Gehaltsrechner

Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechne dein Nettogehalt für 2026 und vergleiche es direkt mit 2025. Inklusive Lohnsteuer, Soli, Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren.

Deine Daten
Berechnung
Position
2026
2025
Diff.
Brutto
Lohnsteuer
Soli-Zuschlag
Kirchensteuer
Sozialabgaben
Netto
1. Sozialabgaben
2. Zu versteuerndes Einkommen
3. Steuerklasse & Kinder-Effekte
4. Steuerzone

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    Alles zum Brutto-Netto-Rechner

    Wie die Berechnung funktioniert, welche Abzüge anfallen und was sich 2026 geändert hat.

    Grundlagen

    Was bleibt vom Gehalt übrig?

    Vom Bruttogehalt zieht der Arbeitgeber monatlich automatisch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (sofern anfallend), Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Rest ist das Netto, also der tatsächlich ausgezahlte Betrag.

    Die vier Sozialversicherungszweige sind Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmeranteil beträgt dabei jeweils die Hälfte des Gesamtbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

    2026: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €. Die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 101.400 €/Jahr (West) und für Kranken-/Pflegeversicherung auf 69.750 €/Jahr. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das ein leicht höheres Netto.
    Berechnung

    So wird das Nettogehalt berechnet

    Der Lohnsteuerabzug folgt dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen. Vereinfacht dargestellt:

    Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben

    ZVE = Jahresbrutto − Vorsorgepauschale − Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) − Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €)

    Lohnsteuer = Einkommensteuertarif auf ZVE (Jahreswert ÷ 12 = Monatswert)

    Die Vorsorgepauschale setzt sich aus dem Renten- und dem Krankenversicherungsanteil zusammen und wird automatisch berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen (ZVE) ist damit die Basis für den Einkommensteuertarif.

    Beispielrechnungen

    Nettolohn für typische Gehaltsstufen 2026

    Alle Werte: Monatlich, Steuerklasse I, West, kinderlos, Alter 30, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, ohne Kirchensteuer.

    Brutto Lohnsteuer Soli Sozial Netto Nettoquote
    2.000 €140 €0 €419 €1.441 €72,1 %
    3.000 €357 €0 €628 €2.015 €67,2 %
    4.000 €600 €0 €837 €2.563 €64,1 %
    5.000 €880 €0 €1.003 €3.117 €62,3 %
    7.500 €1.810 €5 €1.219 €4.466 €59,5 %
    10.000 €2.863 €59 €1.442 €5.636 €56,4 %
    FAQ

    Häufige Fragen

    Warum zahle ich keinen Soli mehr?
    Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Steuerzahler. 2026 gilt: Erst ab einer Lohnsteuer von mehr als 20.350 € im Jahr fällt Soli an. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ungefähr 69.000 €. Darüber greift eine Milderungszone bis zur vollen 5,5-%-Belastung.
    Lohnt sich Steuerklasse III für verheiratete Paare?
    Steuerklasse III senkt den monatlichen Lohnsteuerabzug erheblich, weil sie das doppelte Grundfreibetrag nutzt. Der Partner landet dafür in Klasse V mit höherer Steuer. Unter dem Strich zahlt das Paar gemeinsam genauso viel wie in Klasse IV/IV, nur wird das Geld anders verteilt. Bei stark unterschiedlichen Gehältern verbessert III/V den monatlichen Cashflow des Besserverdieners. Eine Jahresabrechnung ist trotzdem fast immer Pflicht.
    Was bewirken Kinderfreibeträge im laufenden Lohnabzug?
    Im monatlichen Lohnabzug wirken Kinder vor allem bei der Pflegeversicherung: Eltern zahlen ab dem zweiten Kind weniger PV-Beitrag (je 0,25 Prozentpunkte Nachlass pro Kinderfreibetrag ab dem zweiten). Der volle Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind 2026) wird erst in der Einkommensteuererklärung geprüft und nur dann angerechnet, wenn er günstiger ist als das Kindergeld.
    Wie genau ist der Rechner?
    Der Rechner bildet den amtlichen Programmablaufplan (PAP) des BMF nach. Für ein normales Angestelltenverhältnis sind die Ergebnisse sehr präzise. Abweichungen entstehen bei besonderen Lohnbestandteilen (z. B. Einmalbezüge, Kurzarbeitergeld), betrieblicher Altersvorsorge per Entgeltumwandlung oder individuellen Steuerfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte.
    Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
    Über den Autor
    Florian Baumann

    Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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