Mieterhöhungsrechner
Mietentwicklung
Wichtige Fakten beim Thema Mieterhöhung in Deutschland:
1. Gesetzliche Grundlagen
- § 558 BGB (Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete): Vermieter können die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, müssen dabei aber die gesetzlichen Grenzen einhalten.
- Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um höchstens 20 % (in angespannten Wohnmärkten 15 %) erhöht werden.
- Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB): Vermieter können 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.
2. Voraussetzungen für eine Mieterhöhung
- Form und Begründung: Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und mit einer Begründung versehen sein (z. B. Verweis auf Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen).
- Zustimmung des Mieters: Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen. Tut er dies nicht, kann der Vermieter nach Ablauf der Überlegungsfrist (2 Monate) auf Zustimmung klagen.
- Fristen: Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen.
3. Ausnahmen von Mieterhöhungen
- Mietpreisbremse: Bei neuen Mietverträgen darf die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Indexmiete: Bei einer Indexmiete ist die Mieterhöhung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gekoppelt.
- Staffelmiete: Bei Staffelmietverträgen sind Mieterhöhungen bereits vertraglich vereinbart, sodass weitere Erhöhungen ausgeschlossen sind.
4. Mieterhöhung nach Modernisierung
- Vermieter können die Kosten von energetischen Sanierungen, Barrierefreiheit oder Modernisierungen auf die Mieter umlegen.
- Dabei sind jedoch Belastungsgrenzen zu beachten:
- Härtefälle können geltend gemacht werden, wenn die Erhöhung für den Mieter finanziell nicht tragbar ist.
5. Rechte des Mieters
- Prüfungsfrist: Der Mieter hat das Recht, die Mieterhöhung innerhalb von 2 Monaten zu prüfen.
- Widerspruch: Der Mieter kann der Erhöhung widersprechen, wenn diese unrechtmäßig oder fehlerhaft begründet ist.
- Mietminderung: Bei Modernisierungen, die zu Beeinträchtigungen führen, kann der Mieter in dieser Zeit eine Mietminderung geltend machen.
6. Besonderheiten bei Staffelmiete und Indexmiete
- Staffelmiete: Mieterhöhungen sind für die Vertragslaufzeit ausgeschlossen, außer bei Modernisierungen oder Betriebskostenanpassungen.
- Indexmiete: Erhöhungen basieren auf der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes und sind nicht von der ortsüblichen Vergleichsmiete abhängig.
7. Rechtliche Unterstützung
- Mieter können sich bei Mietervereinen, Verbraucherzentralen oder spezialisierten Anwälten beraten lassen, wenn sie unsicher sind, ob eine Mieterhöhung rechtens ist.
8. Tipps für Vermieter
- Transparenz: Eine klare, nachvollziehbare Begründung erleichtert die Zustimmung des Mieters.
- Mietspiegel verwenden: Die ortsübliche Vergleichsmiete sollte gut dokumentiert sein, z. B. durch den Mietspiegel der Stadt.
- Kommunikation: Vor einer Erhöhung ist ein persönliches Gespräch mit dem Mieter oft hilfreich, um Konflikte zu vermeiden.
9. Auswirkungen der Mieterhöhung
- Für den Mieter: Höhere Wohnkosten können finanzielle Belastungen verursachen, insbesondere bei mehreren Erhöhungen in kurzer Zeit.
- Für den Vermieter: Unrechtmäßige Mieterhöhungen können rechtliche Konsequenzen haben, inklusive Schadensersatzforderungen.
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