Immobilienrecht & Finanzen

Mieterhöhung Rechner

Berechne rechtssicher die neue Kaltmiete oder nutze die manuelle Prognose für die nächsten Jahre.

1. Art der Mieterhöhung wählen
2. Basisdaten
Spezifische Daten (Mietspiegel)
Ergebnis der nächsten Erhöhung (Jahr 1)
Neue Kaltmiete mtl.
0,00 €
Errechnete Erhöhung mtl.
+ 0,00 €
Bisherige Miete 0,00 €
Neuer Quadratmeterpreis 0,00 € / m²
Prozentuale Steigerung 0,00 %
Mietkostenverlauf & Prognose
Prognose
Grundmiete
Erhöhung
Wissen: Mieterhöhung nach BGB

Die 3 Wege, wie Vermieter die Kaltmiete rechtssicher anpassen können

Der Standardfall

1. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Dies ist die häufigste Form der Mieterhöhung. Der Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn sie unter den Preisen des örtlichen Mietspiegels liegt. Dabei gibt es jedoch strikte Schutzregeln (Kappungsgrenze) für den Mieter:

  • 15-Monats-Frist: Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung bereits 15 Monate unverändert geblieben sein (Sperrfrist). Das Erhöhungsschreiben darf frühestens nach 12 Monaten verschickt werden. Im Diagramm simuliert der Rechner diese Regel, indem Erhöhungen stets im 3-Jahres-Takt vorgenommen werden.
  • Kappungsgrenze (Wichtig!): Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen. In Städten mit Wohnraummangel (wie München, Berlin, Hamburg) gilt eine verschärfte Kappungsgrenze von nur 15 %. Selbst wenn der Mietspiegel mehr hergeben würde, greift die Grenze!
Renovierung & Umbau

2. Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)

Baut der Vermieter einen Aufzug ein, erneuert die Dämmung oder rüstet den Balkon nach, darf er die Kosten auf den Mieter umlegen. Reine Instandhaltungen (z. B. kaputte Heizung tauschen) zählen nicht dazu!

  • Es dürfen maximal 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
  • Harte Kappungsgrenze (seit 2019): Die Miete darf sich durch die Modernisierung innerhalb von 6 Jahren um maximal 3,00 € pro Quadratmeter erhöhen. Wenn die bisherige Miete unter 7,00 €/m² lag, darf sie sogar nur um maximal 2,00 €/m² steigen.
Inflation

3. Indexmiete (VPI)

Bei der Indexmiete wird im Mietvertrag vereinbart, dass die Miete an die Inflation (den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes) gekoppelt ist.

Steigen die Lebenshaltungskosten (VPI) um z. B. 6 %, darf die Kaltmiete ebenfalls um exakt 6 % erhöht werden. Der Vorteil für Mieter: Andere Erhöhungsarten (wie die ortsübliche Vergleichsmiete) sind bei einem Indexmietvertrag komplett ausgeschlossen! Lediglich nach sehr spezifischen staatlichen Modernisierungen darf noch erhöht werden.

Häufige Fragen

FAQ zur Mieterhöhung

Wie funktioniert die Prognose im Diagramm?
Der Rechner projiziert die gesetzlichen Grenzen in die Zukunft. Bei der „Vergleichsmiete“ wendet er alle 3 Jahre die gewählte Kappungsgrenze an, bis der Mietspiegel-Wert erreicht ist. Bei der „Indexmiete“ wird nach der initialen Anpassung (durch den VPI) jedes Folgejahr mit der „Angenommenen Inflation“ hochgerechnet.
Muss ich der Erhöhung zustimmen?
Ja, bei der ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Vermieter dich zur Zustimmung auffordern. Du hast nach Zugang des Schreibens bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit (Überlegungsfrist). Stimmst du nicht zu, obwohl die Erhöhung rechtmäßig ist, kann dich der Vermieter auf Zustimmung verklagen. Bei Modernisierungen und Indexmieten ist keine Zustimmung nötig.
Zählen Quadratmeter oder Personen?
Die Kaltmieten-Erhöhung berechnet sich ausschließlich nach der exakten Wohnfläche in Quadratmetern. Die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl kann rechtlich korrigiert werden, falls die Wohnung in der Realität nachweislich mehr als 10 % kleiner oder größer ist!