Aktivrente Rechner
Berechnung im Detail
| Komponente | Nur Rente | Rente + Arbeit |
|---|
Beispiel Rechnung
| Position | Nur Rente | Rente + Job (2025, ohne 2.000 €-Bonus) | Rente + Job (ab 2026, mit 2.000 € steuerfrei) |
|---|---|---|---|
| Rente brutto | 1.600,00 € | 1.600,00 € | 1.600,00 € |
| – KV auf Rente (8,55 %) | −136,80 € | −136,80 € | −136,80 € |
| – PV auf Rente (4,20 %) | −67,20 € | −67,20 € | −67,20 € |
| Rente nach KV/PV | 1.396,00 € | 1.396,00 € | 1.396,00 € |
| Job brutto | – | 3.000,00 € | 3.000,00 € |
| – AN-SV Job (≈ 21,45 %) | – | −643,50 € | −643,50 € |
| Job netto vor Steuer | – | 2.356,50 € | 2.356,50 € |
| Einkommensteuer gesamt (Schätzung, mtl.) | −67,40 € | −667,40 € | −267,40 € |
| Netto gesamt (Monat) | 1.328,60 € | 3.085,10 € | 3.485,10 € |
Häufige Fragen
FAQ: Aktivrente
Hinweis: Die Regelungen zur steuerfreien Aktivrente treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente bezeichnet einen Steuerfreibetrag für Erwerbseinkommen, der nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gilt. Bis zu 2.000 € im Monat (also 24.000 € p. a.) aus Arbeit werden steuerfrei gestellt.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Der Starttermin ist der 1. Januar 2026. Die Maßnahme ist Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, um Arbeitsanreize für Ältere zu schaffen.
Wie funktioniert die Steuerbefreiung?
Erwerbstätige Rentner erhalten einen Freibetrag. Der Arbeitslohn ist bis 2.000 € pro Monat steuerfrei. Nur der Teil des Gehalts, der darüber liegt, muss versteuert werden. Die gesetzliche Rente selbst wird separat nach den geltenden Regeln besteuert.
Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?
Anspruch haben Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem Angestelltenverhältnis weiterarbeiten. Wichtig: Für vorgezogene Altersrenten (Frührentner) ist dieser spezifische Steuerbonus nicht vorgesehen.
Gilt das auch für Selbstständige?
Nein. Der Steuerfreibetrag gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Selbstständige und Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie keinen Arbeitslohn beziehen, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit versteuern.
Wird die Rente gekürzt, wenn ich dazuverdiene?
Nein. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden bereits 2023 abgeschafft (Flexirente). Sie dürfen unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die „Aktivrente“ ab 2026 ist ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil.
Welche Abgaben fallen an?
- Steuern: Bis 2.000 € Lohn steuerfrei.
- Sozialversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Lohn meist weiterhin an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze oft versicherungsfrei (nur Arbeitgeberanteil), können aber auf Antrag Versicherungspflicht wählen, um die Rente weiter zu steigern.
Rechenbeispiel: Lohnt sich das?
Beispiel: Sie beziehen Rente und verdienen als Angestellter 1.900 € brutto im Monat dazu.
Ab 2026 wären diese 1.900 € komplett lohnsteuerfrei. Sie zahlen darauf lediglich die Sozialabgaben (z.B. Krankenversicherung). Das Netto-Einkommen aus der Arbeit steigt dadurch spürbar im Vergleich zur alten Regelung.
Nützliche Quellen:
23.12.2025:
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/361/VO.html
19.12.2025:
Bundesrat beschließt Aktivrente
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334
15.10.2025:
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/10/2025-10-15-gesetzentwurf-zur-neuen-aktivrente.html

Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/361/VO.html