Kostenrechner

Steuerberater Kosten Rechner

Berechne die voraussichtlichen Kosten deines Steuerberaters auf Basis der amtlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – schnell, kostenlos und ohne Anmeldung.

Leistung und Gegenstandswert
Optionale Zusatzleistungen
Ihre geschätzte Steuerberater-Vergütung
Mindestkosten (netto)
Untere Schätzung
Wahrscheinliche Kosten (netto)
Durchschnittlicher Ansatz
Maximalkosten (netto)
Obere Schätzung
Gesamtkosten (brutto)
Inkl. 19% MwSt.
Hinweis: Die Werte basieren auf den Gebührentabellen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und den dort vorgesehenen Zehntelsätzen. Die tatsächliche Vergütung vereinbarst du individuell mit deinem Steuerberater – Abweichungen nach oben und unten sind möglich. Pauschalvergütungen (§ 14 StBVV) liegen häufig leicht unterhalb dieser Berechnung.

Was kostet ein Steuerberater wirklich?

Alles Wissenswerte zur StBVV, Gebührentabellen und Spartipps kompakt erklärt.

Grundlagen

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Kosten eines Steuerberaters sind in Deutschland nicht frei verhandelbar – sie richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die seit dem 21. Dezember 2012 die frühere StBGebV ablöst. Die Verordnung legt Mindest- und Höchstsätze fest, innerhalb derer der Steuerberater seinen konkreten Satz nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit bestimmt.

Die Grundlage der meisten Gebühren ist der sogenannte Gegenstandswert – also der wirtschaftliche Wert, um den es geht (z. B. das Jahreseinkommen bei der Einkommensteuererklärung oder der Jahresumsatz bei der Buchführung). Anhand dieses Werts wird aus einer amtlichen Tabelle eine sogenannte volle Gebühr abgelesen. Der Steuerberater berechnet dann einen Bruchteil dieser vollen Gebühr als sogenannten Zehntelsatz.

Formel: Tatsächliche Gebühr = Volle Gebühr (aus Tabelle) × Zehntelsatz ÷ 10

Wird also z. B. ein Gegenstandswert von 40.000 € zugrunde gelegt, ergibt sich aus Tabelle A eine volle Gebühr von 636 €. Bei einem Ansatz von 3/10 (Mittelgebühr) kostet die Einkommensteuererklärung demnach 190,80 €.

Gebührentabellen

Welche Tabellen gelten für welche Leistung?

Die StBVV kennt drei Gebührentabellen, die je nach Leistungsart angewendet werden:

  • Tabelle A – Gilt für alle Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). Gegenstandswert ist das jeweilige zu versteuernde Einkommen, der Umsatz oder der Gewerbeertrag.
  • Tabelle B – Gilt für den Jahresabschluss / die Bilanz nach § 35 StBVV. Gegenstandswert ist die Bilanzsumme des Unternehmens.
  • Tabelle C – Gilt für die laufende Buchführung nach § 33 StBVV. Gegenstandswert ist der Jahresumsatz; die daraus folgende Gebühr ist eine Monatsgebühr.
Leistung Rechtsgrundlage Gegenstandswert Zehntelsatz-Rahmen
Einkommensteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV Zu versteuerndes Einkommen 1/10 – 6/10
Umsatzsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV Jahresumsatz 1/10 – 3/10
Gewerbesteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV Gewerbeertrag 1/10 – 4/10
Körperschaftsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 4 StBVV Zu versteuerndes Einkommen 1/10 – 4/10
Jahresabschluss § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Bilanzsumme 2/10 – 10/10
Buchführung (monatlich) § 33 Abs. 1 StBVV Jahresumsatz 2/10 – 12/10
Richtwerte

Typische Kosten im Überblick

Damit du einschätzen kannst, in welchem Bereich sich die Kosten bewegen, zeigt die folgende Tabelle realistische Spannbreiten für die häufigsten Leistungen – jeweils netto (ohne MwSt.).

Leistung Einfach Durchschnittlich Komplex
Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer) 100 – 250 € 200 – 600 € 600 – 1.500 €
Einkommensteuererklärung (Selbstständig) 300 – 600 € 600 – 1.200 € 1.200 – 3.000 €
Umsatzsteuererklärung 50 – 150 € 150 – 400 € 400 – 900 €
Jahresabschluss (Kleinunternehmen) 500 – 1.200 € 1.200 – 2.500 € 2.500 – 6.000 €
Buchführung (pro Monat) 50 – 120 € 120 – 300 € 300 – 800 €
Lohnabrechnung je Mitarbeiter 20 – 30 € 30 – 45 € 45 – 70 €

Die Werte gelten als jährliche Gesamtkosten, sofern nicht anders angegeben. Monatliche Buchführung und Lohnabrechnungen werden entsprechend auf das Jahr hochgerechnet.

Spartipps

So senkst du die Steuerberaterkosten

Steuerberaterkosten lassen sich durch einfache Maßnahmen spürbar reduzieren. Der größte Kostentreiber ist der Zeitaufwand, den der Steuerberater für das Sortieren, Nachfragen und Nachrechnen aufbringt.

  • Belege digital und vollständig einreichen: Wer alle Unterlagen strukturiert und vollständig liefert, spart oft 30 bis 50 Prozent der Bearbeitungszeit.
  • Buchhaltungssoftware selbst nutzen: Tools wie Lexoffice, Sevdesk oder FastBill übernehmen die Grundbuchführung, der Steuerberater prüft und schließt ab – günstiger als vollständige Auslagerung.
  • Pauschalvereinbarung abschließen: Bei regelmäßigem Mandatsverhältnis bieten viele Kanzleien Pauschalverträge an, die günstiger als Einzelabrechnungen sind.
  • Steuererklärung selbst vorbereiten: Wer das ELSTER-Formular so weit wie möglich vorbefüllt und nur prüfen lässt, zahlt deutlich weniger als beim Rundum-sorglos-Paket.
  • Kanzlei vergleichen: Die StBVV schreibt Mindest- und Höchstsätze vor, nicht einen fixen Betrag. Besonders für kleinere Mandate lohnt sich ein Vergleich von zwei bis drei Angeboten.
Steuerliche Absetzbarkeit: Steuerberaterkosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben vollständig absetzbar, soweit sie in direktem Zusammenhang mit Einkünften stehen. Das reduziert die tatsächliche Belastung je nach Steuersatz erheblich.
FAQ

Häufige Fragen zu Steuerberater-Kosten

Muss ein Steuerberater nach der StBVV abrechnen?
Für Steuerberatungsleistungen gilt die StBVV als Rahmenregelung. Die Gebühren dürfen die in der Verordnung festgelegten Mindest- und Höchstsätze nicht unter- bzw. überschreiten, es sei denn, es wurde eine schriftliche Pauschalvergütungsvereinbarung nach § 14 StBVV getroffen. Eine solche Vereinbarung muss der Mandant in Textform bestätigen.
Was ist der Unterschied zwischen Gebühr und Auslagen?
Die nach StBVV berechneten Gebühren decken die eigentliche Beratungsleistung ab. Dazu kommen sogenannte Auslagen: Schreibgebühren (je angefangene Seite maximal 0,90 €), Telekommunikationskosten und ggf. Reisekosten. Diese werden zur Netto-Gebühr addiert, danach fällt 19 % Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag an.
Kann ich Steuerberaterkosten selbst von der Steuer absetzen?
Kosten für die Erstellung der Steuererklärung, die mit Einkünften zusammenhängen (z. B. Anlage N, Anlage V, Anlage G), sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben voll abziehbar. Der Anteil, der auf den privaten Teil der Erklärung entfällt (z. B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), gilt seit dem BFH-Urteil von 2015 dagegen als nicht abziehbar. In der Praxis rechnen viele Steuerberater den abziehbaren Teil gesondert aus.
Lohnt sich ein Steuerberater für Arbeitnehmer?
Für einfache Arbeitnehmerfälle reichen in der Regel Steuersoftware-Tools wie ELSTER, Wundertax oder Taxfix aus. Ein Steuerberater lohnt sich bei Arbeitnehmern vor allem bei Doppelverdiener-Ehen, Vermietungseinkünften, Kapitalerträgen aus dem Ausland, Homeoffice-Pauschale in Kombination mit anderen Arbeitsmitteln, oder wenn eine Lohnsteuer-Nachzahlung droht. Statistisch erzielen Steuerpflichtige mit Steuerberater eine um rund 15 bis 20 Prozent höhere Steuererstattung als ohne.
Was kostet ein Steuerberater für eine GmbH?
Bei einer GmbH fallen typischerweise mehrere Leistungen gleichzeitig an: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, laufende Buchführung und Jahresabschluss. Zusammen kommt eine kleine GmbH mit 200.000 € Umsatz und einfacher Struktur auf jährliche Steuerberaterkosten von ca. 4.000 bis 8.000 € netto. Bei komplexeren Verhältnissen und höheren Umsätzen steigen die Kosten entsprechend.
Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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