentenpauschale für zwei Abschriften, 20 € Postpauschale und 19 % Umsatzsteuer.
| Geschäftswert | Einfache Gebühr | Beurkundung (2,0-fach) | Gesamtkosten ca.* |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 75,00 € | 150,00 € | ca. 210 € |
| 25.000 € | 115,00 € | 230,00 € | ca. 310 € |
| 50.000 € | 165,00 € | 330,00 € | ca. 430 € |
| 100.000 € | 273,00 € | 546,00 € | ca. 690 € |
| 200.000 € | 435,00 € | 870,00 € | ca. 1.070 € |
| 500.000 € | 935,00 € | 1.870,00 € | ca. 2.260 € |
| 1.000.000 € | 1.735,00 € | 3.470,00 € | ca. 4.170 € |
* Gesamtkosten inkl. Dokumentenpauschale für 2 Abschriften (je 5 €), 20 € Postpauschale und 19 % Umsatzsteuer, auf 10 € gerundet. Quelle: GNotKG Anlage 2, Tabelle B (BGBl. 2025 I Nr. 109).
Drei typische Szenarien
Damit du einen konkreten Anhaltspunkt bekommst, zeigen die folgenden drei Beispiele, wie sich die Kosten in der Praxis zusammensetzen.
| Szenario | Geschäftswert | Beurkundung | + Pauschalen & USt | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Junges Paar 40k + 20k, keine Schulden | 60.000 € | 384,00 € | + 108,66 € | 492,66 € |
| Etabliertes Paar 200k + 150k, 50k Schulden bei Partner 1 | 300.000 € | 1.270,00 € | + 277,00 € | 1.547,00 € |
| Vermögendes Paar 600k + 400k, 200k Schulden bei Partner 1 | 800.000 € | 2.830,00 € | + 573,40 € | 3.403,40 € |
Die Beurkundungsgebühr für 300.000 € Geschäftswert ergibt sich aus der einfachen Gebühr von 635 € (GNotKG Tabelle B, Stufe bis 320.000 €) multipliziert mit dem Faktor 2,0, also 1.270 €. Dazu kommen 10 € Dokumentenpauschale, 20 € Postpauschale und 19 % Umsatzsteuer, zusammen 1.547,00 €. Der Geschäftswert für das „Etablierte Paar“ berechnet sich aus (200.000 − 50.000) + 150.000 = 300.000 €; die 50.000 € Schulden liegen unter der Hälfte des Vermögens von Partner 1 und zählen deshalb voll.
Häufige Fragen zu Ehevertrag-Kosten
Zahlen beide Partner die Notargebühren je zur Hälfte?
Was kostet ein Ehevertrag, wenn wir kaum Vermögen haben?
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Wie wirken sich Schulden auf die Notarkosten aus?
Kann man Notargebühren verhandeln oder sparen?
Rechtliche Grundlagen
- § 1410 BGB: Form des Ehevertrags (Gesetze im Internet)
- GNotKG Anlage 2: Gebührentabellen A und B (Gesetze im Internet, Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109)
- § 34 GNotKG: Wertgebühren und Stufen der Tabelle B
- § 100 GNotKG: Geschäftswert bei Eheverträgen
- GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis): Nr. 21100, 22110, 32001, 32005
- § 13 RVG: Wertgebühren der Anwälte und § 34 RVG: Erstberatung
- Bundesnotarkammer: Informationen zu Notargebühren
Ein Ehevertrag kostet Geld, schützt aber vor deutlich höheren Kosten im Ernstfall
Viele Paare scheuen den Gang zum Notar, weil der Ehevertrag teuer wirkt oder wie ein schlechtes Omen. Beides ist ein Fehler. Bei einem Geschäftswert von 100.000 € zahlst du beim Notar rund 690 € (einfache Gebühr 273 € nach Tabelle B, verdoppelt, plus Pauschalen und Umsatzsteuer). Das ist überschaubar, wenn man bedenkt, was eine Scheidung ohne klare Vermögensregelung kosten kann.
Besonders wichtig ist ein Ehevertrag für Selbstständige und Unternehmer. Wer ein Unternehmen besitzt, sollte den Zugewinnausgleich vertraglich anpassen. Sonst kann es im Scheidungsfall zu einer Liquidation kommen, nur um den gesetzlichen Anspruch des Partners auszuzahlen.
Mein Rat: Lass dich vor dem Notartermin einmalig rechtlich beraten. Die Erstberatung kostet höchstens 190 € netto und hilft dir, den Vertrag wirklich auf deine Situation zuzuschneiden.

