Verzugszinsen Rechner
Berechne die gesetzlichen Verzugszinsen nach BGB – taggenau und inklusive eventueller Mahnpauschalen für B2B-Geschäfte.
Was du als Gläubiger oder Schuldner über Mahnungen und Zinsen wissen musst
Ab wann ist man im Zahlungsverzug?
Verzugszinsen fallen nicht automatisch am Tag nach der Rechnungsausstellung an. Der Schuldner muss sich rechtlich im Verzug befinden (§ 286 BGB). Das ist der Fall, wenn:
- Ein festes Datum vereinbart war: Steht auf der Rechnung „Zahlbar bis zum 15. Oktober“, beginnt der Verzug automatisch am 16. Oktober. Eine Mahnung ist nicht nötig!
- Nach einer Mahnung: Erhält der Schuldner nach Fälligkeit der Rechnung eine Mahnung, ist er ab dem Zugang der Mahnung im Verzug.
- Die 30-Tage-Regel: Reagiert der Schuldner nicht, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Achtung: Verbraucher müssen auf diese 30-Tage-Regel in der Rechnung explizit hingewiesen werden!
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Die Höhe der Zinsen ist gesetzlich im BGB geregelt und richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Dieser wird zweimal im Jahr (zum 1. Januar und 1. Juli) neu festgelegt.
- Bei Verbrauchern (B2C): Hier gilt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Kauft also eine Privatperson etwas in einem Onlineshop und zahlt nicht, greift dieser Satz.
- Unter Unternehmen (B2B): Hier ist der Gesetzgeber strenger. Unter Geschäftsleuten gilt: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.
