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Maklerprovision Rechner

Berechne die Maklerprovision für deinen Immobilienkauf oder -verkauf, inklusive der gesetzlichen 50/50-Aufteilung seit Dezember 2020.

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Seit Dezember 2020 gilt für Wohnimmobilien das gesetzliche 50/50-Prinzip

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Verkäuferanteil
inkl. MwSt.
Nettoprovision
ohne MwSt.
Enthaltene MwSt.
19 % auf Netto
Provisionssatz netto
ohne MwSt.

Alles zur Maklerprovision

Wie die Provision berechnet wird, was das Gesetz von 2020 änderte und was du beim Immobilienkauf wissen musst.

Grundlagen

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung des Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie wird fällig, sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird, also nur im Erfolgsfall.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Kauf von Wohnimmobilien durch Privatpersonen das Prinzip der geteilten Courtage nach §§ 656a bis 656d BGB: Beauftragt der Verkäufer einen Makler, darf der Käufer höchstens so viel zahlen wie der Verkäufer. In der Praxis hat sich die 50/50-Aufteilung weitgehend durchgesetzt.

Rechtslage

Das Gesetz von 2020 im Überblick

Vor Dezember 2020 zahlte in vielen Bundesländern ausschließlich der Käufer die volle Provision, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Das neue Gesetz änderte das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien grundlegend.

Gilt nur für Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser) sowie für Käufe zwischen Privatpersonen. Für Gewerbeimmobilien und gewerbliche Käufer bleibt die Vereinbarungsfreiheit bestehen.

Der Verkäufer muss seinen Anteil nachweislich gezahlt haben, bevor der Makler den Käuferanteil einfordern darf.

Berechnung

So wird die Provision berechnet

Die Provision ergibt sich als prozentualer Anteil am Kaufpreis. Der ausgewiesene Satz enthält in der Regel bereits die Umsatzsteuer von 19 %.

Bruttoprovision = Kaufpreis × Provisionssatz
Nettoprovision = Bruttoprovision ÷ 1,19
MwSt.-Anteil = Bruttoprovision − Nettoprovision
Käuferanteil = Bruttoprovision × 50 %

Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, Satz 7,14 %, Aufteilung 50/50: Gesamtprovision = 28.560 €, Käufer zahlt 14.280 €.

Vergleich

Übliche Provisionssätze nach Bundesland

Die Sätze sind nicht gesetzlich festgelegt und können individuell verhandelt werden. Diese Werte spiegeln die Marktpraxis 2024/2025 wider.

Bundesland Gesamt (brutto) Käufer Verkäufer
Bayern7,14 %3,57 %3,57 %
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %3,57 %
Bremen5,95 %2,975 %2,975 %
Hamburg6,25 %3,125 %3,125 %
Hessen5,95 %2,975 %2,975 %
NRW7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %3,57 %
Praxistipps

Was du verhandeln kannst

Die Provision ist kein gesetzlich festgelegter Wert. Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich einiges einsparen.

  • Verhandle den Satz direkt beim Erstkontakt mit dem Makler, nicht erst nach Besichtigung.
  • Bei hochpreisigen Immobilien ab 600.000 € akzeptieren viele Makler einen reduzierten Satz von 5,95 % oder weniger.
  • Kaufst du ohne Makler direkt vom Eigentümer, entfällt die Courtage komplett.
  • Die Maklerprovision ist steuerlich nicht als Anschaffungsnebenkosten für Privatnutzung abzugsfähig, wohl aber bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten.
  • Lass dir die Courtage-Vereinbarung stets schriftlich geben, bevor du eine Besichtigung buchst.
Gesamtkosten

Maklerprovision im Kontext der Kaufnebenkosten

Beim Immobilienkauf summieren sich die Nebenkosten schnell auf 10 bis 15 % des Kaufpreises. Die Provision ist dabei nur ein Posten.

KostenartTypische Höhe
Grunderwerbsteuer3,5 – 6,5 %
Notar- und Grundbuchkostenca. 1,5 – 2 %
Maklerprovision (Käuferanteil)2,975 – 3,57 %
Gutachter (optional)0,1 – 0,3 %
Gesamt8 – 12 %
FAQ

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Muss ich als Käufer immer eine Provision zahlen?
Nein. Kaufst du direkt vom Eigentümer ohne Makler, fällt keine Provision an. Außerdem greift das 50/50-Gesetz nur dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat und selbst eine Provision zahlt. Beauftragt ausschließlich der Käufer den Makler, zahlt auch nur er.
Gilt das 50/50-Prinzip auch bei Gewerbeimmobilien?
Nein. Die §§ 656a–d BGB gelten ausschließlich für Wohnimmobilien, also Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und gemischt genutzten Immobilien sowie beim Kauf durch Unternehmen bleibt die alte Vertragsfreiheit bestehen.
Kann ich die Provision steuerlich absetzen?
Bei selbst genutzten Immobilien ist die Provision nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien gilt sie als Teil der Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung berücksichtigt, nicht als sofortiger Werbungskostenabzug. Im gewerblichen Bereich kann die Provision unter Umständen sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn der Kaufvertrag platzt?
Kommt kein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande, hat der Makler grundsätzlich keinen Provisionsanspruch, da das Erfolgshonorar an den Vertragsabschluss geknüpft ist. Ausnahmen können im Maklervertrag vereinbart werden, etwa eine Aufwandsentschädigung. Wird der Vertrag nach Abschluss rückabgewickelt oder angefochten, entfällt der Provisionsanspruch ebenfalls, sofern der Makler keine Pflichtverletzung begangen hat.
Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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