Brutto Netto Rechner Werkstudent
Werkstudenten-Rechner
Brutto-Netto für Werkstudent, Minijob & volle SV-Pflicht – kompakt, transparent und jahrgenau. Rückrechnung 2022–2025, Vorschau 2026 mit planbaren Freibeträgen.
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Überblick
Wenn du neben dem Studium arbeiten willst, ist ein Werkstudentenjob oft die attraktivste Option. Du sammelst praktische Erfahrung, verdienst eigenes Geld und bleibst gleichzeitig offiziell Student. Damit du den Überblick behältst, kommen hier die wichtigsten Punkte – klar, kompakt und direkt.
Was ein Werkstudent ist
Als Werkstudent arbeitest du parallel zu deinem Studium in einem Unternehmen. Du bist kein klassischer Minijobber und auch kein normaler Angestellter, sondern eine besondere Beschäftigungsform: Du darfst arbeiten, bleibst aber sozialversicherungsrechtlich weitgehend Student. Der große Vorteil liegt in niedrigeren Abgaben und flexiblen Arbeitszeiten.
Arbeitszeit und Semestergrenzen
Während des Semesters darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist die sogenannte 20-Stunden-Regel. Sie soll sicherstellen, dass dein Studium weiterhin im Vordergrund steht. In den Semesterferien darfst du deutlich mehr arbeiten – auch in Vollzeit, ohne deinen Werkstudentenstatus zu verlieren. Wichtig ist nur, dass du insgesamt nicht dauerhaft wie ein Vollzeitangestellter arbeitest.
Verdienstgrenzen und Steuern
Ein bestimmtes Gehaltslimit gibt es nicht. Du kannst also auch mehr als 520 € monatlich verdienen. Bis zu einem jährlichen Einkommen von 11.604 € (Stand 2025) bleibt dein Verdienst steuerfrei, weil das dem Grundfreibetrag entspricht. Verdientst du mehr, zahlst du ganz normal Lohnsteuer. Die kannst du dir über die Steuererklärung aber oft zurückholen. Studierende, die regelmäßig über der 520 €-Grenze liegen, werden in der Regel ganz normal beim Finanzamt geführt – das ist kein Problem.
Sozialversicherung
Der große Vorteil: Werkstudenten zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich die Rentenversicherung wird mit 9,3 % vom Bruttolohn abgezogen. Wenn du unter 520 € im Monat bleibst, entfällt auch das. Wichtig: Deine studentische Krankenversicherung läuft unabhängig weiter, du musst dich also weiterhin selbst versichern (meist über die gesetzliche Krankenkasse zu einem günstigen Studententarif).
Urlaub, Krankheit & Arbeitsrecht
Auch als Werkstudent hast du Anspruch auf Urlaub – bei einer Fünf-Tage-Woche sind das mindestens 20 Tage im Jahr. Bei Krankheit mit Attest bekommst du dein Gehalt bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Du bist also rechtlich weitgehend abgesichert, auch wenn du kein Vollzeitmitarbeiter bist.
Befristung & Verträge
Werkstudentenstellen sind oft befristet – meist für die Dauer des Studiums oder für einzelne Semester. Achte darauf, dass im Vertrag klar geregelt ist, wie viele Stunden du arbeitest, wie der Lohn aussieht und was bei Semesterferien passiert. Viele Unternehmen verlängern solche Verträge unkompliziert.
Praktischer Nutzen
Ein Werkstudentenjob ist nicht nur ein Nebenverdienst. Du lernst, wie Unternehmen funktionieren, knüpfst wertvolle Kontakte und kannst dein theoretisches Wissen anwenden. Viele bekommen nach dem Studium direkt ein Jobangebot vom Werkstudentenarbeitgeber. Außerdem wertet es deinen Lebenslauf enorm auf.
Wichtige Formalitäten
Du brauchst eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und musst Änderungen (z. B. Exmatrikulation, Studiengangwechsel) deinem Arbeitgeber melden. Wenn du internationaler Student bist, gelten teilweise zusätzliche Regelungen zu Arbeitsstunden.
Fazit
Als Werkstudent profitierst du doppelt: Du sammelst Berufserfahrung und bleibst steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich günstig gestellt. Solange du die 20-Stunden-Regel einhältst und deine Einkünfte im Blick behältst, ist das Modell ideal, um Studium und Berufseinstieg clever zu verbinden.
Häufige Fragen
FAQ: Werkstudenten
Hinweis: Regelungen können sich ändern (z. B. Mindestlohn, Minijob-Grenze, Krankenkassenbeiträge). Bei Sonderfällen bitte die Krankenkasse oder Personalstelle fragen.
Was ist ein Werkstudentenjob?
Ein sozialversicherungsrechtlich begünstigter Job für ordentlich immatrikulierte Studenten, bei dem das Studium im Vordergrund steht. Kern ist die 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit.
Wie funktioniert die 20-Stunden-Regel und die 26-Wochen-Ausnahme?
- Während der Vorlesungszeit höchstens 20 Std./Woche.
- Ausnahme: Überschreitung ist möglich, wenn die Mehrarbeit abends, nachts, am Wochenende oder in der vorlesungsfreien Zeit erfolgt und insgesamt höchstens 26 Wochen je Zeitjahr erreicht.
Gilt der gesetzliche Mindestlohn für Werkstudenten?
Ja. Werkstudenten sind ganz normale Arbeitnehmer. Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit 01.01.2025 12,82 € pro Stunde.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2025 und was unterscheidet Minijob und Werkstudent?
- Minijob-Grenze 2025: 556 € pro Monat (dynamisch am Mindestlohn gekoppelt).
- Werkstudent: kein fester Monatsdeckel – entscheidend ist die 20-Stunden-Regel (plus 26-Wochen-Ausnahme). Der Verdienst kann deutlich darüber liegen.
Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen als Werkstudent an?
- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung: in der Regel versicherungsfrei (Werkstudentenprivileg), solange die 20-Stunden-Regel eingehalten wird.
- Rentenversicherung: pflichtig. Im Minijob rentenversicherungspflichtig mit Befreiungsmöglichkeit auf Antrag.
Familienversicherung: Bis zu welchem Einkommen bleibe ich beitragsfrei mitversichert?
Richtwert 2025: bis 535 € pro Monat (sonstiges Einkommen) bzw. 556 € pro Monat im Minijob ist Familienversicherung meist möglich; darüber ist in der Regel eine eigene studentische Versicherung nötig.
Was kostet die studentische Krankenversicherung 2025 ungefähr?
Je nach Kasse etwa 140 € pro Monat (Beitrag, Zusatzbeitrag, Pflege). Die genauen Beiträge bitte bei der eigenen Krankenkasse prüfen.
Muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?
Eventuell. Je nach Monatslohn kann Lohnsteuer einbehalten werden. Über die Steuererklärung gibt es oft eine Erstattung, wenn das Jahreseinkommen unter den Freibeträgen bleibt.
Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf BAföG aus?
Es gibt einen Jahresfreibetrag für eigenes Einkommen. Als grober Praxiswert liegt er derzeit um 6.680 € pro Jahr. Die genaue Anrechnung bitte beim BAföG-Amt klären.
Habe ich Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Zeugnis?
- Urlaub: Ja, nach Bundesurlaubsgesetz (bei 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage/Jahr anteilig).
- Lohnfortzahlung: Ja, z. B. an Feiertagen und im Krankheitsfall (nach Wartezeiten).
- Arbeitszeugnis: Anspruch auf einfaches oder qualifiziertes Zeugnis bei Beendigung.
Was gilt in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)?
In den Semesterferien darfst du über 20 Std./Woche arbeiten, ohne den Werkstudentenstatus zu verlieren – solange die 26-Wochen-Grenze insgesamt eingehalten wird.
Wann verliere ich den Werkstudentenstatus?
- Wenn die Immatrikulation endet (Exmatrikulation/Studienende).
- Wenn dauerhaft die 20-Stunden-Regel ohne zulässige Ausnahme überschritten wird.
Nützliche Quellen
Offizielle Quellen & Gesetze
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Behördeninformationen rund um Werkstudenten.
- 🏛️ Deutsche Rentenversicherung – Werkstudentenprivileg
- 💼 Minijob-Zentrale – Verdienstgrenze & Regelungen 2025
- 📅 BMAS – Mindestlohn (12,82 € ab 2025)
- 🏥 GKV-Spitzenverband – Studentische Krankenversicherung
- 🎓 BAföG – Einkommen & Freibeträge (offizielles Portal)
- 📜 SGB V § 6 – Versicherungsfreiheit (Werkstudentenprivileg)
- 📜 SGB V § 10 – Familienversicherung & Einkommensgrenzen
- 📜 SGB III § 27 – Versicherungsfreie Beschäftigte (Arbeitslosenversicherung)
- 📜 MiLoG § 1 – Gesetzlicher Mindestlohn
- 📜 BUrlG § 3 – Mindesturlaub
- 📜 GewO § 109 – Anspruch auf Arbeitszeugnis