CO2-Kostenaufteilung Rechner
Berechne exakt, wie die CO2-Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden müssen (nach dem 10-Stufen-Modell).
Das CO2KostAufG – Wer zahlt was bei Gas und Heizöl?
Warum werden die Kosten geteilt?
Mit der Einführung der CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe (wie Gas und Öl) sollte ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen werden. Bis Ende 2022 trugen Mieter diese Kosten komplett allein über die Nebenkostenabrechnung. Das Problem: Mieter haben keinen Einfluss auf die Dämmung oder die Heizungsanlage des Gebäudes.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es verpflichtet Vermieter, sich an den CO2-Kosten zu beteiligen. Die Idee: Je schlechter die energetische Qualität des Hauses, desto höher der Anteil des Vermieters. Je besser das Haus isoliert ist, desto mehr Verantwortung trägt der Mieter durch sein Heizverhalten.
Ausnahmen und Besonderheiten
- Nichtwohngebäude: Für reine Gewerbeobjekte gilt (vorerst) eine pauschale Aufteilung von 50/50.
- Denkmalschutz & Milieuschutz: Wenn gesetzliche Vorschriften den Vermieter daran hindern, das Gebäude energetisch zu sanieren (z. B. keine Außendämmung bei Denkmalschutz erlaubt), wird der eigentlich berechnete Vermieteranteil halbiert oder kann in Härtefällen sogar komplett entfallen. Du kannst dies im Rechner oben simulieren!
- Wer macht die Rechnung? Normalerweise berechnet der Gas- oder Ölanbieter die Werte und gibt sie auf der Rechnung an. Der Vermieter muss diese Daten dann in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter (und sich selbst) aufschlüsseln.
