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Krankengeld Rechner

Berechne, wie viel Krankengeld du bei längerer Krankheit erhältst – und wie groß die Lücke zu deinem bisherigen Nettolohn ist.

Dein Ergebnis
Krankengeld pro Tag (netto)
0,00 €
nach Sozialabgaben
Krankengeld pro Monat (netto)
0,00 €
auf Basis 30 Tage
Einkommenslücke pro Monat
0,00 €
vs. bisheriges Netto
Vergleich: Bisheriges Netto vs. Krankengeld (monatlich)
Bisheriges Netto
0 €
Krankengeld (netto)
0 €
Gesamtes Krankengeld für 30 Tage 0,00 €
Alles über Krankengeld

Wer bekommt es, wie viel ist es, und wie lange?

Grundlagen

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für gesetzlich Versicherte, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Es greift, sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, also nach Ablauf von 6 Wochen (42 Tagen) Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse.

Wichtig: Krankengeld ist kein vollständiger Lohnersatz. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns. Zusätzlich werden Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten, sodass das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld in der Regel deutlich unter dem gewohnten Nettolohn liegt.

Wer hat keinen Anspruch? Privat Versicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Beamte, Selbstständige ohne freiwillige GKV-Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch sowie Minijobber sind ebenfalls ausgeschlossen. Für diese Gruppen empfiehlt sich eine private Krankentagegeldversicherung.
Berechnung

So wird Krankengeld berechnet

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird das Regelentgelt ermittelt, daraus das Krankengeld berechnet und schließlich die Sozialabzüge abgezogen.

Tägliches Regelentgelt = Bruttogehalt / 30
Krankengeld (brutto) = min(Regelentgelt × 70 %, Nettolohn × 90 %, 135,63 €)
Krankengeld (netto) = Krankengeld brutto × (1 − Sozialabzüge)

Maximales tägliches Krankengeld 2026: 135,63 € (70 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €/Monat ÷ 30). Sozialabzüge: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,9 % (mit Kindern) bzw. 2,5 % (kinderlos über 23). Krankenversicherungsbeiträge werden nicht abgezogen.

Konkret für 3.500 € Brutto und 2.500 € Netto (mit Kindern): Tägliches Regelentgelt: 116,67 €. Davon 70 % = 81,67 €. Die 90-Prozent-Nettolohn-Grenze wäre 75,00 € – da 75,00 € niedriger ist, gilt dieser Wert. Nach Abzug von 12,5 % Sozialabgaben bleiben 65,63 € netto pro Tag.

Bezugsdauer

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld wegen derselben Erkrankung beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (Blockfrist). Da die ersten 6 Wochen vom Arbeitgeber übernommen werden, zahlt die Krankenkasse maximal 72 Wochen, also 504 Tage.

Phase Dauer Wer zahlt Betrag
Tag 1–42 6 Wochen Arbeitgeber 100 % des Bruttolohns
Tag 43–504 max. 72 Wochen Krankenkasse (GKV) 70 % Brutto / max. 90 % Netto
Ab Tag 505 unbegrenzt ggf. Bürgergeld / Reha individuell

Nach Ablauf des Krankengeldes können weitere Leistungen greifen: Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Erkrankung, Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung oder Bürgergeld, falls keine anderweitige Absicherung besteht.

Tipps

So schließt du die Einkommenslücke

Krankengeld ersetzt in der Regel nur 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Mit diesen Maßnahmen sicherst du dich besser ab:

  • Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens. Besonders wichtig für Selbstständige, die keinen gesetzlichen Anspruch haben, und für Angestellte mit hohem Gehalt, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
  • Notgroschen aufbauen: 3 bis 6 Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto schützen in den ersten Wochen der Krankheit, bevor Krankengeld greift.
  • Freistellungsauftrag prüfen: Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto bleiben bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € / Jahr) steuerfrei – nutze ihn vollständig.
  • Krankschreibung lückenlos einreichen: Das Krankengeld fließt nur, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) der Krankenkasse lückenlos vorliegt. Reiche Folge-AUs rechtzeitig ein – eine einzige fehlende Bescheinigung kann den Anspruch unterbrechen.
  • Steuererklärung nicht vergessen: Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Plane das in deiner Jahressteuererklärung ein.
FAQ

Häufige Fragen zum Krankengeld

Ab wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Krankheitstag. Die ersten 42 Tage (6 Wochen) übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass du gesetzlich krankenversichert bist und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hast. Minijobber (450-€-Jobs) sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie viel Krankengeld bekomme ich netto?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent deines Nettolohns. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (kein Krankenversicherungsbeitrag). In der Praxis landen die meisten Arbeitnehmer bei 65 bis 75 Prozent ihres bisherigen Nettolohns. Nutze den Rechner oben für deinen konkreten Wert.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für dieselbe Erkrankung zahlt die Krankenkasse maximal 72 Wochen (504 Tage) innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Erkrankst du an einer anderen Krankheit, beginnt die Frist neu. Nach dem Ausschöpfen des Anspruchs kannst du Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld beantragen, sofern keine Rückkehr zur Arbeit möglich ist.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen berücksichtigt und kann so zu einer höheren Steuer auf andere Einkünfte führen. Du bist deshalb verpflichtet, in dem Jahr, in dem du Krankengeld bezogen hast, eine Steuererklärung abzugeben.
Was passiert, wenn ich keine AU-Bescheinigung einreiche?
Dann entfällt der Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag der fehlenden Bescheinigung. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen ist. Achte darauf, Folge-AUs spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorigen einzureichen – auch wenn du noch krank bist. Viele Krankenkassen ermöglichen die digitale Einreichung über ihre App.
Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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