Fahrtkostenrechner
Berechne die Spritkosten und den wahren Verschleiß für deine nächste Autofahrt – perfekt zum Aufteilen für Fahrgemeinschaften.
Fahrtkosten und Pendlerpauschale richtig berechnen
Spritkosten fair teilen und ab 2026 jeden Kilometer mit der neuen Entfernungspauschale absetzen.
Reine Spritkosten gegen die wahren Kosten
Am Ende einer gemeinsamen Fahrt wird oft einfach der Tankbeleg durch die Zahl der Mitfahrer geteilt. Das ist unkompliziert, aber gegenüber dem Fahrer nicht ganz fair. Ein Auto kostet mehr als nur Sprit.
Jeder Kilometer erzeugt Verschleiß an Reifen und Bremsen und sorgt für Wertverlust. Automobilclubs wie der ADAC rechnen deshalb mit wahren Kosten von oft 0,40 € bis 0,80 € pro Kilometer, Sprit inklusive. Nimmst du Freunde mit, ist ein kleiner Verschleißaufschlag von 0,10 € bis 0,15 € pro Kilometer fair.
Die neue Entfernungspauschale ab 2026
Für den Weg zur Arbeit zählt steuerlich nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine wichtige Änderung: Die alte Staffelung entfällt. Du setzt jetzt einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer an. Vorher galten 0,30 € bis Kilometer 20 und erst danach 0,38 €.
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Fahrrad, Bahn oder Fahrgemeinschaft. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025.
| Einfache Strecke | Arbeitstage | Pauschale | Werbungskosten pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 15 km | 220 | 0,38 € | 1.254 € |
| 30 km | 220 | 0,38 € | 2.508 € |
| 50 km | 220 | 0,38 € | 4.180 € |
Andere Regeln bei beruflichen Fahrten
Fährst du mit dem eigenen Pkw zu einem Kunden, zu einer Messe oder zur Fortbildung, greift nicht die Entfernungspauschale, sondern die Reisekostenpauschale. Hier zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückfahrt, mit pauschal 0,30 € pro Kilometer. Diesen Betrag lässt du dir steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten oder setzt ihn als Werbungskosten an.
Häufige Fragen
Wie viel Pendlerpauschale bekomme ich 2026?+
Seit dem 1. Januar 2026 setzt du 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer an. Maßgeblich ist die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer entfällt.
Zählt bei der Pendlerpauschale Hin- und Rückfahrt?+
Nein. Das Finanzamt rechnet nur die einfache Strecke. Bei einer beruflichen Dienstreise dagegen zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückfahrt, mit 0,30 € pro Kilometer.
Gilt der Rechner auch für E-Autos?+
Ja. Trage bei Verbrauch den kWh-Wert je 100 Kilometer ein und beim Preis den Strompreis an der Ladesäule oder zu Hause. Die Berechnung bleibt identisch.
Wie finde ich den echten Verbrauch meines Autos?+
Verlasse dich nicht auf die Prospektwerte. Nutze den Bordcomputer oder rechne beim Tanken: gefahrene Kilometer durch getankte Liter teilen und mit 100 multiplizieren.
Ab 2026 lohnt sich der Arbeitsweg steuerlich mehr
Die einheitlichen 0,38 € ab dem ersten Kilometer bringen vor allem Kurz- und Mittelstreckenpendlern bares Geld. Bei 30 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen kommst du auf rund 2.508 € Werbungskosten im Jahr.
Trag die Pauschale in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Sie wirkt erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, den das Finanzamt automatisch ansetzt. Was am Ende netto übrig bleibt, zeigt dir der Brutto-Netto-Rechner.

