Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2026 · Florian Baumann
Sozialleistungen

Krankengeld Rechner

Berechne, wie viel Krankengeld du bei längerer Krankheit erhältst und wie groß die Lücke zu deinem bisherigen Nettolohn ist.

Dein Ergebnis
Krankengeld pro Tag (netto)
0,00 €
nach Sozialabgaben
Krankengeld pro Monat (netto)
0,00 €
auf Basis 30 Tage
Einkommenslücke pro Monat
0,00 €
vs. bisheriges Netto
Vergleich: Bisheriges Netto vs. Krankengeld (monatlich)
Bisheriges Netto
0 €
Krankengeld (netto)
0 €
Gesamtes Krankengeld für 30 Tage 0,00 € Brutto-Krankengeld 0,00 € pro Tag, davon gehen 0,00 € Sozialbeiträge ab (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auf 80 % des Regelentgelts).
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Alles über Krankengeld

Wer bekommt es, wie viel ist es, und wie lange?

Grundlagen

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für gesetzlich Versicherte, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Es greift, sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, also nach Ablauf von 6 Wochen (42 Tagen) Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse.

Wichtig: Krankengeld ersetzt deinen Lohn nicht vollständig. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns. Zusätzlich behält die Krankenkasse Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein. Das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld liegt deshalb in der Regel bei rund 75 Prozent des gewohnten Nettolohns.

Wer hat keinen Anspruch? Privat Versicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Beamte, Selbstständige ohne freiwillige GKV-Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch sowie Minijobber (bis 603 € im Monat) sind ebenfalls ausgeschlossen. Für diese Gruppen empfiehlt sich eine private Krankentagegeldversicherung.
Berechnung

So wird Krankengeld berechnet

Die Berechnung läuft in drei Schritten: Zuerst ermittelt die Krankenkasse das Regelentgelt, daraus das Brutto-Krankengeld und zieht anschließend die Sozialbeiträge ab. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus den letzten 12 Monaten erhöhen das Regelentgelt um ein Dreihundertsechzigstel.

Tägliches Regelentgelt = Bruttogehalt / 30 + Einmalzahlungen / 360
Krankengeld (brutto) = min(Regelentgelt × 70 %, Nettolohn × 90 %, 135,63 €)
Sozialbeiträge = (9,3 % RV + 1,3 % AV + 1,8 bis 2,4 % PV) × 80 % × Regelentgelt
Krankengeld (netto) = Krankengeld brutto − Sozialbeiträge

Maximales tägliches Krankengeld 2026: 135,63 € (70 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €/Monat ÷ 30). Die Beiträge bemessen sich nicht am Zahlbetrag, sondern an 80 % des Regelentgelts; die andere Beitragshälfte übernimmt die Krankenkasse. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an. Pflegeversicherung: 1,8 % mit einem Kind, 2,4 % für Kinderlose ab 23, je 0,25 Punkte Abschlag für das zweite bis fünfte Kind unter 25.

Konkret für 3.500 € Brutto und 2.500 € Netto (1 Kind): Tägliches Regelentgelt 116,67 €. Davon 70 % = 81,67 €. Die 90-Prozent-Grenze vom Netto liegt bei 75,00 € und ist niedriger, also gilt sie. Die Sozialbeiträge betragen 12,4 % von 93,33 € (80 % des Regelentgelts), das sind 11,57 €. Es bleiben 63,43 € netto pro Tag, rund 1.903 € im Monat. Dein genaues Netto als Ausgangswert liefert dir der Brutto-Netto-Rechner.

Beispiele

Krankengeld nach Gehaltshöhe

Die Tabelle zeigt das Netto-Krankengeld für typische Gehälter. Annahmen: Steuerklasse 1, ein Kind, keine Einmalzahlungen, Netto gerundet.

Brutto / Monat Netto (Annahme) Krankengeld / Tag Krankengeld / Monat Lücke zum Netto
2.500 € 1.850 € 47,23 € 1.417 € 433 € (23,4 %)
3.500 € 2.450 € 61,93 € 1.858 € 592 € (24,2 %)
4.500 € 3.000 € 75,12 € 2.254 € 746 € (24,9 %)
5.800 € 3.650 € 90,32 € 2.710 € 940 € (25,8 %)
7.000 € 4.200 € 106,78 € 3.203 € 997 € (23,7 %)

Das Muster ist deutlich: Quer durch alle Gehaltsstufen fehlt rund ein Viertel des gewohnten Nettos. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € wächst das Krankengeld nicht weiter mit, denn mehr als 135,63 € brutto pro Tag zahlt die Kasse nicht. Wer deutlich mehr verdient, hat eine entsprechend größere Lücke.

Bezugsdauer

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld wegen derselben Erkrankung beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (Blockfrist). Da der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen übernimmt, zahlt die Krankenkasse maximal 72 Wochen, also 504 Tage.

Phase Dauer Wer zahlt Betrag
Tag 1–42 6 Wochen Arbeitgeber 100 % des Bruttolohns
Tag 43–504 max. 72 Wochen Krankenkasse (GKV) 70 % Brutto / max. 90 % Netto
Ab Tag 505 unbegrenzt Agentur für Arbeit / Rentenversicherung individuell

Erkrankst du während des Krankengeldbezugs zusätzlich an einer weiteren Krankheit, verlängert das die Bezugsdauer nicht. Eine neue 78-Wochen-Frist beginnt nur für eine andere Erkrankung, die nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit auftritt.

Antrag und Auszahlung

So kommst du an dein Krankengeld

Einen klassischen Antrag musst du nicht stellen, der Ablauf ist weitgehend automatisiert. Damit das Geld pünktlich fließt, müssen aber alle Beteiligten liefern:

  • Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen: Deine Ärztin oder dein Arzt übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse (eAU). Entscheidend ist, dass keine Lücke entsteht: Lass dir die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorigen ausstellen.
  • Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber meldet dein Gehalt elektronisch an die Kasse. Erst damit kann sie das Krankengeld berechnen.
  • Auszahlschein zurücksenden: Viele Kassen schicken dir einen Fragebogen oder Auszahlschein. Je schneller du antwortest, desto schneller kommt das Geld.
  • Auszahlung rückwirkend: Die Kasse zahlt das Krankengeld für zurückliegende Zeiträume aus, meist im Monatsrhythmus nach Eingang aller Nachweise.
Achtung bei Lücken: Fehlt auch nur ein Tag in der Krankschreibungskette, kann der Krankengeldanspruch enden, und mit ihm der Versicherungsschutz mit Krankengeld. Geh im Zweifel einen Tag zu früh zum Arzt statt einen zu spät.
Nach dem Krankengeld

Aussteuerung: Was passiert nach 78 Wochen?

Endet der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen, sprechen Krankenkassen von Aussteuerung. Bist du dann weiter arbeitsunfähig, stehst du nicht ohne Absicherung da, musst aber selbst aktiv werden:

  • Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung: Nach § 145 SGB III bekommst du Arbeitslosengeld, obwohl du noch krank bist. Melde dich rund drei Monate vor der Aussteuerung bei der Agentur für Arbeit, deine Krankenkasse informiert dich rechtzeitig über das Ende des Anspruchs.
  • Reha-Antrag der Rentenversicherung: Es gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Fordert dich die Krankenkasse nach § 51 SGB V auf, innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen, musst du reagieren. Sonst entfällt dein Krankengeld komplett.
  • Erwerbsminderungsrente: Kannst du dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, kommt eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente in Frage. Der Reha-Antrag wird bei dauerhafter Erwerbsminderung automatisch als Rentenantrag gewertet.
  • Neue Grundsicherung: Reichen die Leistungen nicht zum Leben, kannst du ergänzend Grundsicherungsgeld beantragen (bis Juni 2026 Bürgergeld).
Tipps

So schließt du die Einkommenslücke

Krankengeld ersetzt nur rund 75 Prozent des Nettoeinkommens, bei Gutverdienern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze noch weniger. Mit diesen Maßnahmen sicherst du dich besser ab:

  • Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens. Besonders wichtig für Selbstständige ohne gesetzlichen Anspruch und für Angestellte mit hohem Gehalt. Ob du in der GKV richtig aufgehoben bist oder ein Wechsel in die PKV rechnerisch passt, zeigt dir der GKV-PKV-Rechner.
  • Notgroschen aufbauen: Drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto überbrücken die Lücke, bis Krankengeld fließt, und fangen die monatlichen Einbußen ab. Wie viel Reserve sinnvoll ist, liest du im Notgroschen-Ratgeber.
  • Krankschreibung lückenlos nachweisen: Das Krankengeld fließt nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend festgestellt ist. Vereinbare den Folgetermin beim Arzt, bevor die aktuelle Krankschreibung ausläuft.
  • Steuererklärung einplanen: Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es bleibt selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
FAQ

Häufige Fragen zum Krankengeld

Ab wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Krankheitstag. Die ersten 42 Tage (6 Wochen) übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass du gesetzlich krankenversichert bist und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hast. Minijobber (bis 603 € im Monat) haben grundsätzlich keinen Anspruch.
Wie viel Krankengeld bekomme ich netto?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent deines Nettolohns und höchstens 135,63 € pro Tag (Wert für 2026). Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, die sich an 80 Prozent des Regelentgelts bemessen. Krankenversicherungsbeiträge zahlst du keine. In der Praxis bleiben den meisten Angestellten rund 75 Prozent des bisherigen Nettolohns. Nutze den Rechner oben für deinen konkreten Wert.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für dieselbe Erkrankung zahlt die Krankenkasse maximal 72 Wochen (504 Tage) innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Erkrankst du an einer anderen Krankheit, beginnt die Frist neu. Nach der Aussteuerung greifen Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung, Reha-Leistungen oder die Erwerbsminderungsrente, notfalls die neue Grundsicherung.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld zählt bei der Berechnung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen mit und kann so zu einer höheren Steuer auf andere Einkünfte führen. Liegen deine Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Florians Finanz Fazit

Die Lücke kommt sicher, plane sie ein

Ein Viertel weniger Geld ab Tag 43, über Monate, womöglich anderthalb Jahre: Das ist keine theoretische Größe, sondern bei jeder längeren Krankheit fest eingebaut. Die meisten unterschätzen das, weil die ersten sechs Wochen voller Lohn fließen und die Realität erst danach zuschlägt.

Meine Empfehlung: Rechne oben deine persönliche Monatslücke aus und stelle ihr deinen Notgroschen gegenüber. Drei bis sechs Monatsausgaben auf dem Tagesgeldkonto sind das Fundament. Verdienst du deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze oder bist du selbstständig, führt an einer Krankentagegeldversicherung kaum ein Weg vorbei.

Und der unterschätzteste Punkt: Lückenlose Krankschreibungen. Die häufigste Ursache für gestrichenes Krankengeld ist kein kompliziertes Gesetz, sondern ein verpasster Arzttermin. Diesen Fehler kannst du komplett kostenlos vermeiden.

Florian Baumann – Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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