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Verzugszinsen Rechner

Berechne die gesetzlichen Verzugszinsen nach BGB – taggenau und inklusive eventueller Mahnpauschalen für B2B-Geschäfte.

1. Art des Geschäfts
2. Forderungsdaten
3. Zeitraum des Verzugs
Ergebnis
Das Enddatum muss nach dem Startdatum liegen!
Gesamtforderung
0,00 €
Davon Verzugszinsen
+ 0,00 €
Hauptforderung 0,00 €
Angewandter Zinssatz 0,00 %
Verzugstage 0 Tage
Wissen: Verzugszinsen nach BGB

Was du als Gläubiger oder Schuldner über Mahnungen und Zinsen wissen musst

Grundlagen

Ab wann ist man im Zahlungsverzug?

Verzugszinsen fallen nicht automatisch am Tag nach der Rechnungsausstellung an. Der Schuldner muss sich rechtlich im Verzug befinden (§ 286 BGB). Das ist der Fall, wenn:

  • Ein festes Datum vereinbart war: Steht auf der Rechnung „Zahlbar bis zum 15. Oktober“, beginnt der Verzug automatisch am 16. Oktober. Eine Mahnung ist nicht nötig!
  • Nach einer Mahnung: Erhält der Schuldner nach Fälligkeit der Rechnung eine Mahnung, ist er ab dem Zugang der Mahnung im Verzug.
  • Die 30-Tage-Regel: Reagiert der Schuldner nicht, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Achtung: Verbraucher müssen auf diese 30-Tage-Regel in der Rechnung explizit hingewiesen werden!
Berechnung

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Die Höhe der Zinsen ist gesetzlich im BGB geregelt und richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Dieser wird zweimal im Jahr (zum 1. Januar und 1. Juli) neu festgelegt.

  • Bei Verbrauchern (B2C): Hier gilt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Kauft also eine Privatperson etwas in einem Onlineshop und zahlt nicht, greift dieser Satz.
  • Unter Unternehmen (B2B): Hier ist der Gesetzgeber strenger. Unter Geschäftsleuten gilt: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.
Die 40-Euro-Pauschale: Wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (also B2B), darf der Gläubiger laut § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich zu den Zinsen sofort eine Schadensersatzpauschale von 40 Euro verlangen – ganz ohne Nachweis von Mahnkosten!
Häufige Fragen

FAQ zu Mahnungen & Verzug

Darf ich zusätzlich Mahngebühren verlangen?
Ja, aber nur in Höhe des tatsächlichen Schadens (z. B. Porto, Papier). Die Gerichte erlauben meist pauschale Mahngebühren von 1,00 € bis maximal 2,50 € pro Mahnschreiben. Personalkosten für das Schreiben der Mahnung dürfen nicht berechnet werden! Bei B2B-Geschäften sind Mahngebühren mit der 40-Euro-Pauschale bereits abgegolten.
Gibt es Zinseszinsen bei Verzugszinsen?
Nein. Das Gesetz schließt Zinseszinsen bei Verzugszinsen ausdrücklich aus (§ 289 BGB). Die Zinsen werden also über die gesamte Zeit immer nur auf die reine Hauptforderung berechnet.
Muss ich 3 Mahnungen schreiben?
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Rein rechtlich reicht oft schon eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen (oder gar keine, wenn ein festes Datum auf der Rechnung stand). Gläubiger können theoretisch sofort nach der ersten Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.