Verzugszinsen Rechner
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Was du als Gläubiger oder Schuldner über Mahnungen und Zinsen wissen musst
Ab wann ist man im Zahlungsverzug?
Verzugszinsen fallen nicht automatisch am Tag nach der Rechnungsausstellung an. Der Schuldner muss sich rechtlich im Verzug befinden (§ 286 BGB). Das ist der Fall, wenn:
- Ein festes Datum vereinbart war: Steht auf der Rechnung „Zahlbar bis zum 15. Oktober“, beginnt der Verzug automatisch am 16. Oktober. Eine Mahnung ist nicht nötig!
- Nach einer Mahnung: Erhält der Schuldner nach Fälligkeit der Rechnung eine Mahnung, ist er ab dem Zugang der Mahnung im Verzug.
- Die 30-Tage-Regel: Reagiert der Schuldner nicht, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Achtung: Verbraucher müssen auf diese 30-Tage-Regel in der Rechnung explizit hingewiesen werden!
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Die Höhe der Zinsen ist gesetzlich im BGB geregelt und richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Dieser wird zweimal im Jahr (zum 1. Januar und 1. Juli) neu festgelegt.
- Bei Verbrauchern (B2C): Hier gilt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Kauft also eine Privatperson etwas in einem Onlineshop und zahlt nicht, greift dieser Satz.
- Unter Unternehmen (B2B): Hier ist der Gesetzgeber strenger. Unter Geschäftsleuten gilt: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.
Verzugszinsen 2026: aktuelle Sätze und Beispielrechnung
Die Deutsche Bundesbank passt den Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli an. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 %. Daraus ergeben sich aktuell 6,52 % Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern und 10,52 % zwischen Unternehmen. Der Rechner oben startet bereits mit dem aktuellen Basiszinssatz.
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verbraucher (+5 %-Punkte) | B2B (+9 %-Punkte) |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
Die Berechnung erfolgt taggenau nach der Zinsformel:
Beispiel: Eine Rechnung über 2.500 € bleibt 30 Tage unbezahlt. Als Verbraucher schuldet der Kunde 2.500 € × 6,52 % × 30 ÷ 365 = 13,40 € Zinsen. Zwischen Unternehmen sind es 21,62 € Zinsen plus die 40-€-Pauschale, zusammen also 61,62 €.
Wichtig für längere Zeiträume: Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, rechnest du abschnittsweise. Für die Tage bis zum 30. Juni gilt der alte Satz, ab dem 1. Juli der neue. Bei kurzen Verzugszeiten bleibt der Unterschied meist im Cent-Bereich.
FAQ zu Mahnungen & Verzug
Darf ich zusätzlich Mahngebühren verlangen?
Gibt es Zinseszinsen bei Verzugszinsen?
Muss ich 3 Mahnungen schreiben?
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Wie berechne ich Verzugszinsen taggenau?
Gelten Verzugszinsen auch bei Miete oder Handwerkerrechnungen?
Alle Quellen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026.
