Wohnen & Ablöse

Zeitwertrechner für Küche & Möbel

Berechne den fairen und rechtssicheren Restwert deiner Einrichtungsgegenstände für Nachmieter oder Versicherungen.

Deine Gegenstände
Wissen: Zeitwert & Ablöse

Die wichtigsten rechtlichen Regeln für Nachmieter und Vermieter

Grundlagen

Wiederbeschaffungswert vs. Neuwert

Wenn du ausziehst und dem Nachmieter deine Einbauküche überlassen möchtest, darfst du nicht einfach den Betrag verlangen, den du damals bezahlt hast. Es gilt der Grundsatz „Neu für Alt“.

  • Der Ausgangswert: Basis für die Berechnung ist der Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis, den es heute kosten würde, einen vergleichbaren Gegenstand neu zu kaufen. Das ist oft fairer als der historische Kaufpreis, da Inflation berücksichtigt wird.
  • Der Zeitwert: Das ist der aktuelle Wert des gebrauchten Gegenstands heute, nachdem der altersbedingte Wertverlust (Abschreibung) abgezogen wurde.
Die Mathematik

Wie wird der Wertverlust berechnet?

Die Gerichte (wie der BGH) haben über die Jahre feste Abschreibungstabellen entwickelt, da ein Schrank anders altert als ein Kühlschrank.

Die 24 % / 4 % Regel für Küchen

Eine Einbauküche verliert in dem Moment, in dem sie in der Wohnung aufgebaut wird, drastisch an Wert (da sie maßgeschneidert ist). Die Rechtsprechung geht hier von einem Wertverlust von 24 % im ersten Jahr aus. Für jedes weitere Jahr werden pauschal 4 % abgezogen. Eine Küche gilt damit nach ca. 20 Jahren als wirtschaftlich wertlos (Zeitwert = 0 €).

Möbel & Elektrogeräte

Bei normalen, freistehenden Möbeln (z. B. Esstisch, Sofa) geht man von einer linearen Abschreibung über 10 Jahre aus (10 % Wertverlust pro Jahr). Elektrogeräte verschleißen schneller; hier setzt man oft 5 Jahre an (20 % Wertverlust pro Jahr).

Achtung Strafe

Wann ist eine Ablöse „Wucher“?

Das deutsche Wohnungsvermittlungsgesetz (§ 4a Abs. 2 WoVermittG) schützt Nachmieter vor Erpressung durch den Vormieter (nach dem Motto: „Du bekommst die Wohnung nur, wenn du meine alte Couch für 5.000 € kaufst“).

Die harte 50 %-Grenze: Eine Ablösevereinbarung ist rechtlich unwirksam, wenn der geforderte Preis in einem „auffälligen Missverhältnis“ zum tatsächlichen Wert steht. Die Gerichte sehen das als gegeben an, wenn die Ablöse mehr als 50 % über dem objektiven Zeitwert liegt. Was zu viel gezahlt wurde, kann der Nachmieter später rechtlich zurückfordern!
Häufige Fragen

FAQ zur Abstandszahlung

Wofür sind die Zuschläge und Abschläge im Rechner?
Der Zeitwert ist nur ein theoretischer Basiswert. Ist die Küche z. B. extrem gut gepflegt worden, können Zuschläge berechnet werden. Gibt es hingegen dicke Kratzer auf der Arbeitsplatte oder defekte Scharniere, muss ein Abschlag (Mangel) vom Zeitwert abgezogen werden.
Was bedeutet „wirtschaftlich wertlos“?
Wenn eine Küche älter als 20 Jahre ist, ist ihr Zeitwert mathematisch 0 €. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie verschenkt werden muss. Sie hat noch einen „Gebrauchswert“, auf den sich Vormieter und Nachmieter frei einigen können (meist wenige hundert Euro).
Muss der Nachmieter die Küche übernehmen?
Nein! Es gibt keine rechtliche Pflicht zur Übernahme, es sei denn, der Vermieter hat die Wohnung explizit „teilmöbliert“ vermietet und kauft die Küche selbst ab. Ein Vertrag zwischen Vor- und Nachmieter bedarf immer der freiwilligen Zustimmung beider Seiten.