Brutto Netto Rechner
Berechne dein Nettogehalt exakt nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan und sieh jeden Rechenschritt direkt im Ablaufdiagramm unter dem Ergebnis. Verfügbar für 2026 sowie für beide 2025-Fassungen.
Wie der Gehaltsrechner funktioniert
Der Rechner setzt den vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Programmablaufplan (PAP) für 2026 eins zu eins um. Alle 192 offiziellen Prüfwerte aus den BMF-Tabellen stimmen exakt.
Was der PAP 2026 vorgibt
Das BMF-Schreiben vom 12. November 2025 enthält drei Programmabläufe. Anlage 1 ist die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Genau dieser Plan steckt im Rechner.
Neu für 2026 sind unter anderem ein Grundfreibetrag von 12.348 €, ein Kinderfreibetrag von 4.878 € pro Elternteil, eine Soli-Freigrenze von 20.350 €, eine Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie 101.400 € in Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV liegt bei 2,9 %.
Sechs Schritte vom Brutto zum Netto
Der PAP arbeitet die Lohnsteuer in einer festen Reihenfolge ab. Im Ablaufdiagramm oben siehst du jeden dieser Schritte mit deinen konkreten Werten:
- Hochrechnung des Bruttos auf den Jahresarbeitslohn ZRE4J.
- Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge ZTABFB aus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und gegebenenfalls Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).
- Vorsorgepauschale VSP für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, gegebenenfalls begrenzt auf den Höchstbetrag bei der Arbeitslosenversicherung.
- Zu versteuerndes Einkommen ZVE = ZRE4 minus ZTABFB minus VSP.
- Tariflicher Einkommensteuerbetrag nach § 32a EStG (UPTAB26) oder Mindeststeuer-Logik MST5-6 für die Steuerklassen V und VI.
- Soli und Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer; Aufteilung auf den Lohnzahlungszeitraum.
LSTLZZ = ⌊LSTJAHR / Periodenteiler⌋
SolZ = min(5,5 % · LSTJAHR; 11,9 % · (LSTJAHR − 20.350))
Beitragssätze 2026 im Überblick
| Zweig | Gesamt | Arbeitnehmer | BBG / Jahr |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 101.400 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 101.400 € |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatz | 7,3 % + Zusatz/2 | 69.750 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (Basis) | 1,8 % + Zu-/Abschläge | 69.750 € |
Der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose ab 23 beträgt 0,6 % zu Lasten des Arbeitnehmers. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind reduziert sich der Arbeitnehmeranteil um jeweils 0,25 % pro Kind. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer 2,3 % statt 1,8 % am Pflegeversicherungsbeitrag.
Tarifformel 2026 nach § 32a EStG
Der Tarif teilt das zu versteuernde Einkommen in fünf Zonen. Der Rechner verwendet exakt die Konstanten aus UPTAB26:
Zone 2, 12.349 bis 17.799 €: ST = ⌊(Y · 914,51 + 1.400) · Y⌋, Y = (X − 12.348) / 10.000
Zone 3, 17.800 bis 69.878 €: ST = ⌊(Y · 173,1 + 2.397) · Y + 1.034,87⌋, Y = (X − 17.799) / 10.000
Zone 4, 69.879 bis 277.825 €: ST = ⌊X · 0,42 − 11.135,63⌋
Zone 5, ab 277.826 €: ST = ⌊X · 0,45 − 19.470,38⌋
Bei Steuerklasse III läuft die Berechnung auf der Hälfte des zu versteuernden Einkommens; das Ergebnis wird verdoppelt (Splittingtarif).
Häufige Fragen zum Gehaltsrechner 2026
Warum kann mein tatsächliches Netto leicht abweichen?
Welcher Zusatzbeitrag stimmt für meine Krankenkasse?
Wann lohnt sich Steuerklasse III statt IV?
Wieso ändert sich mein Netto nicht, wenn ich Kinderfreibeträge eintrage?
- Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026, Anlage 1 (Bundesministerium der Finanzen)
- BMF-Schreiben zum PAP 2026 vom 12.11.2025 (Bundesministerium der Finanzen)
- Geänderter Programmablaufplan 2025 vom 22.01.2025 (Bundesministerium der Finanzen)
- Ursprünglicher Programmablaufplan 2025 vom 22.11.2024 (Bundesministerium der Finanzen)
- § 32a Einkommensteuergesetz: Einkommensteuertarif (Gesetze im Internet)
- § 39b Einkommensteuergesetz: Lohnsteuerabzug (Gesetze im Internet)
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (GKV-Spitzenverband)
- Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Deutsche Rentenversicherung)
Nicht das Brutto entscheidet, sondern dein zu versteuerndes Einkommen
Wer beim Steuern sparen nur auf das Bruttogehalt schaut, übersieht den eigentlichen Hebel. Das Finanzamt rechnet nämlich nicht mit deinem Brutto, sondern mit deinem zu versteuernden Einkommen, kurz zvE. Auf genau diesen Wert wendet es den Tarif an. Wer das zvE senkt, zahlt sofort weniger Steuern.
Mein Lieblingsbeispiel ist die vermietete Immobilie. Du nimmst Miete ein, zahlst Zinsen für den Kredit und schreibst das Gebäude jedes Jahr mit 2 oder 3 % ab. Häufig steht unterm Strich ein steuerlicher Verlust, obwohl auf dem Konto monatlich Geld übrig bleibt. Diesen Verlust ziehst du von deinem Gehalt ab und versteuerst weniger. Das ist kein Trick, das ist seit Jahrzehnten geltendes Recht (§ 21 EStG).
Der zweite Hebel: Kirchenaustritt. Er spart in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer. Bei 8.000 € Lohnsteuer im Jahr sind das 640 bis 720 € netto mehr. Jedes Jahr, ohne Gegenleistung außer einem Termin beim Amtsgericht oder Standesamt.
Der dritte Hebel ist der Wechsel von der GKV in die PKV und gleichzeitig der unsicherste. Solange du jung und gesund bist, sparst du oft hundert Euro im Monat. Mit 50 oder 60 Jahren kann es deutlich teurer werden als die GKV, vor allem im Ruhestand. Ich würde diesen Schritt nur gehen, wenn du dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze verdienst (2026: 73.800 €) und die Differenz zur GKV diszipliniert monatlich für später zurücklegst.
Das alles wirkt am Jahresende über die Einkommensteuererklärung. Wer Werbungskosten über 1.230 €, eine vermietete Immobilie oder hohe Sonderausgaben hat, holt sich Geld zurück. Wer nichts einreicht, verschenkt es dem Finanzamt. So einfach ist das.
