Fahrtkostenrechner
Berechne die Spritkosten und den wahren Verschleiß für deine nächste Autofahrt – perfekt zum Aufteilen für Fahrgemeinschaften.
Warum Spritgeld teilen fair ist, aber den Autobesitzer trotzdem Geld kostet.
Reine Spritkosten vs. Wahre Kosten (TCO)
Wenn Freunde zusammen in den Urlaub fahren, wird meistens am Ende der Tankbeleg durch die Anzahl der Mitfahrer geteilt. Das ist unkompliziert, aber eigentlich nicht ganz fair gegenüber dem Fahrer.
Ein Auto kostet nicht nur Kraftstoff. Jeder gefahrene Kilometer sorgt für Verschleiß an Reifen und Bremsen, erhöht die Wahrscheinlichkeit für Reparaturen und sorgt vor allem für einen Wertverlust des Autos. Automobilclubs (wie der ADAC) rechnen daher mit sogenannten „wahren Kosten“. Diese liegen bei einem durchschnittlichen Kompaktwagen oft bei 0,40 € bis 0,80 € pro gefahrenem Kilometer (inklusive Sprit).
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Für den Weg zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) kannst du die Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Wichtig: Das Finanzamt rechnet hierbei nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt) ab!
- Bis zum 20. Kilometer: Du kannst pauschal 0,30 € pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen.
- Ab dem 21. Kilometer: Für Fernpendler wurde die Pauschale erhöht. Ab dem 21. Kilometer darfst du 0,38 € pro Kilometer ansetzen (gültig bis voraussichtlich 2026).
Gut zu wissen: Diese Pauschale gilt völlig unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – also auch, wenn du mit dem Fahrrad fährst oder eine Fahrgemeinschaft bildest!
Fahrtkosten bei beruflichen Reisen erstatten lassen
Fährst du mit deinem privaten PKW zu einem Kunden, auf eine Fortbildung oder zu einer Messe, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise). In diesem Fall greift nicht die Pendlerpauschale, sondern die Dienstreisepauschale.
Der große Vorteil: Hier darfst du jeden gefahrenen Kilometer (also Hin- UND Rückfahrt) mit pauschal 0,30 € berechnen. Diese Kosten kannst du dir entweder steuerfrei von deinem Arbeitgeber erstatten lassen oder in deiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
