Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2026 · Florian Baumann
Recht & Finanzen

Verzugszinsen Rechner

Berechne die gesetzlichen Verzugszinsen nach BGB, taggenau und inklusive eventueller Mahnpauschalen für B2B-Geschäfte.

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Ergebnis
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Davon Verzugszinsen
+ 0,00 €
Hauptforderung 0,00 €
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Wissen: Verzugszinsen nach BGB

Was du als Gläubiger oder Schuldner über Mahnungen und Zinsen wissen musst

Grundlagen

Ab wann ist man im Zahlungsverzug?

Verzugszinsen fallen nicht automatisch am Tag nach der Rechnungsausstellung an. Der Schuldner muss sich rechtlich im Verzug befinden (§ 286 BGB). Das ist der Fall, wenn:

  • Ein festes Datum vereinbart war: Steht auf der Rechnung „Zahlbar bis zum 15. Oktober“, beginnt der Verzug automatisch am 16. Oktober. Eine Mahnung ist nicht nötig!
  • Nach einer Mahnung: Erhält der Schuldner nach Fälligkeit der Rechnung eine Mahnung, ist er ab dem Zugang der Mahnung im Verzug.
  • Die 30-Tage-Regel: Reagiert der Schuldner nicht, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Achtung: Verbraucher müssen auf diese 30-Tage-Regel in der Rechnung explizit hingewiesen werden!
Berechnung

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Die Höhe der Zinsen ist gesetzlich im BGB geregelt und richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Dieser wird zweimal im Jahr (zum 1. Januar und 1. Juli) neu festgelegt.

  • Bei Verbrauchern (B2C): Hier gilt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Kauft also eine Privatperson etwas in einem Onlineshop und zahlt nicht, greift dieser Satz.
  • Unter Unternehmen (B2B): Hier ist der Gesetzgeber strenger. Unter Geschäftsleuten gilt: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.
Die 40-Euro-Pauschale: Wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (also B2B), darf der Gläubiger laut § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich zu den Zinsen sofort eine Schadensersatzpauschale von 40 Euro verlangen, ganz ohne Nachweis von Mahnkosten!
Aktuelle Zahlen

Verzugszinsen 2026: aktuelle Sätze und Beispielrechnung

Die Deutsche Bundesbank passt den Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli an. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 %. Daraus ergeben sich aktuell 6,52 % Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern und 10,52 % zwischen Unternehmen. Der Rechner oben startet bereits mit dem aktuellen Basiszinssatz.

Gültig abBasiszinssatzVerbraucher (+5 %-Punkte)B2B (+9 %-Punkte)
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.01.20261,27 %6,27 %10,27 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %

Die Berechnung erfolgt taggenau nach der Zinsformel:

Verzugszinsen = Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365
Beispiel: Eine Rechnung über 2.500 € bleibt 30 Tage unbezahlt. Als Verbraucher schuldet der Kunde 2.500 € × 6,52 % × 30 ÷ 365 = 13,40 € Zinsen. Zwischen Unternehmen sind es 21,62 € Zinsen plus die 40-€-Pauschale, zusammen also 61,62 €.

Wichtig für längere Zeiträume: Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, rechnest du abschnittsweise. Für die Tage bis zum 30. Juni gilt der alte Satz, ab dem 1. Juli der neue. Bei kurzen Verzugszeiten bleibt der Unterschied meist im Cent-Bereich.

Häufige Fragen

FAQ zu Mahnungen & Verzug

Darf ich zusätzlich Mahngebühren verlangen?
Ja, aber nur in Höhe des tatsächlichen Schadens (z. B. Porto, Papier). Die Gerichte erlauben meist pauschale Mahngebühren von 1,00 € bis maximal 2,50 € pro Mahnschreiben. Personalkosten für das Schreiben der Mahnung dürfen nicht berechnet werden! Bei B2B-Geschäften sind Mahngebühren mit der 40-Euro-Pauschale bereits abgegolten.
Gibt es Zinseszinsen bei Verzugszinsen?
Nein. Das Gesetz schließt Zinseszinsen bei Verzugszinsen ausdrücklich aus (§ 289 BGB). Die Zinsen werden also über die gesamte Zeit immer nur auf die reine Hauptforderung berechnet.
Muss ich 3 Mahnungen schreiben?
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Rein rechtlich reicht oft schon eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen (oder gar keine, wenn ein festes Datum auf der Rechnung stand). Gläubiger können theoretisch sofort nach der ersten Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Verbraucher zahlen damit 6,52 % Verzugszinsen pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB), Unternehmen untereinander 10,52 % (§ 288 Abs. 2 BGB). Im ersten Halbjahr 2026 lagen die Sätze bei 6,27 % und 10,27 %.
Wie berechne ich Verzugszinsen taggenau?
Multipliziere die offene Forderung mit dem Zinssatz und der Zahl der Verzugstage, geteilt durch 365. Für 1.000 € und 45 Verzugstage bei 6,52 % ergibt das 1.000 × 0,0652 × 45 ÷ 365 = 8,04 €. Der erste Verzugstag ist der Tag nach Fälligkeit beziehungsweise nach Zugang der Mahnung.
Gelten Verzugszinsen auch bei Miete oder Handwerkerrechnungen?
Ja. § 288 BGB gilt für jede Geldschuld, also auch für Mietrückstände, Handwerkerrechnungen oder Kaufpreisforderungen. Gegenüber Verbrauchern greift die automatische 30-Tage-Regel allerdings nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Ohne den Hinweis brauchst du eine Mahnung.
Quellen
Quellen und rechtliche Grundlagen

Alle Quellen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026.

Florian Baumann, Gründer von finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de zeigt er dir den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor.

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