Zeitwertrechner für Küche & Möbel
Berechne den fairen und rechtssicheren Restwert deiner Einrichtungsgegenstände für Nachmieter oder Versicherungen.
Die wichtigsten rechtlichen Regeln für Nachmieter und Vermieter
Wiederbeschaffungswert vs. Neuwert
Wenn du ausziehst und dem Nachmieter deine Einbauküche überlassen möchtest, darfst du nicht einfach den Betrag verlangen, den du damals bezahlt hast. Es gilt der Grundsatz „Neu für Alt“.
- Der Ausgangswert: Basis für die Berechnung ist der Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis, den es heute kosten würde, einen vergleichbaren Gegenstand neu zu kaufen. Das ist oft fairer als der historische Kaufpreis, da Inflation berücksichtigt wird.
- Der Zeitwert: Das ist der aktuelle Wert des gebrauchten Gegenstands heute, nachdem der altersbedingte Wertverlust (Abschreibung) abgezogen wurde.
Wie wird der Wertverlust berechnet?
Die Gerichte (wie der BGH) haben über die Jahre feste Abschreibungstabellen entwickelt, da ein Schrank anders altert als ein Kühlschrank.
Die 24 % / 4 % Regel für Küchen
Eine Einbauküche verliert in dem Moment, in dem sie in der Wohnung aufgebaut wird, drastisch an Wert (da sie maßgeschneidert ist). Die Rechtsprechung geht hier von einem Wertverlust von 24 % im ersten Jahr aus. Für jedes weitere Jahr werden pauschal 4 % abgezogen. Eine Küche gilt damit nach ca. 20 Jahren als wirtschaftlich wertlos (Zeitwert = 0 €).
Möbel & Elektrogeräte
Bei normalen, freistehenden Möbeln (z. B. Esstisch, Sofa) geht man von einer linearen Abschreibung über 10 Jahre aus (10 % Wertverlust pro Jahr). Elektrogeräte verschleißen schneller; hier setzt man oft 5 Jahre an (20 % Wertverlust pro Jahr).
Wann ist eine Ablöse „Wucher“?
Das deutsche Wohnungsvermittlungsgesetz (§ 4a Abs. 2 WoVermittG) schützt Nachmieter vor Erpressung durch den Vormieter (nach dem Motto: „Du bekommst die Wohnung nur, wenn du meine alte Couch für 5.000 € kaufst“).