Florian Baumann
Florian Baumann GeprüftAktualisiert: 31. Dezember 2025
Aktivrente – Nettovergleich
„Nur Rente“ vs. „Rente + Arbeit“ (Minijob / Beschäftigung) – KVdR, Pflege, optionale Steuern & 2.000 €-Bonus
Rente
PV Kinderlos-Zuschlag
Beschäftigung neben der Rente
Minijob: RV-Eigenbeitrag
PV Kinderlos (Job)
Steuern (optional, einfache Schätzung)
Steuern berücksichtigen
Soli berücksichtigen
Aktivrente-Bonus (ab 2026)
Minijob in ESt einbeziehen
Netto nur Rente (p.m.)
Netto Rente + Arbeit (p.m.)
Differenz: / Monat
Abgaben (Rente) p.m.
Abgaben (Job) p.m.
Netto (jährlich, kombiniert)
Berechnung im Detail
Komponente Nur Rente Rente + Arbeit
Hinweise: Hinzuverdienst bei Altersrenten ist seit 01.01.2023 unbegrenzt zulässig. Minijob-Grenze 2025: 556 €/Monat. Der Schalter „2.000 € steuerfrei“ bildet den politisch angekündigten Aktivrente-Bonus ab 2026 ab (Steuerfreistellung des Job-Lohns bis 2.000 €/Monat; SV unverändert).
PositionNur RenteRente + Job (2025, ohne 2.000 €-Bonus)Rente + Job (ab 2026, mit 2.000 € steuerfrei)
Rente brutto1.600,00 €1.600,00 €1.600,00 €
– KV auf Rente (8,55 %)−136,80 €−136,80 €−136,80 €
– PV auf Rente (4,20 %)−67,20 €−67,20 €−67,20 €
Rente nach KV/PV1.396,00 €1.396,00 €1.396,00 €
Job brutto3.000,00 €3.000,00 €
– AN-SV Job (≈ 21,45 %)−643,50 €−643,50 €
Job netto vor Steuer2.356,50 €2.356,50 €
Einkommensteuer gesamt (Schätzung, mtl.)−67,40 €−667,40 €−267,40 €
Netto gesamt (Monat)1.328,60 €3.085,10 €3.485,10 €

FAQ: Aktivrente

Stand: 01.01.2026

Hinweis: Die Regelungen zur steuerfreien Aktivrente treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente bezeichnet einen Steuerfreibetrag für Erwerbseinkommen, der nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gilt. Bis zu 2.000 € im Monat (also 24.000 € p. a.) aus Arbeit werden steuerfrei gestellt.

Ab wann gilt die Aktivrente?

Der Starttermin ist der 1. Januar 2026. Die Maßnahme ist Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, um Arbeitsanreize für Ältere zu schaffen.

Wie funktioniert die Steuerbefreiung?

Erwerbstätige Rentner erhalten einen Freibetrag. Der Arbeitslohn ist bis 2.000 € pro Monat steuerfrei. Nur der Teil des Gehalts, der darüber liegt, muss versteuert werden. Die gesetzliche Rente selbst wird separat nach den geltenden Regeln besteuert.

Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?

Anspruch haben Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem Angestelltenverhältnis weiterarbeiten. Wichtig: Für vorgezogene Altersrenten (Frührentner) ist dieser spezifische Steuerbonus nicht vorgesehen.

Gilt das auch für Selbstständige?

Nein. Der Steuerfreibetrag gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Selbstständige und Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie keinen Arbeitslohn beziehen, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit versteuern.

Wird die Rente gekürzt, wenn ich dazuverdiene?

Nein. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden bereits 2023 abgeschafft (Flexirente). Sie dürfen unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die „Aktivrente“ ab 2026 ist ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil.

Welche Abgaben fallen an?
  • Steuern: Bis 2.000 € Lohn steuerfrei.
  • Sozialversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Lohn meist weiterhin an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze oft versicherungsfrei (nur Arbeitgeberanteil), können aber auf Antrag Versicherungspflicht wählen, um die Rente weiter zu steigern.
Rechenbeispiel: Lohnt sich das?

Beispiel: Sie beziehen Rente und verdienen als Angestellter 1.900 € brutto im Monat dazu.
Ab 2026 wären diese 1.900 € komplett lohnsteuerfrei. Sie zahlen darauf lediglich die Sozialabgaben (z.B. Krankenversicherung). Das Netto-Einkommen aus der Arbeit steigt dadurch spürbar im Vergleich zur alten Regelung.

Nützliche Quellen:

23.12.2025:
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/361/VO.html

19.12.2025:
Bundesrat beschließt Aktivrente
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334

15.10.2025:
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/10/2025-10-15-gesetzentwurf-zur-neuen-aktivrente.html

Aktivrente Gesetzestext

Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/361/VO.html