Gehaltsrechner

Brutto Netto Rechner

Berechne dein Nettogehalt exakt nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan und sieh jeden Rechenschritt direkt im Ablaufdiagramm unter dem Ergebnis. Verfügbar für 2026 sowie für beide 2025-Fassungen.

%
Jahre
Brutto
pro Monat
Abzüge gesamt
Steuern + Sozialabgaben
Netto

Wie der Gehaltsrechner funktioniert

Der Rechner setzt den vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Programmablaufplan (PAP) für 2026 eins zu eins um. Alle 192 offiziellen Prüfwerte aus den BMF-Tabellen stimmen exakt.

Grundlagen

Was der PAP 2026 vorgibt

Das BMF-Schreiben vom 12. November 2025 enthält drei Programmabläufe. Anlage 1 ist die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Genau dieser Plan steckt im Rechner.

Neu für 2026 sind unter anderem ein Grundfreibetrag von 12.348 €, ein Kinderfreibetrag von 4.878 € pro Elternteil, eine Soli-Freigrenze von 20.350 €, eine Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie 101.400 € in Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV liegt bei 2,9 %.

Berechnung

Sechs Schritte vom Brutto zum Netto

Der PAP arbeitet die Lohnsteuer in einer festen Reihenfolge ab. Im Ablaufdiagramm oben siehst du jeden dieser Schritte mit deinen konkreten Werten:

  • Hochrechnung des Bruttos auf den Jahresarbeitslohn ZRE4J.
  • Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge ZTABFB aus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und gegebenenfalls Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).
  • Vorsorgepauschale VSP für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, gegebenenfalls begrenzt auf den Höchstbetrag bei der Arbeitslosenversicherung.
  • Zu versteuerndes Einkommen ZVE = ZRE4 minus ZTABFB minus VSP.
  • Tariflicher Einkommensteuerbetrag nach § 32a EStG (UPTAB26) oder Mindeststeuer-Logik MST5-6 für die Steuerklassen V und VI.
  • Soli und Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer; Aufteilung auf den Lohnzahlungszeitraum.
ZVE = ZRE4 − ZTABFB − VSP
LSTLZZ = ⌊LSTJAHR / Periodenteiler⌋
SolZ = min(5,5 % · LSTJAHR; 11,9 % · (LSTJAHR − 20.350))
Sozialabgaben

Beitragssätze 2026 im Überblick

ZweigGesamtArbeitnehmerBBG / Jahr
Rentenversicherung18,6 %9,3 %101.400 €
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %101.400 €
Krankenversicherung14,6 % + Zusatz7,3 % + Zusatz/269.750 €
Pflegeversicherung3,6 % (Basis)1,8 % + Zu-/Abschläge69.750 €

Der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose ab 23 beträgt 0,6 % zu Lasten des Arbeitnehmers. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind reduziert sich der Arbeitnehmeranteil um jeweils 0,25 % pro Kind. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer 2,3 % statt 1,8 % am Pflegeversicherungsbeitrag.

Lohnsteuer

Tarifformel 2026 nach § 32a EStG

Der Tarif teilt das zu versteuernde Einkommen in fünf Zonen. Der Rechner verwendet exakt die Konstanten aus UPTAB26:

Zone 1, bis 12.348 €: ST = 0
Zone 2, 12.349 bis 17.799 €: ST = ⌊(Y · 914,51 + 1.400) · Y⌋, Y = (X − 12.348) / 10.000
Zone 3, 17.800 bis 69.878 €: ST = ⌊(Y · 173,1 + 2.397) · Y + 1.034,87⌋, Y = (X − 17.799) / 10.000
Zone 4, 69.879 bis 277.825 €: ST = ⌊X · 0,42 − 11.135,63⌋
Zone 5, ab 277.826 €: ST = ⌊X · 0,45 − 19.470,38⌋

Bei Steuerklasse III läuft die Berechnung auf der Hälfte des zu versteuernden Einkommens; das Ergebnis wird verdoppelt (Splittingtarif).

FAQ

Häufige Fragen zum Gehaltsrechner 2026

Warum kann mein tatsächliches Netto leicht abweichen?
Der Rechner setzt den BMF-Programmablaufplan 1:1 um. Abweichungen entstehen typischerweise durch betriebsindividuelle Werte: eingetragene Frei- oder Hinzurechnungsbeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte, Sachbezüge, geldwerte Vorteile (Dienstwagen, Jobticket), Direktversicherungen, betriebliche Altersvorsorge, Lohnersatzleistungen oder einen abweichenden kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Welcher Zusatzbeitrag stimmt für meine Krankenkasse?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Kassen können davon abweichen, üblich sind aktuell Werte zwischen 1,8 % und 4,4 %. Den genauen Satz findest du auf deinem Beitragsbescheid oder im Mitgliederportal deiner Kasse. Der Rechner teilt den Zusatzbeitrag automatisch zwischen dir und dem Arbeitgeber auf.
Wann lohnt sich Steuerklasse III statt IV?
Steuerklasse III lohnt sich für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient. Der Hauptverdiener nutzt den Grundfreibetrag des Partners mit, was beim monatlichen Netto spürbar ist. Im Folgejahr gleicht die Einkommensteuererklärung das aber meist wieder aus, eine echte Steuerersparnis ergibt sich nur selten. Bei etwa gleichen Einkommen ist IV/IV oder das Faktorverfahren fast immer besser.
Wieso ändert sich mein Netto nicht, wenn ich Kinderfreibeträge eintrage?
Beim laufenden Lohnsteuerabzug reduziert der Kinderfreibetrag nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer selbst. Liegt die Jahreslohnsteuer unter der Soli-Freigrenze von 20.350 € und bist du nicht kirchensteuerpflichtig, ändert der Kinderfreibetrag das monatliche Netto schlicht nicht. Das eigentliche Geld für Kinder kommt als monatliches Kindergeld direkt auf dein Konto. Bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende prüft das Finanzamt automatisch, ob Kinderfreibeträge oder Kindergeld für dich günstiger sind und gleicht aus. Tatsächlich monatlich sichtbar wirkt nur die Pflegeversicherung: ab dem 2. Kind unter 25 sinkt dein Arbeitnehmeranteil um 0,25 % pro Kind bis zum 5. Kind. Dieses Feld findest du im Rechner separat als „Kinder unter 25 (Pflegeversicherung)“.
Quellen
Florians Finanz Fazit

Nicht das Brutto entscheidet, sondern dein zu versteuerndes Einkommen

Wer beim Steuern sparen nur auf das Bruttogehalt schaut, übersieht den eigentlichen Hebel. Das Finanzamt rechnet nämlich nicht mit deinem Brutto, sondern mit deinem zu versteuernden Einkommen, kurz zvE. Auf genau diesen Wert wendet es den Tarif an. Wer das zvE senkt, zahlt sofort weniger Steuern.

Mein Lieblingsbeispiel ist die vermietete Immobilie. Du nimmst Miete ein, zahlst Zinsen für den Kredit und schreibst das Gebäude jedes Jahr mit 2 oder 3 % ab. Häufig steht unterm Strich ein steuerlicher Verlust, obwohl auf dem Konto monatlich Geld übrig bleibt. Diesen Verlust ziehst du von deinem Gehalt ab und versteuerst weniger. Das ist kein Trick, das ist seit Jahrzehnten geltendes Recht (§ 21 EStG).

Der zweite Hebel: Kirchenaustritt. Er spart in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer. Bei 8.000 € Lohnsteuer im Jahr sind das 640 bis 720 € netto mehr. Jedes Jahr, ohne Gegenleistung außer einem Termin beim Amtsgericht oder Standesamt.

Der dritte Hebel ist der Wechsel von der GKV in die PKV und gleichzeitig der unsicherste. Solange du jung und gesund bist, sparst du oft hundert Euro im Monat. Mit 50 oder 60 Jahren kann es deutlich teurer werden als die GKV, vor allem im Ruhestand. Ich würde diesen Schritt nur gehen, wenn du dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze verdienst (2026: 73.800 €) und die Differenz zur GKV diszipliniert monatlich für später zurücklegst.

Das alles wirkt am Jahresende über die Einkommensteuererklärung. Wer Werbungskosten über 1.230 €, eine vermietete Immobilie oder hohe Sonderausgaben hat, holt sich Geld zurück. Wer nichts einreicht, verschenkt es dem Finanzamt. So einfach ist das.

Florian Baumann - Gründer finanzfacts.de
Über den Autor
Florian Baumann

Florian hat Wirtschaftsinformatik in Würzburg studiert und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing mit. Seit mehreren Jahren investiert er privat in ETFs, Aktien, Krypto und Immobilien. Mit finanzfacts.de möchte er Menschen den einfachsten Weg vom Finanzeinsteiger zum informierten Investor zeigen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Grundlage: BMF-Schreiben vom 12.11.2025 zum Programmablaufplan 2026 (Anlage 1).
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