Steuerberater Kosten Rechner
Berechne die voraussichtlichen Kosten deines Steuerberaters auf Basis der amtlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – schnell, kostenlos und ohne Anmeldung.
Was kostet ein Steuerberater wirklich?
Alles Wissenswerte zur StBVV, Gebührentabellen und Spartipps kompakt erklärt.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die Kosten eines Steuerberaters sind in Deutschland nicht frei verhandelbar – sie richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die seit dem 21. Dezember 2012 die frühere StBGebV ablöst. Die Verordnung legt Mindest- und Höchstsätze fest, innerhalb derer der Steuerberater seinen konkreten Satz nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit bestimmt.
Die Grundlage der meisten Gebühren ist der sogenannte Gegenstandswert – also der wirtschaftliche Wert, um den es geht (z. B. das Jahreseinkommen bei der Einkommensteuererklärung oder der Jahresumsatz bei der Buchführung). Anhand dieses Werts wird aus einer amtlichen Tabelle eine sogenannte volle Gebühr abgelesen. Der Steuerberater berechnet dann einen Bruchteil dieser vollen Gebühr als sogenannten Zehntelsatz.
Wird also z. B. ein Gegenstandswert von 40.000 € zugrunde gelegt, ergibt sich aus Tabelle A eine volle Gebühr von 636 €. Bei einem Ansatz von 3/10 (Mittelgebühr) kostet die Einkommensteuererklärung demnach 190,80 €.
Welche Tabellen gelten für welche Leistung?
Die StBVV kennt drei Gebührentabellen, die je nach Leistungsart angewendet werden:
- Tabelle A – Gilt für alle Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). Gegenstandswert ist das jeweilige zu versteuernde Einkommen, der Umsatz oder der Gewerbeertrag.
- Tabelle B – Gilt für den Jahresabschluss / die Bilanz nach § 35 StBVV. Gegenstandswert ist die Bilanzsumme des Unternehmens.
- Tabelle C – Gilt für die laufende Buchführung nach § 33 StBVV. Gegenstandswert ist der Jahresumsatz; die daraus folgende Gebühr ist eine Monatsgebühr.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Gegenstandswert | Zehntelsatz-Rahmen |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV | Zu versteuerndes Einkommen | 1/10 – 6/10 |
| Umsatzsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV | Jahresumsatz | 1/10 – 3/10 |
| Gewerbesteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV | Gewerbeertrag | 1/10 – 4/10 |
| Körperschaftsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 4 StBVV | Zu versteuerndes Einkommen | 1/10 – 4/10 |
| Jahresabschluss | § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV | Bilanzsumme | 2/10 – 10/10 |
| Buchführung (monatlich) | § 33 Abs. 1 StBVV | Jahresumsatz | 2/10 – 12/10 |
Typische Kosten im Überblick
Damit du einschätzen kannst, in welchem Bereich sich die Kosten bewegen, zeigt die folgende Tabelle realistische Spannbreiten für die häufigsten Leistungen – jeweils netto (ohne MwSt.).
| Leistung | Einfach | Durchschnittlich | Komplex |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer) | 100 – 250 € | 200 – 600 € | 600 – 1.500 € |
| Einkommensteuererklärung (Selbstständig) | 300 – 600 € | 600 – 1.200 € | 1.200 – 3.000 € |
| Umsatzsteuererklärung | 50 – 150 € | 150 – 400 € | 400 – 900 € |
| Jahresabschluss (Kleinunternehmen) | 500 – 1.200 € | 1.200 – 2.500 € | 2.500 – 6.000 € |
| Buchführung (pro Monat) | 50 – 120 € | 120 – 300 € | 300 – 800 € |
| Lohnabrechnung je Mitarbeiter | 20 – 30 € | 30 – 45 € | 45 – 70 € |
Die Werte gelten als jährliche Gesamtkosten, sofern nicht anders angegeben. Monatliche Buchführung und Lohnabrechnungen werden entsprechend auf das Jahr hochgerechnet.
So senkst du die Steuerberaterkosten
Steuerberaterkosten lassen sich durch einfache Maßnahmen spürbar reduzieren. Der größte Kostentreiber ist der Zeitaufwand, den der Steuerberater für das Sortieren, Nachfragen und Nachrechnen aufbringt.
- Belege digital und vollständig einreichen: Wer alle Unterlagen strukturiert und vollständig liefert, spart oft 30 bis 50 Prozent der Bearbeitungszeit.
- Buchhaltungssoftware selbst nutzen: Tools wie Lexoffice, Sevdesk oder FastBill übernehmen die Grundbuchführung, der Steuerberater prüft und schließt ab – günstiger als vollständige Auslagerung.
- Pauschalvereinbarung abschließen: Bei regelmäßigem Mandatsverhältnis bieten viele Kanzleien Pauschalverträge an, die günstiger als Einzelabrechnungen sind.
- Steuererklärung selbst vorbereiten: Wer das ELSTER-Formular so weit wie möglich vorbefüllt und nur prüfen lässt, zahlt deutlich weniger als beim Rundum-sorglos-Paket.
- Kanzlei vergleichen: Die StBVV schreibt Mindest- und Höchstsätze vor, nicht einen fixen Betrag. Besonders für kleinere Mandate lohnt sich ein Vergleich von zwei bis drei Angeboten.
