Krankengeld Rechner
Berechne, wie viel Krankengeld du bei längerer Krankheit erhältst – und wie groß die Lücke zu deinem bisherigen Nettolohn ist.
Wer bekommt es, wie viel ist es, und wie lange?
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für gesetzlich Versicherte, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Es greift, sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, also nach Ablauf von 6 Wochen (42 Tagen) Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse.
Wichtig: Krankengeld ist kein vollständiger Lohnersatz. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns. Zusätzlich werden Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten, sodass das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld in der Regel deutlich unter dem gewohnten Nettolohn liegt.
So wird Krankengeld berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird das Regelentgelt ermittelt, daraus das Krankengeld berechnet und schließlich die Sozialabzüge abgezogen.
Krankengeld (brutto) = min(Regelentgelt × 70 %, Nettolohn × 90 %, 135,63 €)
Krankengeld (netto) = Krankengeld brutto × (1 − Sozialabzüge)
Maximales tägliches Krankengeld 2026: 135,63 € (70 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €/Monat ÷ 30). Sozialabzüge: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,9 % (mit Kindern) bzw. 2,5 % (kinderlos über 23). Krankenversicherungsbeiträge werden nicht abgezogen.
Konkret für 3.500 € Brutto und 2.500 € Netto (mit Kindern): Tägliches Regelentgelt: 116,67 €. Davon 70 % = 81,67 €. Die 90-Prozent-Nettolohn-Grenze wäre 75,00 € – da 75,00 € niedriger ist, gilt dieser Wert. Nach Abzug von 12,5 % Sozialabgaben bleiben 65,63 € netto pro Tag.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld wegen derselben Erkrankung beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (Blockfrist). Da die ersten 6 Wochen vom Arbeitgeber übernommen werden, zahlt die Krankenkasse maximal 72 Wochen, also 504 Tage.
| Phase | Dauer | Wer zahlt | Betrag |
|---|---|---|---|
| Tag 1–42 | 6 Wochen | Arbeitgeber | 100 % des Bruttolohns |
| Tag 43–504 | max. 72 Wochen | Krankenkasse (GKV) | 70 % Brutto / max. 90 % Netto |
| Ab Tag 505 | unbegrenzt | ggf. Bürgergeld / Reha | individuell |
Nach Ablauf des Krankengeldes können weitere Leistungen greifen: Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Erkrankung, Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung oder Bürgergeld, falls keine anderweitige Absicherung besteht.
So schließt du die Einkommenslücke
Krankengeld ersetzt in der Regel nur 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Mit diesen Maßnahmen sicherst du dich besser ab:
- Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens. Besonders wichtig für Selbstständige, die keinen gesetzlichen Anspruch haben, und für Angestellte mit hohem Gehalt, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
- Notgroschen aufbauen: 3 bis 6 Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto schützen in den ersten Wochen der Krankheit, bevor Krankengeld greift.
- Freistellungsauftrag prüfen: Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto bleiben bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € / Jahr) steuerfrei – nutze ihn vollständig.
- Krankschreibung lückenlos einreichen: Das Krankengeld fließt nur, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) der Krankenkasse lückenlos vorliegt. Reiche Folge-AUs rechtzeitig ein – eine einzige fehlende Bescheinigung kann den Anspruch unterbrechen.
- Steuererklärung nicht vergessen: Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Plane das in deiner Jahressteuererklärung ein.
