Krankengeld Rechner
Berechne, wie viel Krankengeld du bei längerer Krankheit erhältst und wie groß die Lücke zu deinem bisherigen Nettolohn ist.
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Alles über Krankengeld
Wer bekommt es, wie viel ist es, und wie lange?
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für gesetzlich Versicherte, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Es greift, sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, also nach Ablauf von 6 Wochen (42 Tagen) Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse.
Wichtig: Krankengeld ersetzt deinen Lohn nicht vollständig. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns. Zusätzlich behält die Krankenkasse Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein. Das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld liegt deshalb in der Regel bei rund 75 Prozent des gewohnten Nettolohns.
So wird Krankengeld berechnet
Die Berechnung läuft in drei Schritten: Zuerst ermittelt die Krankenkasse das Regelentgelt, daraus das Brutto-Krankengeld und zieht anschließend die Sozialbeiträge ab. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus den letzten 12 Monaten erhöhen das Regelentgelt um ein Dreihundertsechzigstel.
Krankengeld (brutto) = min(Regelentgelt × 70 %, Nettolohn × 90 %, 135,63 €)
Sozialbeiträge = (9,3 % RV + 1,3 % AV + 1,8 bis 2,4 % PV) × 80 % × Regelentgelt
Krankengeld (netto) = Krankengeld brutto − Sozialbeiträge
Maximales tägliches Krankengeld 2026: 135,63 € (70 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €/Monat ÷ 30). Die Beiträge bemessen sich nicht am Zahlbetrag, sondern an 80 % des Regelentgelts; die andere Beitragshälfte übernimmt die Krankenkasse. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an. Pflegeversicherung: 1,8 % mit einem Kind, 2,4 % für Kinderlose ab 23, je 0,25 Punkte Abschlag für das zweite bis fünfte Kind unter 25.
Konkret für 3.500 € Brutto und 2.500 € Netto (1 Kind): Tägliches Regelentgelt 116,67 €. Davon 70 % = 81,67 €. Die 90-Prozent-Grenze vom Netto liegt bei 75,00 € und ist niedriger, also gilt sie. Die Sozialbeiträge betragen 12,4 % von 93,33 € (80 % des Regelentgelts), das sind 11,57 €. Es bleiben 63,43 € netto pro Tag, rund 1.903 € im Monat. Dein genaues Netto als Ausgangswert liefert dir der Brutto-Netto-Rechner.
Krankengeld nach Gehaltshöhe
Die Tabelle zeigt das Netto-Krankengeld für typische Gehälter. Annahmen: Steuerklasse 1, ein Kind, keine Einmalzahlungen, Netto gerundet.
| Brutto / Monat | Netto (Annahme) | Krankengeld / Tag | Krankengeld / Monat | Lücke zum Netto |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.850 € | 47,23 € | 1.417 € | 433 € (23,4 %) |
| 3.500 € | 2.450 € | 61,93 € | 1.858 € | 592 € (24,2 %) |
| 4.500 € | 3.000 € | 75,12 € | 2.254 € | 746 € (24,9 %) |
| 5.800 € | 3.650 € | 90,32 € | 2.710 € | 940 € (25,8 %) |
| 7.000 € | 4.200 € | 106,78 € | 3.203 € | 997 € (23,7 %) |
Das Muster ist deutlich: Quer durch alle Gehaltsstufen fehlt rund ein Viertel des gewohnten Nettos. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € wächst das Krankengeld nicht weiter mit, denn mehr als 135,63 € brutto pro Tag zahlt die Kasse nicht. Wer deutlich mehr verdient, hat eine entsprechend größere Lücke.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld wegen derselben Erkrankung beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (Blockfrist). Da der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen übernimmt, zahlt die Krankenkasse maximal 72 Wochen, also 504 Tage.
| Phase | Dauer | Wer zahlt | Betrag |
|---|---|---|---|
| Tag 1–42 | 6 Wochen | Arbeitgeber | 100 % des Bruttolohns |
| Tag 43–504 | max. 72 Wochen | Krankenkasse (GKV) | 70 % Brutto / max. 90 % Netto |
| Ab Tag 505 | unbegrenzt | Agentur für Arbeit / Rentenversicherung | individuell |
Erkrankst du während des Krankengeldbezugs zusätzlich an einer weiteren Krankheit, verlängert das die Bezugsdauer nicht. Eine neue 78-Wochen-Frist beginnt nur für eine andere Erkrankung, die nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit auftritt.
So kommst du an dein Krankengeld
Einen klassischen Antrag musst du nicht stellen, der Ablauf ist weitgehend automatisiert. Damit das Geld pünktlich fließt, müssen aber alle Beteiligten liefern:
- Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen: Deine Ärztin oder dein Arzt übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse (eAU). Entscheidend ist, dass keine Lücke entsteht: Lass dir die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorigen ausstellen.
- Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber meldet dein Gehalt elektronisch an die Kasse. Erst damit kann sie das Krankengeld berechnen.
- Auszahlschein zurücksenden: Viele Kassen schicken dir einen Fragebogen oder Auszahlschein. Je schneller du antwortest, desto schneller kommt das Geld.
- Auszahlung rückwirkend: Die Kasse zahlt das Krankengeld für zurückliegende Zeiträume aus, meist im Monatsrhythmus nach Eingang aller Nachweise.
Aussteuerung: Was passiert nach 78 Wochen?
Endet der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen, sprechen Krankenkassen von Aussteuerung. Bist du dann weiter arbeitsunfähig, stehst du nicht ohne Absicherung da, musst aber selbst aktiv werden:
- Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung: Nach § 145 SGB III bekommst du Arbeitslosengeld, obwohl du noch krank bist. Melde dich rund drei Monate vor der Aussteuerung bei der Agentur für Arbeit, deine Krankenkasse informiert dich rechtzeitig über das Ende des Anspruchs.
- Reha-Antrag der Rentenversicherung: Es gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Fordert dich die Krankenkasse nach § 51 SGB V auf, innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen, musst du reagieren. Sonst entfällt dein Krankengeld komplett.
- Erwerbsminderungsrente: Kannst du dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, kommt eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente in Frage. Der Reha-Antrag wird bei dauerhafter Erwerbsminderung automatisch als Rentenantrag gewertet.
- Neue Grundsicherung: Reichen die Leistungen nicht zum Leben, kannst du ergänzend Grundsicherungsgeld beantragen (bis Juni 2026 Bürgergeld).
So schließt du die Einkommenslücke
Krankengeld ersetzt nur rund 75 Prozent des Nettoeinkommens, bei Gutverdienern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze noch weniger. Mit diesen Maßnahmen sicherst du dich besser ab:
- Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens. Besonders wichtig für Selbstständige ohne gesetzlichen Anspruch und für Angestellte mit hohem Gehalt. Ob du in der GKV richtig aufgehoben bist oder ein Wechsel in die PKV rechnerisch passt, zeigt dir der GKV-PKV-Rechner.
- Notgroschen aufbauen: Drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto überbrücken die Lücke, bis Krankengeld fließt, und fangen die monatlichen Einbußen ab. Wie viel Reserve sinnvoll ist, liest du im Notgroschen-Ratgeber.
- Krankschreibung lückenlos nachweisen: Das Krankengeld fließt nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend festgestellt ist. Vereinbare den Folgetermin beim Arzt, bevor die aktuelle Krankschreibung ausläuft.
- Steuererklärung einplanen: Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es bleibt selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Ab wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Wie viel Krankengeld bekomme ich netto?
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Muss ich Krankengeld versteuern?
- § 44 SGB V: Anspruch auf Krankengeld (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz)
- § 47 SGB V: Höhe und Berechnung des Krankengeldes (Gesetze im Internet)
- § 48 SGB V: Dauer des Krankengeldes (Gesetze im Internet)
- § 145 SGB III: Nahtlosigkeitsregelung beim Arbeitslosengeld (Gesetze im Internet)
- § 166 SGB VI: Beitragspflichtige Einnahmen beim Krankengeldbezug (Gesetze im Internet)
Die Lücke kommt sicher, plane sie ein
Ein Viertel weniger Geld ab Tag 43, über Monate, womöglich anderthalb Jahre: Das ist keine theoretische Größe, sondern bei jeder längeren Krankheit fest eingebaut. Die meisten unterschätzen das, weil die ersten sechs Wochen voller Lohn fließen und die Realität erst danach zuschlägt.
Meine Empfehlung: Rechne oben deine persönliche Monatslücke aus und stelle ihr deinen Notgroschen gegenüber. Drei bis sechs Monatsausgaben auf dem Tagesgeldkonto sind das Fundament. Verdienst du deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze oder bist du selbstständig, führt an einer Krankentagegeldversicherung kaum ein Weg vorbei.
Und der unterschätzteste Punkt: Lückenlose Krankschreibungen. Die häufigste Ursache für gestrichenes Krankengeld ist kein kompliziertes Gesetz, sondern ein verpasster Arzttermin. Diesen Fehler kannst du komplett kostenlos vermeiden.
